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Dirk Effler (1996): Bodenrecht, Bodenordnung und Landnutzungsplanung 2.1.4 Grenzbereiche und Aktivitäten jenseits formellen und informellen Bodenrechts Rezente Entwicklungen und Aktivitäten, die einen immer stärkeren Einfluß auf den Zugang zu Land ausüben, sind Landgrabbing, illegale Landmärkte, Besetzungen, Ausübung von Macht über das Land sowie Erteilung und Entzug von Rechten an Land durch Personen oder Gruppen, deren Handeln weder durch Gesetze noch durch traditionelle Systeme gedeckt wird. Während des Bürgerkrieges, nach dem Friedensabkommen und z.T. bis heute versuchen politische Kräfte, insbesondere FRELIMO und die RENAMO, in ihren Einflußgebieten die traditionellen Führer für ihre Zwecke einzuspannen, nachdem sie die Bedeutung von deren Macht und Fähigkeiten erkannt haben. In Gebieten, die während des Krieges unter RENAMO-Verwaltung standen, wurden Rechte und Gesetze der Regierung grundsätzlich nicht anerkannt. Um sich den Rückhalt bei der lokalen Bevölkerung zu sichern, setzten die Kommandeure der RENAMO in diesen Gebieten die traditionellen Führer, die während der Kolonialzeit die Macht ausübten - teilweise unter Gewaltanwendung oder -androhung - wieder ein. So wurde das Land dort wieder von den traditionellen Strukturen verwaltet, die eigentlichen Entscheidungen wurden jedoch im Hintergrund von der Hierarchie der RENAMO getroffen. Auch gab und gibt es Entwicklungen, wo lokale RENAMO-Führer Land an sich nahmen, um dort ein eigenes "Herrschaftsgebiet" zu gründen. Von zunehmender Bedeutung für den Zugang zu Land und die Entstehung von Landkonflikten ist die jüngste Entwicklung in einigen Gebieten, in denen der Druck auf die Ressource Land besonders hoch ist. Dazu zählen insbesondere die periurbanen Zonen [FN 62] sowie Gebiete mit außerordentlich hohem landwirtschaftlichen Potential, hoher Bevölkerungsdichte und guter infrastruktureller Ausstattung [FN 63]. Hier haben sich informelle Landmärkte unter den Kleinproduzenten gebildet, die sowohl nach formal-juristischem Verständnis als auch im Rahmen der Gewohnheitsrechte als "illegal" zu gelten haben. Diese Märkte haben insbesondere deshalb ein großes Potential an sozialem Sprengstoff, weil viele der Beteiligten mit der neuen Situation nicht umgehen können und sich so neue Macht- und Kräfteverhältnisse herausbilden, die in dieser Form bisher noch nicht bekannt waren. Eine weitere Form der Landaneignung ist das sogenannte Landgrabbing sowohl seitens externer Individuen und Gruppen als auch von Staatsbediensteten. Auch diese Art der Landaquisition steht außerhalb der legalen und der Gewohnheitsrechte. Insbesondere durch Ausnutzung von Wissen und Kenntnissen über nicht öffentliche Vorgänge und Informationen, der gesellschaftlichen und politischen Position sowie von sozialen Beziehungen oder der Unkenntnis der lokalen Bevölkerung werden zunächst (illegal) Fakten geschaffen, um diese später formell zu legalisieren. Die beiden letztgenannten Formen von landbezogenen Rechtssystemen konnten sich v.a. aufgrund von Lücken und Widersprüchen in der formellen Gesetzgebung, der Parallelität formeller und traditioneller informeller Rechtssysteme sowie deren gegenseitiger Unkenntnis bzw. Nichtachtung entwickeln. Eine neue Landpolitik soll diesen Prozessen entgegenwirken und solche Entwicklungen in Zukunft ausschließen helfen [FN 64]. Aufgrund der parallelen Existenz der formellen und informellen Rechtssysteme auf engstem Raum sowie deren Vermischung - sei es durch enge Zusammenarbeit, Personalunion der verantwortlichen Autoritäten oder "Formalisierung des Informellen" - erscheint es ratsam, nach jeweils lokalspezifischen Formen der Anwendung von Bodenrecht zu forschen. Die jeweilige Rechtswirklichkeit entscheidet letztendlich über die zukünftige Entwicklung einer Region, das Zusammenleben ihrer Bewohner und die Rechtssicherheit für die Nutzer von Land und natürlichen Ressourcen [FN 65].
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