Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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2. Globale Bedeutung der Bodenfrage, Leitbilder und Eigentumssysteme

2.3 Eigentumssysteme an Boden: eine sozio-ökonomische Analyse

2.3.5 Autochthone und "moderne" Bodenrechts-systeme: Überlagerung, Parallelität und Konflikt

Zum Begriff "autochthones Bodenrecht"

"Autochthones Bodenrecht" hat sich in den Jahren im deutschsprachigen Raum als eine neutrale Begriffsbestimmung durchgesetzt. Es betont das ortsbürtige (=autochthon), lokale Entstehen von Rechtsnormen und steht damit im Gegensatz zu importierten Rechtsvorstellungen ("modernes" bzw. allochtones Bodenrecht). (Im englischen und französischen Sprachgebrauch setzt sich entsprechend "indigenous land tenure" bzw. "droit foncier indigène" durch.

Mit einigem Vorbehalt können idealtypisch einige Besonderheiten autochthonen Bodenrechts genannt werden, die für Afrika, aber auch Teile Asiens und Lateinamerikas Gültigkeit haben: Bauernrecht, Recht mit kollektivistischer Grundtendenz, spirituelles Recht, Ungleichheit der Rechtssubjekte, ungeschriebenes Recht. In Europa sind dagegen Kombinationen von Privat- und Gemeineigentum (Allmende) sicherlich Kennzeichen als autochthonen Bodenrecht.

Aktuelle Relevanz

Autochthones Recht ersetzt erfreulicherweise zunehmend die Praxis, von "traditionellem" Bodenrecht zu sprechen. Denn es handelt sich keinesfalls um überkommenes oder vorkoloniales Recht, sondern vielmehr um jene institutionellen Arrangements, die sich zwar vom Kolonial- und nationalen Recht unterscheiden, aber weiterhin lebendig und wirksam sind und sich auch in Grenzen als anpassungsfähig erwiesen haben. Die Diskussion über ökonomische, soziale und umweltbezogene Leistungen und Grenzen autochthonen Recht geht dabei unverändert kontrovers voran: während viele Regierungen dem Respekt oder gar der aktiven Förderung autochthonen Rechts sehr skeptisch gegenüberstehen, machen sich entwicklungs-politische Geber und NROs zu seinem Anwalt (vgl. auch 4.4.4.).

Überlappung von Rechten unterschiedlicher Nutzungsberechtigter

Land kann gleichzeitig von mehreren Personengruppen auf verschiedene Weise genutzt werden. Die Rechte, das Land zu bestellen, die Früchte der auf ihm wachsenden Bäume zu ernten, es mit Vieh zu durchqueren, Verstorbene dort zu beerdigen oder auf ihm zu sammeln und zu jagen, können weit gestreut sein. Dies ist nicht allein Kennzeichen autochthonen Bodenrechts, sondern sollte auch in einer nationalstaatlichen Gesetzgebung ein leitendes Prinzip sein. Jede Privatisierung, die diese Komplexität nicht berücksichtigt, neigt dazu, die sozial schwachen Gruppen zu marginalisieren, indem deren bisherige Nutzungsrechte nur jeweils der neuen Eigentümergruppe zugesprochen werden.

Parallelität von Bodenrechts-systemen

Dezentrales autochthones und nationales einheitliches Bodenrecht existieren in Afrika, Lateinamerika, aber auch in Asien typischerweise nebeneinander, selbst wenn sich ihre Regeln widersprechen. Selten sind die autochthonen Strukturen im nationalen Recht integriert, wobei es kritische Stimmen gibt, die vor derartigen Versuchen warnen, da dies den Verlust der Spezifika des autochthonen Rechts nach sich ziehen und es seiner Identität berauben würde.

Diese Parallelität unterschiedlich geformten Rechts lässt sich in Afrika, Asien und Lateinamerika durch die (ungewollt) unvollständige Einführung der von den kolonialen und nationalen Regierungen präferierten Eigentumsformen erklären. Sie ist häufig die Ursache oft blutiger Konflikte. Generell wurde das in den Augen der Kolonialmächte freie Land zum Staatseigentum erklärt, welches insbesondere (europäische) Siedler erwerben konnten, während für das restliche Land das autochthone Bodenrecht beibehalten wurde. Eine Registrierung von Gemeinschaftseigentum fand nur teilweise statt.

Kontinuität zentralstaatlicher Politik in Afrika und Asien

Den Kolonialregierungen in Afrika und Asien war gemein, dass sie das westliche Konzept individuellen Eigentums gegenüber dem traditionellen Gemeinschaftsrecht bevorzugten. Seine Einführung war das langfristige Ziel. Es sollte den Anbau von Verkaufsfrüchten unterstützen und ihnen damit Einkommensquellen eröffnen. In Afrika brachte die Unabhängigkeit in einer Reihe von Staaten zusätzliche Veränderungen im nationalen Bodenrecht, beispielsweise wurden unter sozialistischem Vorzeichen kollektive Betriebe auf verstaatlichtem Land eingerichtet. Die neuen Eliten führten die koloniale Politik insofern fort, als sie versuchten, ein national einheitliches Bodenrecht zu schaffen, welches die autochthonen Regeln ersetzen oder zumindest reformieren sollte.

Modifikation und Kodifzierung autochthoner Rechte in Lateinamerika

In Lateinamerika wurden indigene Bodenrechtssysteme von den kolonialen Strukturen bereits früher überlagert, teils verdrängt und unterdrückt, teils aber auch revitalisiert und zu einem wichtigen Element staatlichen Bodenrechts gemacht, wie im Falle der Ausbreitung des "ejido"-Systems nach der mexikanischen Agrarreform von 1917, das an aztekische Formen anknüpft. Im Verlauf der Agrarreformen der 60er und 70er Jahre wurden gemeinschaftliche Bodeneigentums- und Landnutzungsrechte beim Ausweis von Land indigener Gemeinschaften in Kolumbien modifiziert und auch kodifiziert, in Peru wurde das vorkoloniale kollektive Landeigentum seit 1968 sogar wiederhergestellt

In den meisten lateinamerikanischen Ländern ist seit den 90er Jahren jedoch die weitere Lockerung und Aufhebung autochthoner Rechte zu beobachten; das wachsende internationale Interesse an der Sicherung der Rechte der indigenen Bevölkerung hat aber auch -mit wechseldem Erfolg- sehr unterschiedliche Ansätze hervorgebracht, den indigenen Gruppen oder Stämmen ihr Siedlungsland kollektiv oder individuell als Eigentum zu übertragen.

Zweifellos liegt auch zukünftig damit eine der größten Herausforderungen für jede staatliche Bodenpolitik, für die EZ und für NROs darin Sorge zu tragen, dass autochthone bodenrechtliche Prinzipien beachtet und erhalten bleiben. Dabei steht die Suche nach innovativen Lösungsmodellen hierfür erst am Beginn.

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