weltweit
vergleichbare Regelungen |
Gesellschaften haben ein
reichhaltiges Repertoire legitimer und illegitimer Zugänge zum Land entwickelt, welches
von der Urbarmachung einer Bodenfläche bis hin zu formalisierten Kaufregeln reicht.
Unabhängig davon, ob Individuen, Familienverbände, gesellschaftliche Gruppen oder
vielleicht der Staat Landeigentümer sind, lassen sich dabei weltweit wenige grundlegende
institutionelle Regelungen des Zugangs identifizieren. Dabei differenzieren die meisten
Gesellschaften die Zugangsmöglichkeiten für verschiedene Personengruppen. So kann z. B.
der Kauf von Grundstücken für Ausländer besonderen Gesetzen unterliegen. Oft erhalten Frauen nur indirekt durch ihre soziale Beziehung zu
ihren Männern Zugang zum Boden. |
Urbarmachung
oder das Pflanzen von Bäumen |
Die Urbarmachung von Flächen in
Ackerbaugesellschaften oder der Brunnenbau bei Tierhaltern begründen dauerhafte Rechte an
Ressourcen (in Afrika zumeist Gemeinschaftseigentum, in Lateinamerika fast ausschließlich
faktisch Privateigentum), solange keine konkurrierenden Ansprüche anderer Personen oder
Gruppen vorgebracht werden. Diese Rechte entstehen z. B. bei Zuwanderung in bislang
unbewohnte Gebiete. In der Folge sind die Rechte in Afrika zumeist innerhalb der
Gründungs-Lineage vererbbar, aber auch
temporär an Nichtmitglieder ("Fremde") übertragbar. Sie sind jedoch nicht
veräußerbar. Gegenüber Zuwanderern genießt dabei die Gründungsgruppe immer
prioritäre Rechte. Der Besitzanspruch manifestiert sich an den sichtbaren Ergebnissen des
Arbeitseinsatzes, also den bebauten Feldern, aber auch im Pflanzen von Bäumen oder
einfachen Markierungen ("Grenzsteine"). |
Illegale
Besitznahme und Rodung in Lateinamerika |
Die illegale Besitznahme, Rodung
und Nutzung von Staats- oder Privatland durch spontane Kolonisten ist in Lateinamerika von
großer Bedeutung. Sie trägt dabei auch erheblich zur Zerstörung der feuchtheissen Tieflandwälder bei; im brasilianischen Amazonien und in den
Amazonasbereichen der Andenländer beträgt ihr Anteil an den gerodeten Wäldern 53% bzw.
77%. Als Ventil für ausgebliebene Agrarreformen wurde diese spontanen Agrarkolonisation
toleriert bzw. sogar gefördert durch die nachträgliche Legalisierung und
Landtitelvergabe. In den Kolonisationsgebieten Amazoniens folgen dem jedoch häufig
Zwangsverkäufe an kapitalkräftige nachrückende Gruppen als Folge von Überschuldung
oder aufgrund von gewalttätigen Konflikten (s.u.). |
Zuweisung von
Land an Gruppenmitglieder |
Landzuweisungen an Nichtmitglieder
der Eigentümer-Gruppe sind vorläufiger Natur. Einmal überlassenes Land dürfen sie auch
temporär nicht ohne Erlaubnis an Dritte transferieren oder gar vererben. Die
Nutzungsdauer wird vielfach offengelassen. Symbolische Geschenke als Gegenleistung für
die bodenrechtlichen Autoritäten waren bisher wertmäßig so unbedeutend, dass sie nicht
als Pachtzahlung missverstanden werden sollten (vgl. Landleihe). Allerdings kann der Übergang zur Pacht dann
