Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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2 Globale Bedeutung der Bodenfrage, Leitbilder und Eigentumssysteme

2.3 Eigentumssysteme an Boden: eine sozio-ökonomische Analyse

2.3.2 Formen des Zugangs zu Boden

weltweit vergleichbare Regelungen

Gesellschaften haben ein reichhaltiges Repertoire legitimer und illegitimer Zugänge zum Land entwickelt, welches von der Urbarmachung einer Bodenfläche bis hin zu formalisierten Kaufregeln reicht. Unabhängig davon, ob Individuen, Familienverbände, gesellschaftliche Gruppen oder vielleicht der Staat Landeigentümer sind, lassen sich dabei weltweit wenige grundlegende institutionelle Regelungen des Zugangs identifizieren. Dabei differenzieren die meisten Gesellschaften die Zugangsmöglichkeiten für verschiedene Personengruppen. So kann z. B. der Kauf von Grundstücken für Ausländer besonderen Gesetzen unterliegen. Oft erhalten Frauen nur indirekt durch ihre soziale Beziehung zu ihren Männern Zugang zum Boden.

Urbarmachung oder das Pflanzen von Bäumen

Die Urbarmachung von Flächen in Ackerbaugesellschaften oder der Brunnenbau bei Tierhaltern begründen dauerhafte Rechte an Ressourcen (in Afrika zumeist Gemeinschaftseigentum, in Lateinamerika fast ausschließlich faktisch Privateigentum), solange keine konkurrierenden Ansprüche anderer Personen oder Gruppen vorgebracht werden. Diese Rechte entstehen z. B. bei Zuwanderung in bislang unbewohnte Gebiete. In der Folge sind die Rechte in Afrika zumeist innerhalb der Gründungs-Lineage vererbbar, aber auch temporär an Nichtmitglieder ("Fremde") übertragbar. Sie sind jedoch nicht veräußerbar. Gegenüber Zuwanderern genießt dabei die Gründungsgruppe immer prioritäre Rechte. Der Besitzanspruch manifestiert sich an den sichtbaren Ergebnissen des Arbeitseinsatzes, also den bebauten Feldern, aber auch im Pflanzen von Bäumen oder einfachen Markierungen ("Grenzsteine").

Illegale Besitznahme und Rodung in Lateinamerika

Die illegale Besitznahme, Rodung und Nutzung von Staats- oder Privatland durch spontane Kolonisten ist in Lateinamerika von großer Bedeutung. Sie trägt dabei auch erheblich zur Zerstörung der feuchtheissen Tieflandwälder bei; im brasilianischen Amazonien und in den Amazonasbereichen der Andenländer beträgt ihr Anteil an den gerodeten Wäldern 53% bzw. 77%. Als Ventil für ausgebliebene Agrarreformen wurde diese spontanen Agrarkolonisation toleriert bzw. sogar gefördert durch die nachträgliche Legalisierung und Landtitelvergabe. In den Kolonisationsgebieten Amazoniens folgen dem jedoch häufig Zwangsverkäufe an kapitalkräftige nachrückende Gruppen als Folge von Überschuldung oder aufgrund von gewalttätigen Konflikten (s.u.).

Zuweisung von Land an Gruppenmitglieder

Landzuweisungen an Nichtmitglieder der Eigentümer-Gruppe sind vorläufiger Natur. Einmal überlassenes Land dürfen sie auch temporär nicht ohne Erlaubnis an Dritte transferieren oder gar vererben. Die Nutzungsdauer wird vielfach offengelassen. Symbolische Geschenke als Gegenleistung für die bodenrechtlichen Autoritäten waren bisher wertmäßig so unbedeutend, dass sie nicht als Pachtzahlung missverstanden werden sollten (vgl. Landleihe). Allerdings kann der Übergang zur Pacht dann fließend sein, wenn sich der Wert dieser Leistungen stark erhöht.

