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4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der
Entwicklungszusammenarbeit
4.1 Bodenpolitik
Bodenpolitik
benötigt klare Leitbilder, Ziele und Instrumente |
Eine rationale, den Bürgern
einsichtige Bodenpolitik muss bestimmten Bedingungen
genügen: Sie basiert auf grundlegenden Leitbildern und Prinzipien, sie verfolgt klar
definierte, teils universell, teils länder-, regionen- oder gruppenspezifisch gültige
Ziele: Deren Zielharmonien und Zielkonflikte sind offenzulegen. Sie entwickelt daraus ein
Bündel weitgehend widerspruchsfreier bodenpolitischer Instrumente, deren direkte und
indirekte, sekundäre Wirkungen möglichst umfassend erkannt sind. |
Beiträge der
EZ zur Politikformulierung |
Entwicklungszusammenarbeit kann
immer dann, wenn eine explizite Nachfrage der Partner besteht, einen wichtigen Beitrag bei
der Formulierung dieser Politik liefern und die Gefahr von Politikversagen mit den
negativen Folgen für wirtschaftliche Effizienz, sozialen Ausgleich und Bewahrung der
natürlichen Umwelt verringern. Die EZ unterstützt Reformansätze und Reformprozesse vor
allem dann, wenn sie zur Umsetzung von internationalen Konventionen (Agenda 21) und den EZ-Prinzipien der Demokratieentwicklung,
Rechtstaatlichkeit, Dezentralisierung und Armutsbekämpfung beitragen. |
     
     
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