Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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4. Handlungsfelder und Handlungsspielräume der Entwicklungszusammenarbeit

4.1 Bodenpolitik

Bodenpolitik benötigt klare Leitbilder, Ziele und Instrumente

Eine rationale, den Bürgern einsichtige Bodenpolitik muss bestimmten Bedingungen genügen: Sie basiert auf grundlegenden Leitbildern und Prinzipien, sie verfolgt klar definierte, teils universell, teils länder-, regionen- oder gruppenspezifisch gültige Ziele: Deren Zielharmonien und Zielkonflikte sind offenzulegen. Sie entwickelt daraus ein Bündel weitgehend widerspruchsfreier bodenpolitischer Instrumente, deren direkte und indirekte, sekundäre Wirkungen möglichst umfassend erkannt sind.

Beiträge der EZ zur Politikformulierung

Entwicklungszusammenarbeit kann immer dann, wenn eine explizite Nachfrage der Partner besteht, einen wichtigen Beitrag bei der Formulierung dieser Politik liefern und die Gefahr von Politikversagen mit den negativen Folgen für wirtschaftliche Effizienz, sozialen Ausgleich und Bewahrung der natürlichen Umwelt verringern. Die EZ unterstützt Reformansätze und Reformprozesse vor allem dann, wenn sie zur Umsetzung von internationalen Konventionen (Agenda 21) und den EZ-Prinzipien der Demokratieentwicklung, Rechtstaatlichkeit, Dezentralisierung und Armutsbekämpfung beitragen.

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