Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.3 Bodenordnung, landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung

3.3.5 Wechselwirkungen zwischen landwirtschaftlicher und ländlicher Entwicklung

Zwischen landwirtschaftlicher und ländlicher Entwicklung bestehen enge Wechselbeziehungen: landwirtschaftliche Entwicklung bewirkt und beschleunigt einen Ausbau des ländlichen Gewerbes und der Dienstleistungen im ländlichen Raum aufgrund wachsender kaufkräftiger Nachfrage. Dies wirkt sich wieder positiv auf Produktionsvolumen und Diversifizierung der Landwirtschaft aus, weil ertragssteigernde Wirkungen von den Aktivitäten des ländlichen Gewerbes ausgehen (Vorprodukte, Nachfrage nach hocherwertigen Nahrungsmitteln). In Zonen schneller Entwicklung -etwa in den Kerngebieten der "Grünen Revolution"- ist dies gut zu beobachten.

Agrarstrukturelle Vorbedingungen

Voraussetzung dafür sind aber vorhandene Entwicklungsmöglichkeiten in beiden Sektoren. Bei Großgrundbesitz mit begrenztem erwerbswirtschaftlichem Streben ist dies kaum gegeben, aber auch in Regionen mit extrem kleinen Betrieben gibt es wenig Raum, um ländliche Wirtschaftsbeziehungen über die Subsistenzwirtschaft hinaus aufzubauen. Hier wäre zunächst eine Verringerung des Bodendrucks erforderlich, was aber nur schwer zu erreichen ist.

Gewerblicher Landbedarf

Gewinnt der Entwicklungsprozess im ländlichen Raum an Dynamik, so hat dies Auswirkungen auf die Nutzung des Bodens. Anfangs werden die neu entstehenden kleinen Gewerbebetriebe oftmals von Angehörigen der Kleinlandwirte auf deren Grundstücken betrieben. Nicht selten bleibt diese Kombination bestehen, besonders bei Gewerbe mit saisonalem Charakter. Bei einem stärkeren Ausbau der Gewerbebetriebe entsteht jedoch Landbedarf für Lagerstätten, Produktionsräume u.ä., welcher aus dem Bestrand der landwirtschaftlichen Betriebe gedeckt werden muss. Es kommt bei diesem Prozess kaum zu Änderungen in den Eigentumsverhältnissen, zumindest nicht in der ersten Generation. Das Land bleibt im Familienbesitz. Seine Verwendung geht jedoch zum Teil über von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Nutzung. In der Folge wächst, in Abhängigkeit von Investitionschancen, auch der Zugriff durch Externe.

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