Zuweisung von Land an "Fremde"

Landzuweisungen an Nichtmitglieder der Eigentümer-Gruppe sind vorläufiger Natur. Einmal überlassenes Land dürfen sie auch temporär nicht ohne Erlaubnis an Dritte transferieren oder gar vererben. Die Nutzungsdauer wird vielfach offengelassen. Symbolische Geschenke als Gegenleistung für die bodenrechtlichen Autoritäten waren bisher wertmäßig so unbedeutend, dass sie nicht als Pachtzahlung missverstanden werden sollten (vgl. Landleihe). Allerdings kann der Übergang zur Pacht dann fließend sein, wenn sich der Wert dieser Leistungen stark erhöht.

Landleihe

Eigentümerfamilien überlassen Individuen oder Gruppen Nutzungsrechte auf Zeit ohne fixierte oder quantitativ bedeutsame Gegenleistung. Der Entleiher genießt zumeist umfassende Entscheidungsfreiheit bezüglich der Ressour-cennutzung. Zwei zentrale Einschränkungen gelten jedoch: Es sind Investitionen untersagt, die den Charakter der Ressource verändern und in der Folge Eigentumsansprüche daran durch den Entleiher begründen könnten. Dies umfasst besonders das Verbot, Bäume zu pflanzen, Häuser zu bauen oder Brunnen zu bohren. In diesem Verbot des Bäumepflanzens wird denn auch ein zentrales Versagen autochthonen Bodenrechts für Ressourcenschutz gesehen. Zudem behält sich der Verleiher von Land oft das Recht auf spontane Rücknahme ohne Ankündigung vor, so dass fehlende Rechtssicherheit ein Problem darstellen kann.

Pachtformen

Im Falle von Pacht erlangt der Pächter Nutzungsrechte am Boden gegen regelmäßige, zu Beginn fixierte Geld- bzw. Naturalzahlungen (durch Ernteanteile) oder aber von Arbeitsleistungen. Möglich sind damit Fix- und Teilpachtverträge. Bei der Fixpacht muss der Pächter eine im Vertrag in ihrer Größe fixierte Leistung erbringen, z. B. Geld, eine Ware oder auch Arbeitsleistungen auf anderen Feldern des Eigentümers. Bei der Teilpacht entspricht die Zahlung einem festgelegten Ernteanteil (weltweit zumeist 50%) und hängt damit vom Ernteertrag ab. Bei Teilpacht in Asien sind in der Regel einjährige Verpachtungen üblich, die zwar meist verlängert werden, aber nur bei "Wohlverhalten" des Pächters.

Nur im günstigen Fall ist die Pachtdauer im voraus festgelegt; nur dann besitzen Pächter einen klaren Planungshorizont für Investitionsentscheidungen. Der Grad der Autonomie bezüglich Anbaustruktur, Landnutzung und Managementpraktiken ist abhängig von den Pachtformen und den vereinbarten Absprachen.

Pacht in Asien und Lateinamerika

In Asien und Lateinamerika haben sich komplizierte Pacht- und Unterverpachtungssysteme entwickelt, die nur teilweise durch Agrarreformgesetze vereinfacht oder eingeschränkt werden konnten. Es handelt sich um Arbeits- und Teilpachtverhältnisse, beispielsweise zur Versorgung der Hacienden mit billigen Arbeitskräften in lateinamerikanischen Ländern. Wenn dem Pächter Einkommensalternativen fehlen, werden ihm die Pachtbedingungen vom Eigentümer diktiert. Die Pachtbeziehungen waren und sind dann einerseits durch lebenslange, halbfeudale Abhängigkeitstrukturen als Folge von Verschuldung zementiert, aber auch vielfach durch große Rechtsunsicherheit gekennzeichnet bei mündlich abgeschlossenen, vielfach interpretierbaren und ad hoc veränderbaren Verträgen.

Pachtformen in Afrika

In afrikanischen Ländern gewinnen Pachtbeziehungen in jüngerer Zeit in den dichtbesiedelten Küstenregionen an Bedeutung: auch hier setzt sich Teilpacht durch, verbunden mit großer Rechtsunsicherheit und Bedrohung der Rücknahme von Land durch die Verpächter zu jeder Zeit und ohne Ankündigung.

