Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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3. Bodenordnung im Brennpunkt - Lektionen der Vergangenheit, Chancen für die Zukunft

3.1 Agrarverfassung und natürliche Produktionsgrundlagen: Wechselwirkungen und Konflikte

Zwischen nachhaltiger Sicherung bzw. Zerstörung der natürlichen Produktionsgrundlagen und Gestaltung der Agrarverfassung, insbesondere der Bodenordnung, bestehen vielschichtige Wechselwirkungen und wachsende Konfliktpotentiale.

Umweltprobleme
erfordern Neugestaltung der Agrarverfassung

In steigendem Maße sind massive und zunehmende Umweltprobleme die zentralen Triebkräfte für einen beschleunigten, oft ungeplanten Wandel in der Agrarverfassung, der mit hohen ökonomischen und sozialen Kosten verbunden ist.

Erosion, Wertverlust
von Boden, Abwanderung

Verarmte, landhungrige Landbewirtschafter können die Prinzipien eines standortgerechten und umweltschonenden Ackerbaus, z. B. an Steilhängen in Nepal oder in andinen Regionen in Lateinamerika, nur selten realisieren. Der Abtrag des wertvollen Oberbodens in die Täler, Wertverlust des Bodens, die Degradation bis hin zur Desertifikation oder Konflikte um Erosionsschäden sind ebenso die Folge wie Abwanderung, nachfolgender Arbeits-kräftemangel bis hin zur Aufgabe dieser Standorte.

Infragestellen der
Bodenrechte
mobiler Tierhalter

Die Ausdehnung des Ackerbaus in marginale Weidegebiete als Folge von Bevölkerungswachstum, nachlassender Bodenfruchtbarkeit oder Mechanisierung, z. B. im Sahel, stärkt die bodenrechtliche Position sesshafter Landbewirtschafter. Sie fördert Individualisierung und Privatisierung von Boden zu Lasten gemeinschaftlicher Zugangs- und Verteilungsregeln mobiler Tierhalter.

Zusammenbruch
ihrer Bodenordnung und Arbeits-verfassung

Pastoralisten können umgekehrt an degradierten und von Desertifikation bedrohten Rückzugsstandorten immer seltener allein durch die extensive Tierhaltung überleben. Arbeitsbeziehungen, Arbeitsteilung und soziale Siche-rungssysteme brechen als Folge des Zerfalls der autochthonen Bodenordnung zusammen. Marginalisierung, Migration in die Städte und abnehmender Sozialprodukt-Beitrag semi-arider Standorte können die Konsequenz sein.

Wassermangel,
Versalzung und
Wasserrechte

In vielen Regionen ist die Wasserversorgung für Bewässerungsgebiete nicht mehr kontinuierlich gesichert; durch fehlende Entwässerung oder Ausbringen von Tiefbrunnen schreiten schleichende Versalzung und der Rückgang des Ertragspotentials der Nutzflächen voran. Typische wasserrechtliche Konflikte zwischen Ober- und Unterliegern gewinnen dabei an Schärfe.

Raubbau an
Wäldern

Durch nicht sachgerechten kommerziellen Holzeinschlag, Rodung, Übernutzung, Brennholzkonsum und Infrastrukturmaßnahmen wird der Rückgang tropischer Wälder forciert. In manchen Ländern hat der Staat durch seine rigide Forstgesetzgebung gegenüber lokalen Nutzern hierfür erst die Voraussetzungen geschaffen. Wirtschaftliche Notlagen zwingen Anrainer, die dadurch von der Holz- und Wildfrüchtenutzung ausgeschlossen wurden, zur ungeregelten, quasi anarchischen Ausbeutung ihrer ehemaligen dörflichen Waldbestände. Die Folgen sind um so dramatischer, da Wälder nicht nur Holz, sondern vielschichtige Nutzungsmöglichkeiten bieten (neben Feuerholz und Baumaterialien, Nahrungsmittel, Viehfutter, Heilkräuter und "hunderterlei Alltagsdinge").

