Guiding Principles:
Land Tenure in Development Cooperation

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Orientierungsrahmen:
Bodenrecht und Bodenordnung

Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit
Abt. 45 / Div. 45

 

Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung
im Kontext der ländlichen Entwicklung in der Manica-Provinz, Mosambik

4.3.1 Anwendung formellen Bodenrechts

Die Anwendung des formellen Bodenrechts in den untersuchten Regionen der Provinz Manica folgt - oberflächlich betrachtet - den Prozeduren, die durch das Landgesetz und die Landverordnung vorgeschrieben werden. Vertreter der Regierung und Verwaltung auf allen Ebenen antworteten auf die Frage nach der Allokation von Landnutzungsrechten und -titeln zunächst mit dem Hinweis auf die Landgesetzgebung [FN 184]. Bei der genaueren Untersuchung einzelner Fälle zeigt sich jedoch, daß die formelle Landgesetzgebung zwar den Rahmen für die Einleitung des Verfahrens, die erforderliche Dokumentation und die Kompetenzen der Verwaltungsebenen gibt, in der praktischen Durchführung individuelle Flexibilität und Einzelfallentscheidung jedoch eindeutig vor der Anwendung des genauen Wortlauts der Gesetze und Vorschriften stehen.

Wesentliche Bereiche in diesem Zusammenhang sind die Überprüfung des "Okkupationsstatus" des zur Nutzung beantragten Landes, Vermessung, Demarkation und kartographische Grundlagen sowie Koordination verschiedener Ebenen bei der Ausstellung von Lizenzen.

Wie Alexander (1994) für den Distrikt Sussundenga feststellte, stimmen die Aufzeichnungen und Dokumentationen der Distrikt- und Provinzebene in den seltensten Fällen überein. Weiterhin galt es als Strategie insbesondere der lokalen Regierungsinstitutionen, den privaten Sektor bevorzugt zu behandeln, da dieser in der Lage ist, Steuern zu zahlen und das Land intensiver und effektiver zu nutzen als die Bauern des Familiensektors. Im Falle Sussundengas wurde den Vorgaben des Landgesetzes formell entsprochen, indem - zumindest in den Gebieten unter Regierungskontrolle - die Bauern im Falle eines privaten Antrags auf einen Nutzungstitel von den lokalen Regierungsautoritäten aufgefordert wurden, nach der Ernte das Land zu verlassen. Somit wurde die Forderung nach "unbesetztem Land" für die Erteilung eines Nutzungstitels erfüllt.

Rechtsbeugungen in solch massiver Form konnten in Gondola und Mossurize nicht festgestellt werden. Allerdings muß berücksichtigt werden, daß sich der von Alexander beschriebene Fall auf dem Gebiet des ehemaligen Colonato de Sussundenga zugetragen hat. Das Colonato gehört zu den besten Gunststandorten in der Provinz und war seit der Kolonialzeit ununterbrochen Schauplatz von Landkonflikten, Vertreibungen und massiven Bevölkerungsbewegungen.

Bei der Betrachtung des Familiensektors muß unterschieden werden zwischen den Wegen der Landaquisition, die den heutigen Landrechten der Familienbauern zugrundeliegen. Diese geben sehr oft den Ausschlag für die Reaktion der Bauern auf Versuche, sie zum Verlassen des Landes zu bewegen. Eine zentrale Rolle dabei spielen die soziale Stellung und der gesellschaftliche Rückhalt der Familie, ihre Beziehung zur lokalen Regierung und deren Macht, der Beziehung zwischen lokaler Regierung und traditioneller Führung sowie die Position, Macht und Legitimität der traditionellen Führung. Eine weitere Rolle spielen die gesellschaftliche Anerkennung des Status des Landes, das eine Familie gerade bewirtschaftet sowie ihre aktuelle wirtschaftliche Situation und die auf dem Land getätigten Investitionen.

Auch ist eine kritische Betrachtung der Zugehörigkeit eines Bauern zu einer der beiden wesentlichen Nutzergruppen notwendig. Wie bereits von mehreren Autoren beschrieben [FN 185], ist die Unterscheidung zwischen Familiensektor und Privatsektor unkorrekt und oftmals nicht auf die tatsächliche Situation anwendbar.

