Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

gtz_s.gif (1630 Byte)

Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)

3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.9 Entstaatlichung

3.9.2 Formen von Entstaatlichung und (Re-) Privatisierung

Kernelemente der Entstaatlichung sind damit die Privatisierung oder die Re-Kommunalisierung von Land, der Aufbau ökonomischer Anreizsysteme mit funktions-fähigen Märkten, eine Neubestimmung der Rolle des Staates in der Agrar- und (Boden-)Rechtspolitik und die erfolgreiche Implementierung dieses institutionellen Wandels auf allen Ebenen.

Auflösung Transformation landwirtschaftlicher Staatsbetriebe

Landwirtschaftliche Staatsgüter werden nicht nur in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion aufgelöst und z. B. in Aktiengesellschaften oder Genossenschaften umgewandelt, sondern auch in Afrika und Asia sowie in Kuba. Da es sich um Staatsland handelt, ist a) die Frage der Vergabe langfristiger Nutzungsrechte oder b) des Verkaufs von Land an Anteilseigner zu klären. Schnelle Entscheidungen sind insofern dringend geboten, als viele der Betriebe sich in einem sehr schlechten Bewirtschaftungsstatus mit schlechten Ertragsaussichten befinden. Klare eigentumsrechtliche Anreize sind damit für jeden Investor eine zwingende Voraussetzung.

Beginnende Auflösung von Produktivgenossenschaften

Die Leistungsfähigkeit sozialistischer landwirtschaftlicher Produktivgenossenschaften wird ex post sehr kritisch beurteilt. Weltweit vollzog sich entsprechend ein Prozess ihrer Auflösung und teilweisen Privatisierung. Begründet werden mangelnde Effizienz und geringe Leistungsbereitschaft primär mit dem "free rider Argument" bzw. den hohen Kosten von Koordination und Kontrolle der Arbeitskräfte (Transaktionskosten).

Reprivatisierung der Ejidos in
Mexiko

Mit dem Agrargesetz von 1992 wurde in Mexiko eine der ältesten Landreform-Bewegungen teilweise zurückgeschraubt. Sie mussten die betrieblichen und technologischen Anforderungen nach dem GATT-Beitritt und der neugegründeten Freihandelszone NAFTA für eine ungehinderte exportorientierte Produktion erfüllen auf deregulierten Produkt- und Faktormärkten. Dazu wurden die starken Beschränkungen hinsichtlich des Transfers von privat genutztem Ejido-Land aufgehoben (Verkaufs-, Verpachtungs- und Beleihungsverbot), die ursprünglich eine Rückkehr zum "latifundismo" erschweren sollten.

Märkte für Landnutzungsrechte

Länder, die die Festschreibung von Privateigentum scheuen, gehen aber dennoch ihre landesspezifisch eigenen Wege, um zumindest den temporären Transfer von Land durch neu kodifizierte Landnutzungsrechte zu sichern. Eine wichtige Rolle spielen hier auch sekundäre Rechte, wie Jagd-, Sammel-, Wege- und Entschädigungsrechte bei Nutzung durch Dritte, deren Bedeutung für wirtschaftliche Effizienz und soziale Sicherung auch hier oft zu gering geschätzt wird.

Probleme bei der Wieder-Anerkennung autochthoner
gemeinschaftlicher Rechte

Dieses erfordert damit auch im Transformationsprozess die (gesetzliche) Anerkennung autochthoner Instanzen und Regelmechanismen bei der Allokation von Land und bei Konflikten, die Verknüpfung von Boden-, Forst-, Wasser- und Umweltgesetzgebung und deren Implementierung in Dörfern, Gemeinden und Regionen. Unterschätzt wird allerdings oft die Schwierigkeit der Koordinierung einzelner Ansätze durch horizontale und vertikale Verbundlösungen sowie Schaffung der Vorbedingungen von Finanzautonomie der Gebietskörperschaften. Darüber hinaus hängt die Leistungsfähigkeit gemeinschaftlicher Systeme entscheidend von gruppeninternen Variablen und Prozessen ab: Homogenität und Größe der Gruppe, Grad der Abhängigkeit von der Ressource zur Überlebenssicherung, bisherige Erfahrungen mit Kooperation in anderen Bereichen, Führungspersönlichkeiten als Katalysatoren, aber auch die physische Abgrenzbarkeit von Weideflächen, Wäldern oder Wassereinzugsgebieten (Ostrom 1992).

summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)