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Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung
im Kontext der ländlichen Entwicklung in der Manica-Provinz, Mosambik
4.4 Interessen- und Nutzergruppen und ihr Zugang zu Land
und natürlichen Ressourcen
Die Interessen- und Nutzergruppen auf Distriktebene können
am Beispiel von Mossurize-Sul in vier Kategorien eingeteilt werden:
- Bauern des Familiensektors,
- kommerzielle Interessenten,
- staatliche Einrichtungen sowie
- Nichtregierungsorganisationen.
Die Interessen und Ziele der einzelnen Gruppen, ihr Einfluß
und ihre Position gegenüber anderen Gruppen sowie ihre Bedeutung für die Entwicklung in
der Region unterscheiden sich deutlich voneinander.
4.4.1 Bauern des Familiensektors
Die Ziele des Familiensektors können in einer zeitlichen
Sequenz in drei Gruppen gegliedert werden:
- Vom Zeitpunkt der Wieder- oder Neuansiedlung in den
Zielgebieten bis heute bestand das kurzfristige Hauptziel der bäuerlichen Familien
in der Ernährungssicherung. Entsprechend der Kapazität wurde versucht, eine ausreichende
Fläche für die Produktion ihrer Grundnahrungsmittel zu erschließen. Wesentlicher
Engpaß ist hierbei die Verfügbarkeit von Arbeitskraft, da die aktuellen
Produktionssysteme ausschließlich auf Handarbeit beruhen.
- Mittelfristig besteht das Ziel der Mehrheit der
bäuerlichen Familien in der Ausweitung ihrer Produktionsflächen für den zusätzlichen
Anbau von Vermarktungskulturen. Die wichtigste Anbaukultur soll weiterhin der Mais
bleiben, um Ernte- und Marktrisiken für die Familien zu minimieren. Die zusätzlich
benötigte Arbeitskraft soll durch die Wiedereinführung der vor dem Krieg genutzten
Zugtieranspannung geschaffen werden.
- Langfristig streben sehr viele Familienbauern die
Produktion von reinen Marktkulturen wie Baumwolle, Sonnenblumen und Erdnüsse neben dem
Anbau von Subsistenzkulturen an. Eine weitere Mechanisierung der Bodenbearbeitung wird
dabei anvisiert. Als Größenordnung dient den Bauern der Entwicklungsstand ihrer
Produktion zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit, als viele Familienbauern - zumindest in der
Nähe von Infrastrukturzentren - auch Zugang zu Landmaschinen hatten.
Grundsätzlich sind die Bauern in der Region marktorientiert.
Obwohl sie die Ernährungssicherung für ihre Familie zum Hauptziel haben, versuchen sie,
soviel wie möglich für den Markt zu produzieren. Dies steht im Gegensatz zu der bei
Regierungs- und Verwaltungsstellen auf nationaler, Provinz- und Distriktebene weit
verbreiteten Meinung, der Familiensektor bestehe nur aus Subsistenzbauern, die zur
Marktproduktion nicht in der Lage seien. Der Schwerpunkt auf Subsistenz- oder
Marktproduktion wird durch den Zugang zu und die Verfügbarkeit von geeignetem Land,
Produktionsmitteln und Arbeitskraft sowie der sozialen Stellung bestimmt. Dementsprechend
muß der Familiensektor weiter untergliedert werden:
Familien mit anerkannten autochthonen Rechten
- Entsprechend der sozialen Position der Familie und der
Stellung in der traditionellen Hierarchie Zugang zu relativ großen Flächen (5-20 ha),
- Flächen beinhalten in der Regel größere baixas,
- oft zusammenhängende Flächen, die innerhalb der Familie
weiter aufgeteilt sind,
- uneingeschränkter Zugang zu Trinkwasser, Feuer- und Bauholz
auf Gemeinschaftsland,
- uneingeschränkter Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen,
- uneingeschränktes Jagdrecht (ungeachtet formalrechtlicher
Vorschriften),
- uneingeschränktes Recht zum Bau von Gehöften auf dem
Familienland (außer in Tabuzonen).
