Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

gtz_s.gif (1630 Byte)

Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)

4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der Entwicklungszusammenarbeit

4.1 Bodenpolitik

4.1.4 Instrumente der Bodenpolitik

Instrumente der Bodenpolitik

Die EZ sollte Beiträge leisten, die zur Zielerreichung erforderlichen Instrumente zu identifizieren und sie vor allen Dingen entsprechend den Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen der Partnerländer weiterzuentwickeln, zu modifizieren bzw. gegebenenfalls auch die Erarbeitung völlig neuer Konzepte mit zu tragen:

universell anerkannte, vielfältig
einsetzbare Instrumente

Die wichtigsten, weltweit anerkannten und vielseitig einsetzbaren bodenpolitischen Instrumente, die in den folgenden Abschnitten ausführlich behandelt werden, sind (Zimmermann 1995a):
  • Instrumente zur Rechtssicherheit (Harmonisierung inkonsistenter und widersprüchlicher Bestimmungen zu Bodenrecht und Bodenordnung (in einigen Ländern sind bis zu 2000 Gesetze und Vorschriften zu diesem Bereich zu berücksichtigen.), das Schließen von Lücken, wo ein offensichtlicher Regelungsbedarf besteht. Hierzu zählen die Erleichterung des Zugangs zu bodenbezogenen Informationen und das Herstellen von Transparenz v. a. bei Bodentransfervorgängen, sowie effiziente Vertragsbedingungen; Erbrecht).
  • Instrumente zur Landadministration (Grundbuch und Kataster zur Landregistrierung, Bodenmarkt, einschließlich Pachtregelungen, Bodenbevorratung, Boden-, Grundstücksbewertung und Bodenbesteuerung) (vgl. Abschnitt 4.3.);
  • Instrumente zur Landentwicklung (Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung, Flurneuordnung, Landnutzungsplanung, Bodenordnung in Bewässerungsvorhaben, Baulandumlegung und weitere Instrumente zur Beeinflussung der Nutzung von Boden) (vgl. Abschnitt 4.4.);
  • hinzu käme hier der Komplex der Instrumente zur Gestaltung der städtischen Bodenordnung, der in diesem Orientierungsrahmen jeweils nur angerissen werden kann;
  • spezifische Instrumente zur Begleitung und Umsetzung von Agrarreformen und von Transformationsprozessen (vgl. Abschnitt 4.5.);
  • Instrumente zum Vollzug von Konfliktlösungsstrategien, so der Umgang mit informeller Landnahme (vgl. Abschnitt 4.6) und
  • Instrumente der Aus-, Fortbildung und Forschung (vgl. Abschnitt 4.7)

summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)