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Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung
im Kontext der ländlichen Entwicklung in der Manica-Provinz, Mosambik
4.3.2 Anwendung informellen Bodenrechts
Die Anwendung informellen Bodenrechts ist in der aktuellen
Situation in den ländlichen Gebieten der Provinz Manica die für die große Mehrheit der
Bevölkerung maßgebliche Form der Erlangung und Sicherung von Zugang zu Land und
natürlichen Ressourcen.
4.3.2.1 Informelles Bodenrecht in
Mossurize
Die verschiedenen Formen des informellen Bodenrechts haben
für Regierung und Verwaltung als Vertreter des formellen Rechts eine unterschiedliche
Bedeutung. So gibt es einerseits Bestrebungen und Forderungen nach einer genauen
Untersuchung des informellen Rechte und die "Formalisierung des Informellen" [FN 201]. Die jeweils geltenden informellen Rechte in einem Gebiet sind aber
andererseits nur wenigen Angehörigen des Staatsapparats bekannt. Zu diesen Ausnahmen
gehören in erster Linie die landwirtschaftlichen Berater und die lokalen
Regierungsvertreter (chefe do posto administrativo, [presidente da localidade],
secretário da aldeia), sofern sie aus dem Gebiet stammen oder schon lange dort
leben. Bereits auf Distriktebene gibt es lediglich eine allgemeine Vorstellung über die
traditionellen Rechtssysteme, die selten über die Kenntnis des jeweiligen régulo
und des von ihm beanspruchten Gebiets hinausgeht. Details über lokalspezifische
Landrechte und Nutzungsregeln wissen allenfalls die landwirtschaftlichen Berater, die
täglich mit Bauern aus den traditionellen comunidades arbeiten.
Das traditionelle Bodenrecht ist in einem jahrhundertealten
Prozeß entstanden, der sich ständig weiterentwickelt. Autochthone "echte"
traditionelle Rechte wurden immer wieder mit "modernen" externen Elementen
konfrontiert und durch diese verändert. Sie haben in ihrer heutigen Ausprägung eine
Reihe von Gemeinsamkeiten, die für eine globale Betrachtung von Bedeutung sind.
Gleichzeitig sind die traditionellen Rechte und Regeln durch eine kleinräumige
Heterogenität gekennzeichnet, die bei Untersuchungen und Planungen auf lokaler Ebene
unbedingt zu berücksichtigen sind. Die im folgenden beschriebenen Beispiele von
Rechtssystemen und Nutzungsregeln gehen auf eine intensive Detailuntersuchung in den postos
administrativos Espungabera und Chiurairue im Distrikt Mossurize zurück.
Das traditionelle Bodenrecht geht auf die Familien bzw.
Stammbäume der Führungspersönlichkeiten zurück. Diese können für ein
zusammenhängendes Gebiet in Hierarchiegruppen unterteilt werden. Die höchste Stufe
stellt der régulo dar. Er gilt als der legitime Vertreter seiner Ahnen, denen das
Land gehört und damit als der Verwalter des Landes. Er überwacht die Einhaltung von
bestehenden Regeln und erläßt im Bedarfsfall auch neue. Alle Belange des Zusammenlebens
der comunidade fallen in den Zuständigkeitsbereich des régulo. Die Vergabe
von Landrechten, die Bewahrung der Fruchtbarkeit des Landes für künftige Generationen,
Konfliktschlichtung und Gerichtsbarkeit sowie die Durchführung von Zeremonien zählen
heute zu den landbezogenen Pflichten dieser Institution, sind aber gleichzeitig auch deren
Exklusivrechte. Der régulo ist das einzige Mitglied der comunidade, das
einen direkten Kontakt zu spirituellen Medien und damit zu den Geistern der Ahnen hat [FN 202].
Die Stellung des régulo in der comunidade wird
durch verschiedene Faktoren bestimmt. Sie entscheidet wesentlich über den Respekt,
der ihm entgegengebracht wird und die Bedeutung seiner Entscheidungen. Die Männer, die
heute die Position des régulo innehaben, sind nicht immer die Personen, die nach
der Erbfolge dazu legitimiert wären. Diese geht grundsätzlich vom herrschenden régulo
auf dessen ersten Sohn der ersten Frau über. Ein Rat der Ältesten wacht über die
Einhaltung dieser Regel und greift bei Bedarf auch in den Prozeß ein. Die Kompetenz
dieser Personen beruht auf ihrem Alter, ihrer familiären Herkunft und ihrer Erfahrung.
Ihr Wissen wird in der comunidade respektiert und ihre Entscheidungen gelten als
weise. Sie stehen dem régulo beratend zur Seite. Wenn ein herrschender régulo nicht
in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, können diese auch von dem
Ältestenrat übernommen werden. Der régulo verkündet dann nur noch die
Entscheidungen.
Während der Kolonialzeit wurden auf Anordnung der Verwaltung
legitime régulos gegen andere - meist aus der gleichen Familie - ausgetauscht oder
Machtkämpfe zwischen Familienmitgliedern mit Hilfe der Portugiesen ausgetragen. Ein
Beispiel dafür ist der heutige régulo der Region Chaibva im posto
administrativo Chiurairue. Er ist der rechtmäßige Erbe seines Vaters, wurde aber
während der Kolonialzeit durch seinen Onkel abgelöst, weil er selbst nicht lesen und
schreiben kann. Während des Krieges floh dieser Onkel nach Zimbabwe und blieb dort, so
daß der Neffe wieder seine alte Position einnahm. Das Vertrauen, das er bei der
Bevölkerung genoß, spielte dabei eine entscheidende Rolle. Wie später noch ausgeführt
werden wird, ist dieses Vertrauen heute jedoch nicht mehr so groß [FN 203].
