Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

gtz_s.gif (1630 Byte)

Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung
im Kontext der ländlichen Entwicklung in der Manica-Provinz, Mosambik

4.3.2 Anwendung informellen Bodenrechts

Die Anwendung informellen Bodenrechts ist in der aktuellen Situation in den ländlichen Gebieten der Provinz Manica die für die große Mehrheit der Bevölkerung maßgebliche Form der Erlangung und Sicherung von Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen.

4.3.2.1 Informelles Bodenrecht in Mossurize

Die verschiedenen Formen des informellen Bodenrechts haben für Regierung und Verwaltung als Vertreter des formellen Rechts eine unterschiedliche Bedeutung. So gibt es einerseits Bestrebungen und Forderungen nach einer genauen Untersuchung des informellen Rechte und die "Formalisierung des Informellen" [FN 201]. Die jeweils geltenden informellen Rechte in einem Gebiet sind aber andererseits nur wenigen Angehörigen des Staatsapparats bekannt. Zu diesen Ausnahmen gehören in erster Linie die landwirtschaftlichen Berater und die lokalen Regierungsvertreter (chefe do posto administrativo, [presidente da localidade], secretário da aldeia), sofern sie aus dem Gebiet stammen oder schon lange dort leben. Bereits auf Distriktebene gibt es lediglich eine allgemeine Vorstellung über die traditionellen Rechtssysteme, die selten über die Kenntnis des jeweiligen régulo und des von ihm beanspruchten Gebiets hinausgeht. Details über lokalspezifische Landrechte und Nutzungsregeln wissen allenfalls die landwirtschaftlichen Berater, die täglich mit Bauern aus den traditionellen comunidades arbeiten.

Das traditionelle Bodenrecht ist in einem jahrhundertealten Prozeß entstanden, der sich ständig weiterentwickelt. Autochthone "echte" traditionelle Rechte wurden immer wieder mit "modernen" externen Elementen konfrontiert und durch diese verändert. Sie haben in ihrer heutigen Ausprägung eine Reihe von Gemeinsamkeiten, die für eine globale Betrachtung von Bedeutung sind. Gleichzeitig sind die traditionellen Rechte und Regeln durch eine kleinräumige Heterogenität gekennzeichnet, die bei Untersuchungen und Planungen auf lokaler Ebene unbedingt zu berücksichtigen sind. Die im folgenden beschriebenen Beispiele von Rechtssystemen und Nutzungsregeln gehen auf eine intensive Detailuntersuchung in den postos administrativos Espungabera und Chiurairue im Distrikt Mossurize zurück.

Das traditionelle Bodenrecht geht auf die Familien bzw. Stammbäume der Führungspersönlichkeiten zurück. Diese können für ein zusammenhängendes Gebiet in Hierarchiegruppen unterteilt werden. Die höchste Stufe stellt der régulo dar. Er gilt als der legitime Vertreter seiner Ahnen, denen das Land gehört und damit als der Verwalter des Landes. Er überwacht die Einhaltung von bestehenden Regeln und erläßt im Bedarfsfall auch neue. Alle Belange des Zusammenlebens der comunidade fallen in den Zuständigkeitsbereich des régulo. Die Vergabe von Landrechten, die Bewahrung der Fruchtbarkeit des Landes für künftige Generationen, Konfliktschlichtung und Gerichtsbarkeit sowie die Durchführung von Zeremonien zählen heute zu den landbezogenen Pflichten dieser Institution, sind aber gleichzeitig auch deren Exklusivrechte. Der régulo ist das einzige Mitglied der comunidade, das einen direkten Kontakt zu spirituellen Medien und damit zu den Geistern der Ahnen hat [FN 202].

Die Stellung des régulo in der comunidade wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Sie entscheidet wesentlich über den Respekt, der ihm entgegengebracht wird und die Bedeutung seiner Entscheidungen. Die Männer, die heute die Position des régulo innehaben, sind nicht immer die Personen, die nach der Erbfolge dazu legitimiert wären. Diese geht grundsätzlich vom herrschenden régulo auf dessen ersten Sohn der ersten Frau über. Ein Rat der Ältesten wacht über die Einhaltung dieser Regel und greift bei Bedarf auch in den Prozeß ein. Die Kompetenz dieser Personen beruht auf ihrem Alter, ihrer familiären Herkunft und ihrer Erfahrung. Ihr Wissen wird in der comunidade respektiert und ihre Entscheidungen gelten als weise. Sie stehen dem régulo beratend zur Seite. Wenn ein herrschender régulo nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, können diese auch von dem Ältestenrat übernommen werden. Der régulo verkündet dann nur noch die Entscheidungen.

Während der Kolonialzeit wurden auf Anordnung der Verwaltung legitime régulos gegen andere - meist aus der gleichen Familie - ausgetauscht oder Machtkämpfe zwischen Familienmitgliedern mit Hilfe der Portugiesen ausgetragen. Ein Beispiel dafür ist der heutige régulo der Region Chaibva im posto administrativo Chiurairue. Er ist der rechtmäßige Erbe seines Vaters, wurde aber während der Kolonialzeit durch seinen Onkel abgelöst, weil er selbst nicht lesen und schreiben kann. Während des Krieges floh dieser Onkel nach Zimbabwe und blieb dort, so daß der Neffe wieder seine alte Position einnahm. Das Vertrauen, das er bei der Bevölkerung genoß, spielte dabei eine entscheidende Rolle. Wie später noch ausgeführt werden wird, ist dieses Vertrauen heute jedoch nicht mehr so groß [FN 203].

