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Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung 4.6.1. Aktuelle Konflikte Zum Zeitpunkt des Kriegsendes ansässige Bauern versus zurückkehrende Flüchtlinge Dieser Konflikt beschränkt sich auf die während des Krieges relativ sicher zugänglichen, von der Regierung kontrollierten Enklaven. In diesen wesentlich dichter als zuvor besiedelten Gebieten hielten sich vorwiegend Familien aus der Umgebung sowie vor der Trockenheit in den Ebenen geflohene Menschen auf relativ kleinen Flächen auf. Die ursprünglichen Besitzer der Flächen waren mit Beginn der ersten Kampfhandlungen aufgrund der damaligen Unsicherheit ins Ausland geflohen. Diese berufen sich nach ihrer Rückkehr auf ihre autochthonen traditionellen Rechte und beanspruchen Flächen, die heute von mehreren Familien besetzt sind, zurück. In den Fällen, in denen nur ein kleiner Teil des zurückbeanspruchten Landes noch besetzt ist, findet meist ein Übereinkommen der zurückkehrenden Familie mit den zur Zeit ansässigen Bauern statt, ohne daß eine Schlichtungsinstanz eingeschaltet werden muß. Dabei erhält der Okkupant entweder ein temporäres Nutzungsrecht, bis er an seinen Ursprungsort zurückkehren kann, oder ein permanentes Bleiberecht. In Fällen, bei denen (fast) das gesamte Land besetzt vorgefunden wird und die ansässigen Familien nicht zum Verlassen bereit sind, wird der régulo oder chefe zur Schlichtung angerufen. Dieser entscheidet in der Regel zugunsten der Familie mit den älteren von ihm anerkannten Rechten. Die Familie, die zum Verlassen aufgefordert wird, hat das Recht, das Land noch bis zur kommenden Ernte zu nutzen. Dieses Konfliktpotential konzentrierte sich nur auf einen kleinen Bereich der Region, aus dem gleichzeitig mit der Rückkehr der Flüchtlinge eine Auswanderungswelle in die traditionellen Siedlungsgebiete einsetzte. Der Landkonflikt war deshalb zeitlich und räumlich begrenzt und konnte relativ schnell durch traditionelle Mechanismen beigelegt werden. Konflikte unter zurückkehrenden Flüchtlingen Unter den zurückkehrenden Flüchtlingen entstanden Landkonflikte vorwiegend aus zwei Gründen: Unkenntnis des Gebietes und Veränderungen der Familienstruktur. Konflikte aufgrund der Unkenntnis von Lage und Grenzen des Familienlandes wurden in der ersten Phase der Wiederbesiedlung vor allem um den Zugang zu baixas oder anderen Gunststandorten ausgetragen. Besonders jüngere Männer kamen auch unter Hinzuziehung von Nachbarn nicht zu einer Einigung und riefen den chefe oder régulo an. Dieser ließ die Entscheidung über den Grenzverlauf von den ältesten Männern der Region treffen, deren Urteil traditionell die höchste Akzeptanz hat. Besonders die jüngeren Männer glauben, daß "ihre Großväter" alles über das Gebiet wissen und vertrauen deren Urteil. In einigen Fällen legten die Alten eine Grenze fest, obwohl sie deren Verlauf selbst nicht kannten. Jeder der Beteiligten wußte davon, die Entscheidung wurde dennoch nicht angezweifelt. Die meisten Familien haben sich während der Zeit im Exil oder in Flüchtlingslagern getrennt, geteilt oder vergrößert, und durch Heirat entstanden neue Familien. Diese gingen nach ihrer Rückkehr auf das Land, das ihrer Familie oder ihren Vorfahren gehört. Auf diese Weise entstanden Konflikte besonders zwischen Vätern und Söhnen sowie zwischen Brüdern, die jeweils die gleiche Fläche für sich beanspruchten. Auch diese Konflikte wurden in relativ kurzer Zeit von den chefes und régulos unter Hinzuziehung der Ältesten gelöst. Größere Flächen wurden - entgegen dem Grundsatz der Unteilbarkeit des Landes - unter den Kontrahenten aufgeteilt. Bei kleineren Flächen wurde der Konfliktpartei mit den schwächeren Rechten eine neue, unbesetzte Fläche zugewiesen. Beide Konfliktarten kamen in der gesamten Region vor, waren aber zeitlich auf die Wiederbesiedlungsphase zwischen 1993 und 1995 begrenzt. Sie können in Zukunft noch vereinzelt auftreten, wenn Spätrückkehrer Ansprüche auf ihr Land erheben werden, sind jedoch bereits heute von untergeordneter Bedeutung. Inhaber autochthoner traditioneller Rechte versus Inhaber formell erteilter traditioneller Rechte Landkonflikte zwischen diesen Gruppen treten ausschließlich in den Gebieten auf, in denen von der FRELIMO-Regierung eingesetzte secretários oder presidentes in der Vergangenheit auf lokaler Ebene eine Bodenneuordnung durchsetzen konnten. Das Set der Landrechte ist bei beiden Parteien gleich, sie berufen sich lediglich auf unterschiedliche Autoritäten und sich überschneidende Flächen. Diese Konflikte müssen im Zusammenhang mit der sozialistischen FRELIMO-Politik der Einrichtung von Gemeinschaftdörfern gesehen werden. Nach der formellen Entmachtung der traditionellen Autoritäten übernahmen Parteifunktionäre deren Aufgabe der Landzuteilung. Viele Familien verloren während dieser Zeit größere Flächen und verließen das Gebiet der neuen aldeia comunal. Neue Familien siedelten sich an und bekamen kleinere Parzellen zugeteilt. Grenzen wurden verschoben, größere Flächen aufgeteilt. Quasi zeitgleich mit dem Friedensabkommen im Oktober 1992 verließen viele Familien wieder die aldeias, die secretários verloren an Bedeutung und die régulos und chefes begannen, ihre alte Position wieder aufzubauen. In diesem Prozeß kehrten auch die ursprünglichen Besitzer wieder auf ihr Land zurück, die aldeias lösten sich - mit wenigen Ausnahmen - auf. In dem folgenden Konflikt trafen die stärksten und die schwächsten Gruppen innerhalb des Familiensektors aufeinander. Die Familien, die im Zuge der Gründung der aldeias ihr Land verließen, gehörten meist zu den einflußreicheren Clans in der traditionellen Hierarchie oder zur herrschenden Familie. Sie genießen heute die volle Unterstützung der régulos. In den Rest-aldeias des Untersuchungsgebietes blieben vorwiegend diejenigen, für die ein Neuanfang in ihrem Ursprungsgebiet nicht möglich erscheint: Ältere Menschen ohne Familienanschluß, Witwen und andere frauengeführte Haushalte. Da diese Gruppe ihre Landrechte von einer Autorität erhalten hatte, die von den régulos nicht akzeptiert wird, werden sie bei entsprechender Schwäche des secretário und Stärke des régulo zum Verlassen des Landes genötigt. Bei dem Konflikt zwischen diesen Gruppen spielt die Rivalität zwischen den wiedererstarkenden traditionellen Autoritäten und den an Bedeutung verlierenden lokalen Parteifunktionären [FN 250] die wichtigste Rolle. Während anderswo [FN 251] ein Landkonflikt zwischen den oben genannten Gruppen oft mit der Zurverfügungstellung einer Parzelle und einem Bleiberecht für die unterlegene Partei - auch ohne Einschaltung einer übergeordneten Autorität - gelöst wird, geht es hierbei ausschließlich um das Prinzip der Nichtanerkennung der durch FRELIMO-Politik geschaffenen Veränderungen. Im Falle der frauengeführten Haushalte und Witwen wird der Konflikt in diesen Gebieten nicht gelöst, sondern verschärft, weil alleinstehende Frauen kein Recht haben, bei einem chefe oder régulo um Land zu bitten. Sie sind darauf angewiesen, daß ein erwachsenes, männliches Familienmitglied, das über Land verfügt, sie aufnimmt oder daß sie von einer anderen Familie ein temporäres Nutzungsrecht zu erhalten. Werden