Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.9 Entstaatlichung

3.9.3 Reform der Bodengesetzgebung

Komplexität eines bodenrechtlichen Rahmens

Eine konsistente Bodenrechtsordnung als Grundlage einer anpassungsfähigen Agrarverfassung sowie dynamischer industrieller Entwicklung stellt Staaten vor große Herausforderungen. Zu integrieren sind im mindesten:
  • Eigentumsordnung (Privat-, Staats-, Gemeinschaftseigentum),
  • Gesetze über Boden, Wasser, Flora und Fauna,
  • Handels- und Gesellschaftsrecht, einschließlich Investitions- und Aussenwirtschaftsgesetzgebung,
  • Vertragsrecht,
  • Familien- und Erbrecht,
  • Gemeinderechte,
  • Steuerrecht,
  • autochthones Recht ("Gewohnheitsrecht") sowie
  • unabhängige Justiz und Rechtspflege

Grundsätzliche Aspekte

Jeder Staat musste deshalb sehr ähnlich gelagerte und Entscheidungen treffen hinsichtlich des Regelungsbedarfs zu:

Grad der Beschränkung des Privateigentums,

  • Grad der Einflussnahme auf den Grundstücksverkehr,
  • Restriktionen bei Pachtbeziehungen,
  • Behandlung ausländischer Investoren,
  • geduldetes Ausmaß der Bodenakkumulation,
  • Rolle des Bodens als Kreditsicherung,
  • Art der Integration von autochthonem Recht,
  • Gleichberechtigung der Geschlechter und
  • Sicherstellung einer unabhängigen Justiz.

Die daraus erwachsende Problematik kann hier nur überblicksartig dargestellt werden:

Widerstände gegen Privateigentum

Auch viele Reform- und Transformationsländer des Südens haben die (Wieder-)Anerkennung von registriertem Privateigentum an Land als grundlegendes Eigentumssystem - trotz weitreichender Liberalisierung der Wirtschaft - nicht vollzogen (Usbekistan, Eritrea, Tanzania, Äthiopien, Mozambique etc.). Offiziell wird dies begründet mit dem kulturfremden, "importierten" Charakter dieser Institution (z. B. in Afrika), die einer eigenständigen Suche nach angemessen bodenrechtlichen Institutionen entgegensteht.

Drohende Verteilungskonflikte

Faktisch steht dahinter oft latente Gefahr einer sich verschärfenden Bodenkonzentration, der wachsenden Ungleichheit der Vermögensverteilung oder brodelnder ethnischer Konflikte um Land. "We cannot privatise land. We have seen people take up arms for it" (Statement im Bodenrechts-Workshop in Usbekistan, vgl. Eckert & Elwert 1996:53).

Ideologische
Vorbehalte

Ideologisch erklärbar sind genannte Vorbehalte, da die "Vergesellschaftung" von Privateigentum immer im Zentrum sozialistischer Revolutionen stand. Da die heutigen Regierungen vieler Reformländer weiterhin durch genau jene politischen Kräfte repräsentiert werden, die auch für sozialistische Systeme verantwortlich waren (Äthiopien, Benin, Laos, Usbekistan, etc.), würden mit der Rückkehr zum Privateigentum die letzten Identifikationsmöglichkeiten mit dem überkommenen Gesellschaftsmodell über Bord geworfen und ihnen die Legitimation vergangenen politischen Handelns genommen werden.

fehlende oder zerstörte Grundbuch-Informationen

Privateigentum bedarf eines funktionsfähigen Grundbuchsystems (vgl. 3.10.2.). In vielen Entwicklungsländern wurde dies allenfalls in städtischen Ballungszentren eingerichtet, jedoch kaum gepflegt. Nach Revolutionen wurden Grundbücher manipuliert (Benin, Nicaragua) oder teils systematisch zerstört (Kambodscha). Damit entstehen hohe volkswirtschaftliche Kosten für ihre Wiedereinrichtung, die viele Staaten nicht bereit sind zu zahlen.

Vererbbare dauerhafte Nutzungsrechte als notwendige
Alternative/
Ergänzung

Alle Reform- und Transformationsländer haben in jüngster Zeit dauerhafte Nutzungsrechte an Boden in ihren Verfassungen oder Bodengesetzen festgeschrieben, die zumeist in hohem Grade transferierbar sind. Selbst wenn registriertes Privateigentum nicht zugelassen ist, sind Landkäufe und -verkäufe faktisch möglich und geduldet. Die temporäre Überlassung von (Staats-)Land wird durch ein breites Spektrum an Pachtformen, durch Vererbung, Schenkung und Beleihung geregelt. Hinsichtlich der Flexibilität beim Transfer kann es registriertem Privateigentum sehr nahekommen und dann große Chancen für dynamischen wirtschaftlichen und sektoralen Wandel bieten.