Privatfarmer können (so wie es formell geregelt ist) anhand ihres Landtitels identifiziert werden. Dabei fallen private Betriebe, die nicht über einen Titel verfügen, aber dennoch Land bewirtschaften, aus dieser Kategorie heraus. Andere Privatbauern verfügen über einen Landtitel, gleichen aber in der Art und Weise der Betriebsführung und Landbewirtschaftung einem Bauern des Familiensektors. Einige davon erfüllen sogar die im regulamento [FN 186] festgelegten Kriterien für die Zugehörigkeit zum Familiensektor. Auf der Seite der Familienbauern sieht es genauso aus. Viele Bauern würden entsprechend der formellen Kriterien (z.B. Größe des bewirtschafteten Landes, Lohnarbeit) in die Kategorie des Privatsektors gehören, fühlen sich selbst aber (wenn sie überhaupt eine solche Unterscheidung vornehmen) dem Familiensektor zugehörig. Nach offizieller Lesart wären sie "Privatbauern ohne Titel", also illegale Landnutzer.

In allen untersuchten Gebieten gibt es die Bestrebung der lokalen Regierungen (Distrikt, posto adminsitrativo und localidade, wo vorhanden), eine möglichst breite Formalisierung von Land- und Nutzungsrechten zu erreichen, da sie dadurch einen besseren Überblick über die Situation sowie einen deutlich verbesserten Entscheidungsspielraum und Einflußmöglichkeiten bekommen würden. Solange noch die Mehrheit der örtlichen Bevölkerung auf der Basis von durch die Regierung nicht kontrollier- und steuerbaren Rechten wirtschaftet, sind die Möglichkeiten für die Planung und v.a. Änderung und Entwicklung der Landnutzung aus Sicht der Regierungsvertreter sehr begrenzt. Diese teilen auch die Einschätzung, daß der Familiensektor unproduktiv und rückständig und deshalb nicht zur Bewirtschaftung größerer Flächen imstande sei, besonders wenn es sich um ökonomisch bedeutende Vermarktungsprodukte handelt. Für außenstehende Beobachter liegt allerdings auch der Schluß nahe, daß das Ziel lokaler Regierungen ist, mit nur wenigen großen Landnutzern verhandeln zu müssen, um die Kontrolle über die Ressourcen, die Einhaltung von Auflagen sowie die Zahlung von Steuern und Abgaben zu vereinfachen. Außerdem werden oft auch Vorteile für den Verwaltungsapparat durch die unterstellte finanzielle Potenz der Betriebe erwartet.

Die Anwendung formellen Bodenrechts geht in erster Linie auch von den formellen Strukturen, also den durch Gesetze und staatliche Gewalt legitimierten Autoritäten aus. Ihre Auswirkungen betreffen sowohl den Privatsektor als auch den Familiensektor. Art und Intensität der Wirkungen der Anwendung formellen Bodenrechts hängen von der jeweiligen Zielgruppe ab sowie von deren Akzeptanz und Stärke. In geringerem Ausmaß, aber dennoch nicht zu vernachlässigen, gibt es auch eine indirekte Ausübung formellen Bodenrechts durch dessen Anerkennung durch "traditionelle" oder "informelle" Strukturen.

4.3.1.1 Formelles Bodenrecht und der Privatsektor

Der Privatsektor in Mosambik wird ausschließlich durch das formelle Bodenrecht definiert und kann auch nur innerhalb dieses Rahmens bestehen. Der Privatsektor wird in der Landgesetzgebung nicht genau beschrieben. Die Definitionen der übrigen in Mosambik anerkannten Wirtschaftsformen läßt jedoch folgenden Schluß zu: Zum Privatsektor gehören Unternehmen, die privatwirtschaftlichen Interessen dienen, an denen der Staat nicht beteiligt ist und die über das Maß der Definition des Familiensektors hinausgehen, also nicht nur der Selbstversorgung dienen und die Lohnarbeitskräfte beschäftigen. In diesem Sinne lassen sich die Betriebe des Privatsektors in Gruppen gliedern, die jeweils auf unterschiedliche Weise durch das formelle Bodenrecht betroffen werden.

Gemäß den Vorschriften muß sich jeder Antragsteller für eine Landnutzungslizenz zunächst an die lokale Regierungsstelle wenden, also je nach administrativer Gliederung der Region den presidente da localidade oder den chefe do posto administrativo. Diese Instanz ist auch verantwortlich für die Bestätigung, daß das betreffende Land frei von Nutzung oder Besetzung ist. Nach dem Selbstverständnis der Inhaber dieser Ämter entscheiden sie auch über die Weiterleitung der Anträge an die Distriktlandwirtschaftsdirektion, die den fachlich-technischen Teil zu prüfen hat. Diese selbst entscheidet, nach ihrem eigenen Selbstverständnis, ob der Prozeß abgelehnt oder weitergeleitet werden soll. Beide Entscheidungsebenen sind in dieser Form nicht vorgesehen. In der Landverordnung heißt es vielmehr: "Die Anträge auf Erteilung einer Landnutzungskonzession werden bei dem Provinzdienst für Geographie und Kataster eingereicht." [FN 187].