von einem Mann geführte Familien von diesem Konflikt betroffen, erhalten diese oftmals von dem gleichen régulo ein Stück Land in einem anderen Bereich seines Gebiets, außerhalb der betreffenden aldeia. Dieser Konflikttypus ist heute räumlich begrenzt, betrifft aber viele der frauengeführten Haushalte, die in diesen Zonen am häufigsten vorkommen, weil sie bisher nur dort ein Recht auf ein eigenes Stück Land bekommen konnten. Weder traditionelle noch moderne Konfliktlösungsmechanismen sind bisher willens oder in der Lage, diese Situation zu verbessern. Nachbarschaftskonflikte Diese Form von Konflikten tritt in allen Gebieten auf und gehört zu den alltäglichen Erscheinungen, unabhängig von der Siedlungsform oder Geschichte des Gebiets. Es handelt sich vorwiegend um Grenzverläufe, Zugang zu baixas, Obstbäumen, gehöftnahen Weiden und anderen Ressourcen. Nachbarschaftskonflikte werden allwöchentlich bei den Versammlungen der comunidade mit Gerichtsbarkeit des régulo vorgebracht. Da es sich meist um kleinere Angelegenheiten handelt, können diese Konflikte in der Regel schnell und in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden. Das Ergebnis der gemeinsamen Diskussionen besteht oftmals aus einem Vergleich zwischen den Konfliktparteien oder der Vereinbarung einer Kompensationszahlung. In jüngster Zeit werden zur Beilegung von Nachbarschaftskonflikten auch die landwirtschaftlichen Berater herangezogen, wo diese verfügbar sind. Viele dieser Verfahren gelangen entweder nicht mehr bis zur Instanz des régulo oder werden in Kooperation zwischen régulo und Landwirtschaftberater gelöst. Konflikte innerhalb von Familien Landkonflikte innerhalb von Familien drehen sich vorwiegend um die Aufteilung in Subsistenz- und Marktproduktion. Sie kommen aber erst bei einigen wenigen Familien vor, da sich die Marktproduktion in der Region noch nicht entsprechend entwickeln konnte. Da bei einer Flächenaufteilung zwischen Frauen und Männern in der Regel auch eine Arbeitsteilung stattfindet, tragen allein die Frauen das Ernährungsrisiko für die Familie. Sie beanspruchen daher die Menge Land, die sie voraussichtlich für die Produktion von Nahrungsmitteln für ein Jahr benötigen werden. Zusätzlich brauchen sie Zugang zu einer baixa für die Produktion von Gemüse. Die Männer hingegen versuchen, soviel Land wie möglich für den Anbau der Vermarktungskulturen zu bestellen und beanspruchen ihrerseits die baixas. Da der männliche Familienvorstand allein über die Landverteilung innerhalb der Familie entscheidet, kommt es zu Konflikten, wenn die Nahrungsmittelproduktion durch die Frauen aufgrund zu kleiner oder ungünstiger Felder nicht ausreichend ist und die Marktprodukte nicht zusätzlich verwendet werden können. Heute kann dieser Konfliktbereich vernachlässigt werden, da auch die Männer auf ihren Feldern Mais anbauen, der zwar vermarktet werden soll, aber bei Engpässen auch für die eigene Ernährung zurückbehalten wird. In Zukunft werden sich voraussichtlich Konflikte dieser Art mit zunehmender Entwicklung von Märkten und der Spezialisierung der Produktion deutlich vermehren. Konfliktschlichtung oder -lösung findet ausschließlich innerhalb der Familie statt, wobei Entscheidungen dem Familienvorstand obliegen. Kirchenmitglieder versus Nicht-Kirchenmitglieder Auf dem Land der Missionsstation entwickelt sich ein für die Region neuartiges Konfliktpotential. Die Familienbauern, die das Kirchenland seit ihrer Rückkehr aus Zimbabwe oder sicheren Gebieten in Mosambik nutzen, werden von der Missionsleitung geduldet. Dabei wird zwischen dem "Kernland", also dem Gebiet