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5. Neue Formen und Felder der Zusammenarbeit
5.4 Koordination internationaler Initiativen
Abstimmungen
und Verpflichtungen |
Die Umsetzung der Inhalte der
Agenda 21 sowie die politischen Reformprozesse vor allem in
den Transformationsländern bedingen eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen
bilateralen und multilateralen Institutionen. Koordination allein wird den Anforderungen
nicht gerecht. Die Vielfalt der konzeptionellen und operativen Ansätze der verschiedenen
Geber im Bereich Bodenrecht und Bodenordnung führt ohne gegenseitige Abstimmungen und
konkrete Verpflichtungen in manchen Fällen zu größeren Unbestimmtheiten in den
Partnerländern als zu verbesserten Strukturen. |
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Effiziente Koordination und
partnerschaftliche Absprachen multilateraler und bilateraler Institutionen sind
wesentlich, um Konsistenz, Kontinuität sowie den Übergang von isolierten Projekten zu
Programmen in Partnerländern zu gewährleisten. |
Prinzipien |
Die folgenden Prinzipien können
für den Bereich Bodenrecht und Bodenordnung in Betracht gezogen werden:
- Runder Tisch des Partnerlandes
mit Geberinstitutionen für die Konzeption, Umsetzung und Finanzierung nationaler
Reformprogramme,
- Konsensbildung über Prinzipien der "Land Policy",
- Verpflichtung der Geber zur Unterstützung komplementärer
Bereiche ,
- Co-Finanzierungsvereinbarungen,
- Akzeptanz des "Ownership-Prinzips" des
Partnerlandes,
- Verpflichtung zur gegenseitigen Information und Transparenz
der Maßnahmen.
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