Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.10 Bodenmärkte: Entstehung, Funktionen, Dynamik

3.10.1 Bedeutung von Bodenmärkten

Entstehung von Bodenmärkten

Die wichtigsten Faktoren, die das Entstehen von Bodenmärkten fördern, sind:
  • das Bevölkerungswachstum: Viele Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte sind gekennzeichnet durch lebendige Märkte für Boden. Sie entwickeln sich in sub-urbanen Regionen, aber auch im Umfeld schnell wachsender Dörfer.
  • die Anwendung neuer Technologien und Inputs,
  • die Ausweitung von Produktmärkten, die korrespondierende Faktormärkte erfordern,
  • der Ausbau von Infrastruktur und Kommunikation (verbesserter Marktzugang nach Straßen- oder Eisenbahnbau, wodurch städtisches Kapital zuströmt),
  • nachlassendes Interesse an Landbewirtschaftung,
  • die wachsende Bedeutung von nicht-landwirtschaftlichen Nutzungsformen, wobei Flächen für Industrieansiedlung, Bauland oder Infrastruktureinrichtungen benötigt werden.

Freie Transferierbarkeit

Die freie Transferierbarkeit durch Bodenmärkte soll bewirken, dass Boden seiner produktivsten Verwendung zugeführt wird, wobei ein effizienter Bodenmarkt auch zur Flexibilisierung des ländlichen Arbeitsmarktes beitragen kann (Einstellung von Lohnarbeitskräften nach Zupacht).

Erfolgsbedingungen

Für effektive Bodenmärkte ist die Beachtung folgender gesetzlicher und ökonomischer Prinzipien von grundlegender Bedeutung, besonders in Reform- und Transformationsländern.

Risiken freier Transferierbarkeit

Allerdings haben sich vielfach auch Befürchtungen bestätigt, dass bei freier Transferierbarkeit einheimische und internationale Unternehmer und städtische Schichten den Bodenmarkt dominieren und Land nicht nur als Investitionsobjekt, sondern auch zur Ersparnisbildung oder als Spekulationsobjekt benutzen. Für sie sind dann Fragen effizienter Landbewirtschaftung häufig nur sekundär.

Regulierungen des Bodenmarktes

In manchen Ländern werden Eigentümern staatlicherseits nur geringe Beschränkungen für Landtransaktionen auferlegt. Boden ist hier ein frei handelbares Gut. Mehrheitlich gibt es allerdings oftmals umfassende Restriktionen hinsichtlich der freien Transferierbarkeit von Land, der Landnutzung sowie Ober- und Untergrenzen beim Landeigentum.

So beschränkt in Kenia der Staat den Transfer von Land (Beleihungs-, Verpachtungsverbot). Länder wie Nigeria, Ghana oder Sierra Leone erlaubten zumindest zeitweise den Gruppeneintrag (family land), wodurch Transaktionen weiterhin an einen Gruppenkonsens gebunden und nicht unbeschränkt möglich sind. Vergleichbares gilt für zahlreiche Transformationsländer.

Land-Obergrenzen: "ceiling"

In vielen Ländern bestehen Ober- bzw. Untergrenzen zulässigen Landeigentums. Obergrenzen sind eingeführt worden, um Großgrundbesitzstrukturen aufzubrechen und eine zu starke Konzentration von Land zu vermeiden. Dabei sind die Obergrenzen häufig abhängig von der Bewirtschaftungsform (vgl. auch 3.7). Derartige "ceilings" sind in der Praxis allerdings vielfach durch fiktive Teilungen der Großbetriebe häufig umgangen worden.

Land-Untergrenzen: "floor"

Durch die Festlegung von Untergrenzen soll vermieden werden, dass Betriebe unwirtschaftlich klein werden. Zusätzliche Bestimmungen sollen verhindern, dass eine Parzelle nicht unter eine bestimmte Mindestgrösse geteilt werden darf.