fließend sein, wenn sich der Wert dieser Leistungen stark erhöht. |
Zuweisung von
Land an "Fremde" |
Landzuweisungen an Nichtmitglieder
der Eigentümer-Gruppe sind vorläufiger Natur. Einmal überlassenes Land dürfen sie auch
temporär nicht ohne Erlaubnis an Dritte transferieren oder gar vererben. Die
Nutzungsdauer wird vielfach offengelassen. Symbolische Geschenke als Gegenleistung für
die bodenrechtlichen Autoritäten waren bisher wertmäßig so unbedeutend, dass sie nicht
als Pachtzahlung missverstanden werden sollten (vgl. Landleihe). Allerdings kann der
Übergang zur Pacht dann fließend sein, wenn sich der Wert dieser Leistungen stark
erhöht. |
Landleihe |
Eigentümerfamilien überlassen
Individuen oder Gruppen Nutzungsrechte auf Zeit ohne
fixierte oder quantitativ bedeutsame Gegenleistung. Der Entleiher genießt zumeist
umfassende Entscheidungsfreiheit bezüglich der Ressour-cennutzung. Zwei zentrale
Einschränkungen gelten jedoch: Es sind Investitionen untersagt, die den Charakter der
Ressource verändern und in der Folge Eigentumsansprüche daran durch den Entleiher
begründen könnten. Dies umfasst besonders das Verbot, Bäume zu pflanzen, Häuser zu
bauen oder Brunnen zu bohren. In diesem Verbot des Bäumepflanzens wird denn auch ein
zentrales Versagen autochthonen Bodenrechts für
Ressourcenschutz gesehen. Zudem behält sich der Verleiher von Land oft das Recht auf
spontane Rücknahme ohne Ankündigung vor, so dass fehlende Rechtssicherheit
ein Problem darstellen kann. |
Pachtformen |
Im Falle von Pacht erlangt der
Pächter Nutzungsrechte am Boden gegen regelmäßige, zu
Beginn fixierte Geld- bzw. Naturalzahlungen (durch Ernteanteile) oder aber von
Arbeitsleistungen. Möglich sind damit Fix- und Teilpachtverträge.
Bei der Fixpacht muss der Pächter eine im Vertrag in ihrer
Größe fixierte Leistung erbringen, z. B. Geld, eine Ware oder auch Arbeitsleistungen auf
anderen Feldern des Eigentümers. Bei der Teilpacht entspricht die Zahlung einem
festgelegten Ernteanteil (weltweit zumeist 50%) und hängt damit vom Ernteertrag ab. Bei
Teilpacht in Asien sind in der Regel einjährige Verpachtungen
üblich, die zwar meist verlängert werden, aber nur bei "Wohlverhalten" des
Pächters. Nur im günstigen Fall ist die
Pachtdauer im voraus festgelegt; nur dann besitzen Pächter einen klaren Planungshorizont
für Investitionsentscheidungen. Der Grad der Autonomie bezüglich Anbaustruktur,
Landnutzung und Managementpraktiken ist abhängig von den Pachtformen und den vereinbarten
Absprachen. |
Pacht in Asien
und Lateinamerika |
In Asien und Lateinamerika haben
sich komplizierte Pacht- und Unterverpachtungssysteme entwickelt, die nur teilweise durch
Agrarreformgesetze vereinfacht oder eingeschränkt werden konnten. Es handelt sich um
Arbeits- und Teilpachtverhältnisse, beispielsweise zur
Versorgung der Hacienden mit billigen Arbeitskräften in lateinamerikanischen Ländern.
