Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung
im Kontext der ländlichen Entwicklung in der Manica-Provinz, Mosambik

4.4 Interessen- und Nutzergruppen und ihr Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen

Die Interessen- und Nutzergruppen auf Distriktebene können am Beispiel von Mossurize-Sul in vier Kategorien eingeteilt werden:

  • Bauern des Familiensektors,
  • kommerzielle Interessenten,
  • staatliche Einrichtungen sowie
  • Nichtregierungsorganisationen.

Die Interessen und Ziele der einzelnen Gruppen, ihr Einfluß und ihre Position gegenüber anderen Gruppen sowie ihre Bedeutung für die Entwicklung in der Region unterscheiden sich deutlich voneinander.

4.4.1 Bauern des Familiensektors

Die Ziele des Familiensektors können in einer zeitlichen Sequenz in drei Gruppen gegliedert werden:

  • Vom Zeitpunkt der Wieder- oder Neuansiedlung in den Zielgebieten bis heute bestand das kurzfristige Hauptziel der bäuerlichen Familien in der Ernährungssicherung. Entsprechend der Kapazität wurde versucht, eine ausreichende Fläche für die Produktion ihrer Grundnahrungsmittel zu erschließen. Wesentlicher Engpaß ist hierbei die Verfügbarkeit von Arbeitskraft, da die aktuellen Produktionssysteme ausschließlich auf Handarbeit beruhen.
  • Mittelfristig besteht das Ziel der Mehrheit der bäuerlichen Familien in der Ausweitung ihrer Produktionsflächen für den zusätzlichen Anbau von Vermarktungskulturen. Die wichtigste Anbaukultur soll weiterhin der Mais bleiben, um Ernte- und Marktrisiken für die Familien zu minimieren. Die zusätzlich benötigte Arbeitskraft soll durch die Wiedereinführung der vor dem Krieg genutzten Zugtieranspannung geschaffen werden.
  • Langfristig streben sehr viele Familienbauern die Produktion von reinen Marktkulturen wie Baumwolle, Sonnenblumen und Erdnüsse neben dem Anbau von Subsistenzkulturen an. Eine weitere Mechanisierung der Bodenbearbeitung wird dabei anvisiert. Als Größenordnung dient den Bauern der Entwicklungsstand ihrer Produktion zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit, als viele Familienbauern - zumindest in der Nähe von Infrastrukturzentren - auch Zugang zu Landmaschinen hatten.

Grundsätzlich sind die Bauern in der Region marktorientiert. Obwohl sie die Ernährungssicherung für ihre Familie zum Hauptziel haben, versuchen sie, soviel wie möglich für den Markt zu produzieren. Dies steht im Gegensatz zu der bei Regierungs- und Verwaltungsstellen auf nationaler, Provinz- und Distriktebene weit verbreiteten Meinung, der Familiensektor bestehe nur aus Subsistenzbauern, die zur Marktproduktion nicht in der Lage seien. Der Schwerpunkt auf Subsistenz- oder Marktproduktion wird durch den Zugang zu und die Verfügbarkeit von geeignetem Land, Produktionsmitteln und Arbeitskraft sowie der sozialen Stellung bestimmt. Dementsprechend muß der Familiensektor weiter untergliedert werden:

Familien mit anerkannten autochthonen Rechten

  • Entsprechend der sozialen Position der Familie und der Stellung in der traditionellen Hierarchie Zugang zu relativ großen Flächen (5-20 ha),
  • Flächen beinhalten in der Regel größere baixas,
  • oft zusammenhängende Flächen, die innerhalb der Familie weiter aufgeteilt sind,
  • uneingeschränkter Zugang zu Trinkwasser, Feuer- und Bauholz auf Gemeinschaftsland,
  • uneingeschränkter Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen,
  • uneingeschränktes Jagdrecht (ungeachtet formalrechtlicher Vorschriften),
  • uneingeschränktes Recht zum Bau von Gehöften auf dem Familienland (außer in Tabuzonen).