Ein Beispiel für einen nicht vollständig legitimen régulo
an der Macht ist in der Region Chinguno, ebenfalls im posto administrativo Chiurairue
zu finden. Der ursprüngliche régulo hat nach seinem Tod einen Sohn mit der ersten
und zwei Söhne mit der zweiten Frau hinterlassen. Der Sohn der ersten Frau gilt seit mehr
als zehn Jahren als verschollen, die comunidade rechnet jedoch mit seiner
Rückkehr. Der aktuell an der Macht befindliche régulo Chinguno ist der ältere
Sohn der zweiten Frau und hat diese Position nur komissarisch inne. Da die gesamte comunidade
von Chinguno und ihre Führung während des Krieges nach Zimbabwe geflohen waren,
konnte die Zeremonie zur Einführung des neuen régulo noch nicht durchgeführt
werden. Die Rechtmäßigkeit des momentanen régulo wird von dessen jüngerem
Bruder sowie einem Teil der comunidade angezweifelt. Er wird akzeptiert, solange
die Zeremonie noch nicht stattgefunden hat und die wichtigsten Entscheidungen vom
Ältestenrat getroffen werden. Durch dieses Machtvakuum wird die gesamte comunidade in
ihren Beziehungen mit anderen comunidades oder der staatlichen Verwaltung deutlich
geschwächt.
Je nach der Größe des Gebietes unter der Verwaltung eines régulo,
dessen gesellschaftlicher Stellung und Herkunft ist das Land in kleinere Bereiche
gegliedert. Dort wird die traditionelle Führung von einem chefe da povação
übernommen, der vom régulo nominiert wird und aus derselben Familie stammt. Die
Aufgaben und Kompetenzen des chefe da povação werden durch dessen
gesellschaftliche Bedeutung bestimmt. Im Untersuchungsgebiet gibt es chefes da
povação, deren Macht der eines régulo gleichkommt [FN 204] und andere, die eher mit dem Vorstand einer größeren Familie vergleichbar
sind [FN
205].
Die lokalen Regeln des Bodenrechtssystems werden im folgenden
beispielhaft für das Untersuchungsgebiet in Mossurize beschrieben. Dabei liegt der Fokus
besonders auf den rezenten Veränderungsprozessen seit der Rückkehr geflohener oder
vertriebener Familien in ihre Ursprungsgebiete oder an andere Zielorte. Drei Ebenen sind
für diese Darstellung von bodenrechtlichen Prozessen und Regeln von Bedeutung, die
hierarchisch aufeinander aufbauen.
- Regeln, die für die gesamte Region Mossurize-Sul gelten,
- lokalspezifische Rahmenbedingungen in Teilgbieten,
- kleinräumige Variabilität von lokalen Regeln.
Die Regeln, die in der Region Mossurize-Sul gelten,
bilden den bodenrechtlichen Rahmen. Die meisten dieser Regeln gelten auch in anderen
Regionen der Provinz Manica und sind nicht an das Gebiet eines bestimmten régulo
gebunden. Sie waren in jüngster Zeit starken Veränderungsprozessen unterworfen und sind
von großer Bedeutung für den Prozeß der Wiederansiedlung und Wiedereingliederung der
Rückkehrer und die zukünftige Entwicklung der Region. Innerhalb dieses Rahmens haben die
einzelnen Teilregionen [FN 206]
unterschiedliche Entwicklungsprozesse durchlaufen. Das Ergebnis sind die heute dort
jeweils herrschenden lokalspezifischen Rahmenbedingungen. Aufgrund der
unterschiedlichen Entwicklungsprozesse und Rahmenbedingungen entwickelten sich
verschiedenste lokale Regeln, die entweder nur an einem Ort gelten oder auch in
weiteren Teilen der Region. Kennzeichnend für diese lokalen Regeln ist, daß sie vor Ort
innerhalb eines übergeordneten Rahmens entstanden sind und kleinräumig teilweise sehr
stark variieren.
4.3.2.2 Informelle Regeln, die in der
gesamten Region Mossurize- Sul gelten und jüngste Veränderungsprozesse
Wie in allen Regionen Mosambiks südlich des Zambezi, ist die
Erbfolge patrilinear. Das gilt sowohl für die Nachfolge traditioneller Führer,
insbesondere der régulos, als auch für die Vererbung des Landes der Familie. Der régulo
ist die oberste Instanz in allen Landfragen innerhalb seines Herrschaftsgebietes. Eine
übergeordnete Instanz auf der Ebene eines Königs [FN 207] oder eines obersten traditionellen Herrschers mit vorwiegend politischen
Funktionen [FN 208] existiert zur Zeit nicht in der Region.
Machtausübung, Rechtsprechung und Verwaltung enden somit an der Grenze des Gebietes eines
régulo, wenn nicht staatliche, formelle Stellen übergeordnete Funktionen
ausüben. Gebietsüberschreitende Entscheidungen werden nur getroffen, wenn es zwischen
zwei oder mehreren régulos zu Grenz- oder Gebietskonflikten kommt, die einer
gemeinsamen Lösung bedürfen.
Familien, die Land gebietsüberschreitend nutzen wollen,
müssen demnach mit jedem régulo Einzelverhandlungen führen. Das Recht, Land auf
dem Gebiet unter der Verwaltung eines régulo zu nutzen, ergibt sich entweder aus
einer generationenalten Zugehörigkeit zu der jeweiligen comunidade, aus
Verhandlungen mit dem régulo oder beidem. Ob z.B. eine Landnutzung ohne
entsprechende Zugehörigkeit zur comunidade erlaubt ist, und ob die Zugehörigkeit
von Mitgliedern einer Familie zu verschiedenen comuniades möglich ist, ist von régulo
zu régulo unterschiedlich. Auch das Recht einer einzelnen Familie auf Erteilung
von Nutzungsrechten für ihr Land an Dritte hängt von der jeweiligen Politik des régulo
ab.
Generell muß zwischen ererbten permanenten Rechten, neu
erworbenen permanenten Rechten, durch den régulo gewährten temporären Rechten
und durch eine Familie gewährten temporären Rechten unterschieden werden. Daneben gibt
es noch Rechte, die sich auch aus der ungenehmigten Nutzung des Landes ergeben.
