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2. Globale Bedeutung der Bodenfrage, Leitbilder und
Eigentumssysteme
2.2 Leitbilder und Konzepte zu Boden
2.2.2 Rechtsstaatlichkeit
Rechtsstaatlichkeit begrenzt staatliche Willkür |
Rechtstaatlichkeit drückt sich aus
in der Achtung der Verfassung und der Menschenrechte, der Schaffung oder der Stärkung von
unabhängigen Parlamenten und einer unabhängigen Justiz (Gewaltenteilung).
Rechtsstaatlichkeit zeigt sich in der Bindung der Gerichte an die Gesetze, sie beinhaltet
auch die unabhängige, gerichtliche Überprüfbarkeit kontroverser staatlicher Maßnahmen.
Entscheidungskriterien und -prozesse bei der Landvergabe, der Bodenbewertung, bei
Enteignungen im öffentlichen Interesse,
bei der Besteuerung von Grund und Boden werden nur so
transparent und kontrollierbar. Rechtsstaatlichkeit begrenzt damit die Willkür
staatlichen und privaten Handelns, macht es berechenbar und sichert die
institutionalisierte Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen. Die erst mit
Rechtsstaatlichkeit einhergehende Rechtssicherheit fördert die Entfaltung der
wirtschaftlichen und sozialen Potentiale der Menschen und ihre privaten dezentralen
Entscheidungen. |
Öffentlichkeit
und Akzeptanz |
Die unterschiedlichen historischen
Erfahrungen der europäischen Länder mit Reform und Transformation zeigen zwei Dinge: die
öffentliche Diskussion über Gesetzesvorhaben (in Deutschland bei der Schaffung des BGB) ist entscheidend für die Erlangung von Akzeptanz der
neuen Bodenordnung. Legitimität kann nur erlangt werden, wenn das neue Recht nicht
weniger differenziert ist als das alte und dies auch den Betroffenen verständlich ist.
Sie kann nur bewahrt werden, wenn traditionell mit dem Bodenrecht verbundene
Ordnungsaufgaben von anderen Institutionen übernommen werden und wenn Rechtssicherheit u.
a. durch Öffentlichkeit der Verfahren und der raschen und kostengünstigen Schlichtung
oder Rechtsdurchsetzung gewährleistet werden. Rechtsstaatlichkeit
ermöglicht und erfordert immer auch die verstärkte Partizipation der beteiligten bzw.
betroffenen Gruppen. |
     
     
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