Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

gtz_s.gif (1630 Byte)

Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)

2 Globale Bedeutung der Bodenfrage, Leitbilder und Eigentumssysteme

2.3 Eigentumssysteme an Boden: eine sozio-ökonomische Analyse

2.3.4 Bodenrecht im umfassenderen Konzept von Ressourcenrechten

Interdependenz der Nutzung von Ressourcen und der Rechte daran

Bevölkerungsdruck, Kommerzialisierung der Landwirt-schaft und viele andere bereits analysierte Faktoren haben nicht nur die Nachfrage nach Ackerland, sondern zugleich auch immer nach Weiden, Bäumen und Wasser erhöht. Die Menschen im ländlichen Raum agieren dabei nicht allein als Ackerbauern im Regen- oder Bewässerungsfeldbau, als Pastoralisten, Sammler oder Flussfischer, sondern nutzen eine Vielzahl von natürlichen Ressourcen gemeinsam und üben primäre und sekundäre Rechte daran aus. In städtischen Ballungsräumen nehmen multiple Nutzungsmuster zu (Bauland, städtische Landwirtschaft und Gartenbau, Bauholz, Wasser für private Haushaltungen und Industrie, etc.).

Wechselwir-kungen bei Übernutzung

Als Folge von Übernutzung aller Ressourcen kommt es zur Degradation nicht allein der Ackerflächen, sondern auch der Qualität von Weiden, der beschleunigten Ausbeutung von Wasserressourcen zur Bewässerung, für Haushalt und Industrie oder zur Überfischung. Die Verknappung von Ackerland kann dabei durch Ausdehnung der Felder in Weide- und Forstgebiete verlangsamt werden, mit weitreichenden ressourcenrechtlichen Auswirkungen auch dort. Dies gefährdet in der Folge nicht nur die nachhaltige Entwicklung ackerbaulicher, sondern auch von weide- und forstwirtschaftlichen Systemen sowie Wassereinzugsgebieten und der Fischerei, was beispielhaft im Niger-Delta in Mali nachzuweisen ist.

Von Bodenrecht zu Ressourcenrecht?

Bodenrecht muss damit immer im Kontext aller wirtschaftlich genutzten und potentiell nutzbaren natürlichen Ressourcen eines Raums behandelt werden. So umfasst der Begriff des Bodenrechts z.B. in französischen Konzeptionen sowohl (Acker-)land als auch all jene natürlichen Ressourcen, die unmittelbar damit im Zusammenhang stehen, wie Bäume, Weiden, Wasserstellen, Wälder und Flussläufe einschließlich der Tierwelt (Hesseling/Ba 1994). Es schließt also auch Rechte an Wasser ein, sofern sie für die Tierhaltung und den Ackerbau relevant sind. Aufgrund der Zusammenhänge wäre es auch im Deutschen gerechtfertigt mit "Ressourcenrecht" und "Ressourcenrechtssystemen" zu operieren, so wie sich im Englischen bereit "resource tenure" oder "resource regime" einbürgert (Bromley/Cernea 1989). Eine derartige Begriffsbildung würde auch die Bedeutung holistischer Betrachtung und interdisziplinärer Herangehensweisen in diesem Arbeitsfeld unterstreichen.

Beschränkungen im Orientierungs-rahmen

Der Orientierungsrahmen betrachetet deshalb Bodenrecht und Bodenordnung immer auch in ihren Interdependenzen mit anderen institutionellen Regeln zur Nutzung weiterer natürlicher Ressourcen. Er kann dabei jedoch Wasser-, Weide- und Baum- bzw. Forstrechte und damit verbundene Politiken nicht in der gleichen Breite behandeln wie in bezug auf "Land" in seiner unmitelbaren Nutzung. Im folgenden werden deshalb nur ausgewählte Problemfelder -ohne Anspruch auf Vollständigkeit und regionaler Gewichtung- hinsichtlich weiterer Ressourcen angerissen, weiterführende Literaturhinweise erlauben eine Vertiefung.

Weiderechte: das Missverständnis der "Tragedy of the Commons"

Nur wenige agrarische institutionelle Arrangements wurden in der jüngeren Vergangenheit so intensiv analysiert wie Weiderechte. Dies erklärt sich aus dem gewachsenen Interesse an den Stabilitätsbedingungen von Gemeinschaftseigentum und an den Grundlagen kollektiven Handelns zu seiner Verwaltung und Erhalt. Auslöser waren die Degradationsprozesse von Weiden, die zunächst fälschlicherweise einseitig als typisches "soziales Dilemma", als "Tragedy of the Commons" (Hardin 1968) interpretiert wurden:

