Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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2. Globale Bedeutung der Bodenfrage, Leitbilder und Eigentumssysteme

2.2 Leitbilder und Konzepte zu Boden

2.2.1 Rechtssicherheit und Reformen

Rechtssicherheit ist der Schlüsselbegriff für jede entwicklungspolitische Behandlung von Problemen und Herausforderungen durch die Bodenordnung

gescheiterte Projekte und fehlende Rechtssicherheit

Egal, ob man das Scheitern staatlicher Vorhaben, das von Projekten staatlicher Entwicklungszusammenarbeit oder von Vorhaben einer NRO betrachtet, man stößt auf das Fehlen einer Sicherheit hinsichtlich des Bodens, die uns so selbstverständlich erscheint, dass wir uns ihrer in erfolgreichen Marktwirtschaften kaum noch bewusst sind: die Sicherheit, das genutzte Land behalten und vererben zu können oder die Sicherheit eines Pfandes, das ein Kreditgeber beanspruchen könnte. Dass diese Sicherheit nicht in allen Gesellschaften gegeben ist, drängt sich nicht unmittelbar auf, denn es gibt eine ganze Reihe von Ersatzstrukturen, die diesen Mangel verkleiden.

Fehlende Kreditsicherungsfunktion

Erfolgversprechende Maßnahmen der Öffnung zur Marktwirtschaft bleiben folgenlos, weil der größere Teil der zu unternehmerischem Engagement drängenden Bevölkerung nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat, Kredite aufzunehmen und Land zu beleihen, weil es katastermäßig nicht erfasst ist, als Staatseigentum in einigen Ländern nicht offiziell transferierbar ist oder durch Anbauverbote und Anbauauflagen nur eingeschränkt verwertbar ist.

Zur Entstehung von Rechtsunsicherheit: die neue Rolle "traditioneller Instanzen"

In solchen Konstellationen bleiben die Nutzungsrechte am Boden freilich nicht unbewegt. In der Kolonialzeit entwickelten sich sogenannte traditionelle Instanzen weiter (die oft selbst Neuschöpfungen waren), welche für die Landverteilung und Konfliktschlichtung zuständig wurden. In den NUS-Staaten kommt es derzeit zur analogen Ausbildung dieser "traditionellen Autoritäten". Gerade dort, wo Boden an Wert gewinnt, führt das Fehlen von funktionierenden Rechtsinstitutionen aber nicht zu einem Vakuum, sondern zur Mobilisierung bzw. Wieder(er)findung von Clans, Stämmen und religiösen Bruderschaften. Sie zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität (man könnte auch sagen: Vagheit) ihrer Rechtsprinzipien aus. Kollektivismus oder Hierarchie werden dabei als Ordnungsprinzipien bemüht.

"Vermachtung" des Rechts

Entwicklungspolitisch nicht minder unerwünscht ist die Angst der Bauern vor möglichen Folgen einer Wertsteigerung ihres Landes unter diesen Rahmenbedingungen: Gerade bei zunehmendem Bodenwert durch öffentliche Maßnahmen, wie Straßenbau, Erosionsschutz, Bewässerung oder private Investitionen, wie das Roden oder Pflanzen von Bäumen konnten sich mächtigere Akteure das Land aneignen. Wir finden die "Vermachtung" des Rechts sowohl in afrikanischen als auch in asiatischen Ländern. Zwischen die traditionellen Rechtsinstanzen und die modernen, welche das Gesetz vorsieht, schieben sich von keinem Gesetz gedeckte Praktiken der staatlichen Verwaltung. Im Konfliktfall entscheidet die Verwaltung anstatt der Gerichte; sie enteignet willkürlich zugunsten von Eigeninteressen Einzelner oder sie wird erst nach Zahlung von Bestechungsgeldern aktiv und "vermittelt" das Land unter massivem Druck an zahlungskräftige städtische Investoren oder politische Gefolgsleute. Diese betreiben keineswegs eine intensivere Nutzung als ihre kleinbäuerlichen Vorgänger.