Von außerordentlicher Bedeutung für zurückkehrende
Familien sind der Status, den sie vor ihrer Flucht innerhalb der comunidade hatten,
die Regelungen bezüglich des Verlassens von Land und dessen Neu- oder Wiederaquisition,
der aktuelle Besetzungsstatus des Landes sowie ihre eigenen Kapazitäten zur Landnutzung.
Ererbte permanente Rechte müssen vom régulo, dem Ältestenrat und den Nachbarn
anerkannt sein, wenn künftige Konflikte vermieden werden sollen.
Die Entscheidung über die Modalitäten der Erteilung neuer
Landrechte sowie über alle Details des zu vergebenden Landes trifft der régulo.
Dabei wird er vom Ältestenrat und anderen in den Prozeß involvierten Personen wie
Nachbarn des betreffenden Grundstücks und dem chefe da povação des Teilgebiets
beraten. Der Antrags- und Entscheidungsprozeß ist in der Regel sehr zeitaufwendig und
kann in Einzelfällen bis zu mehreren Jahren dauern. Die Dauer des Prozesses hängt z.B.
davon ab, ob es sich bei dem Antragsteller um ein Mitglied der comunidade handelt
oder um einen Außenstehenden.
Das Land einer Familie ist in der Regel unteilbar und wird an
die Familie des ersten Sohnes der ersten Frau vererbt. Bei dessen Heirat wird ihm bereits
ein Teil des Landes zugewiesen, für das er die Verantwortung übernimmt und das seine
neugegründete Familie ernähren muß. Nach dem Tod des Vaters erbt er das gesamte Land
und übernimmt dessen Verwaltung. Alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes des Vaters
auf diesem Land lebten, haben ein Bleiberecht und gelten auch weiterhin als Mitglieder der
Familie. De facto wird nicht das Land selbst vererbt, sondern die Position des
Familienvorstands mit allen damit verknüpften Rechten und Pflichten. Innerhalb der
Familie wird das Land individuell von einzelnen Mitgliedern oder Haushalten genutzt. Die
Rechte dazu werden durch den Familienvorstand erteilt und können wieder zurückgezogen
oder geändert werden. Konflikte, die dabei entstehen, werden innerhalb der Familie
ausgetragen, sie werden von übergeordneten Instanzen (chefe, régulo) in
der Regel nicht gehört. Die Aufteilung des Landes innerhalb der Familie und entsprechende
Regeln obliegen allein dem Familienvorstand. Nur dieser ist Ansprechpartner für den chefe
und den régulo sowie für Außenstehende inklusive der staatlichen Verwaltung.
Die übrigen Söhne bleiben bis zu ihrer Heirat als
Mitglieder der Familie auf deren Land. Mit Gründung einer eigenen Familie fragen sie bei
dem chefe oder régulo nach der Übertragung von eigenen Landrechten, oder
sie gehen in ein anderes Gebiet, um dort nach einem Stück Land zu suchen. Bis sie eigenes
Land erhalten, können sie weiterhin eine Fläche des Familienlandes nutzen, die ihnen vom
Familienvorstand zugewiesen wird. Häufig, wenn genügend Land vorhanden ist, beantragen
die jüngeren Brüder eines Familienvorstandes Land, das direkt an dessen Land grenzt, um
zusammenhängende Flächen für die Großfamilie zu erzeugen.
In der aktuellen Situation ist dies jedoch eine Ausnahme. Die
Untersuchungsgebiete sind eher durch zersplitterte Parzellen geprägt als durch
zusammenhängende Flächen. Dies ist auf die Teilung von Familienland in der jüngeren
Vergangenheit zurückzuführen. Insbesondere nach der Unabhängigkeit wurden viele
traditionelle Landrechte außer Kraft gesetzt oder zumindest stark eingeschränkt. Durch
die Einrichtung von Gemeinschaftsfeldern im Zuge der Umsetzung der sozialistischen FRELIMO
Politik auf lokaler Ebene durch die örtlichen Parteisekretäre wurden die Familien
gezwungen, das ihnen verbleibende Land so aufzuteilen, daß alle Familienmitglieder eine
ausreichende Menge an Nahrungsmitteln für ihre Selbsversorgung produzieren konnten.
Bei der Zuteilung von individuellen Flächen an die Familien
wurde in den nach wie vor dispers besiedelten Gebieten lediglich eine Zonierung in
Gemeinschafts- und individuelle Felder vorgenommen. Da sich die frei verfügbare Fläche
der Haushalte dadurch änderte, mußten auch innerhalb der Familien Landumverteilungen
vorgenommen werden. Mit Zunahme der kriegerischen Auseinandersetzungen zogen sich die
FRELIMO-Organisationen und deren Verwaltungsapparat aus den abgelegeneren Gebieten
zurück. Damit wurde auch die Produktion auf Gemeinschaftsfeldern beendet. Das Land wurde
wieder auf traditionelle Weise verteilt und genutzt. Die weitere Intensivierung der Gewalt
besonders in diesen Gebieten führte jedoch dazu, daß nur noch kleinere Teile des
Familienlandes sicher genutzt werden konnten.
Viele Familien, in manchen Gebieten alle, flohen vor den
Überfällen der RENAMO und Gegenangriffen von Regierungstruppen. Bei der Rückkehr der
Flüchtlinge war dieser letzte Stand der Bodenordnung, insbesondere bei den jüngeren
Leuten, bekannt und galt als Basis für die Wiedererschließung des Familienlandes. Die
älteren Leute beriefen sich auf den Stand der Bodenordnung aus der Zeit vor der
Einrichtung der Gemeinschaftsfelder, wodurch in manchen Gebieten zunächst Verwirrung und
Konflikte entstanden. Diese waren jedoch schnell gelöst, indem die régulos und
Ältestenräte in Einzelfällen über die gültige Bodenordnung entschieden und deren Wort
als endgültig anerkannt wurde. Dabei wurden nicht nur die Grenzen der "alten"
Ordnung wieder etabliert, sondern auch "neue" Landrechte anerkannt, die nach der
Auflösung der Gemeinschaftsfelder erlangt worden waren. Auch die Änderung der
Familienstrukturen während der Abwesenheit führte zur weiteren Zersplitterung des
Familienlandes nach der Rückkehr.
