Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.9 Entstaatlichung

3.9.1 Bedeutung von Entstaatlichung

Was ist Entstaatlichung?

Entstaatlichung [engl. (state) divestiture] wird als Oberbegriff verwendet für weltweite makro-ökonomische Reformprozesse mit dem Ziel, den Grad der unmittelbaren staatlichen Einflussnahme auf Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungssektor zurückzudrängen und Marktkräfte stärker wirksam werden zu lassen.

Strukturanpassung und ordnungspoli-tische Reformen

Entstaatlichung erfolgte zunächst durch Strukturanpassungsprogramme, die seit den 80er Jahren von einer wachsenden Zahl lateinamerikanischer und afrikanischer Entwicklungsländer unter Aufsicht von Internationalem Währungsfond und Weltbank in Gang gesetzt wurden. Sie umfassten neben der Währungsabwertung vor allem den Abbau von preis- und handelspolitischen Interventionen mit Hilfe fiskal- und geldpolitischer Stabilisierungsmaßnahmen sowie die Auflösung ineffizienter und überdimensionierter öffentlicher Sektoren zugunsten der Privatwirtschaft. Die Liberalisierung beschränkte sich nicht auf Produktmärkte, sondern auch auf die Schaffung bzw. Effizienzsteigerung von Boden- und anderen Faktormärkten. Dies machte Reformen des ordnungsrechtlichen Rahmens, insbesondere der Bodenordnung erforderlich.

Transformationsprozesse

Mit dem Zusammenbruch der ehemaligen Sowjetunion und der "Zweiten Welt" vollzog sich für eine weitere Gruppe von Ländern ein tiefgreifender Umstrukturierungsprozess in Wirtschaft und Gesellschaft "vom Plan zum Markt" (Weltbank 1996). Eine Wirtschaftsordnung mit zentralistischer staatlicher Planung wird in eine neue Ordnung transformiert, die dezentraler, marktwirtschaftlicher Allokation folgt. Für viele Länder Afrikas, der ehemaligen Sowjetunion und Indochinas beinhaltet dies einen völlig neuen Ordnungsrahmen: Gewaltenteilung, eine neue Boden-, Vertrags-, Familien- und Erbgesetzgebung und die Implementierung dieses Rahmens auf der regionalen und lokalen Ebene.

Familienlandwirtschaft und sichere Eigentums- und Nutzungsrechte

Die Auflösung von staatlicher landwirtschaftlicher Großbetriebe mit Lohnarbeitern und von Produktivgenossenschaften (LPG, Kolchosen) stärkt weltweit das Leitbild der Familienlandwirtschaft. Ihr Erfolg als Wirtschafts- und Lebensform hängt jedoch entscheidend von sicheren Eigentums- und Nutzungsrechten am Boden ab: entweder als registriertes Privateigentum, durch dauerhafte, vererbbare Nutzungsrechte (z. B. Erbpacht) oder weitere Pachtformen (Fixpacht als Geld-, Natural- und Arbeitspacht oder aber Teilpacht). Die Organisation der Landbewirtschaftung und Reformen des Bodenrechts sind damit untrennbar miteinander verwoben.

Kooperation in der Landwirtschaft und Bodenrecht

Die Familienwirtschaft wird zwar von vielen Regierungen als geeignetste Organisationsform der Landbewirtschaftung favorisiert, gerade in ehemaligen sozialistischen Ländern fürchten die Menschen jedoch die Marktkonkurrenz und die vielfältigen Risiken unternehmerischen Handelns. Entsprechend bleiben kooperative Formen von Produktion, Vermarktung, Beschaffung und Kredit für sie weiterhin attraktiv - trotz der Diskreditierung der Genossenschaftsidee durch Zwangskollektivierung. Zu wenig ist bislang öffentlich diskutiert worden, ob für kooperationswillige Haushalte bzw. Betriebe (Förderungsgenossenschaften) die Neuschaffung registrierten Privateigentums an Land auf freiwilliger Basis wirklich eine zwingende Vorbedingung ist, oder ob nicht auch sichere, langfristige Pachtverhältnisse für Familien angeboten werden, die aus dem Kollektiv ausscheiden und sich selbständig machen wollen. Dies würde z. B. in Russland im gegebenen gesetzlichen Rahmen geschehen können, ohne die langwierigen Entscheidungsprozesse über die Einführung von Privateigentum mit erforderlicher Landadministration abwarten zu müssen (vgl. 3.10.2.).