Wenn die Herden sich im Privateigentum mobiler Tierhalter befinden und Weideland physisch und rechtlich für mehr als einen Nutzer zugänglich ist, dann beginnt ein Wettlauf aller Nutzer um einen immer größeren Anteil an Weidegräsern, der im individuell rationalen Maximierungsstreben der Tierhalter begründet ist, aber zu deren Nachteil und zum Nachteil der gesamten Gesellschaft ist. Diese Sichtweise, die politisch als Begründung für Verstaatlichung oder Privatisierung von Weideland große Bedeutung erlangte, wurde heftig kritisiert, ja widerlegt, da sie gruppeninterne Regeln zur Beschränkung bei der Ressourcennutzung und deren Kontrolle sowie Abgrenzung der Tierhaltergruppen nach aussen zu wenig in Rechnung stellte.

Differenziertere Sichtweisen

Mittlerweile wird anerkannt, dass die Gefährdung gemeinschaftlicher Weiderechte vor allem das Ergebnis des Zerfalls indigener gemeinschaftlicher Institutionen zur Regulierung ihrer Nutzung als direkte Folge von Verstaatlichung der Flächen und Öffnung für alle interessierten Nutzer oder als Ergebnis erfolgloser Privatisierungsversuche. (Baland & Platteau 1996, Hartje 1993, Kirk 1997, Lane & Moorehead 1995, Swallow & Bromley 1995).

Schlüsselressourcen mit komplementärem Charakter

Unbestritten ist zudem, dass Erhalt oder Zerfall der Leistungsfähigkeit und Qualität gemeinschaftlichen Weidelandes entscheidend durch die Rechte an Schlüsselressourcen mit komplementärem Charakter, wie Wasserstellen, Brunnen oder Wadiland beeinflusst wird. Das Recht, neue Brunnen zu bohren und deren Wasser interessierten Nutzern zuzuteilen, erschließt neue Weidepotentiale im Umland, die zuvor möglicherweise als Reserveflächen zurückgehalten wurden, beschleunigt den Zuzug weiterer Herden und deren Übernutzung bei periodisch auftretenden Dürren.

Rechte an Bäumen und Forsten

Bevölkerungsdruck, Marktzugang und bodenrechtliche Veränderungen bei Ackerland wirken sich grundlegend auf den Wandel bei Rechten an Bäumen und Forsten aus. Der Bevölkerungszuwachs hat die Umwandlung von Wäldern in Weiden und Ackerflächen vorangetrieben. Die Vestaatlichung oder Privatisierung des Waldes und das Ausserkraftsetzen gemeinschaftlicher Ressourcenrechts-systeme hatte unterschiedliche Wirkungen:
Private Investoren, Staatsbeamte und Militär nutzten zum einen besonders in Asien und Lateinamerika die Vergabe von Einschlagkonzessionen zur nicht-nachhaltigen Ausbeutung vieler Flächen. In Afrika führte die künstliche Trennung des Patrimoniums der autochthonen Nutzer in Forst-, Weide- und Ackerbaurechte bei gleichzeitiger Unfähigkeit des Staates zu einer eigenständigen kontrollierten und nachhaltigen Bewirtschaftung zur schleichenden, aber gravierenden Zerstörung der Walbestände mit alltäglichen Konflikten, teils mit Gewalt (Deacon 1994, Elbow & Rochegude 190, Place & Otsuka 1997).

Wasserrechte

Durch die Jahrtausende langen Erfahrungen mit Bewässerungssystemen in "hydraulischen Gesellschaften" liegen besonders in Asien reiche Erfahrungen zur Gestaltung von Wasserrechten und zur gemeinschaftlichen Organisation der Wassernutzung vor. In vielen Ländern hat der Staat durch neue Gesetze nach der Unabhängigkeit und große Bewässerungsprojekte (z.B. Gezira im Sudan) eine dominierende Rolle bei der Wasserallokation eingenommen, die zunehmend in frage gestellt wird. Denn sie ist führte selten zur effizienten Verteilung, Nutzung und Verwaltung von Wasserresourcen.

Deshalb werden unterschiedlichste Ansätze verfolgt, die Verantwortung auf Wassernutzer-Assoziationen zu verlagern. Wird dabei jedoch lediglich dem Wasser-Management Aufmerksamkeit geschenkt und nicht auch der Umverteilung von Verfügungsrechten, so ist der langfristige Erfolg gering einzuschätzen. Denn auch in diesem Fall erlaubt erst die Übertragung der Verfügungsrechte de facto und de jure Planungssicherheit, Entscheidungsfreiheit und Investitionsbereitschaft (Meinzen-Dick & Sullins 1994, Ostrom & Gardner 1993).


summary.gif (2277 Byte)english.gif (2251 Byte)gloss.gif (2270 Byte)index.gif (2215 Byte)
home.gif (3805 Byte)