Allgemein können eine Reihe von Kriterien für die
Wiederbesetzung von Familienland und die Sicherung der Nutzungsrechte innerhalb der comunidade
festgestellt werden:
- Identifizierung des Landes durch das Familienoberhaupt oder
seinen Nachfolger anhand von deutlichen Landschaftsmerkmalen wie z.B. den Mangobäumen,
die sich um die Heimstatt herum befanden,
- verbale oder physische Abgrenzung des identifizierten Landes
nach außen,
- Anerkennung der Grenzen durch die Nachbarn und / oder ältere
und angesehene Personen,
- Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Landrechte der Familie
durch den régulo,
- Wiedererschließung möglichst großer Teile des
Familienlandes, um den Besetzungsstatus zu dokumentieren.
Ein grundsätzliches Recht in der gesamten Region sowie in
weiten Teilen der Provinz wird auch im Geltungsbereich des formellen Bodenrechts angewandt
und kann somit als ein formalisiertes informelles Recht gelten:
| Jeder Bauer, der ein Stück Land bearbeitet und die Saat
in den Boden gebracht hat, hat ein Anrecht auf die Ernte. |
In der Regel bedeutet dies, daß temporäre Rechte erst mit
der nächsten Ernte ablaufen und auch illegal bestelltes Land nicht sofort verlassen
werden muß. Im formellen Bereich wird die Ernte oft in Geldwerte umgerechnet, so daß
eine Entschädigungszahlung diese ersetzen kann.
Traditionelle informelle Landrechte sind für alle, die sie
innehaben, gleich. Das gilt sowohl für permanente als auch temporäre Landrechte. Sie
beinhalten neben der indivduellen Verfügungsgewalt über das ackerbaulich zu nutzende
Land einer Familie auch ein Paket von Ressourcenzugangsrechten innerhalb des gesamten
Gebietes. Dazu gehören Rechte der Wasser- und Brennholzentnahme sowie der Nutzung
gemeinschaftlicher Weideflächen, der Jagd und des Sammelns von Waldprodukten.
4.3.2.3 Lokalspezifische politische,
gesellschaftliche und bodenrechtliche Rahmenbedingungen und ihre jüngste Entwicklung am
Beispiel der Gebiete Mafuia und Chinguno
| Fallbeispiel Mafuia Chefe Mafuia ist einer von vier chefes da povação unter régulo
Guenze. Wie weiter oben bereits gesagt, zählt er zu den bedeutenderen chefes, deren
Funktionen denen eines régulo nahekommt. Er wird auch von der Bevölkerung als régulo
angesprochen. Das Gebiet von Mafuia umfaßt neben traditionell dispers besiedelten
Bereichen auch das Zentrum des posto administrativo Chiurairue, die aldeia Boa Vida sowie
das Gebiet der Missionsstation São Leonardo (siehe Karte 5 im Anhang).
Während des Krieges war der größte Teil des Gebietes
verlassen oder nur sehr dünn besiedelt bei einer hohen Mobilität der Bevölkerung. Nur
ein zentraler Bereich um die aldeia Boa Vida, die (zu dieser Zeit noch verlassene)
Missionsstation São Leonardo und den Sitz des posto administrativo herum galt als relativ
sicher und war dementsprechend dicht bevölkert. Die Bauern hatten entweder kleine
Parzellen innerhalb dieses Bereichs oder gingen nur einige Stunden während des Tages zu
ihren weiter außerhalb gelegenen Feldern. Das Gebiet zählte zu den Zonen unter
Regierungskontrolle, war aber fast vollständig von anderen Regierungsgebieten
abgeschnitten. Die Straße nach Espungabera, einer weiteren Regierungsenklave, war nur
zeitweise sicher zu passieren, und die Verbindungen nach Süden und Osten waren
vollständig unpassierbar und unter RENAMO-Kontrolle. Chefe Mafuia war, wie die meisten
traditionellen Führer in der Region, während dieser Periode bei Verwandten in Zimbabwe.
In dieser Zeit war das Landmanagement ausschließlich auf Überlebensstrategien der
Bevölkerung aufgebaut.
In dem dicht bevölkerten Zentrum versuchten bereits
ansässige Familien, soviel Land wie möglich zu nutzen, und Neuankömmlinge nahmen jede
Gelegenheit zum Anbau von Grundnahrungsmitteln wahr. Die Landzuteilung erfolgte spontan
und ohne nachvollziehbare Regeln und beruhte auf gegenseitiger Hilfe, aber auch auf
Ausnutzung der Notsituation anderer. Der chefe do posto administrativo und der secretário
da aldeia waren im wesentlichen mit der Verwaltung und Verteilung von Hilfsgütern sowie
der Schlichtung von Konflikten befaßt. Unbesetzte Parzellen waren praktisch nicht
vorhanden so daß die Landallokation unter den Familien selbst organisiert wurde. Jeder
Neuankömmling fragte bei ansässigen Familien nach einem Stück Land. Wer dazu in der
Lage war, gab einen Teil seiner Fläche ab. Die Erhebung einer Pacht in Form von
Nahrungsmitteln war dabei verbreitet, obwohl - sowohl nach formellem als auch
traditionellem Recht - illegal.
In den außerhalb dieser Enklave liegenden Gebieten waren
weite Teile des Landes ungenutzt. Die in diesen Zonen verbliebene Bevölkerung hatte
verstreut und relativ unzugänglich Felder angelegt, deren Standorte geheim gehalten
wurden. Diese Strategie diente der Produktion von Nahrungsmitteln für die eigene Familie,
ohne daß bewaffnete Gruppen davon Kenntnis hatten. Land wurde genutzt, wenn es für diese
Zwecke geeignet erschien, ungeachtet der Rechte, die die Familie innehatte. Feste Häuser
an einer Heimstatt wurden durch provisorische Unterkünfte an verschiedenen Orten ersetzt.