Familien mit neu erworbenen traditionellen Rechten

  • Flächengröße ist abhängig von der zum Zeitpunkt der Einwanderung verfügbaren Familienarbeitskraft (in der Regel ca. 1 ha pro verfügbarer Arbeitskraft, 3 ha bei Zugtieranspannung),
  • Flächen beinhalten nur in Ausnahmefällen baixas,
  • bei länger zurückliegender Landzuteilung oft verstreut liegende Flächen, die innerhalb der Familie weiter aufgeteilt sind,
  • uneingeschränkter Zugang zu Trinkwasser, Feuer- und Bauholz auf Gemeinschaftsland,
  • uneingeschränkter Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen,
  • uneingeschränktes Jagdrecht (ungeachtet formalrechtlicher Vorschriften),
  • uneingeschränktes Recht zum Bau von Gehöften auf dem Familienland (außer in Tabuzonen).

Familien mit temporären Rechten

  • In der Regel relativ kleine Flächen, die nur den nötigsten Bedarf der Familie decken sollen (1-2 ha, oft auch weniger),
  • Flächen beinhalten keine baixas,
  • uneingeschränkter Zugang zu Trinkwasser, Feuer- und Bauholz auf Gemeinschaftsland,
  • eingeschränkter Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen, wenn es die Dichte des Viehbestands in der comunidade erfordert (z.Zt. uneingeschränkt),
  • uneingeschränktes Jagdrecht (ungeachtet formalrechtlicher Vorschriften),
  • eingeschränktes Recht zum Bau eines Gehöftes auf dem Familienland (außer in Tabuzonen).

Zugang zu Land innerhalb der Familie

  • Uneingeschränkte Verfügungsgewalt und Verteilungsrecht des Familienvorstandes über das gesamte Familienland. Er entscheidet allein oder im Familienrat, welche Parzellen für bestimmte Kulturen genutzt werden oder brachfallen sollen,
  • bei individueller Nutzung (in den meisten Familien) bekommt jedes arbeitsfähige Familienmitglied (in der Regel der Familienvorstand und seine Ehefrau oder Ehefrauen, manchmal auch die älteren Söhne) eine eigene Parzelle zugeteilt,
  • jede Frau ist für ihre eigene Ernährung und die ihrer Kinder verantwortlich,
  • die Ernährung des Mannes obliegt entweder einer (Haupt-)Frau oder rotiert unter den Ehefrauen,
  • der Familienvorstand und gegebenenfalls die älteren Söhne produzieren überwiegend für den Verkauf, die Überschüsse der Produktion der Frauen werden ebenfalls von dem Familienvorstand vermarktet,
  • bei gemeinschaftlicher Nutzung (bei wenigen Familien) Zugang zu Land entsprechend der Arbeitsteilung in der Familie. Frauen sind für die Nahrungsmittelproduktion, Männer für die Marktproduktion verantwortlich, Minderjährige für das Vieh,
  • der Zugang zu den Gemeinschaftsressourcen Wasser, Holz, Gras, Weideland und Wald sind für alle Familienmitglieder gleich. Ihre Beschaffung für die Familie ist jedoch über eine Aufgabenteilung geregelt.