Wenn dem Pächter Einkommensalternativen fehlen, werden ihm die Pachtbedingungen vom
Eigentümer diktiert. Die Pachtbeziehungen waren und sind dann einerseits durch
lebenslange, halbfeudale Abhängigkeitstrukturen als Folge von Verschuldung zementiert,
aber auch vielfach durch große Rechtsunsicherheit gekennzeichnet bei mündlich
abgeschlossenen, vielfach interpretierbaren und ad hoc veränderbaren Verträgen. |
Pachtformen in
Afrika |
In afrikanischen Ländern gewinnen
Pachtbeziehungen in jüngerer Zeit in den dichtbesiedelten Küstenregionen an Bedeutung:
auch hier setzt sich Teilpacht durch, verbunden mit großer Rechtsunsicherheit und
Bedrohung der Rücknahme von Land durch die Verpächter zu jeder Zeit und ohne
Ankündigung. |
Staatliche
Versuche der Pachtreglemen-tierung |
In verschiedenen Ländern ist Pacht
deshalb verboten oder Reglementierungen hinsichtlich der Pachtdauer und Höhe der Pacht
unterworfen. Da jedoch frei vereinbarte Pachtregeln den Parteien ermöglichen, die
naturräumlichen Risiken, erbrachte Vorleistungen und Arbeitseinsatz aufeinander
abzustimmen, sind ländereinheitliche Regeln nicht immer zum Vorteil des Pächters. In
Indonesien z. B. zeigen informelle Arrangements Pachtsätze, die in Abhängigkeit von der
Region über oder unter den gesetzlichen Vorgaben liegen. |
Vererbung |
Die Vererbung ist nicht nur bei
Privateigentum von Boden, sondern auch in autochthonen Bodenrechtssystemen innerhalb der
Lineage oder der erweiterten Familie die häufigste Form des Transfers von Boden (auch
für Bäume oder Brunnen). In der Mehrheit erfolgt Vererbung in afrikanischen, aber auch
in vielen asiatischen Ländern patrilinear, also allein in männlicher Linie. |
Vererbungsregeln |
Die Vererbungsregeln haben Einfluss
auf die Bodenverteilung, insbesondere auf die Betriebsgrößenstruktur. In der Regel ist
die Aufteilung des Erbes an alle Söhne/Kinder üblich. Es existieren zudem Regeln zur
Erbteilung entsprechend der Zahl der Frauen des Erblassers und seiner Söhnen. Bei
Anwendung des islamischen Rechts steht dabei auch immer Frauen, zumindest theoretisch, ein
klar definierter Anteil zu, auf den sie faktisch jedoch zugunsten ihrer Brüder zumeist
verzichteten (müssen). |
Probleme der
Realteilung |
Die weltweit praktizierte
Realteilung hat vielfältige sozio-öko-nomische und ökologische Auswirkungen,
insbesondere für Kleinbetriebe. Die kontinuierliche Aufteilung des Bodens durch Erbgang
führt gerade in Asien und Lateinamerika zu nicht mehr wirtschaftlich lebensfähigen
Kleinstbetrieben ("minifundio" in Lateinamerika). Legalistisch-administrative
Versuche, die Zersplitterung durch Untergrenzen der Teilbarkeit anhand
betriebswirtschaftlicher Kriterien einzudämmen (in Lateinamerika zwischen 3-10 ha, in
Asien (oder Rwanda) oft weniger als 1 ha) sind umstritten, da sie umgangen werden und
schwer kontrollierbar sind. Fehlende ausserlandwirtschaftliche Arbeitsplätze, erfolglose
Migration mit unsicheren Lebensbedingungen in den Städten erschweren die behutsame
Durchsetzung alternativer Erbregeln (wie die Anerben-Regelung mit Entschädigung der
weichenden Erben). |
Schenkung |
Schenkung
erfolgt als vorweggenommenes Erbe zu Lebzeiten des Erblassers, beispielsweise, wenn
verheiratete Söhne sich aus den Familien abspalten und zusätzliches Land benötigen. In
Afrika dienen Schenkungen als Kompensation für die ältesten Söhne, die einen größeren
Arbeitseinsatz für den Unterhalt der Elterngeneration erbracht haben als jüngere.
