Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.7 Agrarreform: eine unerledigte Herausforderung

3.7.1 Land/-Agrarreformversuche

Landreform in
Asien

In vielen Ländern Asiens sind nach deren Unabhängigkeit Landreformen durchgeführt worden. Landreformen mit stark umverteilender Wirkung waren in Ostasien (Korea, Taiwan, aber auch Japan) erfolgreich. Sie haben große Produktions- und Einkommenszuwächse ausgelöst und sind ein Eckpfeiler des aktuellen "East Asian Miracle". Erkauft wurde der Erfolg jedoch oft mit massiven Umweltproblemen.

In Südasien (Indien, Pakistan) haben Landreformen nur begrenzten Erfolg gezeitigt. Hauptgründe waren die Implementierungsschwäche des Staates, aber auch erfolgreiche Gegen- und Vermeidungsstrategien mächtiger Landeigentümer. Maßnahmen zur Verbesserung des Pachtwesens haben die überkommenen Landlord-Pächter-Beziehungen zwar geschwächt, ohne sie jedoch durch neue effizientere Institutionen zu ersetzen, die für die Landverteilung und -nutzung verantwortlich sind. Auch in Südostasien sind die Landreformmaßnahmen von starken gegenläufigen Kräften immer wieder abgeschwächt und verzögert worden.

"Grüne
Revolution"

Kein Agrarreformversuch im üblichen Sinn, aber doch von großem Einfluss auf die Agrarstruktur war die "Grüne Revolution", die Einführung von Weizen- und Reissorten mit hohem genetischem Ertragspotential zusammen mit komplementären Inputs. Sie führte in den bewässerten Gebieten Süd- und Südostasiens zu großen Produktionssteigerungen. Der durch sie in Gang gesetzte technologische Wandel hatte weitreichende Auswirkungen auf die Agrarstruktur und verstärkte die Unterschiede zwischen "Arm" und "Reich". Eine neue Schicht von "progressive farmers", gut ausgebildeten Landbewirtschafter mit größeren Betrieben, entstand, die eine intensive, marktorientierte Produktion betrieben. Viele Pächter sind, da immer mehr "landlords" zur Selbstbewirtschaftung ihrer Flächen übergegangen sind, dabei entlassen worden. Auch viele Kleinbauern, die anfangs kaum Zugang zu den neuen Technologien hatten, haben die Landbewirtschaftung aufgegeben und ihr Land verpachtet.

Landreform in
Afrika

Auch in manchen Ländern Afrikas stehen Land- bzw. Agrarreform-Debatten gegenwärtig an zentraler Stelle der politischen Auseinandersetzung. So müssen im südlichen Afrika beim Übergang der Macht auf die schwarze Bevölkerungsmehrheit Form und Umfang der Umverteilung aus Großbetrieben ehemaliger weißer Siedler geklärt und der Landhunger Hunderttausender gestillt werden. In Mozambique gilt es nicht nur heruntergewirtschaftete Großbetriebe mit degradiertem Land zu privatisieren, sondern auch, Land an entwurzelte Kriegsflüchtlinge möglichst gerecht zu verteilen, sowie die Restitutionsansprüche ehemaliger portugiesischer Großgrundbesitzer politisch befriedigen zu können.

In Ostafrika wurde in Kenia bereits am Ende der Kolonialära die wohl umfassendste marktwirtschaftlich ausgerichtete Land- und Agrarreform durchgeführt, bei der sich nach vier Dekaden auch negative Wirkungen zeigen: unterschätzte Probleme beim Führen der Kataster, die Vernachlässigung der Rechte von Frauen und neue Konflikte zwischen Ackerbauern und Tierhaltern. In Tanzania sind die weitreichenden Vorschläge der "Land Commission" zur Reform der "Ujamaa"-Agrarreform bei Regierung und Administration auf starke Vorbehalte gestoßen, die den Prozess verzögern.

Im frankophonen Westafrika hat in der Vergangenheit lediglich Senegal eine weitreichende (und umstrittene) Landreform durchgeführt, die die Stellung der dörflichen Kommunen bei der Bodenallokation und -politik stärkte. Jüngere Ansätze in Niger zur Schaffung eines "Code Rural" sind nach dem letzten Staatsstreich ins Stocken geraten.

Generell sind Bodenbesitzreformen in Afrika von geringerer Bedeutung geblieben als in Asien und Lateinamerika. Die wohl weitreichendsten Ansätze sozialistischer Prägung wurden in Äthiopien, Angola und Mozambique vorgenommen. Die zumeist deprimierenden Erfahrungen mit Zentralverwaltungswirtschaft und staatlichem Bodeneigentum sind bekannt (Armut, Hunger, Zwangsum-siedlung, Bürgerkrieg).

Landreform in
Lateinamerika

Die Situation in den meisten lateinamerikanischen Ländern ist weiterhin durch ein Nebeneinander von Latifundien und Minifundien gekennzeichnet. Die Latifundistas, die weite Landflächen kontrollieren, besitzen große wirtschaftliche und politische Macht. Den Kleinbauern, Pächtern und Landarbeitern fehlt häufig der Zugang zu Land oder sie sind auf marginale Standorte verdrängt worden. Die katholische Kirche unterstützt seit langem die Minifundistas in der Wahrnehmung ihrer Rechte und fördert so die "Landreform von unten".

