Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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2. Globale Bedeutung der Bodenfrage, Leitbilder und Eigentumssysteme

2.2 Leitbilder und Konzepte zu Boden

2.2.2 Rechtsstaatlichkeit

Rechtsstaatlichkeit begrenzt staatliche Willkür

Rechtstaatlichkeit drückt sich aus in der Achtung der Verfassung und der Menschenrechte, der Schaffung oder der Stärkung von unabhängigen Parlamenten und einer unabhängigen Justiz (Gewaltenteilung). Rechtsstaatlichkeit zeigt sich in der Bindung der Gerichte an die Gesetze, sie beinhaltet auch die unabhängige, gerichtliche Überprüfbarkeit kontroverser staatlicher Maßnahmen. Entscheidungskriterien und -prozesse bei der Landvergabe, der Bodenbewertung, bei Enteignungen im öffentlichen Interesse, bei der Besteuerung von Grund und Boden werden nur so transparent und kontrollierbar. Rechtsstaatlichkeit begrenzt damit die Willkür staatlichen und privaten Handelns, macht es berechenbar und sichert die institutionalisierte Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen. Die erst mit Rechtsstaatlichkeit einhergehende Rechtssicherheit fördert die Entfaltung der wirtschaftlichen und sozialen Potentiale der Menschen und ihre privaten dezentralen Entscheidungen.

Öffentlichkeit und Akzeptanz

Die unterschiedlichen historischen Erfahrungen der europäischen Länder mit Reform und Transformation zeigen zwei Dinge: die öffentliche Diskussion über Gesetzesvorhaben (in Deutschland bei der Schaffung des BGB) ist entscheidend für die Erlangung von Akzeptanz der neuen Bodenordnung. Legitimität kann nur erlangt werden, wenn das neue Recht nicht weniger differenziert ist als das alte und dies auch den Betroffenen verständlich ist. Sie kann nur bewahrt werden, wenn traditionell mit dem Bodenrecht verbundene Ordnungsaufgaben von anderen Institutionen übernommen werden und wenn Rechtssicherheit u. a. durch Öffentlichkeit der Verfahren und der raschen und kostengünstigen Schlichtung oder Rechtsdurchsetzung gewährleistet werden.

Rechtsstaatlichkeit ermöglicht und erfordert immer auch die verstärkte Partizipation der beteiligten bzw. betroffenen Gruppen.


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