Alleinstehende Frauen und frauengeführte Haushalte

  • Im traditionellen System kein Anrecht auf ein eigenes Stück Land,
  • in manchen Gebieten findet eine Ausgrenzung von alleinstehenden Witwen statt [FN 218],
  • Witwen oder geschiedene Frauen können entweder zu ihrer eigenen Familie zurückkehren und dort eine eigene Parzelle erhalten oder von Verwandten des Mannes aufgenommen werden [FN 219], bei dauerhaftem Fortgang des Mannes oder Tod übernimmt meist ein Bruder dessen Funktionen. Oft wird die Witwe oder verlassene Frau dann als eine weitere Ehefrau genommen,
  • Eine Witwe kann über das Familienland des Mannes verfügen, wenn ein erbberechtigter Sohn noch minderjährig ist und bei ihr lebt. Dieser gilt aber als Entscheidungsträger,
  • alleinstehende Frauen oder frauengeführte Haushalte haben in der Region vielfach temporäre oder permanente Rechte an einer Parzelle auf dem Land von Verwandten oder auch anderen Familien inne, die dem chefe oder régulo nicht unbedingt bekannt sind. Viele haben sich auch auf dem Land der Missionsstation in Chiurairue angesiedelt, die keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei Familienvorständen macht oder siedeln in aldeias,
  • grundsätzlich verfügen frauengeführte Haushalte über qualitativ schlechtere Flächen als männergeführte Haushalte,
  • uneingeschränkter Zugang zu Trinkwasser, Feuer- und Bauholz aus Gemeinschaftsland,
  • uneingeschränkter Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen,
  • uneingeschränktes Recht zum Bau eines Gehöfts auf der Parzelle.

Einzelpersonen mit temporären Rechten

  • Gilt vorwiegend für Gebietsfremde, die sich nicht niederlassen wollen oder dürfen,
  • Zugang zu Land wird bestimmt durch die Art der temporären Rechte. Diese werden meist nur für eine bestimmte Nutzungsform erteilt,
  • in der Regel Zugang zu einer kleinen Parzelle (bis 1 ha) zur ausschließlichen Nahrungsmittelproduktion für den Eigenbedarf [FN 220],
  • Zugang zu gemeinschaftlichen Weideflächen nur, wenn es sich um ein temporäres Weiderecht handelt und der Viehbestand der comunidade es zuläßt [FN 221],
  • während des Aufenthaltes im Gebiet uneingeschränkter Zugang zu Wasser und Brennholz, eingeschränkt auch zu Bauholz auf Gemeinschaftsland, die Mitnahme dieser Ressourcen in die Stadt ist untersagt,
  • Recht zum Bau einer provisorischen Unterkunft, kein Recht zum Bau eines Gehöfts
  • kein Jagdrecht.

 

Gemäß dem formellen Bodenrecht würde der Familiensektor in der Region Mossurize-Sul einen außerordentlich starken Einfluß auf kommerzielle Interessenten haben, da diese gemäß dem Landgesetz nur unbesetzte Flächen erhalten können. Die gesamte Region ist flächendeckend durch traditionelle Streusiedlungen geprägt. Nach Ansicht der régulos und der Familienbauern gibt es in der gesamten Region kein Stück Land, das ohne einen Besitzer wäre. Tatsächlich jedoch hat der Familiensektor eine sehr schwache Position gegenüber kommerziellen Interessen und staatlichen Stellen. Eine Bestandsaufnahme der Besiedlung und Nutzung findet vor der Erteilung eines Landnutzungstitels nicht statt [FN 222]. Im Gegenteil geht die Distriktadministration davon aus, daß durch eine Reform der Bodenordnung in den Streusiedlungsgebieten große Flächen für kommerzielle Interessen geschaffen werden können.

Seit dem Ende des Krieges hat der Familiensektor die Entwicklung der Region durch eigene Initiative und Eigendynamik maßgeblich geprägt. Mit der Wiedererschließung des Familienlandes und der Erreichung der Kapazitätsgrenzen der Familien (bezogen auf die Handarbeit) stagniert diese Entwicklung heute. Die zukünftige Bedeutung des Familiensektors für die weitere Entwicklung der Region wird im wesentlichen von den Rahmenbedingungen für die Familienbauern bestimmt werden. Dazu gehören die Implementierung der neuen Landpolitik, politische, ökonomische und administrative Präferenzen der Distriktregierung, die Intervention privater kommerzieller Interessen, die Etablierung eines Markt- und Versorgungssystems für die Familienbauern sowie die Intervention von Entwicklungsorganisationen.