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Zwischen nachhaltiger Sicherung
bzw. Zerstörung der natürlichen Produktionsgrundlagen und Gestaltung der
Agrarverfassung, insbesondere der Bodenordnung, bestehen vielschichtige Wechselwirkungen
und wachsende Konfliktpotentiale. |
Umweltprobleme
erfordern Neugestaltung der Agrarverfassung |
In steigendem Maße sind massive
und zunehmende Umweltprobleme die zentralen Triebkräfte für einen beschleunigten, oft
ungeplanten Wandel in der Agrarverfassung, der mit hohen ökonomischen und sozialen Kosten
verbunden ist. |
Erosion,
Wertverlust
von Boden, Abwanderung |
Verarmte, landhungrige
Landbewirtschafter können die Prinzipien eines standortgerechten und umweltschonenden
Ackerbaus, z. B. an Steilhängen in Nepal oder in andinen Regionen in Lateinamerika, nur
selten realisieren. Der Abtrag des wertvollen Oberbodens in die Täler, Wertverlust des
Bodens, die Degradation bis hin zur Desertifikation oder Konflikte um Erosionsschäden
sind ebenso die Folge wie Abwanderung, nachfolgender Arbeits-kräftemangel bis hin zur
Aufgabe dieser Standorte. |
Infragestellen
der
Bodenrechte
mobiler Tierhalter |
Die Ausdehnung des Ackerbaus in
marginale Weidegebiete als Folge von Bevölkerungswachstum, nachlassender
Bodenfruchtbarkeit oder Mechanisierung, z. B. im Sahel, stärkt die bodenrechtliche
Position sesshafter Landbewirtschafter. Sie fördert Individualisierung und Privatisierung
von Boden zu Lasten gemeinschaftlicher Zugangs- und Verteilungsregeln mobiler Tierhalter. |
Zusammenbruch
ihrer Bodenordnung und Arbeits-verfassung |
Pastoralisten können umgekehrt an
degradierten und von Desertifikation bedrohten Rückzugsstandorten immer seltener allein
durch die extensive Tierhaltung überleben. Arbeitsbeziehungen,
Arbeitsteilung und soziale Siche-rungssysteme brechen als
Folge des Zerfalls der autochthonen Bodenordnung zusammen. Marginalisierung, Migration in die Städte und abnehmender Sozialprodukt-Beitrag
semi-arider Standorte können die Konsequenz sein. |
Wassermangel,
Versalzung und
Wasserrechte |
In vielen Regionen ist die
Wasserversorgung für Bewässerungsgebiete nicht mehr kontinuierlich gesichert; durch
fehlende Entwässerung oder Ausbringen von Tiefbrunnen schreiten schleichende Versalzung
und der Rückgang des Ertragspotentials der Nutzflächen voran. Typische wasserrechtliche
Konflikte zwischen Ober- und Unterliegern gewinnen dabei an Schärfe. |

