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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der
Vergangenheit, Chancen für die Zukunft
3.7 Agrarreform: eine unerledigte Herausforderung
3.7.1 Land/-Agrarreformversuche
Landreform in
Asien |
In vielen Ländern Asiens sind nach
deren Unabhängigkeit Landreformen durchgeführt worden. Landreformen mit stark
umverteilender Wirkung waren in Ostasien (Korea, Taiwan, aber auch Japan) erfolgreich. Sie
haben große Produktions- und Einkommenszuwächse ausgelöst und sind ein Eckpfeiler des
aktuellen "East Asian Miracle". Erkauft wurde der Erfolg jedoch oft mit massiven
Umweltproblemen. In Südasien (Indien,
Pakistan) haben Landreformen nur begrenzten Erfolg gezeitigt. Hauptgründe waren die
Implementierungsschwäche des Staates, aber auch erfolgreiche Gegen- und
Vermeidungsstrategien mächtiger Landeigentümer. Maßnahmen zur Verbesserung des Pachtwesens haben die überkommenen Landlord-Pächter-Beziehungen
zwar geschwächt, ohne sie jedoch durch neue effizientere Institutionen zu ersetzen, die
für die Landverteilung und -nutzung verantwortlich sind. Auch in Südostasien sind die
Landreformmaßnahmen von starken gegenläufigen Kräften immer wieder abgeschwächt und
verzögert worden. |

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"Grüne
Revolution" |
Kein Agrarreformversuch im
üblichen Sinn, aber doch von großem Einfluss auf die Agrarstruktur war die "Grüne Revolution", die Einführung von Weizen- und
Reissorten mit hohem genetischem Ertragspotential zusammen mit komplementären Inputs. Sie
führte in den bewässerten Gebieten Süd- und Südostasiens zu großen
Produktionssteigerungen. Der durch sie in Gang gesetzte technologische Wandel hatte
weitreichende Auswirkungen auf die Agrarstruktur und
verstärkte die Unterschiede zwischen "Arm" und "Reich". Eine neue
Schicht von "progressive farmers", gut ausgebildeten Landbewirtschafter mit
größeren Betrieben, entstand, die eine intensive, marktorientierte Produktion betrieben.
Viele Pächter sind, da immer mehr "landlords" zur Selbstbewirtschaftung ihrer
Flächen übergegangen sind, dabei entlassen worden. Auch viele Kleinbauern, die anfangs
kaum Zugang zu den neuen Technologien hatten, haben die Landbewirtschaftung aufgegeben und
ihr Land verpachtet. |
Landreform in
Afrika |
Auch in manchen Ländern Afrikas
stehen Land- bzw. Agrarreform-Debatten gegenwärtig an zentraler Stelle der politischen
Auseinandersetzung. So müssen im südlichen Afrika beim Übergang der Macht auf die
schwarze Bevölkerungsmehrheit Form und Umfang der Umverteilung aus Großbetrieben
ehemaliger weißer Siedler geklärt und der Landhunger Hunderttausender gestillt werden.
In Mozambique gilt es nicht nur heruntergewirtschaftete Großbetriebe mit degradiertem
Land zu privatisieren, sondern auch, Land an entwurzelte Kriegsflüchtlinge möglichst
gerecht zu verteilen, sowie die Restitutionsansprüche
ehemaliger portugiesischer Großgrundbesitzer politisch befriedigen zu können. In Ostafrika wurde in Kenia bereits am Ende der Kolonialära die wohl
umfassendste marktwirtschaftlich ausgerichtete Land- und Agrarreform durchgeführt, bei
der sich nach vier Dekaden auch negative Wirkungen zeigen: unterschätzte Probleme beim
Führen der Kataster, die Vernachlässigung der Rechte von Frauen und neue Konflikte zwischen Ackerbauern und
Tierhaltern. In Tanzania sind die weitreichenden Vorschläge der "Land
Commission" zur Reform der "Ujamaa"-Agrarreform bei Regierung und
Administration auf starke Vorbehalte gestoßen, die den Prozess verzögern.
Im frankophonen Westafrika hat in der Vergangenheit lediglich
Senegal eine weitreichende (und umstrittene) Landreform durchgeführt, die die Stellung
der dörflichen Kommunen bei der Bodenallokation und -politik stärkte. Jüngere Ansätze
in Niger zur Schaffung eines "Code Rural" sind nach dem letzten Staatsstreich
ins Stocken geraten. |
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Generell sind Bodenbesitzreformen
in Afrika von geringerer Bedeutung geblieben als in Asien und Lateinamerika. Die wohl
weitreichendsten Ansätze sozialistischer Prägung wurden in Äthiopien, Angola und
Mozambique vorgenommen. Die zumeist deprimierenden Erfahrungen mit
Zentralverwaltungswirtschaft und staatlichem Bodeneigentum sind bekannt (Armut, Hunger,
Zwangsum-siedlung, Bürgerkrieg). |
Landreform in
Lateinamerika |
Die Situation in den meisten
lateinamerikanischen Ländern ist weiterhin durch ein Nebeneinander von Latifundien und
Minifundien gekennzeichnet. Die Latifundistas, die weite Landflächen kontrollieren,
besitzen große wirtschaftliche und politische Macht. Den Kleinbauern, Pächtern und
Landarbeitern fehlt häufig der Zugang zu Land oder sie sind auf marginale Standorte
verdrängt worden. Die katholische Kirche unterstützt seit langem die Minifundistas in
der Wahrnehmung ihrer Rechte und fördert so die "Landreform von unten". In Lateinamerika sind bis in die 50er Jahre in vier Ländern Agrarreformen
durchgeführt worden: Mexiko (1915), Bolivien (1952) und Guatemala (1953). Einen
Sonderfall stellt Kuba dar, wo nach ersten Agrarreformen (1959) und der Schaffung großer
Staatsbetriebe und Produktiv-genossenschaften
mit der "Privatisierung" der Staatsbetriebe seit 1994 die dritte Agrarreform
eingeläutet wurde. Seit 1961 wurden weitere Agrarreformgesetze erlassen (Chile, Ecuador,
Kolumbien, Peru). Die Agrarreformmaßnahmen in Chile wurden nach dem Militärputsch 1973
aufgehoben, und landwirtschaftlichr Boden wurde durch Vergabe in Privateigentum, Rückerstattung an die vorhergehenden
Eigentümer und Veräusserung staatlicher Ländereien neu strukturiert.
