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Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung
im Kontext der ländlichen Entwicklung in der Manica-Provinz, Mosambik
4.3.3 Grenzbereiche und Aktivitäten jenseits formellen
und informellen Bodenrechts
Zu diesen Formen zählen Landverkäufe und -verpachtungen
sowie Landbesetzungen, die sich weder auf dem Boden des formellen noch eines
traditionellen informellen Bodenrechts befinden [FN 214]. Drei kurze
Fallbeispiele sollen diese Phänomene erläutern.
4.3.3.1 Machtergreifung in Mossurize
| Fallbespiel Macuo und Nhabanga Im südlichen Teil der Region Mossurize-Sul, auf dem Gebiet der régulos
Macuo und Nhabanga, einem Gebiet, das während des Krieges von der RENAMO kontrolliert
wurde, ereignete sich im August 1995 ein Fall von Machtergreifung. Eine Gruppe von sieben
demobilisierten RENAMO-Kämpfern machte sich die Angst der Bevölkerung und ihrer Führung
zunutze, um sich ein Gebiet von ca. 2.000 ha anzueignen. Dabei brachten sie régulo Macuo
und régulo Nhabanga dazu, ihnen jeweils einen Teil ihres Gebietes zu überlassen, der an
den anderen grenzt. Innerhalb dieser Zone begannen sie damit, ein eigenes
Herrschaftssystem nach traditionellem Muster aufzubauen. Die Bevölkerung wurde unter
Gewaltandrohung zur Unterordnung verpflichtet und mußte eine Art Eid auf die neue
Führung leisten oder wurde zum Verlassen des Landes gezwungen.
Die neuen Führer sahen sich selbst in den Funktionen von
einem régulo und sechs chefes da povação und übernahmen auch die Zuteilung von Land an
zurückkehrende Flüchtlinge. Für die Zukunft war geplant, einem ausländischen
Interessenten Land zur Verfügung zu stellen, um sich eine Einkommensquelle zu
erschließen. Da die Distriktregierung zu dieser Zeit noch kaum Zugang zu den Gebieten
hatte und die régulos nicht widersprachen, mußte sich die Bevölkerung der Gewalt
fügen. Im Oktober 1995 baten die beiden régulos die Distriktadminstration um Hilfe.
Einer der Demobilisierten wurde im November 1995 inhaftiert, der Fall steht jedoch noch
nicht vor einer Lösung, da das Gebiet aufgrund seiner Abgelegenheit für die staatlichen
Stellen, besonders die Polizei, nach wie vor kaum zu erreichen ist. Es ist zu erwarten,
daß dieses neue Herrschaftsgebiet wieder aufgelöst werden wird, jedoch sind dadurch
vermutlich bereits schwerwiegende Eingriffe in die geltende Bodenordnung vorgenommen
worden. |
4.3.3.2 Landverkauf und -besetzung in
Gondola
| Landverkauf in Gondola,
Fallbeispiel Nhambonda und Moiwachena In
einigen stadtnahen sowie auch in etwas abgelegeneren Gebieten unter traditioneller
Landverwaltung im Distrikt Gondola [FN 215] ist es in
jüngster Zeit - seit Einsetzen größerer Bevölkerungsbewegungen nach dem Ende des
Krieges - verstärkt zu illegalen Landverkäufen gekommen. Dabei kann zwischen zwei Formen
unterschieden werden: Verkauf von Land oder Nutzungsrechten durch den aktuellen Besitzer
des Landes und Verkauf von Land und Nutzungsrechten durch Dritte.
Der Grundsatz der Unverkäuflichkeit von Land nach den
traditionellen Regeln ist allen Beteiligten in den betreffenden Gebieten bekannt. Die
überwiegende Mehrheit der Familien hat zwar keine Kenntnis von der Existenz eines
Landgesetzes, weiß aber, daß der Verkauf von Land außerdem offiziell verboten ist und
von der Polizei verfolgt wird. Der Verkauf von Land oder einzelnen Nutzungsrechten
geschieht grundsätzlich mit dem Ziel, in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen.
Die Käufer von Land und Nutzungsrechten kommen in der Regel
aus den Städten Chimoio und Gondola und sind meist Gelegenheits- oder Wochenendbauern,
die eine Anstellung in der Stadt haben. Viele verschaffen sich Zugang zu einer Parzelle
und bezahlen ein Mitglied der ansässigen Familie für die Feldarbeit entweder in Form von
Ernteanteilen oder Geldwerten.
Insbesondere in Gebieten, in denen es bereits zu Konflikten
zwischen ansässigen Bauern und Inhabern von Landnutzungstiteln gekommen ist, hat sich
eine gewisse Trotzhaltung der Bauern des Familiensektors entwickelt [FN 216]. Da sie bei Konflikten mit Konzessionären oder der Distrikt- bzw.
Provinzregierung grundsätzlich unterlegen sind, gingen viele Bauern zu einer Strategie
über, die ihnen zumindest kurzfristig Vorteile verschafft. So haben Bauern, die bereits
von einem Titelinhaber zum Verlassen des Landes aufgefordert worden sind, dieses an
Interessenten aus der Stadt verkauft, um sich von dem Erlös selbst eine andere Parzelle
zu kaufen. Der Konflikt mit dem Titelinhaber wurde somit bewußt verlagert.
