Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung
im Kontext der ländlichen Entwicklung in der Manica-Provinz, Mosambik

4.3.3 Grenzbereiche und Aktivitäten jenseits formellen und informellen Bodenrechts

Zu diesen Formen zählen Landverkäufe und -verpachtungen sowie Landbesetzungen, die sich weder auf dem Boden des formellen noch eines traditionellen informellen Bodenrechts befinden [FN 214]. Drei kurze Fallbeispiele sollen diese Phänomene erläutern.

4.3.3.1 Machtergreifung in Mossurize

Fallbespiel Macuo und Nhabanga

Im südlichen Teil der Region Mossurize-Sul, auf dem Gebiet der régulos Macuo und Nhabanga, einem Gebiet, das während des Krieges von der RENAMO kontrolliert wurde, ereignete sich im August 1995 ein Fall von Machtergreifung. Eine Gruppe von sieben demobilisierten RENAMO-Kämpfern machte sich die Angst der Bevölkerung und ihrer Führung zunutze, um sich ein Gebiet von ca. 2.000 ha anzueignen. Dabei brachten sie régulo Macuo und régulo Nhabanga dazu, ihnen jeweils einen Teil ihres Gebietes zu überlassen, der an den anderen grenzt. Innerhalb dieser Zone begannen sie damit, ein eigenes Herrschaftssystem nach traditionellem Muster aufzubauen. Die Bevölkerung wurde unter Gewaltandrohung zur Unterordnung verpflichtet und mußte eine Art Eid auf die neue Führung leisten oder wurde zum Verlassen des Landes gezwungen.

Die neuen Führer sahen sich selbst in den Funktionen von einem régulo und sechs chefes da povação und übernahmen auch die Zuteilung von Land an zurückkehrende Flüchtlinge. Für die Zukunft war geplant, einem ausländischen Interessenten Land zur Verfügung zu stellen, um sich eine Einkommensquelle zu erschließen. Da die Distriktregierung zu dieser Zeit noch kaum Zugang zu den Gebieten hatte und die régulos nicht widersprachen, mußte sich die Bevölkerung der Gewalt fügen. Im Oktober 1995 baten die beiden régulos die Distriktadminstration um Hilfe. Einer der Demobilisierten wurde im November 1995 inhaftiert, der Fall steht jedoch noch nicht vor einer Lösung, da das Gebiet aufgrund seiner Abgelegenheit für die staatlichen Stellen, besonders die Polizei, nach wie vor kaum zu erreichen ist. Es ist zu erwarten, daß dieses neue Herrschaftsgebiet wieder aufgelöst werden wird, jedoch sind dadurch vermutlich bereits schwerwiegende Eingriffe in die geltende Bodenordnung vorgenommen worden.

4.3.3.2 Landverkauf und -besetzung in Gondola

Landverkauf in Gondola, Fallbeispiel Nhambonda und Moiwachena

In einigen stadtnahen sowie auch in etwas abgelegeneren Gebieten unter traditioneller Landverwaltung im Distrikt Gondola [FN 215] ist es in jüngster Zeit - seit Einsetzen größerer Bevölkerungsbewegungen nach dem Ende des Krieges - verstärkt zu illegalen Landverkäufen gekommen. Dabei kann zwischen zwei Formen unterschieden werden: Verkauf von Land oder Nutzungsrechten durch den aktuellen Besitzer des Landes und Verkauf von Land und Nutzungsrechten durch Dritte.

Der Grundsatz der Unverkäuflichkeit von Land nach den traditionellen Regeln ist allen Beteiligten in den betreffenden Gebieten bekannt. Die überwiegende Mehrheit der Familien hat zwar keine Kenntnis von der Existenz eines Landgesetzes, weiß aber, daß der Verkauf von Land außerdem offiziell verboten ist und von der Polizei verfolgt wird. Der Verkauf von Land oder einzelnen Nutzungsrechten geschieht grundsätzlich mit dem Ziel, in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen.

Die Käufer von Land und Nutzungsrechten kommen in der Regel aus den Städten Chimoio und Gondola und sind meist Gelegenheits- oder Wochenendbauern, die eine Anstellung in der Stadt haben. Viele verschaffen sich Zugang zu einer Parzelle und bezahlen ein Mitglied der ansässigen Familie für die Feldarbeit entweder in Form von Ernteanteilen oder Geldwerten.

Insbesondere in Gebieten, in denen es bereits zu Konflikten zwischen ansässigen Bauern und Inhabern von Landnutzungstiteln gekommen ist, hat sich eine gewisse Trotzhaltung der Bauern des Familiensektors entwickelt [FN 216]. Da sie bei Konflikten mit Konzessionären oder der Distrikt- bzw. Provinzregierung grundsätzlich unterlegen sind, gingen viele Bauern zu einer Strategie über, die ihnen zumindest kurzfristig Vorteile verschafft. So haben Bauern, die bereits von einem Titelinhaber zum Verlassen des Landes aufgefordert worden sind, dieses an Interessenten aus der Stadt verkauft, um sich von dem Erlös selbst eine andere Parzelle zu kaufen. Der Konflikt mit dem Titelinhaber wurde somit bewußt verlagert.

