| ||||||
|
Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung 2.2.2 Leitlinien für die Agrarpolitik Im September 1992 wurden - als Meilenstein im Zuge der Diskussion der Landfrage - von einer Arbeitsgruppe des Landwirtschaftsministeriums die neuen Leitlinien zur Agrarpolitik [FN 99] als internes Arbeitspapier vorgelegt. Darin wird u.a. festgelegt, daß "dem Familiensektor erste Priorität einzuräumen sei bei der Allokation von Ressourcen zur Erreichung von Ernährungssicherung und Nahrungsmittelproduktion sowie der Schaffung zusätzlichen Familieneinkommens durch Cash-Crop Produktion." Aus dem heutigen Familiensektor sollten - nach diesem Konzept - die zukünftigen Unternehmer in der Landwirtschaft hervorgehen [FN 100]. In den Leitlinien zur Agrarpolitik werden natürliche Ressourcen [FN 101] gemäß ihrem Grad an Zugänglichkeit, Rechts- und Nutzungssicherheit sowie Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke in vier Gruppen gegliedert. Typ A Ressourcen mit großer Siedlungs- und Nutzungsdichte und verschiedenen Nutzergruppen. Ressourcennutzer haben meist guten Zugang zu Märkten, und die Möglichkeiten, die Verfügbarkeit von Ressourcen zu steigern, beschränken sich auf Land, das aktuell nicht von den derzeitigen Inhabern der Nutzungsrechte genutzt wird. Das dringendste Problem besteht in der Rechts- und Nutzungssicherheit. Aufgrund der Probleme von Ressourcenzugang und -sicherheit soll die Formalisierung von Nutzungskonzessionen jeglicher Art (also auch für den Familiensektor) für diesen Typ zwingend vorgeschrieben und die Erteilung von weiteren neuen Konzessionen vermieden werden. Um die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen und den Nutzungsdruck von den Ressourcen zu nehmen, werden die Größen für Mindestsubsistenzflächen je Haushalt für Regenfeldbau und Bewässerungslandwirtschaft (1 ha bzw. 0,5 ha) sowie die Maximalfläche für öffentliche Investitionen in Projekte des Regenfeldbaus und der Bewässerungslandwirtschaft (80 ha bzw. 20 ha) festgelegt. Diese Flächengrößen orientieren sich an der Forderung, daß sie den Bauern die Einführung neuer Technologien ermöglichen sollen. Eine erzwungene Neuverteilung von Land wird zu diesem Zweck ausgeschlossen, es soll aber sichergestellt werden, daß ungenutztes Land in diesem Sinne parzelliert und an Bauern mit sehr geringer Subsistenzkapazität vergeben wird. Wald- und Wildressourcen in A-Gebieten sollen nur eingeschränkt und unter strengen Auflagen genutzt werden können. Agroforstwirtschaft ist anzustreben und zu fördern. Typ B Ressourcen mit geringer Siedlungs- und Nutzungsdichte, überwiegend von dem Familiensektor genutzt. Der Zugang zu Märkten ist meist ungenügend Bei diesem Ressourcentyp besteht das Hauptproblem in der zukünftigen Gewährleistung von Zugang zu den Ressourcen und von Rechts- und Nutzungssicherheit. Dauerhafter Zugang zu und Sicherheit der Nutzungsrechte an Ressourcen für die lokale Bevölkerung sollen in den B-Zonen gewährleistet werden. In diesem Sinne sind Gebiete, für die eine comunidade Nutzungsrechte innehat, auszuweisen. Landmanagement durch die comunidade soll den Staat entlasten und ein Verbindungsglied zwischen den formellen Regelungen und Gewohnheitsrechten herstellen. Diese Verbindung soll formalisiert werden in Form der Gewährung von Nutzungsrechten für Staatsland an eine comunidade [FN 102]. Die Größe des Familienlandes soll sich an Kriterien wie der Produktionskapazität und dem 25-jährigen Bevölkerungswachstum orientieren. Die Nutzung von Waldressourcen durch die comunidades sowie Agroforstwirtschaft sollen gefördert werden, um den Bedarf für die Selbstversorgung und die Marktproduktion zu decken. Unternehmen, die die Ressourcen des Typs benutzen wollen, müssen direkt mit den comunidades darüber verhandeln und diese an den Erlösen beteiligen. Typ C Geschützte oder zukünftig zu schützende Ressourcen. Der Zugang zu diesen Ressourcen ist per Definition der Öffentlichkeit untersagt. Die Einhaltung von Nutzungseinschränkungen soll gewährleistet werden. Für C-Ressourcen ist es erforderlich, Masterpläne mit genauer Abgrenzung, Zielsetzung und Schutzmechanismen zu erstellen. Typ D Praktisch bisher noch niemals besetzte oder genutzte Ressourcen. Per Definition sind dies Ressourcen mit einem gewissen Grad an Unzugänglichkeit. Das Potential der Verbesserung des Zugangs zu diesen Ressourcen hängt von der Investitionskapazität des Landes im öffentlichen und privaten Bereich (national und ausländisch) ab. Um die Nutzung der D-Ressourcen zu fördern, wird der Staat Anreize für private Investitionen schaffen. Dieses Konzept zur Ressourcenklassifizierung und -zonierung gilt als das Kernelement für die Land- und Agrarpolitik sowie als Basis für alle zukünftigen Planungen im ländlichen Raum. Innerhalb von Regierung und Behörden ist es akzeptiert [FN 103] und wird in allen neueren Konzepten zum Landmanagement angewandt [FN 104]. Es ist davon auszugehen, daß dieses Konzept auch in einer neuen Landgesetzgebung festgeschrieben werden wird. Mit der Vorlage der Leitlinien für die Agrarpolitik wurden auch die offiziellen Positionen von Regierungs- und Verwaltungsstellen bei der Diskussion zur Landfrage festgelegt: Oberstes Ziel des Staates ist die Gewährleistung von Rechts- und Nutzungssicherheit für alle Landnutzer,
|