Dem widerspricht jedoch eine schematische Darstellung des "formellen Landaquisitionsprozesses" bei Myers et al. (1993). Darin wird der Ausgangspunkt für den Antragsteller bei den lokalen Behörden gesehen und ein "Unterbrechungspunkt" bei der Distriktlandwirtschaftsdirektion festgestellt, an dem der Prozeß gestoppt werden kann. Nach diesem Schema läuft der gesamte Prozeß der Ausstellung eines Landnutzungstitels ausschließlich innerhalb des Regierungs- und Verwaltungsapparates ab, nachdem der Antragsteller die Lokalregierung kontaktiert hat. Dieser ist danach nicht mehr in den Prozeß involviert. In der Praxis hängt die Beteiligung des Antragstellers jedoch im wesentlichen von der zuständigen Genehmigungsebene ab. Anträge, die auf Minister- oder Ministerratsebene genehmigt werden müssen, werden in der Regel auch zuerst dort verhandelt, bevor (wenn überhaupt) die lokalen Instanzen in den Genehmigungsprozeß eingeschaltet werden [FN 188].

Andererseits werden Landnutzungskonzessionen auch auf Distriktebene genehmigt, was im formellen Bodenrecht nicht vorgesehen ist. In Maconha (Distrikt Gondola) beklagten sich z.B. Bauern des Familiensektors - im wesentlichen deslocados und andere Gruppen mit schwachen Nutzungsrechten [FN 189] - über Personen aus der Stadt Gondola, die unter Vorlage eines "Landtitels", ausgestellt von der Distriktadministration, die ansässigen Familien aufforderten, ihr Land zu verlassen. In einem anderen Fall wird über einen Distriktvertreter der RENAMO in Mossurize berichtet, der im Gegenzug für die Vermittlung bei Verhandlungen mit lokalen Machthabern in den ehemals RENAMO-kontrollierten Gebieten des Distrikts einen Nutzungstitel für 100 ha Land von dem Distriktadministrator versprochen bekommen haben. Der Titel wurde entsprechend der formellen Prozedur bei SPGC registriert und durch den Provinzgouverneur genehmigt. Er durchlief aber angeblich nicht die vorgeschriebenen Instanzen, sondern wurde direkt vom Distriktadministrator an den Provinzgouverneur weitergereicht [FN 190]. Offizielle Bestätigungen dieser Vorgänge seitens der jeweiligen Distriktverwaltung der einzelnen Beteiligten liegen nicht vor.

Zwei Grundvoraussetzungen für die Erteilung einer Landnutzungslizenz werden in der Praxis in den Untersuchungsgebieten regelmäßig und ohne Konsequenzen für die Titelinhaber mißachtet: Der Nachweis der freien Verfügbarkeit des Landes und die Vorlage und Einhaltung eines Betriebsplans sowie der Nachweis der personellen, technischen und finanziellen Kapazität zur Durchführung des beantragten Landnutzungstyps. Insbesondere in Gondola sind einige Titelinhaber nicht in der Lage, ihr Land zu nutzen, verwenden aber bereits viel Energie auf die Umsiedlung bzw. Vertreibung der ansässigen Bevölkerung. Oft wird auch von Antragstellern berichtet, die mit vorläufigen Bescheinigungen, die lediglich den Eingang eines Antrags bestätigen, ihre "Rechte" an einem bestimmten Stück Land dokumentieren und durchsetzen wollen. Bauern in Nhambonda (Distrikt Gondola) berichteten außerdem von "Stadtmenschen", die ihnen Geld dafür geboten haben, daß sie ihre Felder sofort und ohne zu ernten verlassen. Auf diese Weise sollte der Nachweis des freien Landes erleichtert werden.

