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1. Bodenrecht, Bodenordnung und Entwicklung:
Problemaufriss und Einführung
1.1 Womit befasst sich dieser Orientierungsrahmen?
Gegenstand |
Der Orientierungsrahmen behandelt
Bodenrecht und Bodenordnung und deren tatsächliche bzw. erforderliche Berücksichtigung
in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Bodenrecht beinhaltet die öffentlich- und privatrechtlichen, die
geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze. In einem breiteren Verständnis wird
Bodenrecht mittlerweile auch als äquivalent zu Grundbesitzverfassung
bzw. Bodenordnung angesehen; diese Sichtweise konzentriert sich auf die Beziehungen
zwischen Menschen und Boden.
Bodenordnung beinhaltet
die Gesamtheit der Bodenrechtsverhältnisse und ist Teil der umfassenderen
Eigentumsordnung. Sie setzt damit den Rahmen zur Umsetzung von Bodenpolitik
und von bodenbezogenen Zielen (engl. land policy). |
Übersicht 1: |
Zuordnung grundlegender Begriffe |

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Die Bodenordnung beinhaltet eine
statische und eine dynamische Komponente. Die statische subsumiert Instrumente zur Landadministration (vgl. 4.3.),
die dynamische die Instrumente zur Landentwicklung
(vgl. 4.4.). |
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Im deutschen Sprachraum ist das
Konzept der Agrarverfassung verankert, die die
gewohnheitsmäßigen und/oder gesetzlichen Rechte umfasst, die Individuen oder Gruppen am
Boden haben, und die daraus resultierenden Beziehungen der Landbevölkerung untereinander.
Diesem Begriff kommt im Englischen "land tenure" am nächsten. |
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Zur besseren Bewältigung dieses
Arbeitsfeldes werden |
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- die konzeptionellen Grundlagen für eine angemessene
Berücksichtigung von Bodenrecht und Bodenordnung in der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit herausgearbeitet,
- soweit möglich, die Instrumente hierfür identifiziert,
weiterentwickelt und operationalisiert sowie
- damit auch Entscheidungsgrundlagen verbessert für eine
rationale, unterschiedliche Ziele und Interessenkonflikte beachtende Bodenpolitik auf
nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.
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