Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der Entwicklungszusammenarbeit

4.1 Bodenpolitik

4.1.2 Ziele der Bodenpolitik

Ziele der Bodenpolitik

Drei zentrale, übergeordnete Ziele müssen minimal leitend für die Bodenpolitik sein, wobei jedes Land aufgrund seiner Problemlage unterschiedliche Akzente setzen wird:
  • Effizienz und Förderung wirtschaftlicher Entwicklung,
  • Gleichheit und soziale Gerechtigkeit sowie
  • Umweltsicherung bzw. nachhaltige Nutzungsmuster.

Effizienzziel

Die Zielerreichung erfordert eine Vielzahl bodenpolitischer Ansätze, die vornehmlich der Ordnungspolitik zuzurechnen sind. Die Partner der EZ müssten sie hinsichtlich Dringlichkeit, Konsistenz und Konfliktträchtigkeit erarbeiten und überprüfen, wobei die Liste zentraler Ansatzpunkte offen und ergänzungsbedürftig ist:
  • Erarbeitung eines einheitlichen Rechtsrahmens, der Privat-, juristischen Personen, Kollektiven und dem Staat in gleicher Weise Zugang zu und Nutzung von Boden ermöglicht;
  • exakte Trennung zwischen privatem Vertragsrecht (Zivilgesetzgebung) und öffentlichem Recht (z. B. Grundstücksverkehr);
  • Schaffung klarer Verantwortlichkeiten und Haftungsregeln für private und öffentliche Akteure;
  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Boden- und Pachtmärkten, insbesondere in sich ausbildenden Agglomerationsräumen;
  • bodenpolitische Abfederung des sektoralen Wandels (Industrialisierung, Mehrfachbeschäftigung) und Antizipation neuer Funktionen von Boden (Umwelt-, Freizeitgut, etc.);
  • Schaffung von Möglichkeiten des Staates zur Bodenbevorratung, Landnutzungs-, Stadt- und Regionalplanung, einschließlich der Enteignung im öffentlichen Interesse;
  • Sicherung der finanziellen Basis staatlicher Aktivitäten für die Bodenverwaltung;
  • Sicherstellung umfassender Transferierbarkeit von Boden, soweit nicht Übergangsregelungen temporäre Beschränkungen notwendig machen (z. B. bei Landreformen);
  • nicht nur Androhung, sondern auch konsequente Durchführung von Bodenbesitzreformen, wo diese aufgrund extrem ungleicher Landverteilung als erforderlich angesehen wird.

Verteilungsziel

Das Ziel, die Verteilungsgerechtigkeit durch Bodenpolitik zu vergrößern und sozialen Ausgleich zu fördern, beinhaltet kontroverse Entscheidungen: so die Frage, ob die Sozialpflichtigkeit des (Boden-)Eigentums verfassungs- oder gesetzmäßig anerkannt wird, wie z. B. in Deutschland. Es erfordert die Behandlung der Konflikte zwischen urbanen und ruralen, "modernen" und "traditionellen" Interessen und denen von reichen und armen Bevölkerungsgruppen. Von Bedeutung sind damit:
  • Anerkennung der Bedeutung des Bodens als Grundlage für Beschäftigung und Einkommen im ländlichen Raum;
  • Analyse der aktuellen und zukünftigen Bedeutung von Boden für die soziale Sicherung (Alter, Krankheit)
  • Anerkennung/Berücksichtigung tradierter, autochthoner und sekundärer Rechte, auch von ethnischen Minderheiten, in einer gesamtstaatlichen Bodenpolitik;
  • konsistente Politik hinsichtlich der zukünftigen Rolle lokaler bodenrechtlicher Autoritäten;
  • (temporäre) Reglementierung des Grundstücksverkehrs in bestimmten Sektoren ("ceilings" bei Kauf und Verpachtung nach Landreformen, in Siedlungsprogrammen);
  • Lösungsansätze für grössere Rechtssicherheit informeller Siedlungen;
  • Förderprogramme für benachteiligte Gruppen, wie Landlose und Frauen; ggf. einschließlich primär umverteilender Landbesitzreformen und produktivitätssteigernder Bodenbewirtschaftungsreformen.

Umweltziel

Bodenpolitik ist mehr und mehr auch Umweltpolitik und ein Ansatz, um das natürliche Produktionspotential zu erhalten und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern:
  • Ein umfassender Kodex zur Landnutzung wird für viele Länder eingefordert, ist aber bisher nur selten realisiert;
  • staatliche Landnutzungsplanung und Bodenbevorratung dienen dem Ausweis von Schutzgebieten unterschiedlichster Art;
  • partizipative, umweltschonende lokale Nutzungskonzepte bei gemeinschaftlichen Ressourcen;
  • die erfolgreiche Koordination unterschiedlichster Verwaltungen stellt sich als eine eigene Zieldimension.

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