In Mossurize sind aktuell zwei Fälle bekannt, bei denen ein Titel ausgestellt worden ist bzw. sich der Prozeß in der Endphase befindet und bereits Vorbereitungen zur Rodung getroffen werden, obwohl die Flächen z.T. dicht besiedelt sind und große Teile davon durch Familienbauern genutzt werden. Im Falle einer beantragten Tee- und Kaffeelizenz ist geplant, diejenigen ansässigen Bauern mit in das Betriebskonzept einzubeziehen, die dazu bereit sind. Über den Umgang mit denen, die sich nicht in den Betrieb einordnen wollen, gibt es bislang keine Informationen [FN 191]. Im Falle der o.g. 100 ha des RENAMO-Vertreters sollen die ansässigen Bauern auf dem Betriebsgelände bleiben und "ihre Felder" bestellen können. Der Beginn der mechanisierten Produktion von annuellen Kulturen ist noch nicht abzusehen, da der Titelinhaber nach eigenen Angaben nicht über das entsprechende Kapital verfügt.

Der Provinzdienst für Geographie und Kataster sieht seine Aufgabe nicht darin, die Rolle des "Anwalts der Familienbauern" zu spielen. Die Klausel, daß Land, für das ein Titel vergeben werden soll, unbesetzt sein muß, steht zwar im Landgesetz und der Durchführungsverordnung, ihre Einhaltung wird aber nicht als Zuständigkeitsbereich von SPGC gesehen. Ein Privatfarmer, der eine Lizenz zur Nutzung von Land beantragt, muß selbst dafür sorgen, daß auf seinem Land keine Konflikte entstehen oder solche lösen. "Die Verhandlung und Diskussion mit Kleinbauern auf vergebenem Land ist allein Sache des Titelinhabers" [FN 192]. Landtitel werden demnach auch genehmigt, wenn in dem Antragsformular ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß das Land zur Zeit besetzt ist.

Es ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem eine Landnutzungslizenz wieder zurückgezogen wurde, weil Auflagen oder Betriebspläne nicht erfüllt worden sind. Laut Landgesetz und Verordnung muß das Land rationell genutzt werden, um die Auflagen eines Landnutzungstitels zu erfüllen. Anfang 1994 war in den Untersuchungsgebieten in Gondola keiner der besuchten Privatbetriebe in der Lage, die gesamte Fläche voll und entsprechend dem Betriebsplan zu nutzen [FN 193]. Als Gründe wurden fehlendes Kapital, Mangel an Maschinen oder anderen landwirtschaftlichen Produktionsgütern genannt. Keiner der Farmer sorgte sich deshalb um den evtl. Entzug der Nutzungslizenz. Im Gegenteil wurde als ein Argument für die Nichteinhaltung der Auflagen auch mangelndes Vertrauen in die zukünftige Landpolitik, das Anhalten des Friedens und die Glaubwürdigkeit der Regierung genannt. Aus diesen Gründen war eine abwartende Haltung bei gleichzeitiger Sicherung von Ansprüchen auf Land die bevorzugte Strategie.

4.3.1.2 Formelles Bodenrecht und der Familiensektor

Die deutlichste Auswirkung der Anwendung formellen Bodenrechts auf den Familiensektor ist in der aktuellen Situation der Verlust des gerade bewirtschafteten Landes. In diesem Zusammenhang werden der Verlust der bisher investierten Arbeit sowie von Bäumen von den Familien besonders einschneidend empfunden. Für die Mehrheit der Familien ist Arbeitskraft der wesentliche produktionsbegrenzende Faktor. Insbesondere die Arbeit, die in die Rodung und Vorbereitung neuer Flächen investiert werden muß, fehlt zur gleichen Zeit bei der Anlage von Gärten und der Saatbeetbereitung. Der Neubau von Häusern und Nebengebäuden und die Anlage der Gehöfte bindet Zeitressourcen, die bei landwirtschaftlichen Aktivitäten abgezogen werden müssen. Nach Angaben der Bauern benötigt ein Mangobaum ca. 10 bis 15 Jahre und ein Zitrusbaum ca. 5 Jahre, bis eine für die Familie ausreichende Menge geerntet werden kann. Bananenstauden gelten bereits nach 2 bis 3 Jahren als vollwertig. Kompensationszahlungen werden von den Familien nicht als ein adäquates Mittel zur Entschädigung für verlorene Flächen angesehen. Außerdem werden diese in der Praxis nur selten und in unzureichender Höhe gezahlt.

Die Art und Weise des Umgangs mit dieser Situation entspricht in der Regel dem jeweiligen Rechtsstatus, der eine Familie mit ihrem Land verbindet. Dabei spielt die Art der Landaquisition sowie die Dauer der Nutzung durch die Familie eine wesentliche Rolle. Auch ist von Bedeutung, ob eine Familie allein auf sich gestellt ist oder den Rückhalt einer (evtl. mit betroffenen) Gruppe oder comunidade hat sowie die Anerkennung formeller Rechte durch diese.

