Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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2 Globale Bedeutung der Bodenfrage, Leitbilder und Eigentumssysteme

2.3 Eigentumssysteme an Boden: eine sozio-ökonomische Analyse

2.3.3 Bodenrechtliche Situation von Frauen

schwächere Rechtsposition als Männer

Die Möglichkeiten für Frauen, Zugang zu Boden zu erhalten, variieren stark von Land zu Land, möglicherweise stärker als zwischen den Kontinenten. Dennoch lässt sich generell sagen, dass Frauen in einer schwächeren Rechtsposition sind als Männer. Ihre Rechte sind oft nur indirekt, über ihre Männer definiert. Sie erlangen Rechte an Land in ihrer Rolle als Tochter, Schwester oder Ehefrau, d. h. durch Geburt in die Verwandtschaftsgruppe oder durch Einheirat.

sekundäre Rechte

Im autochthonen Bodenrecht patrilinearer Gesellschaften, wie z. B. mehrheitlich in Afrika, sind Frauen weitgehend von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Männern vergleichbare dauerhafte und sichere Nutzungsrechte an Boden zu erlangen. Typischerweise können sie nur sekundäre Rechte geltend machen. (Auch matrilineares Verwandtschaftsrecht muss nicht bedeuten, dass Frauen mehr Rechte haben, sondern nur, dass Männer über ihre Verwandtschaft mütterlicherseits Zugang zum Boden haben.)

differenzierte Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte von Frauen an Boden und angelagerten Ressourcen sind unterschiedlich:
  • Mitarbeit auf Feldern der Familie mit Rechten an Ertragsanteilen,
  • Mitarbeit auf Feldern des Mannes mit Anspruch an Ernteanteilen, die aber meist in den Haushalts-Pool direkt eingehen,
  • eigenständiger Anbau auf ihnen zugewiesenen Flächen. Dabei kann es sich um kurzfristigen Besitz für eine Anbauperiode oder um dauerhafte Überlassung handeln. Hierbei genießen sie Freiheit im Management und bei der Verwendung der Erträge.
  • Frauen haben selten Besitzrechte an Bäumen, wohl aber an deren Früchten, sofern es sich nicht um Plantagen handelt.
  • Sammelrechte für Holz und Früchte in gemeinschaftlichen Forsten (soweit diese noch existieren!).
Land rights of single women in Kenya
An unmarried woman without children has the right to remain in her father´s compound where she cultivates with her mother, or she may be given a temporary plot of land to cultivate. It is assumed that she will eventually "marry away." In cases where a woman is unmarried but has one or more children the situation is economically precarious. Either she must leave her father's home to become a wage earner in an urban center or she remains at home and contributes her labour to her mother's production unit. Occasionally a father will give his daughter a plot of land, though he is reluctant to do so because it means in the future there will be less land for his sons. A young unmarried mother of three...summed up the feelings of others in her situation...: "The thing Iwish for most is some land of my own. If I had some land, then I would be able to develop it so I can take care of my children. But the way things are, girls do not inherit land.... I am dependent upon my parents to help with the children. If I could inherit a portion of land, like my brothers, then I could be self-sufficient."
Although it is now legal for daughters as well as sons to inherit land, in practice fathers continue to transfer land to sons.... The position of separated women is similiar to that of never married women...usually a woman must return to her natal home.... Upon return, a woman usually becomes part of her mother's production unit. If there is no land available at her parent's home, she has no choice but to sell her labour off the farm.
Once a man dies, his wife's access to land may be at risk. Whereas the normative pattern in precolonial Kenya was for a younger brother of the deceased to marry the widow which ensured her continued access to family land, there is currently no such guarantee.... A widow may find her use rights threatened by the deceased husband's male relatives, or in some cases, by her husband's grown sons who have inheritance rights where she has none. (DAVISON, 1988 zit. in LASTARRIA-CORNHIEL, 1996:22)

verstärkte
Landlosigkeit
alleinstehender Frauen

Im Falle der Scheidung müssen Frauen oft die bisher bearbeiteten Felder verlassen. Allerdings haben im traditionellen Recht alleinstehende Frauen, Geschiedene oder Witwen oft noch minimale soziale Sicherung durch sekundäre Rechte an Familienland. Insgesamt besteht aber in Zeiten erodierender bodenrechtlicher Regeln die gefährliche Situation für Frauen, dass sie von den Flächen ihrer ehemaligen Männer ausgeschlossen werden, ohne anschließend von den Parzellen ihrer Verwandtschaftslinien versorgt zu werden: Der Haushaltstypus der geschiedenen landlosen Frau wird deshalb zunehmend anzutreffen sein.