Übersicht 2:

Rechtssicherheit bei Transfer und Nutzung von Boden

Rechtssicherheit schafft Handlungs-spielraum

Rechtssicherheit beim Transfer und der Nutzung von Boden und die institutionelle Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen im Streitfall sind damit die zentralen Vorbedingungen für eine sozio-ökonomische Entwicklung, welche immer weniger vom Kommando-Staat der Vergangenheit, sondern vom privaten Sektor, als Einzelunternehmung oder Kooperative im Wettbewerb mit (para-)staatlichen Einrichtungen, getragen sind (z.B. in den NUS-Staaten oder in Afrika). Denn nur durch die Berechenbarkeit staatlichen Handels wird auch das Risiko privater wirtschaftlicher Entscheidungen kalkulierbar. Über die unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung kommt der Rechtssicherheit damit auch eine eminente gesellschaftspolitische und institutionelle Komponente zu.
Damit Recht als möglichst konfliktfreie Ordnung für das menschliche Zusammenleben wirken kann, bedarf es seiner Eindeutigkeit, Klarheit und Verlässlichkeit. Rechtssicherheit bedeutet die Gewißheit für die Inhaber von Rechten, dass diese dauerhaft gegenüber Dritten Bestand haben, solange sie nicht auf legalem und nachvollziehbarem Wege entzogen werden. Rechtssicherheit ist damit nicht von Rechtsstaatlichkeit zu trennen.

Rechtssicherheit bei Transfer und Nutzung von BodenEindeutigkeit, Verläßlichkeit

Hierzu müssen drei Dinge in gleichem Maße gewährleistet sein:
  • Sicherheit der Zuordnung,
  • Schnelligkeit der Information über erwerbbare oder zu respektierende Rechte und
  • Konfliktschlichtung.

Sicherheit der
Zuordnung

Sicherheit der Zuordnung ist vor allem dann gegeben, wenn das Rechtssystem Flexibilität und Vielfalt dadurch vorsieht, dass zwischen unterschiedlichen Verfügungsrechten differenziert wird (Pacht, Beleihung, Verkauf, Vererbung, etc.) und diese Rechte in ihren sehr unterschiedlichen Formen frei transferierbar sind.

schnelle Informationen über Transaktionen

Der schnellen Information dienen örtlich geführte Kataster und Grundbücher. Diese sind jedoch -gerade bei einer dezentralen Führung- nur dann keine Bedrohung und "Waffe der Mächtigen", wenn ihre Führung selbst wieder durch andere Rechtsinstanzen (Gerichte, aber auch Notare und bestellte Landvermesser) kontrolliert wird. Das Recht bleibt nur dann als wichtigste Orientierung stabil, wenn einverständliche Transaktionen rasch und zu akzeptablen Kosten abgewickelt werden und wenn im Konfliktfall Lösungen durch Institutionen mit hoher Legitimität in akzeptablen Zeiträumen und zu erschwinglichen Kosten zustande kommen. Denn Zeitverzögerungen führen zum "bypass", zur Umgehung des Rechtswegs.

Schlichtungsinstanzen in
hierarchischer Ordnung

Zu den Schlichtungsinstanzen gehören Gerichte und Schlichter in hierarchischer Ordnung. Ohne ausführende Instanzen (z. B. Gerichtsvollzieher) sind gerichtliche Entscheidungen freilich von geringem Wert. Ein Rechtspluralismus als Konkurrenz unterschiedlicher Ordnungen -bezogen auf die gleichen Grundstücke- kann dabei nicht geduldet werden, wohl aber ist es denkbar, dass in klar abgegrenzten Räumen autonome Körperschaften einen Gestaltungsraum haben. Das Wasserrecht oder das Jagdrecht mögen in der Hand von spezifischen Körperschaften (z. B. Genossenschaften) liegen, die sich ihre eigenen Satzungen geben. Solche eigenen Ordnungen müssen freilich von Gerichten überprüft werden können.

Solange eindeutige Zuordnung, rasche und kostengünstige öffentliche Information sowie eindeutige Schlichtungswege gewährleistet sind, kann eine solche regionale oder gegenstandsbezogene Differenzierung sogar erhebliche Vorteile gegenüber zentralistischen Rechtssystemen aufweisen.


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