Inkonsistenzen durch überfrachtete Gesetzestexte und durch punktuelle Reformen

Inkonsistenzen ergeben sich durch übertriebene Detailversessenheit bei der Formulierung der Bodengesetzgebung. In der Tradition des "Control and Command"-Staates werden Rahmengesetze mit grundlegendem Charakter durch Detailregelungen überfrachtet (z. B. in Laos, Kambodscha, Usbekistan). Gesetze nehmen damit den Charakter von Durchführungsbestimmungen an, mit denen der Kommandostaat seine Bürger in der Vergangenheit regierte. Damit engen sie den individuellen Gestaltungsspielraum ein und behindern den schnellen ökonomischen und gesellschaftlichen Wandel.

Widersprüche durch unkritische Übernahme euro-amerikanischer Rechtstradition

Länder, die sich, wie Laos oder Kambodscha, im Transformationsprozess stark auf externe juristische und ökonomische Beratung verlassen haben, unterliegen der Gefahr, - wieder einmal - ungeprüft kulturfremde Konzepte zu übernehmen, z. B. bei bodenrechtlich relevanten Regelungen und im Erb- und Familienrecht. Sie stehen möglicherweise im Widerspruch zu autochthonen oder islamischen Regelungen.

Ober-/Untergrenzen bei der Neu- und Umverteilung von Boden

Da die Staaten mit der Zuweisung von Pachtland, das sich in der Hand der Staatsgüter oder Produktivgenossenschaften befand, überwiegend die Stärkung der Familienlandwirtschaft verfolgen, erfordert dies Entscheidungen hinsichtlich minimal erforderlicher Betriebsgröße bzw. über Obergrenzen, um Bodenakkumulation zu begrenzen. In Abhängigkeit von der vorherrschenden "man-land-ratio", den naturräumlichen Bedingungen und der Bodenqualität sind hier keine schablonenhaften Lösungen möglich.

Reformiertes Pachtwesen: Verpachtung durch den Staat

Die Gestaltung des Pachtwesens gehört zu den sensibelsten Reformbereichen. Unterschieden wird vielfach zwischen den Pachtbedingungen, zu denen der Staat Land an Familienbetriebe, Genossenschaften oder agro-industrielle Unternehmen vergibt und den Pachtregelungen zwischen privaten Landnutzern. In Vietnam wird Land nach den Reformen auf 20 Jahre für annuelle und auf 50 Jahre für Dauerkulturen verpachtet; für Pächter besteht damit ein langer Planungshorizont auch für bodenverbessernde Maßnahmen.

Komplementäre Förderungsleistungen

Um diese zu tätigen, muss gerade in den post-sozialistischen Ländern der komplementäre Zugang zu Betriebsmitteln, Maschinen, Kredit und Beratung gesichert sein. Viele dieser Leistungen wurden in der Vergangenheit von den sich auflösenden staatlichen Genossenschaften bereitgestellt. Hier bestehen starke Abhängigkeiten fort; ein unabhängiges Wirtschaften ist kaum möglich und wird in Umbruchphasen von den Familien oftmals gar nicht angestrebt. Bodenumverteilung und die Neugestaltung des Pachtwesens sind ohne begleitende agrarpolitische Impuluse nur wenig wirksam.

 

Tabelle 5: Major features of land policy in the former Soviet Union
(excluding the Baltic states) (Csaki & Lerman 1996)

  Land distribution procedures Restrictions on size of holdings Buying and selling of land
Russia All rural residents get land for household plots: privatization of household plot

Land of collective and state farms is privatized by distribution of land shares to members and workers, including pensioners and employees of social services

Land withdrawn from collectives by individuals exiting with their land shares to start a private farm

Free basic allotment of privately owned land allocated from state reserve to any citizen who wishes to start a private farm

Leasing of state land above the privately owned allotment

Size of subsidiary household plots limited by local conditions (usually 0.6 - 1 ha)

Cap on free privately owned land in private farms based on the "district quota" (ratio of land to number of beneficiaries in each district), ranging from 20-200 ha: excess land can be leased or purchased without limit

Ten autonomous republics of national minorities do not recognize private ownership of land

No moratorium on land sales by Presidential Decree of Oct. 1993; permanent legislation specifies 10 year moratorium (except for household plots)
Ukraine As in Russia Subsidiary household plots limited to 0.6 ha privately owned land, 1 ha total

