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4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der
Entwicklungszusammenarbeit
4.1 Bodenpolitik
4.1.2 Ziele der Bodenpolitik
Ziele der
Bodenpolitik |
Drei zentrale, übergeordnete Ziele
müssen minimal leitend für die Bodenpolitik sein, wobei jedes Land aufgrund seiner
Problemlage unterschiedliche Akzente setzen wird:
- Effizienz und Förderung wirtschaftlicher Entwicklung,
- Gleichheit und soziale Gerechtigkeit sowie
- Umweltsicherung bzw. nachhaltige Nutzungsmuster.
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Effizienzziel |
Die Zielerreichung erfordert eine
Vielzahl bodenpolitischer Ansätze, die vornehmlich der Ordnungspolitik zuzurechnen sind.
Die Partner der EZ müssten sie hinsichtlich Dringlichkeit, Konsistenz und
Konfliktträchtigkeit erarbeiten und überprüfen, wobei die Liste zentraler Ansatzpunkte
offen und ergänzungsbedürftig ist:
- Erarbeitung eines einheitlichen Rechtsrahmens, der Privat-,
juristischen Personen, Kollektiven und dem Staat in gleicher Weise Zugang zu und Nutzung
von Boden ermöglicht;
- exakte Trennung zwischen privatem Vertragsrecht
(Zivilgesetzgebung) und öffentlichem Recht (z. B. Grundstücksverkehr);
- Schaffung klarer Verantwortlichkeiten und Haftungsregeln für
private und öffentliche Akteure;
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Boden- und
Pachtmärkten, insbesondere in sich ausbildenden Agglomerationsräumen;
- bodenpolitische Abfederung des sektoralen Wandels
(Industrialisierung, Mehrfachbeschäftigung) und
Antizipation neuer Funktionen von Boden (Umwelt-, Freizeitgut, etc.);
- Schaffung von Möglichkeiten des Staates zur Bodenbevorratung,
Landnutzungs-, Stadt- und Regionalplanung, einschließlich der Enteignung im öffentlichen
Interesse;
- Sicherung der finanziellen Basis staatlicher Aktivitäten für
die Bodenverwaltung;
- Sicherstellung umfassender Transferierbarkeit von Boden,
soweit nicht Übergangsregelungen temporäre
Beschränkungen notwendig machen (z. B. bei Landreformen);
- nicht nur Androhung, sondern auch konsequente Durchführung
von Bodenbesitzreformen, wo diese aufgrund extrem ungleicher Landverteilung als
erforderlich angesehen wird.
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Verteilungsziel |
Das Ziel, die
Verteilungsgerechtigkeit durch Bodenpolitik zu vergrößern und sozialen Ausgleich zu
fördern, beinhaltet kontroverse Entscheidungen: so die Frage, ob die Sozialpflichtigkeit
des (Boden-)Eigentums verfassungs- oder gesetzmäßig anerkannt wird, wie z. B. in
Deutschland. Es erfordert die Behandlung der Konflikte zwischen urbanen und ruralen,
"modernen" und "traditionellen" Interessen und denen von reichen und
armen Bevölkerungsgruppen. Von Bedeutung sind damit:
- Anerkennung der Bedeutung des Bodens als Grundlage für
Beschäftigung und Einkommen im ländlichen Raum;
- Analyse der aktuellen und zukünftigen Bedeutung von Boden
für die soziale Sicherung (Alter, Krankheit)
- Anerkennung/Berücksichtigung tradierter, autochthoner und
sekundärer Rechte, auch von ethnischen Minderheiten, in einer gesamtstaatlichen
Bodenpolitik;
- konsistente Politik hinsichtlich der zukünftigen Rolle
lokaler bodenrechtlicher Autoritäten;
- (temporäre) Reglementierung des Grundstücksverkehrs in
bestimmten Sektoren ("ceilings" bei Kauf und Verpachtung nach Landreformen, in Siedlungsprogrammen);
- Lösungsansätze für grössere Rechtssicherheit
informeller Siedlungen;
- Förderprogramme für benachteiligte Gruppen, wie Landlose und
Frauen; ggf. einschließlich primär umverteilender Landbesitzreformen und
produktivitätssteigernder Bodenbewirtschaftungsreformen.
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Umweltziel |
Bodenpolitik ist mehr und mehr auch
Umweltpolitik und ein Ansatz, um das natürliche Produktionspotential zu erhalten und
nachhaltiges Wirtschaften zu fördern:
- Ein umfassender Kodex zur Landnutzung wird für viele Länder
eingefordert, ist aber bisher nur selten realisiert;
- staatliche Landnutzungsplanung und Bodenbevorratung dienen dem
Ausweis von Schutzgebieten unterschiedlichster Art;
- partizipative, umweltschonende lokale Nutzungskonzepte bei
gemeinschaftlichen Ressourcen;
- die erfolgreiche Koordination unterschiedlichster Verwaltungen
stellt sich als eine eigene Zieldimension.
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