Die stärkste Position gegenüber Auswirkungen formellen Bodenrechts haben die Bauern, deren Familien seit Generationen anerkannte Mitglieder einer autochthonen comunidade sind und das Land ihrer Vorfahren bewirtschaften. Diese Gruppen leben heute im wesentlichen in den ehemals von der RENAMO kontrollierten Gebieten. Einige comunidades lebten (teilweise) auch während des Krieges (z.B. Moiowachena in Gondola und Chaibva in Mossurize) auf ihrem Land, andere waren z.T. geschlossen in sichere Gebiete geflohen (z.B. Chinguno in Mossurize). Sie sehen sich als die alleinigen Nutzungsberechtigten des Landes und ihre Ahnen bzw. die der Familie des régulo als dessen Eigentümer.

Dementsprechend erkennen sie auch die Existenz eines formellen Bodenrechts, das Außenstehenden "ihr" Land "verkaufen" kann, nicht an. Dabei ist vielen régulos die Existenz eines Landgesetzes bekannt, mit den Inhalten sind sie jedoch nicht vertraut. Die Mehrheit der Bauern in diesen Gebieten glaubt nicht, daß es Regeln gibt, die außerhalb ihres Gebietes von fremden Menschen aufgestellt wurden und auch für ihre comunidade gelten. Gleichzeitig besteht bei vielen Familien eine latente Angst das Land, welches sie erst seit Ende des Krieges wieder entsprechend ihren Bedürfnissen nutzen können, zu verlieren. Fremde, insbesondere weißer Hautfarbe, die sich länger oder öfter in einem Gebiet aufhalten, werden schnell verdächtigt, Land "stehlen" zu wollen.

Bisher konnten nur sehr wenige direkte Wirkungen des formellen Bodenrechts auf diese Gruppen festgestellt werden. In einigen Gebieten werden formell erworbene Landkonzessionen, deren Ursprung auf die Kolonialzeit zurückgeht, von den régulos als Faktum anerkannt. So kam z.B. der Administrator des Distrikts Mossurize mit régulo Macuiana überein, Verhandlungen mit einem portugiesischen Farmer aufzunehmen, der in diesem Gebiet 500 ha Land hatte und jetzt die Wiederaufnahme seiner Nutzungsrechte beantragt hat. Obwohl auf diesem Land heute viele Angehörige der comunidade Macuiana leben und wirtschaften und es als "Land ihrer Ahnen" bezeichnen, halten sie auf der einen Seite diesen ehemaligen formellen Eigentümer auch heute für berechtigt, Land in diesem Gebiet zu nutzen [FN 194]. Sie sind auf der anderen Seite jedoch nicht bereit, das von ihnen selbst beanspruchte Land aufzugeben. Auf dieser Basis ist vorgesehen, die aktuellen Landnutzer bereits bei der Beantragung des Titels mit in den Betriebsplan zu integrieren. In Zukunft werden sich voraussichtlich die Aktivitäten - insbesondere lokaler staatlicher Organe - zur Umsetzung des formellen Bodenrechts auf Gebiete traditioneller comuidades konzentrieren.

Anders stellt sich die Situation für die Familien in den ehemaligen oder noch bestehenden aldeias comunais dar. Dort galt bisher ausschließlich formelles Bodenrecht, meist jedoch in lokalspezifisch modifizierten Varianten mit traditionellen Elementen. Die aldeias comunais galten bei ihrer Einrichtung als Gebiete des Familiensektors, der dort Land entweder individuell oder in Kooperativen bewirtschaftete. Auch wenn die Allokation von Parzellen oftmals in Anlehnung an traditionelle Prozesse vorgenommen wurde [FN 195], bestand weder bei den verantwortlichen staatlichen Stellen noch bei den Familien ein Zweifel daran, daß hier formelles Recht angewandt wird.

Mit der Verschärfung des Krieges und der Flucht vieler Familien in relativ sichere aldeias comunais [FN 196] vermischten sich formelles und informelles Bodenrecht. Die meisten der Neuankömmlinge sahen ihren Aufenthalt nur als vorübergehend an, so daß diese oftmals auf traditionelle Weise temporäre Landrechte von anderen Familien zugeteilt bekamen. In den letzten Jahren des Krieges kann die Situation in den aldeias comunais, die bis dahin noch nicht verlassen worden waren, als chaotisch bezeichnet werden. Jeder Bewohner versuchte, soviel Land wie möglich zu nutzen, um Nahrungsmittel für die Familie zu produzieren. Regeln existierten de facto nicht mehr, Konflikte wurden nicht um Land, sondern um Nahrungsmittel, Hilfsgüter oder gestohlene Ernten ausgetragen.

