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4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der
Entwicklungszusammenarbeit
4.3 Instrumente zur Landadministration
4.3.3 Bodenbevorratung
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Bodenbanken sind eines von mehreren
Instrumenten zur zielgerichteten Steuerung des Bodenmarktes in ländlichen und
städtischen Bereichen sowie für Schutzgebiete (Naturschutz, Wasserschutz). Ziel einer
Bodenbevorratung ist i. d. R. die vorausschauende Bereitstellung von Land für bestimmte
Zielgruppen für Flächen zur Kommunalentwicklung, für die Steuerung der Landnutzung
und/oder für die Kontrolle der Bodenpreise. |
Bodenbevorratung |
Eine vorausschauende
Bodenbevorratung für öffentliche und agrarstrukturelle Zwecke soll dazu beitragen, dass
die erforderlichen Flächen für die landbeanspruchende wirtschaftliche, infrastrukturelle
und städtebauliche Entwicklung, sowie für Freizeit und Erholung rechtzeitig und zu
tragbaren Bedingungen bereitstehen. Das Spektrum der Einsatzmöglichkeiten der
Bodenbevorratung ist vielfältig: |

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Positive
Elemente |
Positive Elemente einer
Bodenbevorratung sind:
- zweckgebundene und regional begrenzte Ziele, die für die
Bevölkerung nachvollziehbar sind (z. B. Bewässerungsprojekte, Stadtteilsanierungen,
kommunale Einrichtungen);
- flexible Trägerinstitution mit den erforderlichen
rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Kompetenzen (z. B. joint venture zwischen
Projektträger und Entwicklungsbank);
- projektbezogenes Vorkaufsrecht (pre-emption power);
- konsequente Aufsicht und Transparenz zur Vermeidung von
Missbrauch und Korruption;
- angemessene Finanzausstattung;
- effiziente Regeln für die Regelung von Rechtsstreitigkeiten
und den Bodentransfer
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Vor dem Aufbau einer Bodenbank sind
eingehende Untersuchungen über die Kosten, den tatsächlichen Nutzen und die möglichen
Alternativen erforderlich. Rechtsbestimmungen
zur Flurneuordnung beinhalten i. d. R. Bestimmungen zur wesentlichen Vereinfachung des
Managements einer projektbezogenen Bodenbevorratung |

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