Caps on free privately owned land in private farms based on the "district quota"; private farms limited to 50 ha agricult. land, 100 ha total

6 year moratorium on land sales (except household plots); during the moratorium alienation only to land authorities
Moldova As in Russia, but land shares also allocated to the non-farming rural population

(February 1995 amendment)

Household plots limited to 0.75 ha

Land may be withdrawn from collectives in massifs not smaller than one whole "crop rotation field" (Feb. 1995 amendment)

10 year moratorium on land sales
Belarus Privatization of household plots

All land for commercial farming remains state owned, and farms only get use rights

Privately owned land limited to 1 ha

Private farms on leased land limited to 50 ha arable land, 100 ha total

Lease rights not transferable
Armenia All arable land distributed in private ownership to former collective members and non-farming rural population

Pastures retained in state ownership.

   
Georgia Half the arable land distributed to households, but all land remains state owned.

Draft land code recognizing private ownership is debated in Parliament (mid - 1995)

Most pastures intended to remain in state ownership

Draft land code prohibits excessive fragmentation of land by imposing a minimum size of holdings  
Azerbaijan All land remains state owned

No significant land reforms, except augmentation of household plots

land privatization program based on Russian-Ukrainian model

Most pastures intended to remain in state ownership

   
Kazakhstan All land remains state owned

Land distributed for augmentation of household plots and allocated to independent private farmers

  Individual and collective use rights fully marketable (April 1994)
Kyrgyzstan All land remains state owned

Land distributed for augmentation of household plots and allocated to independent private farmers

Constitutional amendment recognizing private ownership submitted to Parliament (Feb. 1995)

  User rights secure for 49 years and fully marketable (Feb. 1994)
Uzbekistan All land remains state owned

Land distributed for augmentation of household plots and allocated to independent private farmers

Constitutional amendment recognizing private ownership submitted to Parliament (Feb. 1995)

Maximum size of private farm determined by local conditions (availability of irrigation, etc.) Alienation only to local land authorities
Turkmenistan Private ownership of land allowed by 1992 Constitution

Virtually no land reform, other than augmentation of household plots and incipient private farms; formal "reorganization" of collective farms into "farmers’ agglomerations"

Maximum size of private farm determined by local conditions (availability of irrigation)

Fragmentation through inheritance below a "productive minimum size" prohibited

Alienation only to local land authorities

 

Regelung privater Pachbeziehungen

Es bestehen negative Erfahrungen mit der Überregulierung von Pachtbeziehungen. Minimale Standards für Pachtverträge haben sich jedoch als wirkungsvolles Instrument zur Stärkung der Rechtssicherheit erwiesen: schriftliche Abfassung von Verträgen oder klare Zeugenregelungen, Mindest-Pachtdauer, klare Festlegung der Leistungen von Pächtern und Verpächtern und Angaben zur Zahlungsweise. Dies gilt auch für alle anderen privatrechtlichen Verträge bei Transfers von Land (Beleihung, Erbschaft, Verkauf, etc.).

Parallelmärkte durch Pachtverbote und -beschränkungen

Afrikanische und asiatische Länder fürchten - oft fälschlicherweise - zu geringe Produktionsanreize und vor allem eine Polarisierung der Vermögensverteilung bei Landpacht und sprechen weiter gesetzliche Verbote, auch für einzelne Formen, wie Teilpacht, aus. Pachtverbote führen zwangsläufig zu parallelen "grauen" Märkten, auf denen die Risiken für Pächter und Verpächter wachsen.

Behandlung von Restitutionsansprüche

In kontroversen Debatten mußten Regierungen klären, ob die Restitutionsfrage Verfassungsrang hat bzw. auf welcher Ebene Entscheidungen hierzu kodifiziert werden (Gesetze, Verordnungen). In Laos und Kambodscha wurden Stichjahre festgelegt, nach denen Ansprüche geltend gemacht werden durften. Dies hatte hier zur Folge, dass Enteignungen im Zuge des sozialistischen Umbruchs in den 70er Jahren nicht revidierbar sind. Politische Flüchtlinge wurden zudem oftmals aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten ausgegrenzt. Besonders diese einflussreichen, aber auch rückkehr- und investitionswilligen Emigranten haben andererseits recht erfolgreich versucht, massiv politisch auf die Gesetzgebung zu ihren Gunsten Einfluss zu nehmen. Denn Angebote für Entschädigungen sind angesichts leerer Staatskassen für Alteigentümer oftmals unattraktiv. Nicaragua versuchte immerhin, die Geldmittel durch den Verkauf staatlicher Unternehmen aufzubringen.