Ein Beispiel für einen nicht vollständig legitimen régulo an der Macht ist in der Region Chinguno, ebenfalls im posto administrativo Chiurairue zu finden. Der ursprüngliche régulo hat nach seinem Tod einen Sohn mit der ersten und zwei Söhne mit der zweiten Frau hinterlassen. Der Sohn der ersten Frau gilt seit mehr als zehn Jahren als verschollen, die comunidade rechnet jedoch mit seiner Rückkehr. Der aktuell an der Macht befindliche régulo Chinguno ist der ältere Sohn der zweiten Frau und hat diese Position nur komissarisch inne. Da die gesamte comunidade von Chinguno und ihre Führung während des Krieges nach Zimbabwe geflohen waren, konnte die Zeremonie zur Einführung des neuen régulo noch nicht durchgeführt werden. Die Rechtmäßigkeit des momentanen régulo wird von dessen jüngerem Bruder sowie einem Teil der comunidade angezweifelt. Er wird akzeptiert, solange die Zeremonie noch nicht stattgefunden hat und die wichtigsten Entscheidungen vom Ältestenrat getroffen werden. Durch dieses Machtvakuum wird die gesamte comunidade in ihren Beziehungen mit anderen comunidades oder der staatlichen Verwaltung deutlich geschwächt.

Je nach der Größe des Gebietes unter der Verwaltung eines régulo, dessen gesellschaftlicher Stellung und Herkunft ist das Land in kleinere Bereiche gegliedert. Dort wird die traditionelle Führung von einem chefe da povação übernommen, der vom régulo nominiert wird und aus derselben Familie stammt. Die Aufgaben und Kompetenzen des chefe da povação werden durch dessen gesellschaftliche Bedeutung bestimmt. Im Untersuchungsgebiet gibt es chefes da povação, deren Macht der eines régulo gleichkommt [FN 204] und andere, die eher mit dem Vorstand einer größeren Familie vergleichbar sind [FN 205].

Die lokalen Regeln des Bodenrechtssystems werden im folgenden beispielhaft für das Untersuchungsgebiet in Mossurize beschrieben. Dabei liegt der Fokus besonders auf den rezenten Veränderungsprozessen seit der Rückkehr geflohener oder vertriebener Familien in ihre Ursprungsgebiete oder an andere Zielorte. Drei Ebenen sind für diese Darstellung von bodenrechtlichen Prozessen und Regeln von Bedeutung, die hierarchisch aufeinander aufbauen.

  • Regeln, die für die gesamte Region Mossurize-Sul gelten,
  • lokalspezifische Rahmenbedingungen in Teilgbieten,
  • kleinräumige Variabilität von lokalen Regeln.

 

Die Regeln, die in der Region Mossurize-Sul gelten, bilden den bodenrechtlichen Rahmen. Die meisten dieser Regeln gelten auch in anderen Regionen der Provinz Manica und sind nicht an das Gebiet eines bestimmten régulo gebunden. Sie waren in jüngster Zeit starken Veränderungsprozessen unterworfen und sind von großer Bedeutung für den Prozeß der Wiederansiedlung und Wiedereingliederung der Rückkehrer und die zukünftige Entwicklung der Region. Innerhalb dieses Rahmens haben die einzelnen Teilregionen [FN 206] unterschiedliche Entwicklungsprozesse durchlaufen. Das Ergebnis sind die heute dort jeweils herrschenden lokalspezifischen Rahmenbedingungen. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungsprozesse und Rahmenbedingungen entwickelten sich verschiedenste lokale Regeln, die entweder nur an einem Ort gelten oder auch in weiteren Teilen der Region. Kennzeichnend für diese lokalen Regeln ist, daß sie vor Ort innerhalb eines übergeordneten Rahmens entstanden sind und kleinräumig teilweise sehr stark variieren.

4.3.2.2 Informelle Regeln, die in der gesamten Region Mossurize- Sul gelten und jüngste Veränderungsprozesse

Wie in allen Regionen Mosambiks südlich des Zambezi, ist die Erbfolge patrilinear. Das gilt sowohl für die Nachfolge traditioneller Führer, insbesondere der régulos, als auch für die Vererbung des Landes der Familie. Der régulo ist die oberste Instanz in allen Landfragen innerhalb seines Herrschaftsgebietes. Eine übergeordnete Instanz auf der Ebene eines Königs [FN 207] oder eines obersten traditionellen Herrschers mit vorwiegend politischen Funktionen [FN 208] existiert zur Zeit nicht in der Region. Machtausübung, Rechtsprechung und Verwaltung enden somit an der Grenze des Gebietes eines régulo, wenn nicht staatliche, formelle Stellen übergeordnete Funktionen ausüben. Gebietsüberschreitende Entscheidungen werden nur getroffen, wenn es zwischen zwei oder mehreren régulos zu Grenz- oder Gebietskonflikten kommt, die einer gemeinsamen Lösung bedürfen.

Familien, die Land gebietsüberschreitend nutzen wollen, müssen demnach mit jedem régulo Einzelverhandlungen führen. Das Recht, Land auf dem Gebiet unter der Verwaltung eines régulo zu nutzen, ergibt sich entweder aus einer generationenalten Zugehörigkeit zu der jeweiligen comunidade, aus Verhandlungen mit dem régulo oder beidem. Ob z.B. eine Landnutzung ohne entsprechende Zugehörigkeit zur comunidade erlaubt ist, und ob die Zugehörigkeit von Mitgliedern einer Familie zu verschiedenen comuniades möglich ist, ist von régulo zu régulo unterschiedlich. Auch das Recht einer einzelnen Familie auf Erteilung von Nutzungsrechten für ihr Land an Dritte hängt von der jeweiligen Politik des régulo ab.

Generell muß zwischen ererbten permanenten Rechten, neu erworbenen permanenten Rechten, durch den régulo gewährten temporären Rechten und durch eine Familie gewährten temporären Rechten unterschieden werden. Daneben gibt es noch Rechte, die sich auch aus der ungenehmigten Nutzung des Landes ergeben.