Staatliche
Versuche der Pachtreglemen-tierung

In verschiedenen Ländern ist Pacht deshalb verboten oder Reglementierungen hinsichtlich der Pachtdauer und Höhe der Pacht unterworfen. Da jedoch frei vereinbarte Pachtregeln den Parteien ermöglichen, die naturräumlichen Risiken, erbrachte Vorleistungen und Arbeitseinsatz aufeinander abzustimmen, sind ländereinheitliche Regeln nicht immer zum Vorteil des Pächters. In Indonesien z. B. zeigen informelle Arrangements Pachtsätze, die in Abhängigkeit von der Region über oder unter den gesetzlichen Vorgaben liegen.

Vererbung

Die Vererbung ist nicht nur bei Privateigentum von Boden, sondern auch in autochthonen Bodenrechtssystemen innerhalb der Lineage oder der erweiterten Familie die häufigste Form des Transfers von Boden (auch für Bäume oder Brunnen). In der Mehrheit erfolgt Vererbung in afrikanischen, aber auch in vielen asiatischen Ländern patrilinear, also allein in männlicher Linie.

Vererbungsregeln

Die Vererbungsregeln haben Einfluss auf die Bodenverteilung, insbesondere auf die Betriebsgrößenstruktur. In der Regel ist die Aufteilung des Erbes an alle Söhne/Kinder üblich. Es existieren zudem Regeln zur Erbteilung entsprechend der Zahl der Frauen des Erblassers und seiner Söhnen. Bei Anwendung des islamischen Rechts steht dabei auch immer Frauen, zumindest theoretisch, ein klar definierter Anteil zu, auf den sie faktisch jedoch zugunsten ihrer Brüder zumeist verzichteten (müssen).

Probleme der Realteilung

Die weltweit praktizierte Realteilung hat vielfältige sozio-öko-nomische und ökologische Auswirkungen, insbesondere für Kleinbetriebe. Die kontinuierliche Aufteilung des Bodens durch Erbgang führt gerade in Asien und Lateinamerika zu nicht mehr wirtschaftlich lebensfähigen Kleinstbetrieben ("minifundio" in Lateinamerika). Legalistisch-administrative Versuche, die Zersplitterung durch Untergrenzen der Teilbarkeit anhand betriebswirtschaftlicher Kriterien einzudämmen (in Lateinamerika zwischen 3-10 ha, in Asien (oder Rwanda) oft weniger als 1 ha) sind umstritten, da sie umgangen werden und schwer kontrollierbar sind. Fehlende ausserlandwirtschaftliche Arbeitsplätze, erfolglose Migration mit unsicheren Lebensbedingungen in den Städten erschweren die behutsame Durchsetzung alternativer Erbregeln (wie die Anerben-Regelung mit Entschädigung der weichenden Erben).

Schenkung

Schenkung erfolgt als vorweggenommenes Erbe zu Lebzeiten des Erblassers, beispielsweise, wenn verheiratete Söhne sich aus den Familien abspalten und zusätzliches Land benötigen. In Afrika dienen Schenkungen als Kompensation für die ältesten Söhne, die einen größeren Arbeitseinsatz für den Unterhalt der Elterngeneration erbracht haben als jüngere. Schenkungen sind zudem möglich als Geste eines Landbesitzers gegenüber verarmten Verwandten oder gegenüber Untergebenen, denen man sich verpflichtet fühlt. Dies führt, wie in Asien oder Lateinamerika, zur Ausbildung oder Verfestigung von Patron-Klient-Beziehungen. Denn vielfach stehen dieser Übertragung von Boden versteckte, intangible Gegenleistungen gegenüber, wie bedingungslose politische Gefolgschaft, dauerhafte Bereitschaft zur Hilfestellung in Krisen, etc..

Kauf und Verkauf über Bodenmärkte

Auf Bodenmärkten werden Eigentumsrechte an Land durch Kauf erworben, d. h. im Tausch gegen eine einmalige entsprechende Leistung. Primär ist dies Geld, es kann sich aber auch um Arbeitsleistungen handeln. Funktionierende Bodenmärkte können Eigentümern den Zugang zu Kredit erleichtern, weil Land als Pfand für Kreditgeber, wie Banken, meist nur interessant ist, wenn sie es auch veräußern können. Im Falle massenhafter Verschuldung von Kleinbauern erleichtern Bodenmärkte aber auch die unproduktive Konzentration von Land in den Händen weniger durch gezielten Aufkauf und haben Armut zur Folge.