Familien mit neu erworbenen traditionellen Rechten
- Flächengröße ist abhängig von der zum Zeitpunkt der
Einwanderung verfügbaren Familienarbeitskraft (in der Regel ca. 1 ha pro verfügbarer
Arbeitskraft, 3 ha bei Zugtieranspannung),
- Flächen beinhalten nur in Ausnahmefällen baixas,
- bei länger zurückliegender Landzuteilung oft verstreut
liegende Flächen, die innerhalb der Familie weiter aufgeteilt sind,
- uneingeschränkter Zugang zu Trinkwasser, Feuer- und Bauholz
auf Gemeinschaftsland,
- uneingeschränkter Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen,
- uneingeschränktes Jagdrecht (ungeachtet formalrechtlicher
Vorschriften),
- uneingeschränktes Recht zum Bau von Gehöften auf dem
Familienland (außer in Tabuzonen).
Familien mit temporären Rechten
- In der Regel relativ kleine Flächen, die nur den nötigsten
Bedarf der Familie decken sollen (1-2 ha, oft auch weniger),
- Flächen beinhalten keine baixas,
- uneingeschränkter Zugang zu Trinkwasser, Feuer- und Bauholz
auf Gemeinschaftsland,
- eingeschränkter Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen,
wenn es die Dichte des Viehbestands in der comunidade erfordert (z.Zt.
uneingeschränkt),
- uneingeschränktes Jagdrecht (ungeachtet formalrechtlicher
Vorschriften),
- eingeschränktes Recht zum Bau eines Gehöftes auf dem
Familienland (außer in Tabuzonen).
Zugang zu Land innerhalb der Familie
- Uneingeschränkte Verfügungsgewalt und Verteilungsrecht des
Familienvorstandes über das gesamte Familienland. Er entscheidet allein oder im
Familienrat, welche Parzellen für bestimmte Kulturen genutzt werden oder brachfallen
sollen,
- bei individueller Nutzung (in den meisten Familien) bekommt
jedes arbeitsfähige Familienmitglied (in der Regel der Familienvorstand und seine Ehefrau
oder Ehefrauen, manchmal auch die älteren Söhne) eine eigene Parzelle zugeteilt,
- jede Frau ist für ihre eigene Ernährung und die ihrer Kinder
verantwortlich,
- die Ernährung des Mannes obliegt entweder einer (Haupt-)Frau
oder rotiert unter den Ehefrauen,
- der Familienvorstand und gegebenenfalls die älteren Söhne
produzieren überwiegend für den Verkauf, die Überschüsse der Produktion der Frauen
werden ebenfalls von dem Familienvorstand vermarktet,
- bei gemeinschaftlicher Nutzung (bei wenigen Familien) Zugang
zu Land entsprechend der Arbeitsteilung in der Familie. Frauen sind für die
Nahrungsmittelproduktion, Männer für die Marktproduktion verantwortlich, Minderjährige
für das Vieh,
- der Zugang zu den Gemeinschaftsressourcen Wasser, Holz, Gras,
Weideland und Wald sind für alle Familienmitglieder gleich. Ihre Beschaffung für die
Familie ist jedoch über eine Aufgabenteilung geregelt.
Alleinstehende Frauen und frauengeführte Haushalte
- Im traditionellen System kein Anrecht auf ein eigenes Stück
Land,
- in manchen Gebieten findet eine Ausgrenzung von
alleinstehenden Witwen statt [FN 218],
- Witwen oder geschiedene Frauen können entweder zu ihrer
eigenen Familie zurückkehren und dort eine eigene Parzelle erhalten oder von Verwandten
des Mannes aufgenommen werden [FN 219], bei
dauerhaftem Fortgang des Mannes oder Tod übernimmt meist ein Bruder dessen Funktionen.
