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Bodenrechtliche Probleme gewinnen weltweit an
Bedeutung. Der hohe Bevölkerungsdruck, zunehmende Ressourcendegradierung,
Nahrungsmittelverknappung, Transformation von politischen Systemen sowie regionale und
überregionale Ressourcenkonflikte haben die Bodenfrage stärker in das Blickfeld der
Öffentlichkeit gerückt. Bodenrecht und
Bodenordnung haben für eine effiziente landwirtschaftliche Produktion, zur Eindämmung
von Armut und Konflikten und für sozialen Ausgleich eine grundlegende Bedeutung. Sie sind
somit ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung einer dauerhaften, selbstragenden
Entwicklung. |
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"Good Governance", Partizipation,
Rechtstaatlichkeit, Rechtssicherheit und der Zugang zu produktiven Ressourcen rücken
dabei (wieder) als fundamentale Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung in das
Zentrum von Politik und Entwicklungszusammenarbeit. |
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Mit dem vorliegenden Orientierungsrahmen
"Bodenrecht und Bodenordnung in der Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit" soll
ein Beitrag geleistet werden, die Möglichkeiten der deutschen EZ noch wirksamer zur
Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen in den Partnerländern
und zu ihrer umfassenden Teilnahme und Teilhabe am Entwicklungsprozess zu nutzen. |
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Probleme von Bodenrecht und Bodenordnung fordern
Antworten zu Fragen der Machtkontrolle, der Sicherung und Sicherheit von fundamentalen
Rechten und der Schaffung von Voraussetzungen für langfristige und produktive
Investitionen. Die Ausgestaltung der Bodenordnung und eine konsistente Bodenpolitik
entscheiden mit über die zukünftige Produktivität der Landwirtschaft weltweit, die
Vielfältigkeit und Umweltverträglichkeit der Nutzung ländlicher Räume, aber auch über
die Bewältigung der komplexen und besonders dynamischen Prozesse der Verstädterung. |
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Die Bundesrepublik Deutschland hat in den
letzten Jahren aktiv den Abschluß von internationalen Vereinbarungen unterstützt, die
vor allem die Rechtssicherheit am Boden und den Zugang zu Boden für benachteiligte
Gruppen einfordern. Die wichtigsten Vereinbarungen beziehen sich auf:
- Agenda 21 (Rio-Konferenz 1992)
- Weltgipfel zur Sozialentwicklung (Kopenhagen 1995)
- Weltfrauenkonferenz (Beijing 1995)
- Habitat II Konferenz (Istanbul 1996)
- Welternährungsgipfel (Rom 1996)
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Darüber hinaus zeigen vor allem auch die
spezifisch deutschen Erfahrungen nach der Wiedervereinigung, wie eminent wichtig ein
bodenpolitischer Ordnungsrahmen mit effizienten Instrumenten der Bodenordnung zur
Sicherung individueller Rechte, der Gestaltungsmöglichkeiten des Staates und der
Förderung der Investitionstätigkeit ist. |
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Der Orientierungsrahmen soll dazu beitragen,
Bodenrecht und Bodenordnung in der entwicklungspolitischen Diskussion zu systematisieren
und spezifisches Fachwissen zu generieren. Er soll Entscheidungshilfen für den
Politikdialog und die Projektarbeit bereitstellen. Weiterhin soll mit dem
Orientierungsrahmen die kritische Diskussion über Ziele, Aufgaben und Instrumente der
Bodenpolitik in unterschiedlichem gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld gefördert und
damit ein Beitrag zur weiteren Fortentwicklung einer zukunftsorientierten Bodenpolitik
geleistet werden. |
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Der Orientierungsrahmen wendet sich an alle in
der EZ engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er soll als Herausforderung und
Chance aufgefaßt werden, Bodenrecht und Bodenordnung verstärkt in die
entwicklungspolitische Diskussion und die Projektarbeit einzubeziehen. Angesichts des neu
bzw. wieder erwachten Interesses an der Bodenfrage, und dem schnellen
Erkenntnisfortschritt kann das vorliegende Material nur als eine Zwischenbilanz, als
"work in progress" angesehen werden. |
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Der vorliegende Orientierungsrahmen ist das
Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit mit den entsprechenden Arbeitsbereichen im BMZ,
in der KfW und in der GTZ sowie mit den Projektpartnern. |
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Die Arbeit der GTZ wurde durch einen
interdisziplinär besetzten Wissenschaftlichen Beirat "Bodenrecht und
Bodenordnung" wesentlich mitgestaltet und unterstützt. Den Mitgliedern des Beirats
sei an dieser Stelle vielmals gedankt. Besonderer Dank gilt auch den Projektpartnern und
Auslandsmitarbeitern, die wertvolle Erfahrungen und Beiträge in den vorliegenden
Orientierungsrahmen eingebracht haben. |
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Dr. H.-J. de Haas
BMZ Referat 414 |