|
      
          
4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der
Entwicklungszusammenarbeit
4.4 Instrumente zur Landentwicklung
4.4.3 Landnutzungsplanung
Landnutzungsplanung |
Das Leitbild der
Landnutzungsplanung (LNP) wurde im Leitfaden zur Landnutzungsplanung (GTZ, 1995a) und in "Experiences of Land Use Planning
in Asian Projects" (GTZ, 1996a) wie folgt
formuliert: |
|
"Landnutzungsplanung in der
Technischen Zusammenarbeit ist ein iterativer, auf einen Dialog zwischen allen Beteiligten
basierender Prozess, der die Festlegung von Entscheidungen über die nachhaltige Form der
Flächeninanspruchnahme im ländlichen Raum zum Ziel hat und auch die Initiierung sowie
Begleitung der entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen beinhaltet."
|
|
Weitere Grundsätze der
Landnutzungsplanung sind, dass sie sich sowohl methodisch als auch inhaltlich an den
lokalen Bedingungen orientiert und auf lokalem Umweltwissen und traditionellen Problem-
und Konfliktlösungsstrategien aufbaut. Landnutzungsplanung geht von einem
Entwicklungskonzept aus, das Entwicklung als einen Prozess versteht, der von
"unten" her getragen wird und auf Selbsthilfe und Selbstverantwortung basiert.
Sie ist eine intersdisziplinäre Aufgabe und soll der Verbesserung der Planungs- und
Handlungskompetenz der Beteiligten dienen. |
|
Der Landnutzungsplan wird lokal von
den Zielgruppen mit Unterstützung von staatlichen Stellen, beziehungsweise regionalen
Entwicklungskörperschaften als "lead agencies" umgesetzt. Projekte der
Technischen Zusammenarbeit unterstützen den Planungsprozess in der Entwicklung von
Umsetzungsstrategien und der Einrichtung von leistungsfähigen Monitoring- und
Evaluierungssystemen (M & E). (Entwicklung und ländlicher Raum, 2/96). Die Umsetzung der Landnutzungsplanung greift in der Regel in Rechte von
Individuen oder von Gemeinschaften ein. Ein Ausgleich von Interessen ist deshalb nur auf
der Basis von Konsenslösungen und total akzeptierten Regeln möglich. Instrumente des
Bodenrechts und der Bodenordnung unterstützen ganz wesentlich die Umsetzungskapazität
der beteiligten Institutionen und den Anpassungsprozess zwischen der Planung der
Landnutzung und der Eigentumsstruktur. (Anhang 2, GTZ 1995a).
|

      
          
|