Familien, die selbst nicht in der Lage sind, die gesamte von ihnen besetzte Fläche zu nutzen, verpachten Teile davon für jeweils eine Saison, um zu vermeiden, daß das Land als unbesetzt angesehen wird. Besonders in den etwas weiter entfernten und traditionell verwalteten Gebieten in Moiowachena hat sich unter jüngeren Männern ein organisierter Landverkauf herausgebildet. Potentielle Kunden werden in der Stadt angesprochen, und ihnen wird eine Parzelle offeriert. Für den Termin der Ortsbesichtigung wird ein Tag gewählt, an dem der Besitzer des Landes abwesend sein wird. Nachdem man sich über den Preis einig geworden ist [FN 217], wird ein formloser Kaufvertrag handschriftlich verfaßt und der Kaufpreis übergeben. Der Verkäufer verschwindet daraufhin für einige Zeit aus der Region. Ein wirksamer Schutz gegen diese Form des Landverkaufs, bei der zwei Parteien gleichzeitig geschädigt werden, existiert nicht.

Da die Felder einer Familie meist sehr verstreut liegen, ist eine Kontrolle an allen Standorten kaum möglich. Brachliegende Flächen werden in der Regel nicht kontrolliert, so daß diese oft zum Gegenstand von Landverkäufen werden. Gemäß geltendem Recht (informell und formell anerkannt) muß auch dem Käufer einer illegal erworbenen Fläche zumindest die Nutzung bis zur kommenden Ernte gestattet werden. Das prominenteste Opfer eines Landverkaufs durch Dritte ist chefe Moiowachena. Er verlor in der Saison 1994/1995 eine Fläche von etwa 2-3 ha (schätzungsweise 40 bis 50 % des gesamten Familienlandes) durch illegale Intervention eines Neffen, konnte sich jedoch mit dem Käufer auf eine Entschädigung in Form der kommenden Ernte und "einiger Hühner" einigen und bekam so sein Land zurück.

Die Nutzungsformen der informellen Landkäufer sind unterschiedlich. Einige sind sich der kurzfristigen Nutzbarkeit des gekauften Landes bis zur nächsten Ernte bewußt und handeln auf dieser Basis den Kaufpreis aus. Sie nutzen das Land zur kurzfristigen Erzielung von Gewinnen wie z.B. durch bewässerten Gemüseanbau in einer baixa oder kommerzieller Extraktion von Brennholz aus Brachland oder Wald. Andere gehen von einer längeren Nutzungsdauer aus, roden Buschland und bereiten den Boden zur Aussaat vor. Die Verluste dieser Gruppe sind wesentlich höher als die der erstgenannten, weil ein höherer Kaufpreis bezahlt und Arbeit investiert wurde. Diese Käufergruppe besteht auf einem Ausgleich für die geschaffene Aufwertung des Landes.

 

Landbesetzung in Gondola, Fallbeispiel Gondola-Sul

Eine weitere Form illegaler Aktivitäten konnte ebenfalls im Distrikt Gondola identifiziert werden. Sowohl in den Bereichen innerhalb des Beira-Korridors als auch in den abgelegeneren Gebieten findet eine illegale Besetzung von Flächen kleinerer bis mittlerer Größe durch Einwanderer aus anderen Regionen statt. Diese beruht auf der Annahme, daß zum momentanen Zeitpunt eine Kontrolle der Landnutzung nicht stattfindet und in Zukunft alle bestehenden Betriebe legalisiert werden, um eine Basis für die Landverwaltung zu haben.

Diese Form des Landgrabbing wird u.a. von Staatsbediensteten unterer und mittlerer Ebenen angewandt, die Kenntnisse der aktuellen und möglichen zukünftigen Landpolitik haben. Das Verfahren besteht in der Suche nach einer als unbesetzt geltenden Fläche, auf der es keine aktuellen Landkonflikte gibt. Bei der in der Nachbarschaft ansässigen Bevölkerung wird verbreitet, daß es sich um eine rechtmäßige Inbesitznahme des Landes handele. Meist wird zu diesem Zweck auch ein offiziell aussehendes Papier mit einem Stempel präsentiert. Die Grenzen der ausgewählten Fläche werden markiert und bestehende Vegetation gerodet. In Kenntnis der Ungenauigkeit der amtlichen Erfassung von Landkonzessionen wird dieses Land in der Region als bereits offiziell vergeben bekannt gemacht.

Eine andere Variante des Landgrabbing ist die illegale Ausbeutung forstlicher Ressourcen in unzugänglicheren Gebieten. Hier werden ebenfalls offiziell aussehende Papiere benutzt, um die lokale Bevölkerung von der "Rechtmäßigkeit" zu überzeugen. Besonders diese Holzeinschlagunternehmen geraten selten in Konflikt mit der ansässigen Bevölkerung, wenn sie sich an geltende Tabus wie z.B. die Unantastbarkeit von Friedhöfen halten. Sie können der comunidade garantieren, daß sie ihnen das Land nicht wegnehmen, sondern nur eine Ressource, das Holz, nutzen wollen und sich danach wieder zurückziehen. Einige Bauern begrüßen diese Nutzung sogar, da sie dadurch einen Teil der Rodungsarbeiten für ihre eigenen Felder einsparen. Oftmals erhalten die lokalen comunidades auch eine "Gebühr" für die Nutzung von Ressourcen, zu der offizielle Konzessionäre nicht verpflichtet sind.