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1. Bodenrecht, Bodenordnung und Entwicklung:
Problemaufriss und Einführung
1.5 Ziele des Orientierungsrahmens
Fünf Ziele |
Aus diesem Problemabriss werden die
fünf Zielsetzungen des Orientierungsrahmens evident:
- Er zeigt die aktuelle globale, aber auch die
regionenspezifische Brisanz der Bodenfrage in Zeiten rapiden ökonomischen, sozialen und
kulturellen Wandels auf.
- Er verarbeitet Erfahrungen der Vergangenheit zur Lösung
bodenrechtlicher Probleme und Konflikte und überprüft ihre Relevanz für aktuell
brisante entwicklungspolitische Konstellationen.
- Er identifiziert Handlungsfelder und Handlungsspielräume für
die Entwicklungszusammenarbeit innerhalb dieses Querschnittsthemas und bietet Methoden,
Instrumente sowie Arbeitshilfen an.
- Er versucht damit einen Beitrag zu leisten, die
konzeptionellen Grundlagen für eine angemessene Berücksichtigung von Bodenrecht in der
Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern.
- Er schafft Voraussetzungen zur Erhöhung der Fachkompetenz der
an der Entwicklungszuammenarbeit beteiligten Partner und zur Ausweitung von deren
fachlichen Kapazitäten.
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Leitlinien |
Der Orientierungsrahmen knüpft an
Ziele und Leitlinien der deutschen Entwicklungszusammenarbeit an, die darin bestehen, die
ökonomischen und sozialen Bedingungen der Bevölkerung in Partnerländern zu verbessern
und die Entfaltung ihrer kreativen Fähigkeiten zu ermöglichen. Die
entwicklungspolitischen Grundsätze stehen in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der
Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) von 1992 (Agenda 21): |

Handlungs-prinzipien |
Der Orientierungsrahmen soll damit
Unterstützung anbieten bei der Erarbeitung von Reformansätzen zur Lösung oder
Verminderung bodenrechtlicher Probleme:
- die Verbesserung der Ressourcenallokation durch eine
entschärfte Bodenfrage, insbesondere zugunsten von existenzfähigen Klein- und
Mittelbetrieben,
- die Förderung des Zugangs (ländlicher) Armutsgruppen zu
Land,
- die Schaffung höherer Rechtssicherheit beim Transfer und der
Nutzung von Land, insbesondere auch für Frauen,
- die Gestaltung nachhaltiger Nutzungsmuster sowie
- die Förderung von Aus- und Weiterbildung im Arbeitsfeld
Bodenrecht und Bodenordnung.
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Nachfrage-orientierung |
Souveräne Partnerländer und das
hohe Konfliktpotential bei der Bodenfrage erfordern eine strikte Nachfrageorientierung bei
der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Bodenfragen. Dies erfordert zwingend einen
vorgelagerten bzw. begleitenden kritischen Politikdialog
zwischen den Partnern. |
Rolle von
Beratung und Mediation |
Berater und Beraterinnen der
Entwicklungszusammenarbeit können dabei auf Missstände und unerwünschte Folgen
hinweisen, auf die rechte benachteiligter Gruppen aufmerksam machen und die Rolle von
Vermittlern (neutralen Treuhändern) zwischen den verschiedenen Beteiligten einnehmen. |
Interdisziplinarität |
Die Einbettung von bodenrechtlichen
Institutionen in ihrer sozio-kulturellen, ökonomischen, politischen, technologischen und
ökologischen Umwelt macht einen interdisziplinären Arbeitsansatz unumgänglich. Eine
nicht so komplexe, disziplinäre Ausrichtung der Planung würde den Erfolg von
bodenrechtlich relevanten EZ-Vorhaben den fachdisziplinär oftmals nicht beobachtbaren
Rahmenbedingungen überlassen, letztlich also dem Zufall. |
Kulturspezifische
Orientierung |
Bodenrechtswandel vollzieht sich im
Rahmen regional- und lokalspezifischer Gesellschaftsstrukturen, Kulturformen und
Wirtschaftsverfassungen. Eine induktive Vorgehensweise und nicht die einfache Übertragung
der an anderer Stelle erfolgreichen Modelle bildet den Kern einer kulturspezifischen
Orientierung. |
Sozio-kulturelle
Identität |
Auch Recht ist kulturgebunden,
wesentliche Regeln des Bodenrechts sind normativ-kulturell sanktioniert. Andererseits
bewirken Reformen der Agrarverfassung oft dauerhafte Veränderungen des sozio-kulturellen
Umfelds. Die Vernachlässigung dieser sozio-kulturellen Faktoren gefährdet deshalb die
Effizienz und Nachhaltigkeit von EZ-Vorhaben, vor allem deren Akzeptanz bei der
Bevölkerung. |
Prozessorientierung |
Zwischen ersten Debatten, der
Problemanalyse und einer oft schrittweisen Verringerung oder Beseitigung bodenrechtlich
begründeter Entwicklungshemmnisse liegen oft erhebliche Zeitspannen. Wegen der Vielzahl
der relevanten Akteure, der teilweise stark divergierenden Interessenlagen und der
Komplexität des Instrumentariums, (z. B. bei Durchführungsbestimmungen), verlaufen die
Prozesse selten geradlinig. Sie gestalten sich teilweise erratisch, oder sie kommen zum
Stillstand bzw. werden sogar vorübergehend abgebrochen. |
Flexibilität
und
Offenheit von Planung |
Flexibilität und Offenheit von
Planung und Durchführung sind deshalb von zentraler Bedeutung. Prozessorientierung im
Sinne der schrittweisen, iterativen Planung und Durchführung muss deshalb ein
Grundmerkmal von Programmen im Arbeitsfeld Bodenrecht und Bodenordnung sein. Nicht zuletzt
wegen des erheblichen Informationsbedarfs sollten sie als "gemeinsame
Lernprozesse" verstanden und verwirklicht werden. |
     
     
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