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2 Globale Bedeutung der Bodenfrage, Leitbilder und
Eigentumssysteme
2.3 Eigentumssysteme an Boden: eine sozio-ökonomische
Analyse
2.3.3 Bodenrechtliche Situation von Frauen
schwächere Rechtsposition
als Männer |
Die Möglichkeiten für Frauen, Zugang zu Boden
zu erhalten, variieren stark von Land zu Land, möglicherweise stärker als zwischen den
Kontinenten. Dennoch lässt sich generell sagen, dass Frauen
in einer schwächeren Rechtsposition sind als Männer. Ihre Rechte sind oft nur indirekt,
über ihre Männer definiert. Sie erlangen Rechte an Land in ihrer Rolle als Tochter,
Schwester oder Ehefrau, d. h. durch Geburt in die Verwandtschaftsgruppe oder durch
Einheirat. |
sekundäre Rechte |
Im autochthonen
Bodenrecht patrilinearer Gesellschaften, wie z. B. mehrheitlich in Afrika, sind Frauen
weitgehend von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Männern vergleichbare dauerhafte und
sichere Nutzungsrechte an Boden zu erlangen.
Typischerweise können sie nur sekundäre Rechte
geltend machen. (Auch matrilineares Verwandtschaftsrecht muss nicht bedeuten, dass Frauen
mehr Rechte haben, sondern nur, dass Männer über ihre Verwandtschaft mütterlicherseits
Zugang zum Boden haben.) |
differenzierte Nutzungsrechte |
Die Nutzungsrechte von Frauen an Boden und
angelagerten Ressourcen sind unterschiedlich:
- Mitarbeit auf Feldern der Familie mit Rechten an
Ertragsanteilen,
- Mitarbeit auf Feldern des Mannes mit Anspruch an
Ernteanteilen, die aber meist in den Haushalts-Pool direkt eingehen,
- eigenständiger Anbau auf ihnen zugewiesenen Flächen. Dabei
kann es sich um kurzfristigen Besitz für eine Anbauperiode oder um dauerhafte
Überlassung handeln. Hierbei genießen sie Freiheit im Management und bei der Verwendung
der Erträge.
- Frauen haben selten Besitzrechte an Bäumen, wohl aber an
deren Früchten, sofern es sich nicht um Plantagen handelt.
- Sammelrechte für Holz und
Früchte in gemeinschaftlichen Forsten (soweit diese noch existieren!).
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Land rights of single women in
Kenya
An unmarried woman without children has the right to remain in her father´s
compound where she cultivates with her mother, or she may be given a temporary plot of
land to cultivate. It is assumed that she will eventually "marry away." In cases
where a woman is unmarried but has one or more children the situation is economically
precarious. Either she must leave her father's home to become a wage earner in an urban
center or she remains at home and contributes her labour to her mother's production unit.
Occasionally a father will give his daughter a plot of land, though he is reluctant to do
so because it means in the future there will be less land for his sons. A young unmarried
mother of three...summed up the feelings of others in her situation...: "The thing
Iwish for most is some land of my own. If I had some land, then I would be able to develop
it so I can take care of my children. But the way things are, girls do not inherit
land.... I am dependent upon my parents to help with the children. If I could inherit a
portion of land, like my brothers, then I could be self-sufficient."
Although it is now legal for daughters as well as sons to inherit land, in practice
fathers continue to transfer land to sons.... The position of separated women is similiar
to that of never married women...usually a woman must return to her natal home.... Upon
return, a woman usually becomes part of her mother's production unit. If there is no land
available at her parent's home, she has no choice but to sell her labour off the farm.
Once a man dies, his wife's access to land may be at risk. Whereas the normative pattern
in precolonial Kenya was for a younger brother of the deceased to marry the widow which
ensured her continued access to family land, there is currently no such guarantee.... A
widow may find her use rights threatened by the deceased husband's male relatives, or in
some cases, by her husband's grown sons who have inheritance rights where she has none.