Behandlung von Zwangsumgesiedelten

Waren Enteignung und Kollektivierung auch mit großflächiger Umsiedlung der Landbevölkerung verbunden, wie in Äthiopien oder Tanzania, so sind alle Versuche illusorisch, in irgendeiner Weise wieder zum prä-revolutionären bodenrechtlichen status quo zurückzukehren.

Möglichkeit der Enteignung "im übergeordneten Interesse"

Möglichkeiten für staatliche Enteignung von privat genutztem Land im "übergeordneten Interesse" nehmen in den meisten Bodengesetzen einen wichtigen Stellenwert ein. Solche Enteignungen sind möglich, wenn Land "nicht effizient" oder "fehlgenutzt" wird. Natürlich ist kaum eindeutig zu definieren, wann ein solcher Fall exakt vorliegt. In Usbekistan erweist sich die Formel als Hebel für niedere Beamte und missgünstige Nachbarn, durch Korruptionsgelder derartige Verfahren anzustrengen.

Behandlung von "customary law"

Die Spanne bei der Behandlung von autochthonem Recht ist breit: Man kann dabei zwischen "replacement reforms" und "adaptation reforms" unterscheiden. Während die erstgenannten versuchten, indigenes Recht in Afrika zu ersetzen, bauen mittlerweile Reformen in einzelnen Ländern bewusst wieder darauf auf (z. B. Niger, Botswana, Gambia, Senegal). Werden allerdings customary rights aufgeschrieben bzw. festgehalten (restatement), so nimmt man ihnen damit möglicherweise ihre Flexibilität und bekommt nur eine Momentaufnahme des aktuellen Status.

Nicht nur in Afrika, auch in NUS-Staaten ist autochthones Recht in seiner Vielschichtigkeit im kollektiven Gedächtnis und durch heimliche Praxis lebendig geblieben. Mehrheitlich wird es jedoch bei der Erarbeitung einer neuen Bodenrechtsordnung eher beiläufig behandelt bzw. ignoriert mit der Gefahr neuer Konflikte.

Bodenrecht und Rahmenrechte

Soll Boden umfassend transferierbar sein, ist -wie bereits oben erläutert- ein Rechtsrahmen erforderlich, durch den alle Rechtsbereiche aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt werden. Laos steht beispielhaft für den Versuch, innerhalb kürzester Zeit einen konsistenten ressourcenrechtlichen Ordnungsrahmen zu erstellen, der diesen Anforderungen gerecht wird.

Kreditsicherung

Da die Beleihung von Land historisch immer auch zur einseitigen Vorteilsnahme durch Gläubiger, zu Enteignung und Landlosigkeit geführt hat, besteht bei vielen Regierungen ein ambivalentes Verhältnis gegenüber der Kreditsicherung durch Boden.

Kreditsicherung nur durch registriertes Bodeneigentum?

So erhalten in Usbekistan lediglich die als "private farmers" anerkannten Betriebe Kreditzugang, zugleich erkennt die Verfassung aber nur dauerhafte Nutzungsrechte an, die dann im Wirtschaftsverkehr als eine Form des Privateigentums angesehen werden. Pächter werden dagegen bei der Kreditvergabe diskriminiert. In Laos vergeben die ländlichen Geschäftsbanken dagegen bereits Kredite gegen eine Absicherung von Flächen, an denen "lediglich" nach autochthonem Recht dauerhafte Besitzrechte bestehen. Die Kreditkosten erhöhen sich dabei allerdings durch umfangreichere Kreditsicherungs-Aufwendungen, wenn der Besitzstatus im Dorf durch Zeugenbefragung und Testate von Nachbarn erst belegt werden muss.

Auch wenn Privateigentum damit keine zwingende Voraussetzung für die Kreditsicherung ist, fehlt es damit vielen Ländern noch immer an Mechanismen und Instrumenten, diese Funktionen auch bei langfristigen Nutzungsrechten oder bei Erbpacht zu sichern.

Übersicht 5: Bodenrecht und Rahmenrechte am Beispiel Laos

(Quelle: Kirk 1996a)

 

Grundsteuer

Im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung geht zwar die Bedeutung der Grundsteuer, gemessen an anderen direkten und indirekten Steuerarten, erheblich zurück. Für manche Länder bietet die Besteuerung von Boden jedoch immer noch eine wichtige Einnahmequelle.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass bei der Verknüpfung von Bodenrecht mit anderen komplementären Rechtsbereichen ist also in den meisten Ländern noch ein langer Lernprozess und ein erheblicher Implementierungsbedarf erforderlich.

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