Von außerordentlicher Bedeutung für zurückkehrende Familien sind der Status, den sie vor ihrer Flucht innerhalb der comunidade hatten, die Regelungen bezüglich des Verlassens von Land und dessen Neu- oder Wiederaquisition, der aktuelle Besetzungsstatus des Landes sowie ihre eigenen Kapazitäten zur Landnutzung. Ererbte permanente Rechte müssen vom régulo, dem Ältestenrat und den Nachbarn anerkannt sein, wenn künftige Konflikte vermieden werden sollen.

Die Entscheidung über die Modalitäten der Erteilung neuer Landrechte sowie über alle Details des zu vergebenden Landes trifft der régulo. Dabei wird er vom Ältestenrat und anderen in den Prozeß involvierten Personen wie Nachbarn des betreffenden Grundstücks und dem chefe da povação des Teilgebiets beraten. Der Antrags- und Entscheidungsprozeß ist in der Regel sehr zeitaufwendig und kann in Einzelfällen bis zu mehreren Jahren dauern. Die Dauer des Prozesses hängt z.B. davon ab, ob es sich bei dem Antragsteller um ein Mitglied der comunidade handelt oder um einen Außenstehenden.

Das Land einer Familie ist in der Regel unteilbar und wird an die Familie des ersten Sohnes der ersten Frau vererbt. Bei dessen Heirat wird ihm bereits ein Teil des Landes zugewiesen, für das er die Verantwortung übernimmt und das seine neugegründete Familie ernähren muß. Nach dem Tod des Vaters erbt er das gesamte Land und übernimmt dessen Verwaltung. Alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes des Vaters auf diesem Land lebten, haben ein Bleiberecht und gelten auch weiterhin als Mitglieder der Familie. De facto wird nicht das Land selbst vererbt, sondern die Position des Familienvorstands mit allen damit verknüpften Rechten und Pflichten. Innerhalb der Familie wird das Land individuell von einzelnen Mitgliedern oder Haushalten genutzt. Die Rechte dazu werden durch den Familienvorstand erteilt und können wieder zurückgezogen oder geändert werden. Konflikte, die dabei entstehen, werden innerhalb der Familie ausgetragen, sie werden von übergeordneten Instanzen (chefe, régulo) in der Regel nicht gehört. Die Aufteilung des Landes innerhalb der Familie und entsprechende Regeln obliegen allein dem Familienvorstand. Nur dieser ist Ansprechpartner für den chefe und den régulo sowie für Außenstehende inklusive der staatlichen Verwaltung.

Die übrigen Söhne bleiben bis zu ihrer Heirat als Mitglieder der Familie auf deren Land. Mit Gründung einer eigenen Familie fragen sie bei dem chefe oder régulo nach der Übertragung von eigenen Landrechten, oder sie gehen in ein anderes Gebiet, um dort nach einem Stück Land zu suchen. Bis sie eigenes Land erhalten, können sie weiterhin eine Fläche des Familienlandes nutzen, die ihnen vom Familienvorstand zugewiesen wird. Häufig, wenn genügend Land vorhanden ist, beantragen die jüngeren Brüder eines Familienvorstandes Land, das direkt an dessen Land grenzt, um zusammenhängende Flächen für die Großfamilie zu erzeugen.

In der aktuellen Situation ist dies jedoch eine Ausnahme. Die Untersuchungsgebiete sind eher durch zersplitterte Parzellen geprägt als durch zusammenhängende Flächen. Dies ist auf die Teilung von Familienland in der jüngeren Vergangenheit zurückzuführen. Insbesondere nach der Unabhängigkeit wurden viele traditionelle Landrechte außer Kraft gesetzt oder zumindest stark eingeschränkt. Durch die Einrichtung von Gemeinschaftsfeldern im Zuge der Umsetzung der sozialistischen FRELIMO Politik auf lokaler Ebene durch die örtlichen Parteisekretäre wurden die Familien gezwungen, das ihnen verbleibende Land so aufzuteilen, daß alle Familienmitglieder eine ausreichende Menge an Nahrungsmitteln für ihre Selbsversorgung produzieren konnten.

Bei der Zuteilung von individuellen Flächen an die Familien wurde in den nach wie vor dispers besiedelten Gebieten lediglich eine Zonierung in Gemeinschafts- und individuelle Felder vorgenommen. Da sich die frei verfügbare Fläche der Haushalte dadurch änderte, mußten auch innerhalb der Familien Landumverteilungen vorgenommen werden. Mit Zunahme der kriegerischen Auseinandersetzungen zogen sich die FRELIMO-Organisationen und deren Verwaltungsapparat aus den abgelegeneren Gebieten zurück. Damit wurde auch die Produktion auf Gemeinschaftsfeldern beendet. Das Land wurde wieder auf traditionelle Weise verteilt und genutzt. Die weitere Intensivierung der Gewalt besonders in diesen Gebieten führte jedoch dazu, daß nur noch kleinere Teile des Familienlandes sicher genutzt werden konnten.

Viele Familien, in manchen Gebieten alle, flohen vor den Überfällen der RENAMO und Gegenangriffen von Regierungstruppen. Bei der Rückkehr der Flüchtlinge war dieser letzte Stand der Bodenordnung, insbesondere bei den jüngeren Leuten, bekannt und galt als Basis für die Wiedererschließung des Familienlandes. Die älteren Leute beriefen sich auf den Stand der Bodenordnung aus der Zeit vor der Einrichtung der Gemeinschaftsfelder, wodurch in manchen Gebieten zunächst Verwirrung und Konflikte entstanden. Diese waren jedoch schnell gelöst, indem die régulos und Ältestenräte in Einzelfällen über die gültige Bodenordnung entschieden und deren Wort als endgültig anerkannt wurde. Dabei wurden nicht nur die Grenzen der "alten" Ordnung wieder etabliert, sondern auch "neue" Landrechte anerkannt, die nach der Auflösung der Gemeinschaftsfelder erlangt worden waren. Auch die Änderung der Familienstrukturen während der Abwesenheit führte zur weiteren Zersplitterung des Familienlandes nach der Rückkehr.