Staatliche Einflussnahme auf Entwicklung von Bodenmärkten

In allen Transformations- und Reformländern schwingt bei Entscheidungsträgern und bei der ländlichen Bevölkerung die Angst vor den Verteilungswirkungen und den sozialen Konsequenzen deregulierter Bodenmärkte mit. Bodenspekulation, Bodenkonzentration, der Ausverkauf des Landes an mächtige städtische Gruppen und Landlosigkeit werden befürchtet. Entsprechend favorisieren die meisten Staaten eine starke Sozialbindung des Bodeneigentums. Dies manifestiert sich nicht nur im fortbestehenden staatlichen Eigentumsvorbehalt an Grund und Boden, sondern auch an Verkaufs- und Pachtverboten sowie -beschränkungen oder Verkaufsverboten an Ausländer. Parallele, "graue" Bodenmärkte werden dabei in Kauf genommen.

Restitution bei Alteigentümern bzw. Entschädigung

Nicht nur für die deutsche Wiedervereinigung, auch für viele Transformationsländer in Osteuropa und in Entwicklungsländern bildet die Restitution von Grundeigentum an Alteigentümer eine zentrale Frage im Transformationsprozess. Mehrheitlich entschieden sich Parlamente für eine sehr restriktive Handhabung dieses Kernproblems mit hohem gesellschaftspolitischen Sprengstoff und hielten den Kreis der Anspruchsberechtigten klein.

Tabelle 4: Agricultural Land Privatisation: Restitution and Distribution

Country

Restitution in historic boundaries

Free distribution to workers and members of co-operatives

Small farms:

Under 5 hectares

Medium farms:

< 100 hectares

Large farms:

over 100 hectares

     

(in percent)

Czech Rep.

Yes

No: sale and lease

1.3

5.3

92.4

Slovakia

Yes

No: sale and lease

2.4

1.9

95.7

Hungary

No: vouchers

 

22

20

58

Poland

No

No: sale and lease

14

63

23

Slovenia

Yes

No: lease only

47

46

7

Albania

No

Yes

~ 95

~ 2

3

Bulgaria

Yes

No: lease/use right

30

6

64

Romania

Yes

Yes and lease

~ 45

~ 10

~ 45

Estonia

Yes

No: lease only

25

15

60

Latvia

Yes

Yes and lease

23

58

19

Lithuania

Yes

No: sale and lease

33

32

35

Belarus

No

Yes: land shares

15

1

84

Kazakstan

No

Yes: land shares

0.2

4

96

Russia

No

Yes: land shares

4

5

91

Ukraine

No

Yes: land shares

13

2

85

Selected EU-Countries:

UK    

0.5

35

65

France    

1.7

72

27

Italy    

21

56

23

Greece    

35

62

3

Source: OECD, 1996:146

 

Rückkehr zu rechtsstaatlichen Prinzipien

Unabhängig vom länderspezifischen Weg und den Instrumenten der Entstaatlichung streben die Akteure rechtsstaatliche Regeln beim Transfer von Land, bei Konflikten und Veränderungen seiner Nutzungsform an, bisweilen auch unter dem Druck internationaler Geber. Stichworte sind: die Beachtung der Gewaltenteilung, öffentlich nachvollziehbare Entscheidungskriterien der Administration bei Landvergabe, Preisfestsetzung, Steuererhebung etc. (vgl. 2.2.).

Vielen Menschen in Ländern wie Äthiopien oder Kambodscha, die innerhalb einer Generation ein Wechselbad von Gewaltherrschaft und unterschiedlichsten politischen Regimen erlebt haben, ist jedoch das Bewusstsein von Rechten als verbriefte Ansprüche, die herrschaftlicher Willkür entzogen sind, notwendigerweise noch fremd.

Entstaatlichung, Ressourcenrechte und "Nachhaltigkeit" (Agenda 21)

Die Neu- und Umgestaltung des Ordnungsrahmens wird, auch unter dem Geberdruck, in den meisten Ländern dazu genutzt, ein konsistentes Regelwerk nicht nur für Landzugang und -nutzung, sondern für alle wirtschaftlich nutzbaren natürlichen Ressourcen zu schaffen. Diese Ressourcengesetzgebung soll die vielfältigen Interdependenzen zwischen ihnen optimal erfassen (z. B. Agroforstwirtschaft, Agro-Pastoralismus, Bewässerungs-Landwirtschaft oder Erhalt der Biodiversität und Agrarproduktion), die Umweltwirkungen berücksichtigen und sie den Verursachern zurechnen, um damit die Ressourcennutzung auch für Folgegenerationen zu sichern. Umwelt- und Forstaktionspläne in der Nachfolge der Rio-Konferenz fördern die Umsetzung; die Diskrepanz zwischen den komplexen Leitbildern und tatsächlicher Implementierung auf allen Ebenen ist jedoch erheblich.

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