|
      
          
4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der
Entwicklungszusammenarbeit
4.5 Instrumente zur Begleitung / Umsetzung von
Agrarreformen und Transformationsprozessen
4.5.5 Übergangsregelungen zur Bodenordnung im
Transformationsprozess
|
Politische und sozioökonomische
Entwicklungsprozesse führen zu Übergangssituationen und stellen eine permanente
rechtspolitische Herausforderung dar. Die Privatisierung von Staatsland, die formelle und
informelle Urbanisierung oder die Formalisierung von autochthonen Rechten sind Beispiele
von Übergangssituationen. |
Übergangsregelungen |
Die herausragende Bedeutung
eindeutiger Übergangsregelungen zur zügigen Umsetzung von Transformationsprozessen wird von vielen
Entscheidungsträgern völlig unterschätzt. Bodenspekulation, informelle Bodenmärkte und
Produktionseinbrüche mit allen sozioökonomischen Konsequenzen können ansonsten die
Folge sein. |
|
Übergangsregelungen müssen
interdisziplinär konzipiert sein, d. h. die angestrebten sozialen, ökonomischen und
politischen Wirkungen sind mit der Herausforderung der Machbarkeit, zügiger Umsetzung,
Berücksichtigung der Interessen der Hauptbetroffenen und Rechtssicherheit
in Einklang zu bringen. Übergangsregelungen stellen deshalb vor allem "machbare
Konsenslösungen" dar. |
|
|

      
          
|