Eine gesellschaftliche Ordnung gab es während dieser Zeit nicht, Entscheidungen wurden
kurzfristig und spontan nur innerhalb der Familie oder Teilen davon getroffen.
Nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens im Oktober
1992 setzte relativ schnell eine Bewegung der Bevölkerung aus der Regierungsenklave in
die umliegenden Gebiete ein. Gleichzeitig kamen Anfang 1993 die ersten Flüchtlinge aus
Zimbabwe und den Bereichen um Espungabera herum zurück. Chefe Mafuia kam mit seiner
Familie ebenfalls Anfang 1993 aus Zimabawe zurück und baute sein an einer zentralen
Stelle gelegenes Gehöft wieder auf. Er wurde mit seiner Rückkehr wieder als alleinige
Autorität akzeptiert. Die Wiedererlangung der traditionellen Machtposition Mafuias wurde
von den Bauern sehr begrüßt, da man sich dadurch "Recht und Ordnung" in der
Region erhoffte.
Diese Entwicklung nahm der neu eingesetzte chefe do posto
zum Anlaß, Kontakt zu Mafuia aufzunehmen und eine Zusammenarbeit zwischen staatlicher
Verwaltung und der traditionellen Führung anzubieten. Man vereinbarte eine
Aufgabenteilung, wobei die Landverwaltung in den Verantwortungsbereich des chefe Mafuia
fiel. 1993 und 1994 waren die Jahre mit den intensivsten Bevölkerungsbewegungen aufgrund
der Rückführung von Flüchtlingen aus Zimbabwe durch UNHCR und der spontanen Rückkehr
vieler Familien aus dem In- und Ausland. Im Verlauf des Jahres 1995 hatten sich die
meisten Familien vorübergehend oder endgültig in Mafuia angesiedelt und begannen mit der
Rodung des Landes. Erste Schätzungen ergaben, daß das Gebiet, das zu mehr als vier
Fünfteln z.T. über 15 Jahre lang nicht nennenswert genutzt worden und noch Ende 1994
dicht mit Sekündärwald bedeckt war, wieder eine Landnutzungsdichte aufwies, die etwa mit
dem Stand vor der Unabhängigkeit verglichen werden kann.
Mafuia bestimmte, daß sich jeder Rückkehrer bei ihm zu
melden habe, um den Stand seiner Landrechte zu diskutieren, wodurch Konflikte weitgehend
vermieden werden sollten. Später wurde untersagt, daß Familien ohne seine Genehmigung
temporäre Rechte zur Landnutzung vergeben dürfen. Diese Anordnung war offiziell eine
Reaktion auf häufige Klagen von Neuankömmlingen in dem Gebiet, die nicht über
bestehende Landrechte verfügten, über eine sich schnell ausbreitende Praxis: Familien,
die auf ihr altes Land zurückgekehrt sind, geben eine Parzelle an einen Dritten zur
Nutzung und entziehen ihm diese Rechte wieder, sobald das Land gerodet und vorbereitet
ist. Das Land muß sofort nach der Ernte verlassen werden. Gleichzeitig wird eine andere
Parzelle zur Nutzung angeboten, die ebenfalls noch gerodet werden muß. De facto beruhte
die Unterbindung dieser Praxis auf einem alleinigen Kontrollanspruch Mafuias sowie auf
Vorteilen, die ihm dadurch entgingen.
Jeder Rückkehrer, der das Land seiner Familie wieder in
Besitz nehmen will, ist verpflichtet, zunächst sein Land zweifelsfrei zu identifizieren.
Zusammen mit zwei Zeugen, die die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs belegen können, muß
er dann chefe Mafuia aufsuchen und offiziell um die Wiedererteilung der Landrechte bitten.
Mafuia berät sich daraufhin mit den Ältesten, die das Land und seine Besitzverhältnisse
über einen langen Zeitraum genau kennen. Die Anerkennung der Landrechte des
Antragstellers wird mit einer feierlichen Zeremonie beschlossen, in deren Verlauf ein
Geschenk an den chefe überreicht werden muß. Traditionell wird dafür das Symbol eines
Huhns verwendet. Dieses "Huhn" kann jedoch auch ein Geldwert sein. Es wird
deshalb als ein Symbol verstanden, weil der heutige Wert des Geschenks den Gegenwert eines
Huhns weit übersteigt. Er ist abhängig von der Größe des Landes und der Stellung der
Familie, die es besitzt.
Jeder, der in Mafuia Land nutzen will, muß sich dort
niederlassen und Mitglied der comunidade werden. Der Antragsteller wendet sich zunächst
an ansässige Familien und bittet um Identifizierung eines freien, ungenutzten Areals.
Wenn er sich an den chefe wendet mit der Bitte um Erteilung der Landrechte an dieser
Parzelle, braucht er einen Fürsprecher aus der comunidade, der ihn während des gesamten
Prozesses begleitet. Wurde ein Stück Land identifiziert, das nach Kenntnis der Nachbarn
und der Ältesten keinen Besitzer hat, wird das permanente und vererbbare Nutzungsrecht
erteilt. Ist der Status des Landes unklar oder ein abwesender Besitzer bekannt, werden die
Rechte nur für die Dauer bis zur Rückkehr des rechtmäßigen Besitzers erteilt. Nach der
darauffolgenden Ernte ist das Land an diesen zurückzugeben. In beiden Fällen ist der
oben genannte Preis zu entrichten. Mitglieder der comunidade werden nur Familien mit
permanenten Landrechten. Im Rahmen der Übertragungszeremonie werden die neuen Besitzer
mit allen in Mafuia geltenden Regeln, Rechten und Pflichten vertraut gemacht sowie mit
Sanktionen für den Fall deren Nichteinhaltung.
Da Mafuia heute wieder eines der besonders dicht
besiedelten Gebiete ist, werden entsprechend wenige neue Landrechte erteilt. Die Mehrheit
der ursprünglichen Bevölkerung ist bereits zurückgekehrt oder hat einzelne
Familienmitglieder vorgeschickt, um die alten Landrechte wieder aufleben zu lassen.