Oft wird die Witwe oder verlassene Frau dann als eine weitere Ehefrau genommen,
- Eine Witwe kann über das Familienland des Mannes verfügen,
wenn ein erbberechtigter Sohn noch minderjährig ist und bei ihr lebt. Dieser gilt aber
als Entscheidungsträger,
- alleinstehende Frauen oder frauengeführte Haushalte haben in
der Region vielfach temporäre oder permanente Rechte an einer Parzelle auf dem Land von
Verwandten oder auch anderen Familien inne, die dem chefe oder régulo nicht
unbedingt bekannt sind. Viele haben sich auch auf dem Land der Missionsstation in
Chiurairue angesiedelt, die keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei
Familienvorständen macht oder siedeln in aldeias,
- grundsätzlich verfügen frauengeführte Haushalte über
qualitativ schlechtere Flächen als männergeführte Haushalte,
- uneingeschränkter Zugang zu Trinkwasser, Feuer- und Bauholz
aus Gemeinschaftsland,
- uneingeschränkter Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen,
- uneingeschränktes Recht zum Bau eines Gehöfts auf der
Parzelle.
Einzelpersonen mit temporären Rechten
- Gilt vorwiegend für Gebietsfremde, die sich nicht
niederlassen wollen oder dürfen,
- Zugang zu Land wird bestimmt durch die Art der temporären
Rechte. Diese werden meist nur für eine bestimmte Nutzungsform erteilt,
- in der Regel Zugang zu einer kleinen Parzelle (bis 1 ha) zur
ausschließlichen Nahrungsmittelproduktion für den Eigenbedarf [FN 220],
- Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen nur, wenn es sich
um ein temporäres Weiderecht handelt und der Viehbestand der comunidade es
zuläßt [FN
221],
- während des Aufenthaltes im Gebiet uneingeschränkter Zugang
zu Wasser und Brennholz, eingeschränkt auch zu Bauholz auf Gemeinschaftsland, die
Mitnahme dieser Ressourcen in die Stadt ist untersagt,
- Recht zum Bau einer provisorischen Unterkunft, kein Recht zum
Bau eines Gehöfts
- kein Jagdrecht.
Gemäß dem formellen Bodenrecht würde der Familiensektor in
der Region Mossurize-Sul einen außerordentlich starken Einfluß auf kommerzielle
Interessenten haben, da diese gemäß dem Landgesetz nur unbesetzte Flächen erhalten
können. Die gesamte Region ist flächendeckend durch traditionelle Streusiedlungen
geprägt. Nach Ansicht der régulos und der Familienbauern gibt es in der gesamten
Region kein Stück Land, das ohne einen Besitzer wäre. Tatsächlich jedoch hat der
Familiensektor eine sehr schwache Position gegenüber kommerziellen Interessen und
staatlichen Stellen. Eine Bestandsaufnahme der Besiedlung und Nutzung findet vor der
Erteilung eines Landnutzungstitels nicht statt [FN 222]. Im Gegenteil
geht die Distriktadministration davon aus, daß durch eine Reform der Bodenordnung in den
Streusiedlungsgebieten große Flächen für kommerzielle Interessen geschaffen werden
können.
Seit dem Ende des Krieges hat der Familiensektor die
Entwicklung der Region durch eigene Initiative und Eigendynamik maßgeblich geprägt. Mit
der Wiedererschließung des Familienlandes und der Erreichung der Kapazitätsgrenzen der
Familien (bezogen auf die Handarbeit) stagniert diese Entwicklung heute. Die zukünftige
Bedeutung des Familiensektors für die weitere Entwicklung der Region wird im wesentlichen
von den Rahmenbedingungen für die Familienbauern bestimmt werden. Dazu gehören die
Implementierung der neuen Landpolitik, politische, ökonomische und administrative
Präferenzen der Distriktregierung, die Intervention privater kommerzieller Interessen,
die Etablierung eines Markt- und Versorgungssystems für die Familienbauern sowie die
Intervention von Entwicklungsorganisationen.
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