Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der Entwicklungszusammenarbeit

4.4 Instrumente zur Landentwicklung

4.4.3 Landnutzungsplanung

Landnutzungsplanung

Das Leitbild der Landnutzungsplanung (LNP) wurde im Leitfaden zur Landnutzungsplanung (GTZ, 1995a) und in "Experiences of Land Use Planning in Asian Projects" (GTZ, 1996a) wie folgt formuliert:
"Landnutzungsplanung in der Technischen Zusammenarbeit ist ein iterativer, auf einen Dialog zwischen allen Beteiligten basierender Prozess, der die Festlegung von Entscheidungen über die nachhaltige Form der Flächeninanspruchnahme im ländlichen Raum zum Ziel hat und auch die Initiierung sowie Begleitung der entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen beinhaltet."
Weitere Grundsätze der Landnutzungsplanung sind, dass sie sich sowohl methodisch als auch inhaltlich an den lokalen Bedingungen orientiert und auf lokalem Umweltwissen und traditionellen Problem- und Konfliktlösungsstrategien aufbaut. Landnutzungsplanung geht von einem Entwicklungskonzept aus, das Entwicklung als einen Prozess versteht, der von "unten" her getragen wird und auf Selbsthilfe und Selbstverantwortung basiert. Sie ist eine intersdisziplinäre Aufgabe und soll der Verbesserung der Planungs- und Handlungskompetenz der Beteiligten dienen.
Der Landnutzungsplan wird lokal von den Zielgruppen mit Unterstützung von staatlichen Stellen, beziehungsweise regionalen Entwicklungskörperschaften als "lead agencies" umgesetzt. Projekte der Technischen Zusammenarbeit unterstützen den Planungsprozess in der Entwicklung von Umsetzungsstrategien und der Einrichtung von leistungsfähigen Monitoring- und Evaluierungssystemen (M & E). (Entwicklung und ländlicher Raum, 2/96).

Die Umsetzung der Landnutzungsplanung greift in der Regel in Rechte von Individuen oder von Gemeinschaften ein. Ein Ausgleich von Interessen ist deshalb nur auf der Basis von Konsenslösungen und total akzeptierten Regeln möglich. Instrumente des Bodenrechts und der Bodenordnung unterstützen ganz wesentlich die Umsetzungskapazität der beteiligten Institutionen und den Anpassungsprozess zwischen der Planung der Landnutzung und der Eigentumsstruktur. (Anhang 2, GTZ 1995a).


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