Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

gtz_s.gif (1630 Byte)

Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

go_gtz.gif (2224 Byte)summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)

4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der Entwicklungszusammenarbeit

4.5 Instrumente zur Begleitung / Umsetzung von Agrarreformen und Transformationsprozessen

4.5.3 Bodenbewirtschaftungsreform

Aufbau von Förderinstitutionen

Den neuen Bewirtschaftern fehlt es in der Regel an Kenntnissen und Erfahrungen der Betriebsleitung. Da die betroffenen Grundbesitzer ihre vor der Reform ausgeübten Funktionen der Bereitstellung von Betriebsmitteln, der Kreditüberbrückung etc., nicht mehr praktizieren, ist es erforderlich, den Neubauern mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen Beistand zu leisten. Es handelt sich dabei inhaltlich um die üblichen Förderinstrumente der Agrarpolitik, wie Beratung und Fortbildung, Aufbau eines funktionsfähigen Kredit- und eines Marktwesens für den Absatz der Produkte und für die Beschaffung von Betriebsmitteln sowie die Unterstützung zur Gründung genossenschaftlicher Strukturen.

Bodenbewirt-schaftungsreform sichert Erfolge von Bodenbesitzreformen

Alle diese Maßnahmen sollten in den Prozess der Bodenbesitzreform integriert werden. In Ländern, in denen diese Elemente einer Bodenbewirtschaftungsreform nicht oder nur ungenügend berücksichtigt wurden, waren die Neubauern oft nicht der Lage, von der Landzuweisung auch Gebrauch zu machen. Infolge von geringen Erträgen und Verschuldung mussten sie nach kurzer Zeit ihr neuerworbenes Eigentum bereits wieder abgeben.

go_gtz.gif (2224 Byte)summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)