der früheren Missionsfarm und dem "Außenbereich", der auch während der Kolonialzeit von dem Familiensektor bewirtschaftet worden war, unterschieden. Während sich die Kirche momentan nicht in die Besiedlung des Außenbereichs einmischt und dort de facto nur der chefe Land zuteilt bzw. über alte Rechte entscheidet, beeinflußt die Missionsstation die Nutzung des Kernlandes. Dessen Nutzung wird momentan den Mitgliedern der Kirchengemeinde gestattet, da in naher Zukunft eine Ausweitung der Missionsfarm nicht geplant ist. Um die Ansiedlung der Familienbauern auf diesem Land zu regulieren, wurde den Mitgliedern der Kirchengemeinde nahegelegt, dafür Sorge zu tragen, daß sich keine anderen Familien mehr dort ansiedeln. Auf diese Weise könnten in Zukunft Konflikte innerhalb einer comunidade zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern der Kirchengemeinde sowie zwischen der Missionsstation und dem chefe entstehen. Aber auch innerhalb der Mission könnte ein Zielkonflikt entstehen: Einerseits soll in Zukunft die landwirtschaftliche Nutzung des Kernlandes durch die Missionsstation die Durchführung sozialer Projekte finanzieren. Andererseits müßten dazu die Familienbauern, die die Zielgruppe dieser Projekte bilden, das Land verlassen, das sie zu ihrer eigenen Versorgung brauchen. Konfliktschlichtung wird bisher noch zwischen den einzelnen Familien betrieben, wird aber voraussichtlich in Zukunft einer übergeordneten Instanz bedürfen. Bäuerliche Familien versus staatliche Verwaltung [FN 252] Ein zunehmendes Konfliktpotential entwickelt sich durch zwei gegenläufige Prozesse in der Region: Auf der einen Seite sind die Aktivitäten der Familienbauern durch eine äußerst starke Eigendynamik, mit einem hohen Maß an Zielorientierung, Selbstbewußtsein und Eigenständigkeit, gekennzeichnet. Das Ziel ist eine individuelle Bewirtschaftung von Flächen auf Familienbasis in einem traditionellen Streusiedlungsmuster. Auf der anderen Seite versucht eine wiedererstarkende Distriktregierung und -verwaltung, diese Eigendynamik zu bremsen und zu steuern. Insbesondere die Landwirtschaftsdirektion betreibt eine aktive Intervention des Staates in die Produktionsweise der Bauern. Dabei kommen sozialistische Konzepte der FRELIMO, die bisher in der Region nicht durchsetzbar waren oder sich als Fehlschlag erwiesen hatten, im Kielwasser des allgemeinen Entwicklungsprozesses in der Region erneut zur Anwendung. Die Landwirtschaftsdirektion setzt z.B. verstärkt auf die Instrumente der Einrichtung von "Grünzonen" [FN 253] und Gemeinschaftsfeldern. Der Konflikt mit den Familien entsteht durch Versuche der Landwirtschaftsdirektion, individuelle Flächen in besonderen Gunstlagen zusammenzufassen und neu zu parzellieren. Dabei werden die lokalen Landwirtschaftsberater eingesetzt, die die Bauern mit Versprechungen auf gute Gewinne überzeugen sollten. Folgendes Fallbeispiel verdeutlicht die Standpunkte und Strategien der beteiligten Kontrahenten:
Der einzige Konfliktlösungsmechanismus, der bei Konflikten zwischen staatlichen Institutionen und dem Familiensektor momentan zur Verfügung steht, besteht in der direkten Verhandlung zwischen den Parteien. Diese findet derzeit auf lokaler Ebene zwischen den Bauern und den Landwirtschaftsberatern auf der Basis gegenseitigen Vertrauens statt. Die Entscheidungen der staatlichen Seite werden jedoch durch den Landwirtschaftsdirektor getroffen. Hier ist wenig Kompromißbereitschaft vorhanden, da erwartet wird, daß die von ihm getroffenen Entscheidungen vorbehaltlos akzeptiert werden.
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