Die Besonderheiten von Mafuia sind das Zusammenspiel von
traditioneller und formeller Regierung und Administration sowie traditionelle disperse
Siedlungsformen und eine konsolidierte und semiurbane [FN 209] Siedlung unter gemeinsamer traditioneller Landverwaltung. Eine
Ansiedlung von privaten landwirtschaftlichen Betrieben wird als Angelegenheit der
staatlichen Verwaltung gesehen. Nach Aussage von chefe Mafuia spricht nichts dagegen,
solange keines der Mitglieder der comunidade dafür sein Land verlassen muß. De facto
bedeutet dies, daß für die Ansiedlung eines landwirtschaftlichen Unternehmens kein Land
zur Verfügung steht. Die einzige Ausnahme bildet das Land der Missionsstation, das aber
heute nur zu einem verschwindend geringenTeil genutzt wird. Auch während der Kolonialzeit
war es zum größten Teil von den Familienbauern genutzt worden [FN 210]. |
| Fallbeispiel Cinguno Régulo Chinguno ist komissarischer Inhaber seiner Funktion, bis die
endgültige Zeremonie zur Einführung des régulo stattfinden kann. Wie bereits weiter
oben gesagt, wird seine Autorität noch von einigen Mitgliedern der comunidade
angezweifelt. Es kann jedoch damit gerechnet werden, daß sich der Ältestenrat dazu
entschließen wird, den amtierenden régulo anzuerkennen, sofern der curandeiro die
Zustimmung der Ahnen verkünden wird. Die aktuelle relativ schwache Position von régulo
Chinguno und damit einhergehende Schwächung der comunidade gegenüber äußeren
Einflüssen sowie die allgemeine politische Entwicklung in der Region sprechen deutlich
dafür. Das Gebiet von Chinguno grenzt an den südöstlichen Bereich des Gebietes von
Mafuia [FN 211] Es umfaßt
ausschließlich traditionelle Streusiedlungen.
Während des Krieges war das gesamte Gebiet fast
vollständig verlassen. Nur einige wenige Familien lebten in abgelegenen Bereichen und
waren äußerst mobil. Es wurden sehr kleine, weit voneinander entfernt liegende Felder
angelegt. Statt einer Heimstatt für die gesamte Familie wurden provisorische Unterkünfte
in der Nähe der Felder angelegt, auf die sich die Familienmitglieder verteilten. Dies war
Teil einer Überlebensstrategie, die zwei Ziele verfolgte: Ernährungssicherung für die
Familie und Minimierung des Risikos, mit Soldaten oder marodierenden Banden
zusammenzutreffen. Das gesamte Gebiet Chinguno geriet relativ früh unter Kontrolle der
RENAMO, war jedoch lange Zeit Ziel von Gegenangriffen der Regierungstruppen. Entsprechend
der Berichte der Bewohner wurde der Krieg in dieser Region mit besonderer Brutalität
ausgetragen. Es kann auch heute noch eine tiefsitzende Angst eines großen Teils der
zurückgekehrten Bevölkerung vor ehemaligen Kommandeuren und Kämpfern der RENAMO
festgestellt werden, die sich um die Erhaltung eines Teils ihrer Macht bemühen. Régulo
Chinguno war zusammen mit dem überwiegenden Teil der comunidade nach Zimbabwe geflohen.
Chinguno war ca. zehn Jahre lang vollständig von der
Umgebung abgeschnitten, die einzige Durchgangsstraße zwischen Espungabera und Machaze war
unpassierbar, vermint und bereits überwachsen. Das gesamte Gebiet war mit dichtem
Sekundärwald in den höheren Lagen und mit Grassavanne in den Tallagen bewachsen. Die
Straße wurde erst 1993 von MARRP wieder geöffnet und entmint. Mit der Öffnung der
Straße brachte UNHCR die ersten Flüchtlinge zurück in die ehemaligen RENAMO-Gebiete von
Mossurize. Régulo Chinguno und seine Familie sowie viele der älteren Mitglieder der
comunidade kamen mit diesen ersten organisierten Flüchtlingstransporten zurück. Ein
großer Teil der Bevölkerung kam in einer zweiten Welle spontan und in Eigeninitiative
zurück. Sie siedelten sich an ihren alten Standorten wieder an, bauten sofort eine feste
Heimstatt und rodeten Flächen für die erste Aussaat.
Die selbständig zurückgekehrten Flüchtlinge stellten
wenig später fest, daß die von UNHCR organisiert zurückgebrachten Familien mit einer
Grundausstattung an Nahrungsmitteln, Saatgut und Werkzeug versorgt worden waren. Viele
Familien ließen daraufhin ihre gerade gerodeten Felder unter der Obhut von Kindern oder
Alten, kehrten nach Zimbabwe zurück, ließen sich dort offiziell bei den Behörden als
Flüchtlinge registrieren und in organisierten Transporten wieder in ihr Gebiet bringen.
Aus diesem Grunde ist eine Schätzung des Verhältnisses zwischen organisiert und spontan
zurückgekehrten Flüchtlingen unmöglich.
Da Chinguno zu den besten Standorten in Mossurize zählt,
kamen mit den Rückkehrern aus dem Gebiet auch viele Menschen aus anderen Gebieten, um
sich dort niederzulassen. Régulo Chinguno hatte seine Herrschaft sehr schnell wieder
aufgebaut und kontrollierte gemeinsam mit dem sehr dominanten Ältestenrat und einigen
traditionellen Ordnungskräften [FN 212] die Wiederbesiedlung seines Gebiets.
