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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der
Vergangenheit, Chancen für die Zukunft
3.9 Entstaatlichung
3.9.2 Formen von Entstaatlichung und (Re-)
Privatisierung
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Kernelemente der Entstaatlichung
sind damit die Privatisierung oder die Re-Kommunalisierung von Land, der Aufbau
ökonomischer Anreizsysteme mit funktions-fähigen Märkten, eine Neubestimmung der Rolle
des Staates in der Agrar- und (Boden-)Rechtspolitik und die erfolgreiche Implementierung
dieses institutionellen Wandels auf allen Ebenen. |
Auflösung
Transformation landwirtschaftlicher Staatsbetriebe |
Landwirtschaftliche Staatsgüter
werden nicht nur in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion aufgelöst und z. B. in
Aktiengesellschaften oder Genossenschaften umgewandelt,
sondern auch in Afrika und Asia sowie in Kuba. Da es sich um Staatsland handelt, ist a)
die Frage der Vergabe langfristiger Nutzungsrechte oder b) des Verkaufs von Land an
Anteilseigner zu klären. Schnelle Entscheidungen sind insofern dringend geboten, als
viele der Betriebe sich in einem sehr schlechten Bewirtschaftungsstatus mit schlechten
Ertragsaussichten befinden. Klare eigentumsrechtliche Anreize sind damit für jeden
Investor eine zwingende Voraussetzung. |
Beginnende
Auflösung von Produktivgenossenschaften |
Die Leistungsfähigkeit
sozialistischer landwirtschaftlicher Produktivgenossenschaften
wird ex post sehr kritisch beurteilt. Weltweit vollzog sich entsprechend ein Prozess ihrer
Auflösung und teilweisen Privatisierung. Begründet werden mangelnde Effizienz und
geringe Leistungsbereitschaft primär mit dem "free rider Argument" bzw. den
hohen Kosten von Koordination und Kontrolle der Arbeitskräfte (Transaktionskosten). |
Reprivatisierung
der Ejidos in
Mexiko |
Mit dem Agrargesetz von 1992 wurde
in Mexiko eine der ältesten Landreform-Bewegungen teilweise zurückgeschraubt. Sie
mussten die betrieblichen und technologischen Anforderungen nach dem GATT-Beitritt und der
neugegründeten Freihandelszone NAFTA für eine ungehinderte exportorientierte Produktion
erfüllen auf deregulierten Produkt- und Faktormärkten. Dazu wurden die starken
Beschränkungen hinsichtlich des Transfers von privat genutztem Ejido-Land aufgehoben
(Verkaufs-, Verpachtungs- und Beleihungsverbot), die ursprünglich eine Rückkehr zum
"latifundismo" erschweren sollten. |

Märkte für
Landnutzungsrechte |
Länder, die die Festschreibung von
Privateigentum scheuen, gehen aber dennoch ihre landesspezifisch eigenen Wege, um
zumindest den temporären Transfer von Land durch neu kodifizierte Landnutzungsrechte zu
sichern. Eine wichtige Rolle spielen hier auch sekundäre
Rechte, wie Jagd-, Sammel-, Wege- und Entschädigungsrechte
bei Nutzung durch Dritte, deren Bedeutung für wirtschaftliche Effizienz und
soziale Sicherung auch hier oft zu gering geschätzt wird. |
Probleme bei
der Wieder-Anerkennung autochthoner
gemeinschaftlicher Rechte |
Dieses erfordert damit auch im
Transformationsprozess die (gesetzliche) Anerkennung autochthoner Instanzen und
Regelmechanismen bei der Allokation von Land und bei Konflikten, die Verknüpfung von
Boden-, Forst-, Wasser- und Umweltgesetzgebung und deren Implementierung in Dörfern,
Gemeinden und Regionen. Unterschätzt wird allerdings oft die Schwierigkeit der
Koordinierung einzelner Ansätze durch horizontale und vertikale Verbundlösungen sowie
Schaffung der Vorbedingungen von Finanzautonomie der
Gebietskörperschaften. Darüber hinaus hängt die Leistungsfähigkeit gemeinschaftlicher Systeme entscheidend von
gruppeninternen Variablen und Prozessen ab: Homogenität und Größe der Gruppe, Grad der
Abhängigkeit von der Ressource zur Überlebenssicherung, bisherige Erfahrungen mit
Kooperation in anderen Bereichen, Führungspersönlichkeiten als Katalysatoren, aber auch
die physische Abgrenzbarkeit von Weideflächen, Wäldern oder Wassereinzugsgebieten (Ostrom
1992). |
     
     
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