Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

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1. Bodenrecht, Bodenordnung und Entwicklung: Problemaufriss und Einführung

1.5 Ziele des Orientierungsrahmens

Fünf Ziele

Aus diesem Problemabriss werden die fünf Zielsetzungen des Orientierungsrahmens evident:
  • Er zeigt die aktuelle globale, aber auch die regionenspezifische Brisanz der Bodenfrage in Zeiten rapiden ökonomischen, sozialen und kulturellen Wandels auf.
  • Er verarbeitet Erfahrungen der Vergangenheit zur Lösung bodenrechtlicher Probleme und Konflikte und überprüft ihre Relevanz für aktuell brisante entwicklungspolitische Konstellationen.
  • Er identifiziert Handlungsfelder und Handlungsspielräume für die Entwicklungszusammenarbeit innerhalb dieses Querschnittsthemas und bietet Methoden, Instrumente sowie Arbeitshilfen an.
  • Er versucht damit einen Beitrag zu leisten, die konzeptionellen Grundlagen für eine angemessene Berücksichtigung von Bodenrecht in der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern.
  • Er schafft Voraussetzungen zur Erhöhung der Fachkompetenz der an der Entwicklungszuammenarbeit beteiligten Partner und zur Ausweitung von deren fachlichen Kapazitäten.

Leitlinien

Der Orientierungsrahmen knüpft an Ziele und Leitlinien der deutschen Entwicklungszusammenarbeit an, die darin bestehen, die ökonomischen und sozialen Bedingungen der Bevölkerung in Partnerländern zu verbessern und die Entfaltung ihrer kreativen Fähigkeiten zu ermöglichen. Die entwicklungspolitischen Grundsätze stehen in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) von 1992 (Agenda 21):

Handlungs-prinzipien

Der Orientierungsrahmen soll damit Unterstützung anbieten bei der Erarbeitung von Reformansätzen zur Lösung oder Verminderung bodenrechtlicher Probleme:
  • die Verbesserung der Ressourcenallokation durch eine entschärfte Bodenfrage, insbesondere zugunsten von existenzfähigen Klein- und Mittelbetrieben,
  • die Förderung des Zugangs (ländlicher) Armutsgruppen zu Land,
  • die Schaffung höherer Rechtssicherheit beim Transfer und der Nutzung von Land, insbesondere auch für Frauen,
  • die Gestaltung nachhaltiger Nutzungsmuster sowie
  • die Förderung von Aus- und Weiterbildung im Arbeitsfeld Bodenrecht und Bodenordnung.

Nachfrage-orientierung

Souveräne Partnerländer und das hohe Konfliktpotential bei der Bodenfrage erfordern eine strikte Nachfrageorientierung bei der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Bodenfragen. Dies erfordert zwingend einen vorgelagerten bzw. begleitenden kritischen Politikdialog zwischen den Partnern.

Rolle von Beratung und Mediation

Berater und Beraterinnen der Entwicklungszusammenarbeit können dabei auf Missstände und unerwünschte Folgen hinweisen, auf die rechte benachteiligter Gruppen aufmerksam machen und die Rolle von Vermittlern (neutralen Treuhändern) zwischen den verschiedenen Beteiligten einnehmen.

Interdisziplinarität

Die Einbettung von bodenrechtlichen Institutionen in ihrer sozio-kulturellen, ökonomischen, politischen, technologischen und ökologischen Umwelt macht einen interdisziplinären Arbeitsansatz unumgänglich. Eine nicht so komplexe, disziplinäre Ausrichtung der Planung würde den Erfolg von bodenrechtlich relevanten EZ-Vorhaben den fachdisziplinär oftmals nicht beobachtbaren Rahmenbedingungen überlassen, letztlich also dem Zufall.

Kulturspezifische Orientierung

Bodenrechtswandel vollzieht sich im Rahmen regional- und lokalspezifischer Gesellschaftsstrukturen, Kulturformen und Wirtschaftsverfassungen. Eine induktive Vorgehensweise und nicht die einfache Übertragung der an anderer Stelle erfolgreichen Modelle bildet den Kern einer kulturspezifischen Orientierung.

Sozio-kulturelle Identität

Auch Recht ist kulturgebunden, wesentliche Regeln des Bodenrechts sind normativ-kulturell sanktioniert. Andererseits bewirken Reformen der Agrarverfassung oft dauerhafte Veränderungen des sozio-kulturellen Umfelds. Die Vernachlässigung dieser sozio-kulturellen Faktoren gefährdet deshalb die Effizienz und Nachhaltigkeit von EZ-Vorhaben, vor allem deren Akzeptanz bei der Bevölkerung.

Prozessorientierung

Zwischen ersten Debatten, der Problemanalyse und einer oft schrittweisen Verringerung oder Beseitigung bodenrechtlich begründeter Entwicklungshemmnisse liegen oft erhebliche Zeitspannen. Wegen der Vielzahl der relevanten Akteure, der teilweise stark divergierenden Interessenlagen und der Komplexität des Instrumentariums, (z. B. bei Durchführungsbestimmungen), verlaufen die Prozesse selten geradlinig. Sie gestalten sich teilweise erratisch, oder sie kommen zum Stillstand bzw. werden sogar vorübergehend abgebrochen.

Flexibilität und
Offenheit von Planung

Flexibilität und Offenheit von Planung und Durchführung sind deshalb von zentraler Bedeutung. Prozessorientierung im Sinne der schrittweisen, iterativen Planung und Durchführung muss deshalb ein Grundmerkmal von Programmen im Arbeitsfeld Bodenrecht und Bodenordnung sein. Nicht zuletzt wegen des erheblichen Informationsbedarfs sollten sie als "gemeinsame Lernprozesse" verstanden und verwirklicht werden.

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