Mit der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen änderte sich das Bild in den aldeias comunais schlagartig. Auf der einen Seite verließen viele Familien diese in ihren Augen "künstlichen" Siedlungen und kehrten in ihre angestammten Gebiete zurück oder suchten anderswo nach einem Stück Land. Auf der anderen Seite kamen Flüchtlinge, die Flächen als ihr Ursprungsgebiet bezeichneten und traditionelle Ansprüche an das Land geltend machten. Viele dieser Familien wurden dabei von den régulos der Region unterstützt, die während dieser Umbruchssituation auch ihre alte Position und Macht wiederzuerlangen suchten. Gleichzeitig versuchten die formellen Autoritäten, insbesondere die secretários da aldeia, die "Ordnung" in der aldeia wierderherzustellen und dem formellen Bodenrecht wieder zur Geltung zu verhelfen.

Die Position der Bewohner der Gebiete von ehemaligen oder noch bestehenden aldeias comunais gegenüber neueren Auswirkungen formellen Bodenrechts, wie z.B. der Erteilung von Landkonzessionen, hängt von dem formellen Status des Landes ab. Wird dieses von den Regierungsautoriäten noch als "ihr Einflußgebiet" anerkannt, also noch als formell bestehende und funktionierende Verwaltungseinheit, werden auch die Landrechte der dort lebenden Bauern durch das formelle System geschützt. In diesem Fall würde ein Konzessionsantrag unter Verweis auf den Okkupationsstatus des Landes durch die lokalen und Distriktbehörden abgelehnt werden [FN 197]. Befindet sich die aldeia jedoch in Auflösung oder einem Prozeß der Umwandlung zur traditionellen Siedlungs- und Verwaltungsform, ist eine Schutzfunktion der formellen Institutionen nicht mehr zu erwarten, da deren Repräsentanten die traditionelle Siedlungsform als "rückständig und unproduktiv" ablehnen [FN 198]. Gleichzeitig sind aufgrund des sozialen Wandels seit der Unabhängigkeit und der Fluktuation von Machtpositionen in diesen Gebieten die "neuen" traditionellen comunidades noch nicht so konsolidiert wie die erstgenannte Gruppe, die autochthonen comunidades. Ihre Position gegenüber formellen Autoritäten ist deshalb auch nicht in gleichem Maße gefestigt.

In einer relativ guten Position befinden sich Bauern, die Land auf dem Gebiet einer Privatfarm bewirtschaften und dafür ein Abkommen mit dem Titelinhaber geschlossen haben. Diese Position kann sich jedoch schnell verschlechtern, wenn der Titelinhaber seine Landnutzungsstrategie ändert, die Geltungsdauer der Lizenz abläuft oder die Rechtsgültigkeit der Lizenz in Frage gestellt wird (z.B. bei einem Konflikt zwischen zwei Konzessionären oder dem Titelinhaber und der staatlichen Verwaltung). Solange das Abkommen der Familienbauern mit dem Privatfarmer und auch dessen Nutzungstitel Gültigkeit besitzen, genießen diese den Schutz vor Zugriffen Dritter auf das Land.

In der schwächsten Position gegenüber dem formellen Bodenrecht befinden sich Familien, die entweder ohne oder mit kurzfristiger Genehmigung Land nutzen. In der Regel sind dies Bauern, die entweder Land ohne Wissen oder gegen den Willen der zuständigen Autorität (z.B. secretário da aldeia, Privatfarmer oder régulo) besetzt haben oder die über Nutzungsrechte verfügen, die auf dem guten Willen meist nicht vergabeberechtigter Gruppen beruhen (oft einzelne Familien). Nach formellem Recht sind solche Besetzungen illegal, werden also als nicht existent betrachtet. Im Falle von Konflikten können diese Gruppen keinerlei Unterstützung erwarten. Es handelt sich meist um deslocados, die aufgrund der letzten Dürren ihr Land verlassen haben oder die noch nicht an die Wiederbesiedelbarkeit ihres eigenen Landes glauben [FN 199] sowie schwächere Mitgliedern einer comunidade, die (noch) kein Anrecht auf ein eigenes Stück Land haben [FN 200].