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Raubbau an
Wäldern |
Durch nicht sachgerechten
kommerziellen Holzeinschlag, Rodung, Übernutzung, Brennholzkonsum und
Infrastrukturmaßnahmen wird der Rückgang tropischer Wälder
forciert. In manchen Ländern hat der Staat durch seine rigide Forstgesetzgebung
gegenüber lokalen Nutzern hierfür erst die Voraussetzungen geschaffen. Wirtschaftliche
Notlagen zwingen Anrainer, die dadurch von der Holz- und Wildfrüchtenutzung
ausgeschlossen wurden, zur ungeregelten, quasi anarchischen Ausbeutung ihrer ehemaligen
dörflichen Waldbestände. Die Folgen sind um so dramatischer, da Wälder nicht nur Holz,
sondern vielschichtige Nutzungsmöglichkeiten bieten (neben Feuerholz und Baumaterialien,
Nahrungsmittel, Viehfutter, Heilkräuter und "hunderterlei Alltagsdinge"). |
Unsichere
Rechte an Land
verhindern
Ressourcenschutz |
Unsichere, infragegestellte Rechte
an Land verhindern langfristig wirksame Ressourcenschutzmaßnahmen. Landbewirtschafter
werden nur dann weideverbessernde Gräser und Leguminosen anbauen, Bäume anpflanzen,
Erosionsschutz betreiben, wenn sie sicher sind, dass ihnen auch in Zukunft die Erträge
dieser Investitionen zukommen. Exklusive Verfügungsrechte, wie Privatei-gentum, aber auch
langfristige vererbbare Nutzungsrechte, erlauben am ehesten längere Planungsper-spektiven
und die Anwendung ressourcenschonender Landnutzungsmuster. |
ungleiche
Bodenbesitzverteilung
verdrängt
Kleinbauern auf
marginale Standorte |
Während fruchtbares,
hochproduktives Land in vielen Regionen in den Händen weniger Landeigentümer
konzentriert ist und teils unbewirtschaftet bleibt, sind arme Landbewirtschafter häufig
auf marginale, ökologisch fragile Standorte verdrängt worden. Kleinbauern,
beispielsweise in der Dominikanischen Republik, bearbeiten zudem oft intensiv Land
schlechter Qualität in den Bergregionen oder Trockengebieten. So wurde in der
Dominikanischen Republik zwischen 1971 und 1981 die landwirtschaftliche Fläche um 12.500
ha ausgedehnt, wobei es sich hierbei fast ausschließlich um marginale landwirtschaftliche
Standorte handelte. |
Code of land
use |
Die Bedingungen der
Bodenbewirtschaftung sind in ihren Wirkungen auf den Bodenerhalt nicht von der
Agrarverfassung zu trennen (vgl. Übersicht 1, Abschnitt 1.1.).
Boden kann auch durch zu exzessiven Einsatz von Düngemitteln und unsachgemäße Anwendung
von Pestiziden geschädigt werden. Es existiert in vielen Länern noch kein "code of
land use", der Landnutzungsrechte einschränkt und die Anwendung von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln, aber auch Intensität der Nutzung, die Nutzung von Hanglagen, etc.
reguliert.
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Abbildung
4 |
Ein Dorf |

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Unsichere
Wasserrechte und ineffiziente Wassernutzung |
Die Klärung von Wasserrechten
stellt in Bewässerungsgebieten häufig ein gravierendes Problem dar. Falls
Wassereigentums- und -nutzungsrechte sowie der Modus der Wasserverteilung und
Wasserverwaltung nicht klar festgelegt sind, kommt es zu Rechtsunsicherheiten. Auch die
Zuständigkeitsverteilung zwischen Staat und Nutzern bei Management und Pflege ist oft
nicht geregelt. Dies führt zur oftmals verschwenderischen Nutzung von Wasser, mit
indirekter Schädigung des Bodens und Rückgang seiner Ertragsfähigkeit. |
Außerlandwirtschaftlicher
Erwerb und Vernachlässigung
des Ressourcenschutzes |
Bei Aufnahme von
ausserlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeiten geht das Interesse an der
Landbewirtschaftung und der Erhaltung der Ressourcen zurück. Zudem sind viele der
kleinräumigen Schutzmaßnahmen sehr arbeitsintensiv und werden vernachlässigt, wie der
Unterhalt terrassierter Hänge, Maßnahmen gegen Winderosion. Diese Schutzmaßnahmen
werden in der Regel in der arbeitsarmen Zeit im landwirtschaftlichen Produktionsablauf
durchgeführt. Wenn der Landbesitz nicht mehr ausreicht, um die Familie zu ernähren, sind
Landbewirtschafter genau in dieser Zeit gezwungen, ausserlandwirtschaftliche
Erwerbstätigkeiten aufzuneh-men. Zudem gehen langfristig auch die erforderlichen
Fachkenntnisse beispielsweise für die Reparatur von Terrassen verloren. |
Naturschutz und
Verdrängungsprozesse |
Immer mehr Naturreservate und
Nationalparks sind, auch als Folge der UNCED-Konferenz und von nationalen
Umweltaktionsplänen, ausgewiesen worden. In den Kernzonen der Schutzgebiete sind
keinerlei Nutzungen erlaubt, während die Pufferzonen nachhaltig bewirtschaftet werden
sollten. Die lokale Bevölkerung, die die Gebiete traditionell zum Sammeln, zur Jagd und
Tierhaltung genutzt hat, ist nun durch strenge Gesetze de jure von der Nutzung der
Kernzonen ausgeschlossen, de facto werden die Nutzungsrechte
allerdings weiter (illegal) ausgeübt. In den Pufferzonen konkurrieren nunmehr die
verdrängten Waldbewohner mit anderen, teilweise externen Nutzern um die knapper werdenden
Ressourcen. Ansätze zu partizipativem Pufferzonen-Management versuchen jedoch, Konflikte
zwischen Forstbehörden und illegalen Nutzern zu vermeiden. |

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