Unsichere Rechte an Land
verhindern
Ressourcenschutz

Unsichere, infragegestellte Rechte an Land verhindern langfristig wirksame Ressourcenschutzmaßnahmen. Landbewirtschafter werden nur dann weideverbessernde Gräser und Leguminosen anbauen, Bäume anpflanzen, Erosionsschutz betreiben, wenn sie sicher sind, dass ihnen auch in Zukunft die Erträge dieser Investitionen zukommen. Exklusive Verfügungsrechte, wie Privatei-gentum, aber auch langfristige vererbbare Nutzungsrechte, erlauben am ehesten längere Planungsper-spektiven und die Anwendung ressourcenschonender Landnutzungsmuster.

ungleiche
Bodenbesitzverteilung
verdrängt
Kleinbauern auf
marginale Standorte

Während fruchtbares, hochproduktives Land in vielen Regionen in den Händen weniger Landeigentümer konzentriert ist und teils unbewirtschaftet bleibt, sind arme Landbewirtschafter häufig auf marginale, ökologisch fragile Standorte verdrängt worden. Kleinbauern, beispielsweise in der Dominikanischen Republik, bearbeiten zudem oft intensiv Land schlechter Qualität in den Bergregionen oder Trockengebieten. So wurde in der Dominikanischen Republik zwischen 1971 und 1981 die landwirtschaftliche Fläche um 12.500 ha ausgedehnt, wobei es sich hierbei fast ausschließlich um marginale landwirtschaftliche Standorte handelte.

Code of land use

Die Bedingungen der Bodenbewirtschaftung sind in ihren Wirkungen auf den Bodenerhalt nicht von der Agrarverfassung zu trennen (vgl. Übersicht 1, Abschnitt 1.1.). Boden kann auch durch zu exzessiven Einsatz von Düngemitteln und unsachgemäße Anwendung von Pestiziden geschädigt werden. Es existiert in vielen Länern noch kein "code of land use", der Landnutzungsrechte einschränkt und die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, aber auch Intensität der Nutzung, die Nutzung von Hanglagen, etc. reguliert.

Abbildung 4

Ein Dorf

Unsichere Wasserrechte und ineffiziente Wassernutzung

Die Klärung von Wasserrechten stellt in Bewässerungsgebieten häufig ein gravierendes Problem dar. Falls Wassereigentums- und -nutzungsrechte sowie der Modus der Wasserverteilung und Wasserverwaltung nicht klar festgelegt sind, kommt es zu Rechtsunsicherheiten. Auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen Staat und Nutzern bei Management und Pflege ist oft nicht geregelt. Dies führt zur oftmals verschwenderischen Nutzung von Wasser, mit indirekter Schädigung des Bodens und Rückgang seiner Ertragsfähigkeit.

Außerlandwirtschaftlicher
Erwerb und Vernachlässigung
des Ressourcenschutzes

Bei Aufnahme von ausserlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeiten geht das Interesse an der Landbewirtschaftung und der Erhaltung der Ressourcen zurück. Zudem sind viele der kleinräumigen Schutzmaßnahmen sehr arbeitsintensiv und werden vernachlässigt, wie der Unterhalt terrassierter Hänge, Maßnahmen gegen Winderosion. Diese Schutzmaßnahmen werden in der Regel in der arbeitsarmen Zeit im landwirtschaftlichen Produktionsablauf durchgeführt. Wenn der Landbesitz nicht mehr ausreicht, um die Familie zu ernähren, sind Landbewirtschafter genau in dieser Zeit gezwungen, ausserlandwirtschaftliche Erwerbstätigkeiten aufzuneh-men. Zudem gehen langfristig auch die erforderlichen Fachkenntnisse beispielsweise für die Reparatur von Terrassen verloren.

Naturschutz und Verdrängungsprozesse

Immer mehr Naturreservate und Nationalparks sind, auch als Folge der UNCED-Konferenz und von nationalen Umweltaktionsplänen, ausgewiesen worden. In den Kernzonen der Schutzgebiete sind keinerlei Nutzungen erlaubt, während die Pufferzonen nachhaltig bewirtschaftet werden sollten. Die lokale Bevölkerung, die die Gebiete traditionell zum Sammeln, zur Jagd und Tierhaltung genutzt hat, ist nun durch strenge Gesetze de jure von der Nutzung der Kernzonen ausgeschlossen, de facto werden die Nutzungsrechte allerdings weiter (illegal) ausgeübt. In den Pufferzonen konkurrieren nunmehr die verdrängten Waldbewohner mit anderen, teilweise externen Nutzern um die knapper werdenden Ressourcen. Ansätze zu partizipativem Pufferzonen-Management versuchen jedoch, Konflikte zwischen Forstbehörden und illegalen Nutzern zu vermeiden.


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