Allgemein können eine Reihe von Kriterien für die Wiederbesetzung von Familienland und die Sicherung der Nutzungsrechte innerhalb der comunidade festgestellt werden:

  • Identifizierung des Landes durch das Familienoberhaupt oder seinen Nachfolger anhand von deutlichen Landschaftsmerkmalen wie z.B. den Mangobäumen, die sich um die Heimstatt herum befanden,
  • verbale oder physische Abgrenzung des identifizierten Landes nach außen,
  • Anerkennung der Grenzen durch die Nachbarn und / oder ältere und angesehene Personen,
  • Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Landrechte der Familie durch den régulo,
  • Wiedererschließung möglichst großer Teile des Familienlandes, um den Besetzungsstatus zu dokumentieren.

Ein grundsätzliches Recht in der gesamten Region sowie in weiten Teilen der Provinz wird auch im Geltungsbereich des formellen Bodenrechts angewandt und kann somit als ein formalisiertes informelles Recht gelten:

Jeder Bauer, der ein Stück Land bearbeitet und die Saat in den Boden gebracht hat, hat ein Anrecht auf die Ernte.

In der Regel bedeutet dies, daß temporäre Rechte erst mit der nächsten Ernte ablaufen und auch illegal bestelltes Land nicht sofort verlassen werden muß. Im formellen Bereich wird die Ernte oft in Geldwerte umgerechnet, so daß eine Entschädigungszahlung diese ersetzen kann.

Traditionelle informelle Landrechte sind für alle, die sie innehaben, gleich. Das gilt sowohl für permanente als auch temporäre Landrechte. Sie beinhalten neben der indivduellen Verfügungsgewalt über das ackerbaulich zu nutzende Land einer Familie auch ein Paket von Ressourcenzugangsrechten innerhalb des gesamten Gebietes. Dazu gehören Rechte der Wasser- und Brennholzentnahme sowie der Nutzung gemeinschaftlicher Weideflächen, der Jagd und des Sammelns von Waldprodukten.

 

4.3.2.3 Lokalspezifische politische, gesellschaftliche und bodenrechtliche Rahmenbedingungen und ihre jüngste Entwicklung am Beispiel der Gebiete Mafuia und Chinguno

Fallbeispiel Mafuia

Chefe Mafuia ist einer von vier chefes da povação unter régulo Guenze. Wie weiter oben bereits gesagt, zählt er zu den bedeutenderen chefes, deren Funktionen denen eines régulo nahekommt. Er wird auch von der Bevölkerung als régulo angesprochen. Das Gebiet von Mafuia umfaßt neben traditionell dispers besiedelten Bereichen auch das Zentrum des posto administrativo Chiurairue, die aldeia Boa Vida sowie das Gebiet der Missionsstation São Leonardo (siehe Karte 5 im Anhang).

Während des Krieges war der größte Teil des Gebietes verlassen oder nur sehr dünn besiedelt bei einer hohen Mobilität der Bevölkerung. Nur ein zentraler Bereich um die aldeia Boa Vida, die (zu dieser Zeit noch verlassene) Missionsstation São Leonardo und den Sitz des posto administrativo herum galt als relativ sicher und war dementsprechend dicht bevölkert. Die Bauern hatten entweder kleine Parzellen innerhalb dieses Bereichs oder gingen nur einige Stunden während des Tages zu ihren weiter außerhalb gelegenen Feldern. Das Gebiet zählte zu den Zonen unter Regierungskontrolle, war aber fast vollständig von anderen Regierungsgebieten abgeschnitten. Die Straße nach Espungabera, einer weiteren Regierungsenklave, war nur zeitweise sicher zu passieren, und die Verbindungen nach Süden und Osten waren vollständig unpassierbar und unter RENAMO-Kontrolle. Chefe Mafuia war, wie die meisten traditionellen Führer in der Region, während dieser Periode bei Verwandten in Zimbabwe. In dieser Zeit war das Landmanagement ausschließlich auf Überlebensstrategien der Bevölkerung aufgebaut.

In dem dicht bevölkerten Zentrum versuchten bereits ansässige Familien, soviel Land wie möglich zu nutzen, und Neuankömmlinge nahmen jede Gelegenheit zum Anbau von Grundnahrungsmitteln wahr. Die Landzuteilung erfolgte spontan und ohne nachvollziehbare Regeln und beruhte auf gegenseitiger Hilfe, aber auch auf Ausnutzung der Notsituation anderer. Der chefe do posto administrativo und der secretário da aldeia waren im wesentlichen mit der Verwaltung und Verteilung von Hilfsgütern sowie der Schlichtung von Konflikten befaßt. Unbesetzte Parzellen waren praktisch nicht vorhanden so daß die Landallokation unter den Familien selbst organisiert wurde. Jeder Neuankömmling fragte bei ansässigen Familien nach einem Stück Land. Wer dazu in der Lage war, gab einen Teil seiner Fläche ab. Die Erhebung einer Pacht in Form von Nahrungsmitteln war dabei verbreitet, obwohl - sowohl nach formellem als auch traditionellem Recht - illegal.

In den außerhalb dieser Enklave liegenden Gebieten waren weite Teile des Landes ungenutzt. Die in diesen Zonen verbliebene Bevölkerung hatte verstreut und relativ unzugänglich Felder angelegt, deren Standorte geheim gehalten wurden. Diese Strategie diente der Produktion von Nahrungsmitteln für die eigene Familie, ohne daß bewaffnete Gruppen davon Kenntnis hatten. Land wurde genutzt, wenn es für diese Zwecke geeignet erschien, ungeachtet der Rechte, die die Familie innehatte. Feste Häuser an einer Heimstatt wurden durch provisorische Unterkünfte an verschiedenen Orten ersetzt. Eine gesellschaftliche Ordnung gab es während dieser Zeit nicht, Entscheidungen wurden kurzfristig und spontan nur innerhalb der Familie oder Teilen davon getroffen.

Nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens im Oktober 1992 setzte relativ schnell eine Bewegung der Bevölkerung aus der Regierungsenklave in die umliegenden Gebiete ein. Gleichzeitig kamen Anfang 1993 die ersten Flüchtlinge aus Zimbabwe und den Bereichen um Espungabera herum zurück. Chefe Mafuia kam mit seiner Familie ebenfalls Anfang 1993 aus Zimabawe zurück und baute sein an einer zentralen Stelle gelegenes Gehöft wieder auf. Er wurde mit seiner Rückkehr wieder als alleinige Autorität akzeptiert. Die Wiedererlangung der traditionellen Machtposition Mafuias wurde von den Bauern sehr begrüßt, da man sich dadurch "Recht und Ordnung" in der Region erhoffte.

Diese Entwicklung nahm der neu eingesetzte chefe do posto zum Anlaß, Kontakt zu Mafuia aufzunehmen und eine Zusammenarbeit zwischen staatlicher Verwaltung und der traditionellen Führung anzubieten. Man vereinbarte eine Aufgabenteilung, wobei die Landverwaltung in den Verantwortungsbereich des chefe Mafuia fiel. 1993 und 1994 waren die Jahre mit den intensivsten Bevölkerungsbewegungen aufgrund der Rückführung von Flüchtlingen aus Zimbabwe durch UNHCR und der spontanen Rückkehr vieler Familien aus dem In- und Ausland. Im Verlauf des Jahres 1995 hatten sich die meisten Familien vorübergehend oder endgültig in Mafuia angesiedelt und begannen mit der Rodung des Landes. Erste Schätzungen ergaben, daß das Gebiet, das zu mehr als vier Fünfteln z.T. über 15 Jahre lang nicht nennenswert genutzt worden und noch Ende 1994 dicht mit Sekündärwald bedeckt war, wieder eine Landnutzungsdichte aufwies, die etwa mit dem Stand vor der Unabhängigkeit verglichen werden kann.

Mafuia bestimmte, daß sich jeder Rückkehrer bei ihm zu melden habe, um den Stand seiner Landrechte zu diskutieren, wodurch Konflikte weitgehend vermieden werden sollten. Später wurde untersagt, daß Familien ohne seine Genehmigung temporäre Rechte zur Landnutzung vergeben dürfen. Diese Anordnung war offiziell eine Reaktion auf häufige Klagen von Neuankömmlingen in dem Gebiet, die nicht über bestehende Landrechte verfügten, über eine sich schnell ausbreitende Praxis: Familien, die auf ihr altes Land zurückgekehrt sind, geben eine Parzelle an einen Dritten zur Nutzung und entziehen ihm diese Rechte wieder, sobald das Land gerodet und vorbereitet ist. Das Land muß sofort nach der Ernte verlassen werden. Gleichzeitig wird eine andere Parzelle zur Nutzung angeboten, die ebenfalls noch gerodet werden muß. De facto beruhte die Unterbindung dieser Praxis auf einem alleinigen Kontrollanspruch Mafuias sowie auf Vorteilen, die ihm dadurch entgingen.

Jeder Rückkehrer, der das Land seiner Familie wieder in Besitz nehmen will, ist verpflichtet, zunächst sein Land zweifelsfrei zu identifizieren. Zusammen mit zwei Zeugen, die die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs belegen können, muß er dann chefe Mafuia aufsuchen und offiziell um die Wiedererteilung der Landrechte bitten. Mafuia berät sich daraufhin mit den Ältesten, die das Land und seine Besitzverhältnisse über einen langen Zeitraum genau kennen. Die Anerkennung der Landrechte des Antragstellers wird mit einer feierlichen Zeremonie beschlossen, in deren Verlauf ein Geschenk an den chefe überreicht werden muß. Traditionell wird dafür das Symbol eines Huhns verwendet. Dieses "Huhn" kann jedoch auch ein Geldwert sein. Es wird deshalb als ein Symbol verstanden, weil der heutige Wert des Geschenks den Gegenwert eines Huhns weit übersteigt. Er ist abhängig von der Größe des Landes und der Stellung der Familie, die es besitzt.

Jeder, der in Mafuia Land nutzen will, muß sich dort niederlassen und Mitglied der comunidade werden. Der Antragsteller wendet sich zunächst an ansässige Familien und bittet um Identifizierung eines freien, ungenutzten Areals. Wenn er sich an den chefe wendet mit der Bitte um Erteilung der Landrechte an dieser Parzelle, braucht er einen Fürsprecher aus der comunidade, der ihn während des gesamten Prozesses begleitet. Wurde ein Stück Land identifiziert, das nach Kenntnis der Nachbarn und der Ältesten keinen Besitzer hat, wird das permanente und vererbbare Nutzungsrecht erteilt. Ist der Status des Landes unklar oder ein abwesender Besitzer bekannt, werden die Rechte nur für die Dauer bis zur Rückkehr des rechtmäßigen Besitzers erteilt. Nach der darauffolgenden Ernte ist das Land an diesen zurückzugeben. In beiden Fällen ist der oben genannte Preis zu entrichten. Mitglieder der comunidade werden nur Familien mit permanenten Landrechten. Im Rahmen der Übertragungszeremonie werden die neuen Besitzer mit allen in Mafuia geltenden Regeln, Rechten und Pflichten vertraut gemacht sowie mit Sanktionen für den Fall deren Nichteinhaltung.

Da Mafuia heute wieder eines der besonders dicht besiedelten Gebiete ist, werden entsprechend wenige neue Landrechte erteilt. Die Mehrheit der ursprünglichen Bevölkerung ist bereits zurückgekehrt oder hat einzelne Familienmitglieder vorgeschickt, um die alten Landrechte wieder aufleben zu lassen.