Bodenmärkte sind deshalb auch in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit umstritten und unterliegen oft staatlichen Restriktionen. Soziale Beschränkungen sind jedoch nicht unproblematisch hinsichtlich ihrer Allokationseffizienz. Sie können meist nicht verhindern, dass informelle Märkte entstehen, wenn großes Interesse am Verkauf besteht, z. B. zur Finanzierung von Hochzeiten, Totenfeiern oder in Krankheitsfällen. Die fehlende juristische Grundlage impliziert Rechtsunsicherheit und kann von einer korrupten Bürokratie zu ihrem Vorteil ausgenutzt werden. Dort, wo Bodenmärkte legal sind, müssen sie auf der lokalen Ebene keinesfalls legitim sein. Die Veräußerung von Land kann dann innerhalb einer Gemeinschaft erhebliche Konflikte nach sich ziehen.

"market-led land reforms"

Mit der verstärkten Förderung marktwirtschaftlicher Prinzipien seit den 80er Jahren werden hohe Erwartungen in die Dynamisierung von Bodenmärkten gesetzt, um über "market-led land reforms" eine ausgeglichenere Eigentumsverteilung an Boden zu erreichen und Enteignungen durch Landreformen zu vermeiden. Anreize zum Verkauf von Teilen von Großbetrieben an Mittel- und Kleinbauern reichen aber kaum aus, um für alle Nachfrager ausreichend Land bereitzustellen (Lateinamerika, südliches Afrika).

Gewalt

Gewalt kann de facto den Zugang zu Bodenrechten sichern, obwohl dies in keinem Rechtssystem als legitimer Grund angesehen wird. Mit dem Verlust des staatlichen Gewaltmonopols besteht entsprechend die Gefahr, dass selbst lokale Konflikte um die Interpretation generell akzeptierter Zugangsregeln durch Gewalt entschieden werden. So erfolgt im brasilianischen Amazonien die Vertreibung kleinbäuerlicher "squatter" durch Eigentümer von meist extensiv wirtschaftenden Rindergroßbetrieben, indem Gewalt angedroht oder auch angewendet wird. Zur Durchsetzung ihrer Interessen werden bezahlte Pistoleros angeworben. Die neuen Eigentümer "ersparen" sich so die schwierige Aufbauphase des Rodens und der Errichtung der technischen und sozialen Infrastruktur.
Für Lateinamerika haben gegenwärtig folgende institutionelle Regelungen des Zugangs und der Nutzung von Boden besondere Bedeutung:

Übersicht 3:

Regelung des Zugangs und der Nutzung von Boden in Lateinamerika

Eigentum

Pacht

andere Nutzungsrechte

ohne Rechtsgrundlage

öffentliches (Staats-) Eigentum (baldio)

Geldpacht

v.a. bei cash crops

(kurzfristige Verträge; meistens mittelgroße, bis zu einigen 100 ha umfassende Betriebsflächen)

nicht kodifiziert

z.B. indigener

Gruppen, meistensin feuchtheissen Tiefländern

illegale Besitznahme (squatting) und Nutzung von

gemeinschaftliches Eigentum

  • - indigene Gemein

  • schaft (ejido, comu-

  • nidad indigena)

  • - Genossenschaft

Arbeitspacht

oft Kleinbetriebe, an traditionelle Latifundien gebunden (colonato, concertaje-System etc.)

kodifiziert

z.B. indigener Gruppen und/ oder Familien in mexikanischen ejidos oder peruanischen communidades; oft Koppelung von gemeinschaftlichen (Weide) und familiären (Acker) Nutzungsrechten

öffentlichem Landeigentum

 

und

 

privates (individuelles) Eigentum

Teilpacht
meist Kleinbetriebe in Verbindung mit Groß- und Mittelbetrieben

 

privatem Landeigentum

(Mertins, 1996)

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