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4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der
Entwicklungszusammenarbeit
4.6 Konfliktlösungsmöglichkeiten
4.6.2 Außergerichtliche Interessensausgleiche
Verfahren |
Landkonflikte
werden häufig vor Gericht ausgetragen. Sie sind in der Regel zeit- und kostenaufwendig.
Häufig ist die Anzahl geeigneter Gerichte nicht ausreichend und es mangelt an gut
ausgebildeten Richtern und Rechtsanwälten. Hier
bieten sich zur Lösung von Konflikten außergerichtliche Interessensausgleiche im Sinne
von "Schlichten ist besser als Richten" an. Hierbei können entsprechende
Schiedsverfahren entwickelt und "Runde" Tische mit den verschiedenen Akteuren
eingerichtet werden (Staatliche Autoritäten, lokale Autoritäten, Betroffene, Mittler)
(vergl. auch GTZ, 1996b). |
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Bedeutende Verfahren, die dem freiwilligen
Prozess der Konsensfindung aller Beteiligten dienen, sind Verhandlungen, Facilitation
(Unterstützung), Mediation und Schlichtung (conciliation). Ein wichtiger Aspekt ist die Aus- und Weiterbildung von staatlichen und
privaten Mediatoren, die bei Konflikten um Ressourcen vermitteln können. |

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Ausserstaatliche Beratungen |
In vielen Ländern spielt die ausserstaatliche
Beratung zur Konfliktlösung eine wichtige Rolle. So geben beispielsweise NROs Informationen, kostenlose
Beratungshilfen für die lokale Bevölkerung und unterstützen sie bei der Durchsetzung
ihrer Rechte. |
Einbezug lokaler
Autoritäten |
In vielen Regionen haben lokale Autoritäten
langjährige Erfahrungen in der Konfliktschlichtung und Konfliktlösung, die in der Regel
"angepasstere" Lösungen anbieten können als die offizielle Rechtssprechung. So
sind z. B. in Westafrika zahlreiche traditionelle Konfliktlösungen durch Dorfchefs eine
Verbindung von Elementen aus Verhandlung , Mediation und dem letztlichen Schlichterspruch.
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