Die Besonderheiten von Mafuia sind das Zusammenspiel von traditioneller und formeller Regierung und Administration sowie traditionelle disperse Siedlungsformen und eine konsolidierte und semiurbane [FN 209] Siedlung unter gemeinsamer traditioneller Landverwaltung. Eine Ansiedlung von privaten landwirtschaftlichen Betrieben wird als Angelegenheit der staatlichen Verwaltung gesehen. Nach Aussage von chefe Mafuia spricht nichts dagegen, solange keines der Mitglieder der comunidade dafür sein Land verlassen muß. De facto bedeutet dies, daß für die Ansiedlung eines landwirtschaftlichen Unternehmens kein Land zur Verfügung steht. Die einzige Ausnahme bildet das Land der Missionsstation, das aber heute nur zu einem verschwindend geringenTeil genutzt wird. Auch während der Kolonialzeit war es zum größten Teil von den Familienbauern genutzt worden [FN 210].

 

Fallbeispiel Cinguno

Régulo Chinguno ist komissarischer Inhaber seiner Funktion, bis die endgültige Zeremonie zur Einführung des régulo stattfinden kann. Wie bereits weiter oben gesagt, wird seine Autorität noch von einigen Mitgliedern der comunidade angezweifelt. Es kann jedoch damit gerechnet werden, daß sich der Ältestenrat dazu entschließen wird, den amtierenden régulo anzuerkennen, sofern der curandeiro die Zustimmung der Ahnen verkünden wird. Die aktuelle relativ schwache Position von régulo Chinguno und damit einhergehende Schwächung der comunidade gegenüber äußeren Einflüssen sowie die allgemeine politische Entwicklung in der Region sprechen deutlich dafür. Das Gebiet von Chinguno grenzt an den südöstlichen Bereich des Gebietes von Mafuia [FN 211] Es umfaßt ausschließlich traditionelle Streusiedlungen.

Während des Krieges war das gesamte Gebiet fast vollständig verlassen. Nur einige wenige Familien lebten in abgelegenen Bereichen und waren äußerst mobil. Es wurden sehr kleine, weit voneinander entfernt liegende Felder angelegt. Statt einer Heimstatt für die gesamte Familie wurden provisorische Unterkünfte in der Nähe der Felder angelegt, auf die sich die Familienmitglieder verteilten. Dies war Teil einer Überlebensstrategie, die zwei Ziele verfolgte: Ernährungssicherung für die Familie und Minimierung des Risikos, mit Soldaten oder marodierenden Banden zusammenzutreffen. Das gesamte Gebiet Chinguno geriet relativ früh unter Kontrolle der RENAMO, war jedoch lange Zeit Ziel von Gegenangriffen der Regierungstruppen. Entsprechend der Berichte der Bewohner wurde der Krieg in dieser Region mit besonderer Brutalität ausgetragen. Es kann auch heute noch eine tiefsitzende Angst eines großen Teils der zurückgekehrten Bevölkerung vor ehemaligen Kommandeuren und Kämpfern der RENAMO festgestellt werden, die sich um die Erhaltung eines Teils ihrer Macht bemühen. Régulo Chinguno war zusammen mit dem überwiegenden Teil der comunidade nach Zimbabwe geflohen.

Chinguno war ca. zehn Jahre lang vollständig von der Umgebung abgeschnitten, die einzige Durchgangsstraße zwischen Espungabera und Machaze war unpassierbar, vermint und bereits überwachsen. Das gesamte Gebiet war mit dichtem Sekundärwald in den höheren Lagen und mit Grassavanne in den Tallagen bewachsen. Die Straße wurde erst 1993 von MARRP wieder geöffnet und entmint. Mit der Öffnung der Straße brachte UNHCR die ersten Flüchtlinge zurück in die ehemaligen RENAMO-Gebiete von Mossurize. Régulo Chinguno und seine Familie sowie viele der älteren Mitglieder der comunidade kamen mit diesen ersten organisierten Flüchtlingstransporten zurück. Ein großer Teil der Bevölkerung kam in einer zweiten Welle spontan und in Eigeninitiative zurück. Sie siedelten sich an ihren alten Standorten wieder an, bauten sofort eine feste Heimstatt und rodeten Flächen für die erste Aussaat.

Die selbständig zurückgekehrten Flüchtlinge stellten wenig später fest, daß die von UNHCR organisiert zurückgebrachten Familien mit einer Grundausstattung an Nahrungsmitteln, Saatgut und Werkzeug versorgt worden waren. Viele Familien ließen daraufhin ihre gerade gerodeten Felder unter der Obhut von Kindern oder Alten, kehrten nach Zimbabwe zurück, ließen sich dort offiziell bei den Behörden als Flüchtlinge registrieren und in organisierten Transporten wieder in ihr Gebiet bringen. Aus diesem Grunde ist eine Schätzung des Verhältnisses zwischen organisiert und spontan zurückgekehrten Flüchtlingen unmöglich.

Da Chinguno zu den besten Standorten in Mossurize zählt, kamen mit den Rückkehrern aus dem Gebiet auch viele Menschen aus anderen Gebieten, um sich dort niederzulassen. Régulo Chinguno hatte seine Herrschaft sehr schnell wieder aufgebaut und kontrollierte gemeinsam mit dem sehr dominanten Ältestenrat und einigen traditionellen Ordnungskräften [FN 212] die Wiederbesiedlung seines Gebiets.