Parallel zur Wiederbesiedlung der verlassenen Gebiet
machten sich die ehemaligen militärischen RENAMO-Führer, die die neue Regierung auch
nach den Wahlen im Oktober 1994 nicht akzeptierten und den Erhalt ihrer bisherigen Macht
zum Ziel hatten, die Angst der Menschen zunutze und verpflichteten den régulo, ihnen
regelmäßig Bericht über alle Aktivitäten zu erstatten. Sie haben ihren Sitz im
angrenzenden Gebiet von Cita. Sie überließen dem régulo die Landverwaltung und sonstige
traditionellen Aufgaben, verboten aber jegliche Zusammenarbeit mit Regierungsstellen und
Verhandlungen mit Außenstehenden ohne ihre Genehmigung. Diese Verbote umfaßten auch die
Tätigkeit von Lehrern, Personal des Gesundheitswesens, landwirtschaftlichem
Beratungsdienst und Entwicklungsprojekten. Dies führte bis Ende 1995 zu einem Konflikt
mit der staatlichen Verwaltung, die ihrerseits zunehmend Aktivitäten in den ehemaligen
RENAMO-Gebieten begann. Da auch die in der Region aktiven Entwicklungsprojekte, die mit
der Provinz- oder Distriktregierung zusammenarbeiten, betroffen wurden und teilweise ihre
Arbeit in Chinguno einstellen mußten, endete der Konflikt im Dezember 1995 vorläufig mit
der Inhaftierung des ehemaligen RENAMO-Kommandeurs der Region.
Régulo Chinguno bestimmte gleich nach seiner Rückkehr,
daß alle Familien, die in seinem Gebiet berechtigte Ansprüche an Land haben, diese im
Zeitraum von drei Jahren geltend machen und sich wieder in Chinguno ansiedeln müssen.
Eine besondere Genehmigung des régulo zur Wiedererschließung des Landes und zum
Wiederaufbau der Gehöfte sowie die Übergabe eines Geschenks ist nicht nötig, solange es
keine Konflikte mit Nachbarn gibt. Der régulo oder ein Mitglied des Ältestenrats muß
lediglich über die Rückkehr und Wiederansiedlung informiert werden. Die Rechte der
bekannten Mitglieder der comunidade werden voll anerkannt.
Neuankömmlinge in Chinguno müssen beim régulo um die
Zuteilung von Land bitten, wenn sie sich permanent niederlassen wollen. In diesem Fall
verlangt Chinguno zunächst eine Leumundsbezeugung des régulos aus dem Herkunftsgebiet
des Antragstellers. Diese kann entweder schriftlich überreicht oder von einem angesehenen
Zeugen mündlich vorgetragen werden. Außerdem sind die Gründe für das Verlassen des
Herkunftsgebiets anzugeben. Der nächste Schritt besteht in der Suche nach einem
geeigneten Stück Land, welches unbesetzt sein muß. Da es laut régulo Chinguno in dem
Gebiet kein Stück Land gibt, das keinen Besitzer hat, muß der Rechtsstatus des
betreffenden Landes ermittelt werden.
Zwei Grundregeln bestimmen die Landvergabe in Chinguno seit
der Rückkehr der Bevölkerung:
Wer das Gebiet verlassen will, muß dies dem régulo
mitteilen. Er verliert dadurch sämtliche Rechte an seinem Land sowie alle weiteren
Zugangsrechte zu Ressourcen. Diese gehen vollständig in die Verwaltungshoheit des régulo
über.
Ein Erlaß von Chinguno bestimmt, daß diejenigen, die
innerhalb von drei Jahren nach Chingunos Rückkehr, also bis zum Beginn der Anbausaison
1996, nicht zurückgekehrt sind, ihre Landrechte verlieren. Dieser Erlaß wurde bis in die
Gebiete in Zimbabwe verbreitet, in denen sich vorwiegend Flüchtlinge aus Mosambik
aufhielten.
Eine Familie, die um Land in Chinguno nachsucht, bekommt
zunächst ein temporäres Landrecht für eine im Sinne dieser Grundregeln freie Fläche
zugeteilt. Die Größe der Fläche richtet sich nach der Zahl der arbeitsfähigen
Familienmitglieder und der Verfügbarkeit freien Landes. Die Einwanderer müssen dann
unter Beweis stellen, daß sie Willens und in der Lage sind, das Land, das ihnen
überlassen wurde, angemessen zu nutzen. Handelt es sich um verlassenes Land, können die
permanente Mitgliedschaft in der comunidade und die damit zusammenhängenden permanenten
Landrechte bereits ein Jahr später in einer feierlichen Zeremonie erworben werden.
Gehört das Land anerkanntermaßen einem abwesenden Mitglied der comunidade, muß dessen
Rückkehr bis zu dem von Chinguno festgelegten Stichtag abgewartet werden. Das Land kann
jedoch temporär genutzt werden mit dem entsprechenden Recht auf die Ernte. Chinguno hat
festgelegt, daß später zurückkehrende Familien nur dann noch ihr ehemaliges Land
beanspruchen können, wenn es noch frei ist. Wurde es bereits an einen anderen vergeben,
bekommt der Rückkehrer ein anderes Stück Land nach den Kriterien eines Einwanderers
zugewiesen. Ob nach Ablauf der Frist Landrechte wirklich verfallen können, wird sich
zeigen, wenn es zu Konflikten mit später zurückkehrenden Familien kommt. Spätestens zu
diesem Zeitpunkt wird sich auch die endgültige Position Chingunos in der comunidade
geklärt haben müssen.
Eine Beschränkung der Größe des Landes, das eine Familie
bewirtschaften darf, gibt es nicht. Sie richtet sich entweder nach dem ererbten Land oder
bei Neuzuteilung nach der Arbeitskapazität der Familie. Sowohl alteingesessene als auch
neue Familien können entsprechend ihrer Kapazitäten zusätzliches Land aquirieren. Sie
unterliegen dabei den gleichen Regeln. Für die Überlassung von einem neuen Stück Land
ist dem régulo ein Geschenk zu bringen. Auch in Chinguno wird hierfür die Symbolik des
Huhns verwendet.
In Chinguno ist es möglich, Land zu bewirtschaften, ohne
sich dort niederzulassen. Voraussetzung ist, daß der Antragsteller eine Familie findet,
die bereit ist, einen Teil ihres Landes zur Verfügung zu stellen. Über eine Nutzung von
Land durch Personen aus anderen Gebieten muß der régulo in jedem Fall informiert werden.
