Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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3 Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.7 Agrarreform: eine unerledigte Herausforderung

Definition: Agrarrefom

Der Begriff "Bodenreform" oder "Landreform" bezeichnet Maßnahmen zur Änderung der Verteilung von Verfügungsrechten am Boden. Der Begriff "Agrarreform" kann definiert werden als Maßnahmenbündel zur Überwindung der Hindernisse für eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die von Mängeln der Agrarstruktur herrühren. Eine Agrarreform schließt sowohl Änderungen in den Bedingungen des Bodenbesitzes (wie Eigentum, Pacht, etc.) ein (Bodenbesitzreform) als auch solche der Organisation der Bodenbewirtschaftung (Betriebsgrößen, Förderungsinstitutionen, etc.) (Bodenbewirtschaftungsreform). (Kuhnen, 1982b:330)
Durch Agrarreformen soll eine Vielzahl von Zielen simultan erreicht werden, große Erwartungen wurden in der Vergangenheit an sie geknüpft, aber: "A frequent problem is that as one goal is attained others escape the policymakers´ grasp. For example, to assure that marketable production remains high, transitional or "rich" peasants may be selected as land recipients. While this helps to keep farm production at an acceptable level, lower-income peasants do not benefit and the goals of equity and justice are shortchanged." (Thiesenhusen, 1996:20)

Möglichkeiten und Grenzen von Agrarreformen

Das Ausmaß einer Besitzreform hängt von der Intensität der geplanten Massnahmen ab, insbesondere von der Festlegung der Höchstgrenze für zugelassenes privates Grundeigentum. Diese kann, je nach den politischen Vorstellungen der Reformer, aber auch nach den klimatischen und naturräumlichen Gegebenheiten und der Art der Anbaukulturen stark von Land zu Land variieren. So betrug sie beispielsweise in Südkorea 3 ha, in den Philippinen 7 ha, in Ägypten nach dem Agrarreformgesetz von 1952 sogar 126 ha (1961 reduziert auf 42 ha) und in Kuba (1959) 402 ha (1963 reduziert auf 63 ha). Nach der Höhe dieser Grenze richtet sich auch die Zahl der zu enteignenden Personen und die Fläche des zu enteignenden Landes sowie die Zahl der Empfänger von Reformland.

Umfang der Umverteilung von Land

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die große Klasse der Mittelbauern nicht von den Reformen betroffen wird, ist es nicht verwunderlich, dass selbst durch drastische Agrarreformen wie im Iran, Syrien, Sri Lanka und Ägypten nur zwischen 10% und 25% der landwirtschaftlichen Nutzfläche umverteilt worden sind und nur 10% bis 22% der landwirtschaftlichen Haushalte im Zuge der Reform Land erhalten haben. Radikalere Agrarreformen wie in Südkorea und im Irak, die eine Umverteilung von 65% bzw. 60% der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirkt haben und Land an 77% bzw. 56% der Haushalte verteilten, stellen deshalb Ausnahmen dar.
Diese Größenordnungen sollten bei der Beurteilung von Bodenbesitzreformen, insbesondere ihrer Auswirkungen auf die Produktion berücksichtigt werden. Ein wesentlicher Beitrag von Agrarreformen zur ländlichen Entwicklung ist ihre psychologische Wirkungen. Die Reformen zeigen der Unterschicht, dass der Einfluss der einst übermächtigen Grundherren geschwächt werden kann, während sich ihr sozialer Status verbessert.
Die nachfolgenden Lorenz-Kurven zeigen beispielhaft für vier Länder die relative Gleichheit bzw. Ungleichheit in der Landverteilung. (Je höher dabei der Gini-Koeffizient ausfällt, desto ungleicher ist die Landverteilung, desto stärker die Abweichung von der Diagonale, die der Gleichverteilung entspricht. Der Gini-Koeffizient entspricht also dem Quotienten aus der Fläche zwischen Diagnale und Verteilungskurce und der Gesamtfläche unterhalb der Diagonalen. Er kann damit Werte zwischen 0 und 1 annehmen).

Übersicht 4: Landbesitzverteilung in ausgewählten Ländern

Gini-Coeffizient (Pakistan 1988): 0,67

 

Gini-Coeffizient (Argentina, 1988): 0,83

 

 

Gini-Coeffizient (Thailand, 1988): 0,42

 

Gini-Coeffizient (Gemany, 1993): 0,65


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