Parallel zur Wiederbesiedlung der verlassenen Gebiet machten sich die ehemaligen militärischen RENAMO-Führer, die die neue Regierung auch nach den Wahlen im Oktober 1994 nicht akzeptierten und den Erhalt ihrer bisherigen Macht zum Ziel hatten, die Angst der Menschen zunutze und verpflichteten den régulo, ihnen regelmäßig Bericht über alle Aktivitäten zu erstatten. Sie haben ihren Sitz im angrenzenden Gebiet von Cita. Sie überließen dem régulo die Landverwaltung und sonstige traditionellen Aufgaben, verboten aber jegliche Zusammenarbeit mit Regierungsstellen und Verhandlungen mit Außenstehenden ohne ihre Genehmigung. Diese Verbote umfaßten auch die Tätigkeit von Lehrern, Personal des Gesundheitswesens, landwirtschaftlichem Beratungsdienst und Entwicklungsprojekten. Dies führte bis Ende 1995 zu einem Konflikt mit der staatlichen Verwaltung, die ihrerseits zunehmend Aktivitäten in den ehemaligen RENAMO-Gebieten begann. Da auch die in der Region aktiven Entwicklungsprojekte, die mit der Provinz- oder Distriktregierung zusammenarbeiten, betroffen wurden und teilweise ihre Arbeit in Chinguno einstellen mußten, endete der Konflikt im Dezember 1995 vorläufig mit der Inhaftierung des ehemaligen RENAMO-Kommandeurs der Region.

Régulo Chinguno bestimmte gleich nach seiner Rückkehr, daß alle Familien, die in seinem Gebiet berechtigte Ansprüche an Land haben, diese im Zeitraum von drei Jahren geltend machen und sich wieder in Chinguno ansiedeln müssen. Eine besondere Genehmigung des régulo zur Wiedererschließung des Landes und zum Wiederaufbau der Gehöfte sowie die Übergabe eines Geschenks ist nicht nötig, solange es keine Konflikte mit Nachbarn gibt. Der régulo oder ein Mitglied des Ältestenrats muß lediglich über die Rückkehr und Wiederansiedlung informiert werden. Die Rechte der bekannten Mitglieder der comunidade werden voll anerkannt.

Neuankömmlinge in Chinguno müssen beim régulo um die Zuteilung von Land bitten, wenn sie sich permanent niederlassen wollen. In diesem Fall verlangt Chinguno zunächst eine Leumundsbezeugung des régulos aus dem Herkunftsgebiet des Antragstellers. Diese kann entweder schriftlich überreicht oder von einem angesehenen Zeugen mündlich vorgetragen werden. Außerdem sind die Gründe für das Verlassen des Herkunftsgebiets anzugeben. Der nächste Schritt besteht in der Suche nach einem geeigneten Stück Land, welches unbesetzt sein muß. Da es laut régulo Chinguno in dem Gebiet kein Stück Land gibt, das keinen Besitzer hat, muß der Rechtsstatus des betreffenden Landes ermittelt werden.

Zwei Grundregeln bestimmen die Landvergabe in Chinguno seit der Rückkehr der Bevölkerung:

Wer das Gebiet verlassen will, muß dies dem régulo mitteilen. Er verliert dadurch sämtliche Rechte an seinem Land sowie alle weiteren Zugangsrechte zu Ressourcen. Diese gehen vollständig in die Verwaltungshoheit des régulo über.

Ein Erlaß von Chinguno bestimmt, daß diejenigen, die innerhalb von drei Jahren nach Chingunos Rückkehr, also bis zum Beginn der Anbausaison 1996, nicht zurückgekehrt sind, ihre Landrechte verlieren. Dieser Erlaß wurde bis in die Gebiete in Zimbabwe verbreitet, in denen sich vorwiegend Flüchtlinge aus Mosambik aufhielten.

Eine Familie, die um Land in Chinguno nachsucht, bekommt zunächst ein temporäres Landrecht für eine im Sinne dieser Grundregeln freie Fläche zugeteilt. Die Größe der Fläche richtet sich nach der Zahl der arbeitsfähigen Familienmitglieder und der Verfügbarkeit freien Landes. Die Einwanderer müssen dann unter Beweis stellen, daß sie Willens und in der Lage sind, das Land, das ihnen überlassen wurde, angemessen zu nutzen. Handelt es sich um verlassenes Land, können die permanente Mitgliedschaft in der comunidade und die damit zusammenhängenden permanenten Landrechte bereits ein Jahr später in einer feierlichen Zeremonie erworben werden. Gehört das Land anerkanntermaßen einem abwesenden Mitglied der comunidade, muß dessen Rückkehr bis zu dem von Chinguno festgelegten Stichtag abgewartet werden. Das Land kann jedoch temporär genutzt werden mit dem entsprechenden Recht auf die Ernte. Chinguno hat festgelegt, daß später zurückkehrende Familien nur dann noch ihr ehemaliges Land beanspruchen können, wenn es noch frei ist. Wurde es bereits an einen anderen vergeben, bekommt der Rückkehrer ein anderes Stück Land nach den Kriterien eines Einwanderers zugewiesen. Ob nach Ablauf der Frist Landrechte wirklich verfallen können, wird sich zeigen, wenn es zu Konflikten mit später zurückkehrenden Familien kommt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird sich auch die endgültige Position Chingunos in der comunidade geklärt haben müssen.

Eine Beschränkung der Größe des Landes, das eine Familie bewirtschaften darf, gibt es nicht. Sie richtet sich entweder nach dem ererbten Land oder bei Neuzuteilung nach der Arbeitskapazität der Familie. Sowohl alteingesessene als auch neue Familien können entsprechend ihrer Kapazitäten zusätzliches Land aquirieren. Sie unterliegen dabei den gleichen Regeln. Für die Überlassung von einem neuen Stück Land ist dem régulo ein Geschenk zu bringen. Auch in Chinguno wird hierfür die Symbolik des Huhns verwendet.