Aus der Sicht der "campesinos" sind alle
Agrarreformen in Lateinamerika enttäuschend verlaufen, da sie von wechselnden Regierungen
oder Juntas wieder zurückgenommen wurden oder durch bürokratische Maßnahmen bzw. die
Schaffung von "Ventilen" (Agrarkolonisation) verwässert wurden und letztlich
scheiterten. Auch in El Salvador und Nicaragua sind die Agrarreformmaßnahmen nur
unvollständig und unzureichend umgesetzt worden. Die aktuelle bodenrechtliche Dramatik
zurückgenommener oder verwässerter Agrarreformen in Lateinamerika macht die Chiapas-
Rebellion in Mexiko 1994 deutlich. |
Landreform im
Nahen Osten und im Maghreb |
Das erste umfassende
Agrarreformgesetz im Nahen Osten wurde 1952 in Ägypten von Gemal Abdel Nasser erlassen.
Diesem Vorbild folgend, begannen Syrien nach seiner Vereinigung mit Ägypten und die durch
Revolution an die Macht gekommene neue Regierung im Irak 1958 ebenfalls mit der
Durchführung von Agrarreformen. In den Folgejahren erließen der Iran (1962), Nordjemen
(1962) und Afghanistan (1975) Reformgesetze. Während die enteigneten Grundbesitzer in
diesen Ländern (mit Ausnahme des Nordjemen) eine Entschädigung
für den Verlust ihres Eigentums erhielten, deren Wert allerdings infolge von Inflation
von Jahr zu stark abnahm, wurden in den nordafrikanischen Ländern (Tunesien 1956/57,
Algerien 1962, Marokko 1962/66 und Libyen 1970) Agrarreformen durchgeführt, die das
Grundeigentum zumindest von Ausländern entschädigungslos enteigneten und umverteilten. |
Tabelle
3: Changes in the size distribution of landownership in Egypt, 1951-84
| Size of ownerships (feddans) |
1951 |
1965 |
1984 |
| |
% O |
% A |
% O |
% A |
% O |
% A |
Less than 5 |
94,3 |
35,4 |
95,0 |
57,1 |
95,2 |
53,0 |
5-10 |
2,8 |
8,8 |
2,5 |
9,5 |
2,5 |
10,4 |
10-20 |
1,7 |
10,7 |
1,3 |
8,2 |
1,3 |
10,9 |
20-50 |
0,8 |
10,9 |
0,9 |
12,6 |
0,7 |
11,9 |
50-100 |
0,2 |
7,2 |
0,2 |
6,1 |
0,2 |
7,5 |
| 100 and over |
0,2 |
27,0 |
0,1 |
6,5 |
0,1 |
6,3 |
| Gini Coefficient
(landownership) |
0,611 |
0,383 |
0,432 |
| Gini Coefficient
(landholdings) |
0,715
(1950) |
|
0,456
(1975) |
Note: %O: Number of ownerships,
percentage.
%A: Area of ownership units, percentage
One feddan equals 1.04 acre, or 0,42 hectares.
(El-Ghonemy,
1990) |
Landreform in ehemals
sozialistischen Ländern |
Der politische und ökonomische
Niedergang von Zentralverwaltungswirtschaften mit starren Planvorgaben, staatlichem
Bodeneigentum und Zwangskollektiven in der
landwirtschaftlichen Produktion blieb nicht nur auf die Nachfolgestaaten der ehemaligen
Sowjetunion beschränkt (vgl. 3.9.3). In diesen
Transformationsländern stehen immer noch Maßnahmen zur Entstaatlichung
der Landwirtschaft im Mittelpunkt der Diskussion. Die Komplexität bodenrechtlicher
Massnahmen überfordert dabei häufig Gesetzgeber und durchführende Institutionen. Die
Entstaatlichung gestaltet sich insbesondere auch deshalb schwierig, weil ein Markt für
gesicherte Bodenrechte aufgebaut werden muss. Die Privatisierung von staatlichen Betrieben
eröffnet nämlich häufig für private "Landräuber" und den Staat
Möglichkeiten zur Bereicherung, so dass das Ergebnis der Privatisierung keineswegs
Transparenz, Gleichverteilung und hohe Produktivität bedeuten muss (vgl. auch 3.9). Dabei kann
Privatisierung durch eine zu weitgehende Zerschlagung von Betrieben auch zu einer
"Pulverisierung" der Betriebsstruktur führen. So sind beispielsweise in
Albanien und Rumänien sehr kleine Betriebseinheiten entstanden, die kaum
überlebensfähig erscheinen. Entsprechend bestehen Bestrebungen der Wieder-Zusammenlegung
und Betriebsvergrösserung.
Auch (ehemals) sozialistische Länder in Asien (China, Laos,
Vietnam) haben seit den 80er Jahren mit einer Reform ihrer Agrar- und Ordnungspolitik
begonnen und fördern den temporären Transfer von Land (langfristige Nutzungsrechte) und die Familienlandwirtschaft. In China
wurde 1994 damit begonnen, einen Markt für Landnutzungsrechte aufzubauen. |
     
     
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