Freies Land wird nicht an Außenstehende vergeben. Die Landrechte für Außenstehende sind
temporär und bedürfen in der Regel der jährlichen Erneuerung. Bei der Erteilung von
Landrechten durch den régulo übernimmt dieser selbst die Einweisung der neuen Landnutzer
in die Regeln und Gepflogenheiten, Rechte und Pflichten in der Region. Diese gelten auch
für temporäre Nutzer, die in der Regel durch den Besitzer des Landes eingewiesen werden.
Ende 1995 war das Gebiet von Chinguno bereits in weiten
Teilen wieder gerodet und relativ dicht besiedelt. Die Siedlungsform sind traditionelle
Streusiedlungen. Chinguno wird ausschließlich traditionell verwaltet, es gibt jedoch
unregelmäßige Kontakte mit der Administration des posto administrativo und des
Distrikts.
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4.3.2.4 Kleinräumige Variabilität
lokaler Regeln in der Region Mossurize-Sul
Wie schon die Fallbeispiele aus Mafuia und Chinguno zeigen,
weist die Region Mossurize-Suleine starke kleinräumige Variabilität auf. Lokale Regeln,
die entweder nur an einem bestimmten Ort oder in weiteren Gebieten gelten, konnten in den
Untersuchungsgebieten identifiziert werden. Einige dieser Regeln beziehen sich auf die
Landnutzung, andere auf allgemeine Verhaltensweisen innerhalb der comunidade. Viele
dieser Regeln betreffen Ge- oder Verbote an einer bestimmten Stelle in der Landschaft,
andere gelten im gesamten Gebiet. Die meisten Regeln sind spirituellen oder religiösen
Ursprungs und haben eine besondere Bedeutung für traditionelle Zeremonien und werden
direkt mit der Qualität der Regenzeit und der Ernte in Zusammenhang gebracht. Viele
dieser Regeln schränken die nutzbare Fläche eines Gebietes ein und sind somit von
Bedeutung für die Landzuteilung auf lokaler Ebene und die entsprechende Nutzungsdichte.
In den traditionell dominierten Gebieten räumen die Bauern den lokalen Regeln einen
höheren Stellenwert ein als der eigenen Landnutzung oder einer Intervention von außen.
Alte Regeln, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben und von Generation zu Generaton
weitergegeben wurden, genießen größeren Respekt als neuere, die von den régulos
meist als Reaktion auf äußere Einflüsse erlassen wurden. Gerade die Befolgung oder
Mißachtung alter lokaler Regeln kann über Konflikte mit evtl. Landkonzessionären in
Zukunft entscheiden. Im folgenden werden einige Beispiele für solche lokalen Regeln
gegeben.
Fallbeispiele lokalspezifischer
Regeln
- In den meisten Gebieten sind Zonen, die für Weidenutzung
reserviert sind, abgegrenzt. In diesen Gebieten dürfen keine Gebäude errichtet oder
Äcker angelegt werden. Die Weiden sind allgemein zugänglich, und es gibt keine
Einschränkungen.
- Im Gebiet von chefe Caissene unter régulo Guenze gibt es dazu
eine Ausnahme. Bestimmte gesellschaftliche Randgruppen erhalten die Genehmigung, sich in
den Weidereserven niederzulassen und dort für ihren Lebensunterhalt zu produzieren. Damit
soll die physische Ausgrenzung dieser Gruppen erreicht werden, da die meisten Mitglieder
der comunidade nicht bereit sind, mit ihnen zu leben. Zu diesen Gruppen zählen z.B.
alleinstehende Witwen und geistig behinderte oder gestörte Menschen. [FN 213]
- Jedes Gebiet hat einen oder mehrere Orte, an denen jegliche
Aktivität verboten ist. Dies sind Plätze, an denen die Regenzeremonien durchgeführt
werden, heilige Haine, Quellen, Friedhöfe, Orte, an denen ein Medium lebt sowie Berg-
oder Hügelkuppen, auf denen es "geheime Orte" gibt.
- Im Gebiet von régulo Chinguno sind Ackerbau und Weide auf den
Kuppen der größeren Hügel untersagt. Lediglich Waldprodukte dürfen entnommen werden.
Diese Regel gilt als "eine gute Sache, die die Portugiesen mitgebracht haben".
- Im Gebiet von chefe Caissene unter régulo Guenze ist der
Anbau von Fingerhirse (machoeira), aus der traditionelles Bier hergestellt wird, verboten,
da die Ahnen den Genuß dieses Bieres verbieten.
- Die Markierung der Grenzen des Familienlandes oder
individueller Felder wird in jedem Teilgebiet unterschiedlich gehandhabt. Heimstätten
dagegen werden überall mit Obstbäumen bepflanzt. Grenzmarkierungen können sein: Wege
(Majecuana), Pflanzungen von Maniok und Leucaena (Caissene, Chingurua), kleinere
künstliche Markierungen wie Holzkreuze oder Steinhaufen (Mupingo). Sie werden punktuell
an den Ecken oder fortlaufend auf der gesamten Grenze angebracht. Keine Grenzmarkierungen
gibt es heute in Chinguno und Chaibva. Früher wurden dort größere Bäume meist an den
Grundstücksecken gepflanzt (Mango oder Eucalyptus).
- Zu den neueren Regeln zählt das Verbot von chefe Caissene,
Düngemittel und Pestizide anzuwenden. Diese wurde nach der Rückkehr Caissenes aus
Zimbabwe erlassen. Er hatte die schweren Bodendegradierungen in den communal lands in
Zimbabwe gesehen und aus dem Vergleich zwischen Zimbabwe und Mosambik geschlossen, daß
die Anwendung von Dünger und Pestiziden dafür verantwortlich sei. Diese Regel wird von
vielen Bauern nicht akzeptiert, aber befolgt, da weder Düngemittel noch Pestizide
verfügbar sind.
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