Mögliche
Kooperationsformen |
TZ und FZ können für Vorhaben im
Bereich Bodenrecht und Bodenordnung ideale Partner sein. Wichtiger Grundsatz sind
gegenseitige Information und Abstimmung im Vorfeld von Vorhaben, idealerweise bereits bei
der Diskussion von Länderkonzepten. Dabei sind verschiedene Kooperationsformen möglich:
- Die Federführung für das Gesamtvorhaben liegt bei der TZ.
Der FZ-Beitrag dient der Implementierung des Gesamtvorhabens oder von Teilkomponenten.
- TZ und FZ übernehmen im Rahmen eines abgestimmten Programms
jeweils klar definierte, komplementäre Aufgaben, die sie mit den jeweiligen Partnern in
eigener Verantwortung durchführen.
Die konzeptionelle Federführung liegt beim FZ-Beitrag und
wird in Teilbereichen durch Maßnahmen der TZ unterstützt. |