Familien, die selbst nicht in der Lage sind, die gesamte von
ihnen besetzte Fläche zu nutzen, verpachten Teile davon für jeweils eine Saison, um zu
vermeiden, daß das Land als unbesetzt angesehen wird. Besonders in den etwas weiter
entfernten und traditionell verwalteten Gebieten in Moiowachena hat sich unter jüngeren
Männern ein organisierter Landverkauf herausgebildet. Potentielle Kunden werden in der
Stadt angesprochen, und ihnen wird eine Parzelle offeriert. Für den Termin der
Ortsbesichtigung wird ein Tag gewählt, an dem der Besitzer des Landes abwesend sein wird.
Nachdem man sich über den Preis einig geworden ist [FN 217], wird ein formloser Kaufvertrag handschriftlich verfaßt und der Kaufpreis
übergeben. Der Verkäufer verschwindet daraufhin für einige Zeit aus der Region. Ein
wirksamer Schutz gegen diese Form des Landverkaufs, bei der zwei Parteien gleichzeitig
geschädigt werden, existiert nicht.
Da die Felder einer Familie meist sehr verstreut liegen, ist
eine Kontrolle an allen Standorten kaum möglich. Brachliegende Flächen werden in der
Regel nicht kontrolliert, so daß diese oft zum Gegenstand von Landverkäufen werden.
Gemäß geltendem Recht (informell und formell anerkannt) muß auch dem Käufer einer
illegal erworbenen Fläche zumindest die Nutzung bis zur kommenden Ernte gestattet werden.
Das prominenteste Opfer eines Landverkaufs durch Dritte ist chefe Moiowachena. Er verlor
in der Saison 1994/1995 eine Fläche von etwa 2-3 ha (schätzungsweise 40 bis 50 % des
gesamten Familienlandes) durch illegale Intervention eines Neffen, konnte sich jedoch mit
dem Käufer auf eine Entschädigung in Form der kommenden Ernte und "einiger
Hühner" einigen und bekam so sein Land zurück.
Die Nutzungsformen der informellen Landkäufer sind
unterschiedlich. Einige sind sich der kurzfristigen Nutzbarkeit des gekauften Landes bis
zur nächsten Ernte bewußt und handeln auf dieser Basis den Kaufpreis aus. Sie nutzen das
Land zur kurzfristigen Erzielung von Gewinnen wie z.B. durch bewässerten Gemüseanbau in
einer baixa oder kommerzieller Extraktion von Brennholz aus Brachland oder Wald. Andere
gehen von einer längeren Nutzungsdauer aus, roden Buschland und bereiten den Boden zur
Aussaat vor. Die Verluste dieser Gruppe sind wesentlich höher als die der erstgenannten,
weil ein höherer Kaufpreis bezahlt und Arbeit investiert wurde. Diese Käufergruppe
besteht auf einem Ausgleich für die geschaffene Aufwertung des Landes. |
| Landbesetzung in Gondola,
Fallbeispiel Gondola-Sul Eine weitere
Form illegaler Aktivitäten konnte ebenfalls im Distrikt Gondola identifiziert werden.
Sowohl in den Bereichen innerhalb des Beira-Korridors als auch in den abgelegeneren
Gebieten findet eine illegale Besetzung von Flächen kleinerer bis mittlerer Größe durch
Einwanderer aus anderen Regionen statt. Diese beruht auf der Annahme, daß zum momentanen
Zeitpunt eine Kontrolle der Landnutzung nicht stattfindet und in Zukunft alle bestehenden
Betriebe legalisiert werden, um eine Basis für die Landverwaltung zu haben.
Diese Form des Landgrabbing wird u.a. von Staatsbediensteten
unterer und mittlerer Ebenen angewandt, die Kenntnisse der aktuellen und möglichen
zukünftigen Landpolitik haben. Das Verfahren besteht in der Suche nach einer als
unbesetzt geltenden Fläche, auf der es keine aktuellen Landkonflikte gibt. Bei der in der
Nachbarschaft ansässigen Bevölkerung wird verbreitet, daß es sich um eine rechtmäßige
Inbesitznahme des Landes handele. Meist wird zu diesem Zweck auch ein offiziell
aussehendes Papier mit einem Stempel präsentiert. Die Grenzen der ausgewählten Fläche
werden markiert und bestehende Vegetation gerodet. In Kenntnis der Ungenauigkeit der
amtlichen Erfassung von Landkonzessionen wird dieses Land in der Region als bereits
offiziell vergeben bekannt gemacht.
Eine andere Variante des Landgrabbing ist die illegale
Ausbeutung forstlicher Ressourcen in unzugänglicheren Gebieten. Hier werden ebenfalls
offiziell aussehende Papiere benutzt, um die lokale Bevölkerung von der
"Rechtmäßigkeit" zu überzeugen. Besonders diese Holzeinschlagunternehmen
geraten selten in Konflikt mit der ansässigen Bevölkerung, wenn sie sich an geltende
Tabus wie z.B. die Unantastbarkeit von Friedhöfen halten. Sie können der comunidade
garantieren, daß sie ihnen das Land nicht wegnehmen, sondern nur eine Ressource, das
Holz, nutzen wollen und sich danach wieder zurückziehen. Einige Bauern begrüßen diese
Nutzung sogar, da sie dadurch einen Teil der Rodungsarbeiten für ihre eigenen Felder
einsparen. Oftmals erhalten die lokalen comunidades auch eine "Gebühr" für die
Nutzung von Ressourcen, zu der offizielle Konzessionäre nicht verpflichtet sind. |
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