In Lateinamerika sind bis in die 50er Jahre in vier Ländern Agrarreformen durchgeführt worden: Mexiko (1915), Bolivien (1952) und Guatemala (1953). Einen Sonderfall stellt Kuba dar, wo nach ersten Agrarreformen (1959) und der Schaffung großer Staatsbetriebe und Produktiv-genossenschaften mit der "Privatisierung" der Staatsbetriebe seit 1994 die dritte Agrarreform eingeläutet wurde. Seit 1961 wurden weitere Agrarreformgesetze erlassen (Chile, Ecuador, Kolumbien, Peru). Die Agrarreformmaßnahmen in Chile wurden nach dem Militärputsch 1973 aufgehoben, und landwirtschaftlichr Boden wurde durch Vergabe in Privateigentum, Rückerstattung an die vorhergehenden Eigentümer und Veräusserung staatlicher Ländereien neu strukturiert.

Aus der Sicht der "campesinos" sind alle Agrarreformen in Lateinamerika enttäuschend verlaufen, da sie von wechselnden Regierungen oder Juntas wieder zurückgenommen wurden oder durch bürokratische Maßnahmen bzw. die Schaffung von "Ventilen" (Agrarkolonisation) verwässert wurden und letztlich scheiterten. Auch in El Salvador und Nicaragua sind die Agrarreformmaßnahmen nur unvollständig und unzureichend umgesetzt worden. Die aktuelle bodenrechtliche Dramatik zurückgenommener oder verwässerter Agrarreformen in Lateinamerika macht die Chiapas- Rebellion in Mexiko 1994 deutlich.

Landreform im
Nahen Osten und im Maghreb

Das erste umfassende Agrarreformgesetz im Nahen Osten wurde 1952 in Ägypten von Gemal Abdel Nasser erlassen. Diesem Vorbild folgend, begannen Syrien nach seiner Vereinigung mit Ägypten und die durch Revolution an die Macht gekommene neue Regierung im Irak 1958 ebenfalls mit der Durchführung von Agrarreformen. In den Folgejahren erließen der Iran (1962), Nordjemen (1962) und Afghanistan (1975) Reformgesetze. Während die enteigneten Grundbesitzer in diesen Ländern (mit Ausnahme des Nordjemen) eine Entschädigung für den Verlust ihres Eigentums erhielten, deren Wert allerdings infolge von Inflation von Jahr zu stark abnahm, wurden in den nordafrikanischen Ländern (Tunesien 1956/57, Algerien 1962, Marokko 1962/66 und Libyen 1970) Agrarreformen durchgeführt, die das Grundeigentum zumindest von Ausländern entschädigungslos enteigneten und umverteilten.

Tabelle 3: Changes in the size distribution of landownership in Egypt, 1951-84

Size of ownerships (feddans)

1951

1965

1984

 

% O

% A

% O

% A

% O

% A

Less than 5

94,3

35,4

95,0

57,1

95,2

53,0

5-10

2,8

8,8

2,5

9,5

2,5

10,4

10-20

1,7

10,7

1,3

8,2

1,3

10,9

20-50

0,8

10,9

0,9

12,6

0,7

11,9

50-100

0,2

7,2

0,2

6,1

0,2

7,5

100 and over

0,2

27,0

0,1

6,5

0,1

6,3

Gini Coefficient (landownership)

0,611

0,383

0,432

Gini Coefficient (landholdings)

0,715
(1950)

 

0,456
(1975)

Note: %O: Number of ownerships, percentage.
%A: Area of ownership units, percentage
One feddan equals 1.04 acre, or 0,42 hectares.

(El-Ghonemy, 1990)

Landreform in ehemals sozialistischen Ländern

Der politische und ökonomische Niedergang von Zentralverwaltungswirtschaften mit starren Planvorgaben, staatlichem Bodeneigentum und Zwangskollektiven in der landwirtschaftlichen Produktion blieb nicht nur auf die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion beschränkt (vgl. 3.9.3). In diesen Transformationsländern stehen immer noch Maßnahmen zur Entstaatlichung der Landwirtschaft im Mittelpunkt der Diskussion. Die Komplexität bodenrechtlicher Massnahmen überfordert dabei häufig Gesetzgeber und durchführende Institutionen. Die Entstaatlichung gestaltet sich insbesondere auch deshalb schwierig, weil ein Markt für gesicherte Bodenrechte aufgebaut werden muss. Die Privatisierung von staatlichen Betrieben eröffnet nämlich häufig für private "Landräuber" und den Staat Möglichkeiten zur Bereicherung, so dass das Ergebnis der Privatisierung keineswegs Transparenz, Gleichverteilung und hohe Produktivität bedeuten muss (vgl. auch 3.9).

Dabei kann Privatisierung durch eine zu weitgehende Zerschlagung von Betrieben auch zu einer "Pulverisierung" der Betriebsstruktur führen. So sind beispielsweise in Albanien und Rumänien sehr kleine Betriebseinheiten entstanden, die kaum überlebensfähig erscheinen. Entsprechend bestehen Bestrebungen der Wieder-Zusammenlegung und Betriebsvergrösserung.

Auch (ehemals) sozialistische Länder in Asien (China, Laos, Vietnam) haben seit den 80er Jahren mit einer Reform ihrer Agrar- und Ordnungspolitik begonnen und fördern den temporären Transfer von Land (langfristige Nutzungsrechte) und die Familienlandwirtschaft. In China wurde 1994 damit begonnen, einen Markt für Landnutzungsrechte aufzubauen.


 

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