Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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Vorwort

Bodenrechtliche Probleme gewinnen weltweit an Bedeutung. Der hohe Bevölkerungsdruck, zunehmende Ressourcendegradierung, Nahrungsmittelverknappung, Transformation von politischen Systemen sowie regionale und überregionale Ressourcenkonflikte haben die Bodenfrage stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.

Bodenrecht und Bodenordnung haben für eine effiziente landwirtschaftliche Produktion, zur Eindämmung von Armut und Konflikten und für sozialen Ausgleich eine grundlegende Bedeutung. Sie sind somit ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung einer dauerhaften, selbstragenden Entwicklung.

"Good Governance", Partizipation, Rechtstaatlichkeit, Rechtssicherheit und der Zugang zu produktiven Ressourcen rücken dabei (wieder) als fundamentale Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung in das Zentrum von Politik und Entwicklungszusammenarbeit.
Mit dem vorliegenden Orientierungsrahmen "Bodenrecht und Bodenordnung in der Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit" soll ein Beitrag geleistet werden, die Möglichkeiten der deutschen EZ noch wirksamer zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen in den Partnerländern und zu ihrer umfassenden Teilnahme und Teilhabe am Entwicklungsprozess zu nutzen.
Probleme von Bodenrecht und Bodenordnung fordern Antworten zu Fragen der Machtkontrolle, der Sicherung und Sicherheit von fundamentalen Rechten und der Schaffung von Voraussetzungen für langfristige und produktive Investitionen. Die Ausgestaltung der Bodenordnung und eine konsistente Bodenpolitik entscheiden mit über die zukünftige Produktivität der Landwirtschaft weltweit, die Vielfältigkeit und Umweltverträglichkeit der Nutzung ländlicher Räume, aber auch über die Bewältigung der komplexen und besonders dynamischen Prozesse der Verstädterung.
Die Bundesrepublik Deutschland hat in den letzten Jahren aktiv den Abschluß von internationalen Vereinbarungen unterstützt, die vor allem die Rechtssicherheit am Boden und den Zugang zu Boden für benachteiligte Gruppen einfordern. Die wichtigsten Vereinbarungen beziehen sich auf:
  • Agenda 21 (Rio-Konferenz 1992)
  • Weltgipfel zur Sozialentwicklung (Kopenhagen 1995)
  • Weltfrauenkonferenz (Beijing 1995)
  • Habitat II Konferenz (Istanbul 1996)
  • Welternährungsgipfel (Rom 1996)
Darüber hinaus zeigen vor allem auch die spezifisch deutschen Erfahrungen nach der Wiedervereinigung, wie eminent wichtig ein bodenpolitischer Ordnungsrahmen mit effizienten Instrumenten der Bodenordnung zur Sicherung individueller Rechte, der Gestaltungsmöglichkeiten des Staates und der Förderung der Investitionstätigkeit ist.
Der Orientierungsrahmen soll dazu beitragen, Bodenrecht und Bodenordnung in der entwicklungspolitischen Diskussion zu systematisieren und spezifisches Fachwissen zu generieren. Er soll Entscheidungshilfen für den Politikdialog und die Projektarbeit bereitstellen. Weiterhin soll mit dem Orientierungsrahmen die kritische Diskussion über Ziele, Aufgaben und Instrumente der Bodenpolitik in unterschiedlichem gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld gefördert und damit ein Beitrag zur weiteren Fortentwicklung einer zukunftsorientierten Bodenpolitik geleistet werden.
Der Orientierungsrahmen wendet sich an alle in der EZ engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er soll als Herausforderung und Chance aufgefaßt werden, Bodenrecht und Bodenordnung verstärkt in die entwicklungspolitische Diskussion und die Projektarbeit einzubeziehen. Angesichts des neu bzw. wieder erwachten Interesses an der Bodenfrage, und dem schnellen Erkenntnisfortschritt kann das vorliegende Material nur als eine Zwischenbilanz, als "work in progress" angesehen werden.
Der vorliegende Orientierungsrahmen ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit mit den entsprechenden Arbeitsbereichen im BMZ, in der KfW und in der GTZ sowie mit den Projektpartnern.
Die Arbeit der GTZ wurde durch einen interdisziplinär besetzten Wissenschaftlichen Beirat "Bodenrecht und Bodenordnung" wesentlich mitgestaltet und unterstützt. Den Mitgliedern des Beirats sei an dieser Stelle vielmals gedankt. Besonderer Dank gilt auch den Projektpartnern und Auslandsmitarbeitern, die wertvolle Erfahrungen und Beiträge in den vorliegenden Orientierungsrahmen eingebracht haben.

Dr. H.-J. de Haas
BMZ Referat 414

 

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