Schenkungen sind zudem möglich als Geste eines Landbesitzers gegenüber verarmten
Verwandten oder gegenüber Untergebenen, denen man sich verpflichtet fühlt. Dies führt,
wie in Asien oder Lateinamerika, zur Ausbildung oder Verfestigung von
Patron-Klient-Beziehungen. Denn vielfach stehen dieser Übertragung von Boden versteckte,
intangible Gegenleistungen gegenüber, wie bedingungslose politische Gefolgschaft,
dauerhafte Bereitschaft zur Hilfestellung in Krisen, etc.. |
Kauf und
Verkauf über Bodenmärkte |
Auf Bodenmärkten werden
Eigentumsrechte an Land durch Kauf erworben, d. h. im Tausch gegen eine einmalige
entsprechende Leistung. Primär ist dies Geld, es kann sich aber auch um Arbeitsleistungen
handeln. Funktionierende Bodenmärkte können Eigentümern den Zugang zu Kredit
erleichtern, weil Land als Pfand für Kreditgeber, wie Banken, meist nur interessant ist,
wenn sie es auch veräußern können. Im Falle massenhafter Verschuldung von Kleinbauern
erleichtern Bodenmärkte aber auch die unproduktive Konzentration von Land in den Händen
weniger durch gezielten Aufkauf und haben Armut zur Folge. Bodenmärkte sind deshalb auch in der internationalen
Entwicklungszusammenarbeit umstritten und unterliegen oft staatlichen Restriktionen.
Soziale Beschränkungen sind jedoch nicht unproblematisch hinsichtlich ihrer
Allokationseffizienz. Sie können meist nicht verhindern, dass informelle Märkte entstehen, wenn großes Interesse
am Verkauf besteht, z. B. zur Finanzierung von Hochzeiten, Totenfeiern oder in
Krankheitsfällen. Die fehlende juristische Grundlage impliziert Rechtsunsicherheit und
kann von einer korrupten Bürokratie zu ihrem Vorteil ausgenutzt werden. Dort, wo
Bodenmärkte legal sind, müssen sie auf der lokalen Ebene keinesfalls legitim sein. Die
Veräußerung von Land kann dann innerhalb einer Gemeinschaft erhebliche Konflikte nach
sich ziehen. |
"market-led
land reforms" |
Mit der verstärkten Förderung
marktwirtschaftlicher Prinzipien seit den 80er Jahren werden hohe Erwartungen in die
Dynamisierung von Bodenmärkten gesetzt, um über "market-led land reforms" eine ausgeglichenere Eigentumsverteilung an
Boden zu erreichen und Enteignungen durch Landreformen zu vermeiden. Anreize zum Verkauf von Teilen von
Großbetrieben an Mittel- und Kleinbauern reichen aber kaum aus, um für alle Nachfrager
ausreichend Land bereitzustellen (Lateinamerika, südliches Afrika). |
Gewalt |
Gewalt kann de facto den Zugang zu
Bodenrechten sichern, obwohl dies in keinem Rechtssystem als legitimer Grund angesehen
wird. Mit dem Verlust des staatlichen Gewaltmonopols besteht entsprechend die Gefahr, dass
selbst lokale Konflikte um die Interpretation generell akzeptierter Zugangsregeln durch
Gewalt entschieden werden. So erfolgt im brasilianischen Amazonien die Vertreibung
kleinbäuerlicher "squatter" durch Eigentümer von
meist extensiv wirtschaftenden Rindergroßbetrieben, indem Gewalt angedroht oder auch
angewendet wird. Zur Durchsetzung ihrer Interessen werden bezahlte Pistoleros angeworben.
Die neuen Eigentümer "ersparen" sich so die schwierige Aufbauphase des Rodens
und der Errichtung der technischen und sozialen Infrastruktur. |
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Für Lateinamerika haben
gegenwärtig folgende institutionelle Regelungen des Zugangs und der Nutzung von Boden
besondere Bedeutung:
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Übersicht 3: |
Regelung des Zugangs und der Nutzung von Boden in
Lateinamerika |