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4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der
Entwicklungszusammenarbeit
4.1 Bodenpolitik
4.1.4 Instrumente der Bodenpolitik
Instrumente der
Bodenpolitik |
Die EZ sollte Beiträge leisten,
die zur Zielerreichung erforderlichen Instrumente zu identifizieren und sie vor allen
Dingen entsprechend den Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen der Partnerländer
weiterzuentwickeln, zu modifizieren bzw. gegebenenfalls auch die Erarbeitung völlig neuer
Konzepte mit zu tragen: |
universell
anerkannte, vielfältig
einsetzbare Instrumente |
Die wichtigsten, weltweit
anerkannten und vielseitig einsetzbaren bodenpolitischen Instrumente, die in den folgenden
Abschnitten ausführlich behandelt werden, sind (Zimmermann
1995a):
- Instrumente zur Rechtssicherheit
(Harmonisierung inkonsistenter und widersprüchlicher Bestimmungen zu Bodenrecht und
Bodenordnung (in einigen Ländern sind bis zu 2000 Gesetze und Vorschriften zu diesem
Bereich zu berücksichtigen.), das Schließen von Lücken, wo ein offensichtlicher
Regelungsbedarf besteht. Hierzu zählen die Erleichterung des Zugangs zu bodenbezogenen
Informationen und das Herstellen von Transparenz v. a. bei Bodentransfervorgängen, sowie
effiziente Vertragsbedingungen; Erbrecht).
- Instrumente zur Landadministration (Grundbuch und Kataster zur Landregistrierung, Bodenmarkt, einschließlich
Pachtregelungen, Bodenbevorratung, Boden-, Grundstücksbewertung und Bodenbesteuerung) (vgl.
Abschnitt 4.3.);
- Instrumente zur Landentwicklung (Agrarstrukturelle
Entwicklungsplanung, Flurneuordnung, Landnutzungsplanung, Bodenordnung in
Bewässerungsvorhaben, Baulandumlegung und weitere Instrumente zur Beeinflussung der
Nutzung von Boden) (vgl. Abschnitt 4.4.);
- hinzu käme hier der Komplex der Instrumente zur Gestaltung
der städtischen Bodenordnung, der in diesem Orientierungsrahmen jeweils nur
angerissen werden kann;
- spezifische Instrumente zur Begleitung und Umsetzung von
Agrarreformen und von Transformationsprozessen (vgl. Abschnitt 4.5.);
- Instrumente zum Vollzug von Konfliktlösungsstrategien,
so der Umgang mit informeller Landnahme (vgl. Abschnitt 4.6)
und
- Instrumente der Aus-, Fortbildung und Forschung (vgl.
Abschnitt 4.7)
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