Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.7 Agrarreform: eine unerledigte Herausforderung

3.7.3 Ursachen für gescheiterte Landreformen

Die Ursachen für gescheiterte Landreformen können sehr vielschichtig sein. Hierzu zählen u. a. gravierende Implementierungsprobleme und starke reformhemmende bzw. gegenläufige Kräfte. Eine zentrale Frage ist dabei immer, woher das Land zur Umverteilung kommt.

Erfassung von "freiem" Land

Land zur Umverteilung kann staatliches Land sein, das an Landlose und Kleinbauern verteilt wird (z. B. in Äthiopien oder Philippinen). In einigen Ländern kaufte der Staat Land nach dem "willing seller, willing buyer"-Prinzip von Privateigentümern auf und verteilte es an individuelle Nutzer (Zimbabwe, Mexiko), z. B. Ländereien von Großgrundbesitzern, die so die Möglichkeit hatten, ihre Steuerschulden zu bezahlen.

In vielen Ländern ist es schwierig, noch "freies" Land für Umverteilungen zu finden. Deshalb erfasst man z. B. in Brasilien die folgenden Ländereien, um aus diesem Land Umverteilungen vorzunehmen: Armee-, Kirchenland oder aufgekauftes Großgrundbesitzerland.

Verkauf durch Reformandrohung

Der "freiwillige" Verkauf von Land, der durch Androhung einer Agrarreform provoziert werden kann, ist in der Regel einfacher, als eine Enteignung mit Entschädigung durchzuführen. Allerdings sind hier die "Abschwächungsmöglichkeiten" auch sehr groß. So wird oft nur Land schlechter Qualität verkauft oder es werden Scheingeschäfte mit Familienangehörigen durchgeführt.

Enteignung

In vielen Agrarreformgesetzen ist zwar eine umfassende Enteignung von Einzelpersonen vorgesehen, jedoch wurde sie in der Regel nur bei Agrarreformen in sozialistischen Ländern umfassend praktiziert. Ansonsten erfolgte die Enteignung nur gegen Entschädigung (vgl. 3.7.4). Dabei wird eine Obergrenze ("ceiling") festgelegt und darüber hinausgehendes Grundeigentum wird enteignet. Diese Obergrenze bestimmt somit den Umfang der Umverteilung von Land und ist eine höchst politische Entscheidung. Teils wird die Obergrenze in mehreren Schritten verringert.

Implementierungsprobleme

Die von Agrarreformen betroffenen Grundeigentümer werden ihren Einfluss umfassend nutzen, um deren Implementierung zu behindern, zu unterlaufen und abzuschwächen. Gravierende Implementierungsprob-leme sind deshalb u. a.:
  • Unzureichende Finanzierung bei ambitionierten Landreformprogrammen (fehlende Etatmittel für Landkäufe oder die Anlage eines neuen Katasters);
  • Unklar formulierte Gesetzestexte oder ad-hoc Gesetzgebung (z. B. Tanzania), wodurch langwierige Gerichtsverfahren möglich werden, die die Reform weiter hinausschieben;
  • Unsicherheiten über bestehende Rechte am Boden. Häufig ist kein Grundbuch vorhanden oder nur rudimentär erhalten. Dies zieht endlose Prozesse und Anfechtungen nach sich;
  • Unzureichende fachliche Kompetenz der Verwaltung zur Umsetzung der Reform, zu geringe Personalausstattung und häufig wechselndes Personal;
  • Korrumpierbarkeit von Beamten auf lokaler und mittlerer Ebene
  • Veränderungen der politischen Kräfteverhältnisse (im Parlament);
  • Fehlende Durchsetzungskraft einer schwachen Regierung.

Gegenläufige
Aktivitäten

Auf jeder Ebene werden Versuche zur Abwehr von Reformauswirkungen unternommen. Hierdurch fallen die Reformerfolge in der Regel viel geringer aus als die hochgesteckten Erwartungen. Bei Veränderungen der politischen Kräfteverhältnisse kann es bei einem schnellen Regierungswechsel sogar zu einer Reformumkehr kommen. Ein Beispiel ist der Militärputsch in Chile, der zur Rückübertragung enteigneten Landes an die Alteigentümer führte.


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