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3 Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der
Vergangenheit, Chancen für die Zukunft
3.7 Agrarreform: eine unerledigte Herausforderung
Definition:
Agrarrefom |
Der Begriff "Bodenreform" oder "Landreform" bezeichnet
Maßnahmen zur Änderung der Verteilung von Verfügungsrechten am Boden. Der Begriff
"Agrarreform" kann definiert werden als Maßnahmenbündel zur Überwindung der
Hindernisse für eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die von Mängeln der Agrarstruktur herrühren. Eine Agrarreform schließt sowohl
Änderungen in den Bedingungen des Bodenbesitzes (wie Eigentum, Pacht, etc.) ein
(Bodenbesitzreform) als auch solche der Organisation der Bodenbewirtschaftung
(Betriebsgrößen, Förderungsinstitutionen,
etc.) (Bodenbewirtschaftungsreform). (Kuhnen, 1982b:330) |
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Durch Agrarreformen soll eine
Vielzahl von Zielen simultan erreicht werden, große Erwartungen wurden in der
Vergangenheit an sie geknüpft, aber: "A frequent problem is that as one goal is
attained others escape the policymakers´ grasp. For example, to assure that marketable
production remains high, transitional or "rich" peasants may be selected as land
recipients. While this helps to keep farm production at an acceptable level, lower-income
peasants do not benefit and the goals of equity and justice are shortchanged." (Thiesenhusen, 1996:20)
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Möglichkeiten
und Grenzen von Agrarreformen |
Das Ausmaß einer Besitzreform
hängt von der Intensität der geplanten Massnahmen ab, insbesondere von der Festlegung
der Höchstgrenze für zugelassenes privates Grundeigentum. Diese kann, je nach den
politischen Vorstellungen der Reformer, aber auch nach den klimatischen und
naturräumlichen Gegebenheiten und der Art der Anbaukulturen stark von Land zu Land
variieren. So betrug sie beispielsweise in Südkorea 3 ha, in den Philippinen 7 ha, in
Ägypten nach dem Agrarreformgesetz von 1952 sogar 126 ha (1961 reduziert auf 42 ha) und
in Kuba (1959) 402 ha (1963 reduziert auf 63 ha). Nach der Höhe dieser Grenze richtet
sich auch die Zahl der zu enteignenden Personen und die Fläche des zu enteignenden Landes
sowie die Zahl der Empfänger von Reformland. |
Umfang der Umverteilung von Land |
Unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass die große Klasse der Mittelbauern nicht von den Reformen betroffen wird,
ist es nicht verwunderlich, dass selbst durch drastische Agrarreformen wie im Iran,
Syrien, Sri Lanka und Ägypten nur zwischen 10% und 25% der landwirtschaftlichen
Nutzfläche umverteilt worden sind und nur 10% bis 22% der landwirtschaftlichen Haushalte
im Zuge der Reform Land erhalten haben. Radikalere Agrarreformen wie in Südkorea und im
Irak, die eine Umverteilung von 65% bzw. 60% der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirkt
haben und Land an 77% bzw. 56% der Haushalte verteilten, stellen deshalb Ausnahmen dar. |
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Diese Größenordnungen sollten bei
der Beurteilung von Bodenbesitzreformen, insbesondere ihrer Auswirkungen auf die
Produktion berücksichtigt werden. Ein wesentlicher Beitrag von Agrarreformen zur
ländlichen Entwicklung ist ihre psychologische Wirkungen. Die Reformen zeigen der
Unterschicht, dass der Einfluss der einst übermächtigen Grundherren geschwächt werden
kann, während sich ihr sozialer Status verbessert. |
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Die nachfolgenden Lorenz-Kurven
zeigen beispielhaft für vier Länder die relative Gleichheit bzw. Ungleichheit in der
Landverteilung. (Je höher dabei der Gini-Koeffizient ausfällt, desto ungleicher ist die
Landverteilung, desto stärker die Abweichung von der Diagonale, die der Gleichverteilung
entspricht. Der Gini-Koeffizient entspricht also dem Quotienten aus der Fläche zwischen
Diagnale und Verteilungskurce und der Gesamtfläche unterhalb der Diagonalen. Er kann
damit Werte zwischen 0 und 1 annehmen). |
Übersicht 4: Landbesitzverteilung in
ausgewählten Ländern

Gini-Coeffizient (Pakistan 1988): 0,67

Gini-Coeffizient (Argentina, 1988): 0,83
Gini-Coeffizient (Thailand, 1988): 0,42

Gini-Coeffizient (Gemany, 1993): 0,65
      
          
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