In Chinguno ist es möglich, Land zu bewirtschaften, ohne sich dort niederzulassen. Voraussetzung ist, daß der Antragsteller eine Familie findet, die bereit ist, einen Teil ihres Landes zur Verfügung zu stellen. Über eine Nutzung von Land durch Personen aus anderen Gebieten muß der régulo in jedem Fall informiert werden. Freies Land wird nicht an Außenstehende vergeben. Die Landrechte für Außenstehende sind temporär und bedürfen in der Regel der jährlichen Erneuerung. Bei der Erteilung von Landrechten durch den régulo übernimmt dieser selbst die Einweisung der neuen Landnutzer in die Regeln und Gepflogenheiten, Rechte und Pflichten in der Region. Diese gelten auch für temporäre Nutzer, die in der Regel durch den Besitzer des Landes eingewiesen werden.

Ende 1995 war das Gebiet von Chinguno bereits in weiten Teilen wieder gerodet und relativ dicht besiedelt. Die Siedlungsform sind traditionelle Streusiedlungen. Chinguno wird ausschließlich traditionell verwaltet, es gibt jedoch unregelmäßige Kontakte mit der Administration des posto administrativo und des Distrikts.

 

 

4.3.2.4 Kleinräumige Variabilität lokaler Regeln in der Region Mossurize-Sul

Wie schon die Fallbeispiele aus Mafuia und Chinguno zeigen, weist die Region Mossurize-Suleine starke kleinräumige Variabilität auf. Lokale Regeln, die entweder nur an einem bestimmten Ort oder in weiteren Gebieten gelten, konnten in den Untersuchungsgebieten identifiziert werden. Einige dieser Regeln beziehen sich auf die Landnutzung, andere auf allgemeine Verhaltensweisen innerhalb der comunidade. Viele dieser Regeln betreffen Ge- oder Verbote an einer bestimmten Stelle in der Landschaft, andere gelten im gesamten Gebiet. Die meisten Regeln sind spirituellen oder religiösen Ursprungs und haben eine besondere Bedeutung für traditionelle Zeremonien und werden direkt mit der Qualität der Regenzeit und der Ernte in Zusammenhang gebracht. Viele dieser Regeln schränken die nutzbare Fläche eines Gebietes ein und sind somit von Bedeutung für die Landzuteilung auf lokaler Ebene und die entsprechende Nutzungsdichte. In den traditionell dominierten Gebieten räumen die Bauern den lokalen Regeln einen höheren Stellenwert ein als der eigenen Landnutzung oder einer Intervention von außen. Alte Regeln, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben und von Generation zu Generaton weitergegeben wurden, genießen größeren Respekt als neuere, die von den régulos meist als Reaktion auf äußere Einflüsse erlassen wurden. Gerade die Befolgung oder Mißachtung alter lokaler Regeln kann über Konflikte mit evtl. Landkonzessionären in Zukunft entscheiden. Im folgenden werden einige Beispiele für solche lokalen Regeln gegeben.

Fallbeispiele lokalspezifischer Regeln
  • In den meisten Gebieten sind Zonen, die für Weidenutzung reserviert sind, abgegrenzt. In diesen Gebieten dürfen keine Gebäude errichtet oder Äcker angelegt werden. Die Weiden sind allgemein zugänglich, und es gibt keine Einschränkungen.
  • Im Gebiet von chefe Caissene unter régulo Guenze gibt es dazu eine Ausnahme. Bestimmte gesellschaftliche Randgruppen erhalten die Genehmigung, sich in den Weidereserven niederzulassen und dort für ihren Lebensunterhalt zu produzieren. Damit soll die physische Ausgrenzung dieser Gruppen erreicht werden, da die meisten Mitglieder der comunidade nicht bereit sind, mit ihnen zu leben. Zu diesen Gruppen zählen z.B. alleinstehende Witwen und geistig behinderte oder gestörte Menschen. [FN 213]
  • Jedes Gebiet hat einen oder mehrere Orte, an denen jegliche Aktivität verboten ist. Dies sind Plätze, an denen die Regenzeremonien durchgeführt werden, heilige Haine, Quellen, Friedhöfe, Orte, an denen ein Medium lebt sowie Berg- oder Hügelkuppen, auf denen es "geheime Orte" gibt.
  • Im Gebiet von régulo Chinguno sind Ackerbau und Weide auf den Kuppen der größeren Hügel untersagt. Lediglich Waldprodukte dürfen entnommen werden. Diese Regel gilt als "eine gute Sache, die die Portugiesen mitgebracht haben".
  • Im Gebiet von chefe Caissene unter régulo Guenze ist der Anbau von Fingerhirse (machoeira), aus der traditionelles Bier hergestellt wird, verboten, da die Ahnen den Genuß dieses Bieres verbieten.
  • Die Markierung der Grenzen des Familienlandes oder individueller Felder wird in jedem Teilgebiet unterschiedlich gehandhabt. Heimstätten dagegen werden überall mit Obstbäumen bepflanzt. Grenzmarkierungen können sein: Wege (Majecuana), Pflanzungen von Maniok und Leucaena (Caissene, Chingurua), kleinere künstliche Markierungen wie Holzkreuze oder Steinhaufen (Mupingo). Sie werden punktuell an den Ecken oder fortlaufend auf der gesamten Grenze angebracht. Keine Grenzmarkierungen gibt es heute in Chinguno und Chaibva. Früher wurden dort größere Bäume meist an den Grundstücksecken gepflanzt (Mango oder Eucalyptus).
  • Zu den neueren Regeln zählt das Verbot von chefe Caissene, Düngemittel und Pestizide anzuwenden. Diese wurde nach der Rückkehr Caissenes aus Zimbabwe erlassen. Er hatte die schweren Bodendegradierungen in den communal lands in Zimbabwe gesehen und aus dem Vergleich zwischen Zimbabwe und Mosambik geschlossen, daß die Anwendung von Dünger und Pestiziden dafür verantwortlich sei. Diese Regel wird von vielen Bauern nicht akzeptiert, aber befolgt, da weder Düngemittel noch Pestizide verfügbar sind.