Landregistrierung nur für Haushaltsvorstände

Der Mythos von Politikern, Juristen und Entwicklungsplanern, dass europäisch inspiriertes Bodenrecht beiden Geschlechtern den gleichen Zugang zu Boden sichern kann und damit auch den Zugang zu Kredit, neuen Technologien und Beratung, ist seit langem von der Realität entzaubert worden. Neben der Funktion, Frauen von ihren Männern unabhängig zu machen, hat die Registrierung der Rechte von Frauen auch Bedeutung für die Sicherung des Familieneigentums. Denn im Falle temporärer oder permanenter Migration der männlichen Familienmitglieder werden Frauen de facto Haushaltsvorstände und erlangen damit weitgehende Entscheidungsbefugnisse über die Landnutzung. Sie sind jedoch selten abgesichert durch den Eintrag ihres Namens in das Landregister und können deshalb in Konfliktfällen nur schwer ihre Interessen verteidigen.

staatliche Registrierung der Rechte von
Frauen

Die staatliche Gesetzgebung versäumt oft bei Fragen ehelichen Eigentums oder beim Erbschafts-, Heirats- und Scheidungsrecht, die Rechte von Frauen am Familieneigentum explizit zu erwähnen. Positive Ausnahmen wie Tanzania oder Botswana, in denen sich auch Frauen in Bodenregister eintragen lassen können, zeigen, dass die Registrierung von Landtiteln ein sehr wirkungsvolles Instrument zur Sicherung der Eigentumsrechte von Frauen sein kann. Meist jedoch hinterlässt die Formalisierung der Bodenrechte die Frauen in einer schwächeren Rechtsposition als zuvor. Bei der Registrierung werden ihre sekundären Rechte selten aus dem autochthonen Bodenrecht in einen einheitlichen staatlichen Rechtsrahmen überführt und nur die männlichen Haushaltsvorstände registriert.

Rechte von Frauen im Transformationsprozess

Bei der Transformation ehemaliger sozialistischer Systeme verlieren Frauen nach der Auflösung der Kolchosen als erste ihren Arbeitsplatz und werden auf alte Rollenmuster zurückgedrängt oder bewirtschaften das Land unter unsicheren Pachtbedingungen. In Usbekistan können zwar auch unverheiratete Frauen Land pachten, bei Pacht fällt der Nutzen von Investitionen zumeist vollständig oder zum Teil dem Eigentümer zu. Dieses behindert die Investitionsbereitschaft z. B. in mehrjährige Gartenkulturen oder Bäume.

fehlende Durchsetzung vor Gericht

In Konfliktfällen ist es für Frauen sowohl im autochthonen als auch im staatlichen Recht schwierig, in männerdominierten Gerichts- und Schiedsinstanzen ihre Ansprüche, z. B. bei Erbstreitigkeiten, ungeklärten Nutzrechten oder Viehdiebstahl durchzusetzen. Auch in matrilinearen Gesellschaften können Frauen ohne die Rückenstärkung der männlichen Familienmitglieder ihre Ansprüche kaum verteidigen. Dass Frauen meist weniger alphabetisiert sind, erschwert ihnen den Zugang zum formalen Recht.

Reaktionsmuster von Frauen

Frauen sind keineswegs nur passive Objekte dieser Diskriminierung: Sie entwickeln vielfältige Strategien, um sich besseren Zugang zu Boden zu verschaffen, z. B. über Allianzen, das Ausnutzen von korrumpierbaren Beamten oder Landkäufe im städtischen Raum. Oder sie suchen sich Nischen in der Tierhaltung, dem Handel und der Kleinproduktion. Gerade Frauen haben häufig die neuen Möglichkeiten wahrgenommen, sich neue Märkte erschlossen und dabei auch hohe Gewinne erwirtschaftet.

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