(DAVISON, 1988 zit. in LASTARRIA-CORNHIEL,
1996:22) |
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verstärkte
Landlosigkeit
alleinstehender Frauen |
Im Falle der Scheidung müssen
Frauen oft die bisher bearbeiteten Felder verlassen. Allerdings haben im traditionellen
Recht alleinstehende Frauen, Geschiedene oder Witwen oft noch minimale soziale Sicherung
durch sekundäre Rechte an Familienland. Insgesamt
besteht aber in Zeiten erodierender bodenrechtlicher Regeln die gefährliche Situation
für Frauen, dass sie von den Flächen ihrer ehemaligen Männer ausgeschlossen werden,
ohne anschließend von den Parzellen ihrer Verwandtschaftslinien versorgt zu werden: Der
Haushaltstypus der geschiedenen landlosen Frau wird deshalb zunehmend anzutreffen sein. |
Landregistrierung nur für Haushaltsvorstände |
Der Mythos von Politikern, Juristen
und Entwicklungsplanern, dass europäisch inspiriertes Bodenrecht beiden Geschlechtern den
gleichen Zugang zu Boden sichern kann und damit auch den Zugang zu Kredit, neuen
Technologien und Beratung, ist seit langem von der Realität entzaubert worden. Neben der
Funktion, Frauen von ihren Männern unabhängig zu machen, hat die Registrierung der
Rechte von Frauen auch Bedeutung für die Sicherung des Familieneigentums. Denn im Falle
temporärer oder permanenter Migration der männlichen
Familienmitglieder werden Frauen de facto Haushaltsvorstände und erlangen damit
weitgehende Entscheidungsbefugnisse über die Landnutzung. Sie sind jedoch selten
abgesichert durch den Eintrag ihres Namens in das Landregister und können deshalb in
Konfliktfällen nur schwer ihre Interessen verteidigen. |
staatliche
Registrierung der Rechte von
Frauen |
Die staatliche Gesetzgebung
versäumt oft bei Fragen ehelichen Eigentums oder beim Erbschafts-, Heirats- und
Scheidungsrecht, die Rechte von Frauen am Familieneigentum explizit zu erwähnen. Positive
Ausnahmen wie Tanzania oder Botswana, in denen sich auch Frauen in Bodenregister eintragen
lassen können, zeigen, dass die Registrierung von
Landtiteln ein sehr wirkungsvolles Instrument zur Sicherung der Eigentumsrechte von Frauen
sein kann. Meist jedoch hinterlässt die Formalisierung der Bodenrechte die Frauen in
einer schwächeren Rechtsposition als zuvor. Bei der Registrierung werden ihre sekundären
Rechte selten aus dem autochthonen Bodenrecht in einen einheitlichen staatlichen
Rechtsrahmen überführt und nur die männlichen Haushaltsvorstände registriert. |
Rechte von
Frauen im Transformationsprozess |
Bei der Transformation ehemaliger
sozialistischer Systeme verlieren Frauen nach der Auflösung der Kolchosen
als erste ihren Arbeitsplatz und werden auf alte Rollenmuster zurückgedrängt oder
bewirtschaften das Land unter unsicheren Pachtbedingungen. In
Usbekistan können zwar auch unverheiratete Frauen Land pachten, bei Pacht fällt der
Nutzen von Investitionen zumeist vollständig oder zum Teil dem Eigentümer zu. Dieses
behindert die Investitionsbereitschaft z. B. in mehrjährige Gartenkulturen oder Bäume. |
fehlende
Durchsetzung vor Gericht |
In Konfliktfällen ist es für
Frauen sowohl im autochthonen als auch im staatlichen Recht schwierig, in
männerdominierten Gerichts- und Schiedsinstanzen ihre Ansprüche, z. B. bei
Erbstreitigkeiten, ungeklärten Nutzrechten oder Viehdiebstahl durchzusetzen. Auch in
matrilinearen Gesellschaften können Frauen ohne die Rückenstärkung der männlichen
Familienmitglieder ihre Ansprüche kaum verteidigen. Dass Frauen meist weniger
alphabetisiert sind, erschwert ihnen den Zugang zum formalen Recht. |
Reaktionsmuster
von Frauen |
Frauen sind keineswegs nur passive
Objekte dieser Diskriminierung: Sie entwickeln vielfältige Strategien, um sich besseren
Zugang zu Boden zu verschaffen, z. B. über Allianzen, das Ausnutzen von korrumpierbaren
Beamten oder Landkäufe im städtischen Raum. Oder sie suchen sich Nischen in der
Tierhaltung, dem Handel und der Kleinproduktion. Gerade Frauen haben häufig die neuen
Möglichkeiten wahrgenommen, sich neue Märkte erschlossen und dabei auch hohe Gewinne
erwirtschaftet. |
     
     
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