Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

gtz_s.gif (1630 Byte)

Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)

3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.5 Landkonflikte und Möglichkeiten des Interessenausgleichs

3.5.3 Ebenen der Konfliktlösung

Lokale Ebene: Schlüssselrolle für Konfliktschlichtung

Die lokale Ebene war und ist in Agrargesellschaften bzw. im ländlichen Raum der zentrale Ort zur Lösung bodenrechtlicher Konflikte. Autochthones Bodenrecht, in dem Land-, Familien- und Erbrecht weiterhin als Einheit lebendig sind, bleibt dabei Richtschnur von Entscheidungen (z. B. das "Adat-Recht" in Indonesien).

Renaissance durch Ressourcenschutz

Drängende Umweltprobleme, die Implementierung des UNCED-Prozesses sowie marktwirtschaftliche Reformen stellen die Bedeutung dezentraler Systeme der Konfliktschlichtung heraus. Sie sichern Öffentlichkeit und Präsenz der Beteiligten und gewährleisten Problemnähe. Nur so können -zumindest in einem ersten Schritt- die Wechselbeziehungen zwischen widerstreitenden acker-, weide- und forstwirtschaftlichen Nutzungsinteressen erfasst und umfassende RessourcennutzungsKonzepte erarbeitet werden .

Regionale Ebene: dringender Ausbaubedarf

Diese mittlere Ebene zur Konfliktschlichtung ist bislang nur in wenigen Ländern ausgeformt. Ein drängender Bedarf zur Stärkung dieser häufig zu Unrecht -oder bewusst- vom Staat vernachlässigten Instanzen besteht aber zweifellos zur Konfliktregelung bei flächenintensiven Ressourcen, wie Weideland und Wäldern und bei der Entschärfung von Auseinandersetzungen zwischen Tierhaltern und Ackerbauern.

Nationale Ebene: das euro-amerikanische "Modell"

Der einheitliche Rechtskorpus der Nationalstaaten, begründet auf euro-amerikanischen Normen, Rechtsbereichen und Instanzenwegen, kann Konflikte mit autochthonem Recht gezielt provozieren, sich aber auch öffnen für neue Formen der Koexistenz.

Instrument neuer Eliten

Zur Anwendung kommt die staatliche Rechtsprechung bislang vorwiegend im urbanen und sub-urbanen Raum, z. B. bei Streitigkeiten im Umfeld der Registrierung von Privateigentum. Die Gerichtsverfahren sind zeitaufwendig und teuer, da der Prozess permanent aktiv vorangetrieben werden muss und Bestechung nicht ungewöhnlich ist. Hier prallen dann nicht selten autochthone, alteingesessene Eigentümer mit externen, innovativen (Agrar-) Unternehmern oder städtischen Spekulanten aufeinander (vgl. auch 3.2.2.).

summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)