Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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5. Neue Formen und Felder der Zusammenarbeit

5.1 Zusammenwirken von Technischer Zusammenarbeit (TZ) mit Finanzieller Zusammenarbeit (FZ)

Mögliche
Kooperationsformen

TZ und FZ können für Vorhaben im Bereich Bodenrecht und Bodenordnung ideale Partner sein. Wichtiger Grundsatz sind gegenseitige Information und Abstimmung im Vorfeld von Vorhaben, idealerweise bereits bei der Diskussion von Länderkonzepten. Dabei sind verschiedene Kooperationsformen möglich:
  • Die Federführung für das Gesamtvorhaben liegt bei der TZ. Der FZ-Beitrag dient der Implementierung des Gesamtvorhabens oder von Teilkomponenten.
  • TZ und FZ übernehmen im Rahmen eines abgestimmten Programms jeweils klar definierte, komplementäre Aufgaben, die sie mit den jeweiligen Partnern in eigener Verantwortung durchführen.

Die konzeptionelle Federführung liegt beim FZ-Beitrag und wird in Teilbereichen durch Maßnahmen der TZ unterstützt.

Als Partner für TZ/FZ-Kooperationsvorhaben können neben GTZ und KfW vor allem auch die WB, EU und die drei regionalen Entwicklungsbanken in Frage kommen.

 

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