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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der
Vergangenheit, Chancen für die Zukunft
3.7 Agrarreform: eine unerledigte Herausforderung
3.7.3 Ursachen für gescheiterte Landreformen
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Die Ursachen für gescheiterte
Landreformen können sehr vielschichtig sein. Hierzu zählen u. a. gravierende
Implementierungsprobleme und starke reformhemmende bzw. gegenläufige Kräfte. Eine
zentrale Frage ist dabei immer, woher das Land zur Umverteilung
kommt. |
Erfassung von
"freiem" Land |
Land zur Umverteilung kann
staatliches Land sein, das an Landlose und Kleinbauern verteilt wird (z. B. in Äthiopien
oder Philippinen). In einigen Ländern kaufte der Staat Land nach dem "willing
seller, willing buyer"-Prinzip von Privateigentümern auf und verteilte es an
individuelle Nutzer (Zimbabwe, Mexiko), z. B. Ländereien von Großgrundbesitzern,
die so die Möglichkeit hatten, ihre Steuerschulden zu bezahlen. In vielen Ländern ist es schwierig, noch "freies" Land für
Umverteilungen zu finden. Deshalb erfasst man z. B. in Brasilien die folgenden
Ländereien, um aus diesem Land Umverteilungen vorzunehmen: Armee-, Kirchenland oder
aufgekauftes Großgrundbesitzerland. |
Verkauf durch
Reformandrohung |
Der "freiwillige" Verkauf
von Land, der durch Androhung einer Agrarreform provoziert werden kann, ist in der Regel
einfacher, als eine Enteignung mit Entschädigung durchzuführen. Allerdings sind hier die
"Abschwächungsmöglichkeiten" auch sehr groß. So wird oft nur Land schlechter
Qualität verkauft oder es werden Scheingeschäfte mit Familienangehörigen durchgeführt.
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Enteignung |
In vielen Agrarreformgesetzen ist
zwar eine umfassende Enteignung von Einzelpersonen vorgesehen, jedoch wurde sie in der
Regel nur bei Agrarreformen in sozialistischen Ländern umfassend praktiziert. Ansonsten
erfolgte die Enteignung nur gegen Entschädigung (vgl. 3.7.4).
Dabei wird eine Obergrenze ("ceiling") festgelegt und darüber hinausgehendes
Grundeigentum wird enteignet. Diese Obergrenze bestimmt somit den Umfang der Umverteilung
von Land und ist eine höchst politische Entscheidung. Teils wird die Obergrenze in
mehreren Schritten verringert. |
Implementierungsprobleme |
Die von Agrarreformen betroffenen
Grundeigentümer werden ihren Einfluss umfassend nutzen, um deren Implementierung zu
behindern, zu unterlaufen und abzuschwächen. Gravierende Implementierungsprob-leme sind
deshalb u. a.:
- Unzureichende Finanzierung bei ambitionierten
Landreformprogrammen (fehlende Etatmittel für Landkäufe oder die Anlage eines neuen Katasters);
- Unklar formulierte Gesetzestexte oder ad-hoc Gesetzgebung (z.
B. Tanzania), wodurch langwierige Gerichtsverfahren möglich werden, die die Reform weiter
hinausschieben;
- Unsicherheiten über bestehende Rechte am Boden. Häufig ist
kein Grundbuch vorhanden oder nur rudimentär erhalten. Dies
zieht endlose Prozesse und Anfechtungen nach sich;
- Unzureichende fachliche Kompetenz der Verwaltung zur Umsetzung
der Reform, zu geringe Personalausstattung und häufig wechselndes Personal;
- Korrumpierbarkeit von Beamten auf lokaler und mittlerer Ebene
- Veränderungen der politischen Kräfteverhältnisse (im
Parlament);
- Fehlende Durchsetzungskraft einer schwachen Regierung.
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Gegenläufige
Aktivitäten |
Auf jeder Ebene werden Versuche zur
Abwehr von Reformauswirkungen unternommen. Hierdurch fallen die Reformerfolge in der Regel
viel geringer aus als die hochgesteckten Erwartungen. Bei Veränderungen der politischen
Kräfteverhältnisse kann es bei einem schnellen Regierungswechsel sogar zu einer
Reformumkehr kommen. Ein Beispiel ist der Militärputsch in Chile, der zur
Rückübertragung enteigneten Landes an die Alteigentümer führte. |

     
     
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