Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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6. Ausblick

Die entwicklungspolitische Debatte sowie die Tagespresse machen unmissverständlich deutlich: Bodenrechtliche Probleme stehen weltweit im Brennpunkt; alles deutet darauf hin, dass die Brisanz der "Bodenfrage", oft auch verschleiert durch ethnische Konflikte, zunehmen wird.

Neue und bleibende Herausforderungen

Die Gestaltungskraft bei der Bodenordnung und eine konsistente Bodenpolitik entscheiden nicht nur über die zukünftige Produktivität der Landwirtschaft zur Sicherung der Welternährung, über Potentiale einer vielfältigen, umweltverträglichen Nutzung ländlicher Räume, sondern auch über die Bewältigung der dynamischen Prozesse von Verstädterung und sektoralem Wandel. Die im Orientierungsrahmen vorgestellten Ergebnisse beinhalten grundlegende Implikationen für zukünftige Leitlinien, Ziele, Maßnahmen und Instrumente von EZ, Politik(-beratung), Aus-, Weiterbildung und Forschung in Partnerländern:

Von Bodenordnung zu "Ressourcen-ordnung"?

Durch Bevölkerungsdruck, wirtschaftliche Dynamik und Mobilität werden sich die Nutzungsmuster von Boden weiter ausdifferenzieren. Deshalb gilt es, nicht allein Bodenrecht in einem engen Verständnis zu behandeln, sondern vielmehr als eine umfassende "Ressourcenordnung" und -politik von neuer Qualität zu gestalten. Dies erfordert zwingend das konzentrierte Zusammenwirken unterschiedlichster Akteure, um auch innovative, zukunftsweisende Lösungen und Instrumente zu entwickeln und anzubieten.

Boden und Wasser

Bereits jetzt ist abzusehen, dass für eine hochproduktive Landwirtschaft, aber auch für urbane Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften die Fragen von Wasserrechten -oft als Komplement zur Bodenordnung- eine wachsende Aufmerksamkeit in Politik, EZ und Wissenschaft erfordern.

Bodenunabhängige, ausserlandwirtschaftliche Einkommen

Es steht ausser Frage, dass zukünftig nicht mehr ausreichend Land für all jene bereitsteht, die es nachfragen und wirtschaftlich nutzen möchten. Außerlandwirtschaftliche Einkommensquellen und Arbeitsplätze sind zunehmend erforderlich. Sie zu schaffen, ist Aufgabe einer aktiven Politik, die aber bereits weit über Fragen von Bodenrecht und Bodenordnung hinausreicht.

Verschärfte Landkonflikte

Intensivierung und neue Arbeitsplätze allein werden nicht ausreichen, um die Konkurrenz um Boden einzugrenzen, so dass sich Landkonflikte lokal, aber auch regional verschärfen werden. Abgestufte Mechanismen zur Konfliktentschärfung, ihrer Eindämmung und Schlichtung durch "ehrliche Makler" sind dabei besonders gefordert.

Dezentrale Systeme, Subsidiaritätsprinzip

Dezentrale Ansätze, durch die der lokalen Ebene wieder mehr Verantwortung und Mitgestaltung bei der Allokation und Nutzungsbestimmung von Land eingeräumt werden, können diese Konflikte zumindest in Teilen abbauen. Dabei darf der Blickwinkel nicht auf die "grassroot"-Ansätze von "innen" und "unten" beschränkt bleiben, da bodenrechtliche Probleme uns nicht den Gefallen tun, sich räumlich oder gruppenspezifisch zu beschränken. Institutionenaufbau und Politikansätze müssen, dem Prinzip der Subsidiarität entsprechend, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der lokalen, regionalen, nationalen sowie internationalen Ebene Rechnung tragen und auf Verbundstrukturen aufbauen.

Aktive, neu definierte Rolle des Staates

Damit kommt dem Staat weiterhin eine zentrale, jedoch neu definierte Rolle zu, wie marktwirtschaftliche Reform und Transformation unterstrichen haben. "Entstaatlichung" erfordert eine neue Qualität staatlichen Handelns, z.B. beim Aufbau eines bodenrechtlichen Ordnungsrahmen und bei der Bodenverwaltung. Agrarreformen sind für einen "neuen" Staat ebenso wenig ein Tabu wie die Einflussnahme auf den Grundstücksverkehr oder Staatseigentum bei Marktversagen oder dem Scheitern gemeinschaftlicher Bewirtschaftung.

Sozial-verpflichtung von Eigentum

Diese neue Qualität staatlicher Mitwirkung zeigt sich z.B. im Gedanken der Sozialverpflichtung von (Boden-) Eigentum. Erfahrungen mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Sozialverpflichtung des Eigentums in der Bundesrepublik Deutschland können hier eingebracht werden.

Internationalisierung der Bodenpolitik

Nationalstaaten haben sich vermehrt internationalen Rahmenvorgaben im Zuge des UNCED-Prozesses unterworfen, in dem die "Bodenfrage" explizit aufgegriffen wurde. Hier besteht eine besondere Chance für die EZ, Umsetzungsprozesse zu beschleunigen und als auch Anwalt für benachteiligte Gruppen in diesem Prozess zu handeln.

Begleitung von Reformen als Lernprozess

Die Suche nach einem länderspezifisch adäquaten Rahmen staatlicher Einflussnahme ist ein Lernprozess, wie an der Behandlung autochthonen Rechts oder der Zukunft des Privateigentums in den ehemals sozialistischen Ländern deutlich wurde. Eine Begleitung durch die EZ kann derartige Lernprozesse beschleunigen und "trial and error" Versuche durch Ländervergleiche verkürzen.

Bewertung der Chancen und Risiken von "market led land reforms"

Dies gilt beispielsweise für die Beurteilung der Chancen und Risiken von "market led land reforms". Sie werden kaum allein die anstehenden Verteilungsfragen lösen können, da zu wenig Land auf dem Markt angeboten werden wird. Damit stellt sich die Frage nach dem angemessenen "policy mix" bei Reformen, einschließlich Umverteilung und/oder Beschäftigungs- und Sozialpolitik.

Die Zukunft autochthonen Rechts

Die Anerkennung und ggf. Einbeziehung von autochthonem Recht in den nationalstaatlichen Bodenrechtsrahmen wird weiterhin Kontroversen hervorrufen. Zu wenig innovative Konzepte wurden hier bislang entwickelt und erprobt, EZ kann hier wichtige Beiträge leisten.

Harmonisierung von Geber-Interessen?

Bilaterale und internationale Geber verfolgen häufig immer noch unterschiedliche Ziele und Instrumente. Eine weitergehende Geberkoordination und -zusammenarbeit ist, angesichts der Tragweite bodenrechtlicher Ziele und bodenpolitischer Maßnahmen, noch weitaus stärker als bisher praktiziert, anzustreben.

"work in progress"

Der vorliegende Orientierungsrahmen muss damit "work in progress" bleiben; seine Ergebnisse und Vorschläge sind permanent kritisch zu hinterfragen, zu revidieren oder fortzuschreiben. Wir hoffen aber, den Lesern und Leserinnen einen breiten Überblick und tieferen Einblick in ein facettenreiches Problem- und Arbeitsfeld eröffnet zu haben und wünschen uns, durch Diskussionsbeiträge und Erfahrungsberichte aus der Projekt- und Programmtätigkeit den hier dokumentierten Arbeitsprozess lebendig weiterentwickeln zu können.

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