Gesetzliche Regelungen des Grundstücksverkehrs, Vorkaufsrechte

Wenig Erfahrungen bestehen dagegen mit Grundstücksverkehrsgesetzen oder Vorkaufsrechten. Ihr Ziel wäre es, den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverkehr derart zu durch Transfer-Genehmigungen zu überwachen und zu beeinflussen, dass Grund und Boden auch von selbstbewirtschaftenden Landwirten genutzt wird, er nicht von "absentee landlords" als Spekulationsobjekt erworben wird und Zersplitterung verhindert werden kann. Je nach Boden- und Agrarpolitik könnten dabei Familienbetriebe oder Kooperative besonders gefördert werden.

Besteuerung von Grundbesitz

Die Grundsteuer spielt, gemessen an ihrem Volumen, in vielen Entwicklungsländern eher eine untergeordnete Rolle. Trotzdem wird häufig die Frage diskutiert, ob sie nicht effizienter erhoben werden könnte und damit einen größeren Beitrag zur Finanzierung von Investitionen und Dienstleistungen leisten könnte.

Die Feststellung der Eigentumsverhältnisse sowie die Bewertung des Landes als Besteuerungsgrundlage erfordern eine effiziente Verwaltung, die in der Lage ist, Landregister zu führen, die Bodenbewertung durchzuführen, die Steuerhöhe festzusetzen und die Steuererhebung durchzuführen. Dies ist in vielen Ländern bisher nicht der Fall, so dass bei der Besteuerung häufig auf andere, indirekte Steuern ausgewichen wird.

Vielfach wird die Einführung einer progressiven Grundsteuer als ein Mittel gesehen, um Landspekulation zu vermeiden und Großgrundbesitzer zu einer Intensivierung der Bewirtschaftung ihrer Flächen zu bewegen. In der Realität sind derartige Steuern aber häufig durch fiktive Teilungen oder Ausnahmeregelungen umgangen worden. Sie kann sich zudem verzerrend auf Produktionsanreize auswirken.

Märkte für
Nutzungsrechte (Pachtmärkte)

Märkte für Nutzungsrechte sind häufig sehr unvollkommen ausgebildet und einseitig durch Anbieter von Land dominiert. Potentieller Pächter beklagen fehlende Rechtssicherheit und befürchten lebenslange Abhängigkeit. So können Pachtverträge für externe Betrachter ex post als sehr langlebig angesehen werden, sie müssen jedoch oft jährlich erneuert werden und verlangen so besonderes Wohlverhalten der Pächter.

Auf Pachtmärkten engagieren sich in Asien nicht mehr nur die großen Landeigentümer, es sind mehr und mehr auch Kleinbauern, die ihre Flächen verpachten. In solchen Fällen besitzen dann Verpächter und Pächter heute häufig den gleichen sozialen und wirtschaftlichen Status.

Pachtmärkte in ehemals sozialistischen Ländern

In den Ländern Ost- und Mitteleuropas kommt der Dynamisierung von Pachtmärkten eine Schlüsselrolle zu. Hier werden Modelle geprüft, mit denen eine schrittweise Eigentumsübertragung praktiziert werden kann:
  1. Vergabe von klar fixierten Pachtverträgen,
  2. Nachweis der Befähigung zu effizienter Bewirtschaftung während der Pachtperiode,
  3. nach einigen Jahren Vorzugskonditionen beim Landkauf.

Auch in Vietnam und China spielen Märkte für Nutzungsrechte mittlerweile eine wichtige Rolle. In China begann man 1994 derartige Märkte zu fördern. Die Nutzungsrechte können hier auch als Sicherheit für die Kreditaufnahme eingesetzt werden. In Vietnam sind 1988 sichere Nutzungsrechte für zunächst 15 Jahre eingeführt worden. Diese Rechte sind 1993 dann auf 20 Jahre für annuelle Kulturen und auf 50 Jahre für Dauerkulturen ausgedehnt worden, wobei der Staat Landeigentümer bleibt. Gleichzeitig begannen 1993 in Vietnam vorbereitende Maßnahmen zur Einführung von Land Use Rights Certificates (LURC), die die Transferkosten vermindern und Landtransfers erleichtern sollen.


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